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241421-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Barrierefreie Toilette "Maximilianstraße" am U-Bahnhof/ZOB

Nummer
241421-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 10.10.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Projektbeirates Behindertenpolitischer Teilhabeplan 18.09.2024 Projektbeirat Behindertenpolitischer Teilhabeplan Kenntnisnahme
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  1. 241421 BBB-Anfrage: Barrierefreie Toilette "Maximilianstraße" am U-Bahnhof/ZOB

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241421-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
BBB-Anfrage: Barrierefreie Toilette
"Maximilianstraße" am U-Bahnhof/ZOB
Beratungsfolge
Projektbeirat Behindertenpolitischer
Teilhabeplan
18.09.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
10.10.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu der Großen Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Hinweisschilder auf die barrierefreie Toilette am U-Bahnhof/an der Maximilian-
straße wurden noch nicht angebracht, da die behindertengerechte Toilette im
Gebäude des Motel One bisher nicht barrierefrei ist
Der Eigentümer des Motel One hat am 10.09.2024 zugesagt, eine Schließanla-
ge mit dem EURO-Schlüssel im Laufe des 4. Quartals 2024, spätestens bis
Jahresende, einbauen zu lassen und für die barrierefreie Zugänglichkeit zu
sorgen. Eine entsprechende Verpflichtung lässt sich aus dem Konzept zur Bar-
rierefreiheit ableiten, das Bestandteil der Baugenehmigung geworden ist. Die
Verpflichtung des Investors zur Herstellung der barrierefreien öffentlichen Toi-
lette, die rund um die Uhr über einen EURO-Schlüssel zugänglich ist, ergab
sich zudem aus der damaligen Ausschreibung. Die Toilette an für sich wurde
errichtet, leider ist sie bisher nicht komplett barrierefrei und nicht über den EU-
RO-Schlüssel zugänglich. Eine separate zivilrechtliche Vereinbarung zum Be-
trieb der barrierefreien Toilette existiert nicht und ist auch nicht vorgesehen.
Zwischen den städtischerseits Beteiligten und den privaten Eigentümern der
Flächen in den unterirdischen Passagen am Hauptbahnhof finden Abstimmun-
gen zu einem gemeinsamen Reinigungskonzept statt. Die Verwaltung sorgt
zudem dafür, dass alle städtischen Bereiche regelmäßig gereinigt werden. Der
Aufzug steht nicht in städtischem Eigentum.
Anlage/n
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