241415 · Mitteilungsvorlage
Überführung der städtischen Gigabitkoordination in die Koordination „Digitale Infrastruktur“
Kerndaten
- Nummer
- 241415
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241415 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Überführung der städtischen Gigabitkoordination in die Koordination „Digitale Infrastruktur“ Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 03.09.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Im Amt für Wirtschaftsförderung wurde erstmals im Februar 2019 die Stelle der Breitbandkoordination eingerichtet, nachdem zuvor der Antrag auf Förderung aus dem Landesförderprogramm „Breitbandkoordination“ bewilligt worden ist. Im Anschluss an die dreijährige Förderphase wurde in 2022 der Folgeantrag nach der zwischenzeitlich vom Land NRW geänderten Richtlinie „Gigabitkoor- dination“ positiv beschieden, so dass die „Breitbandkoordination“ zur „Gigabit- koordination“ mit einem Förderzeitraum bis 31.03.2025 umgestellt werden konnte. Inhaltlich beinhalten Breitbandkoordination und Gigabitkoordination zwar im Wesentlichen dasselbe, also zum einen die umfassende Betreuung der ver- schiedenen Fördermittel-Projekte im Glasfaserausbau, namentlich das Weiße- Flecken-Programm, die Sonderaufrufe für Schulen und Gewerbegebiete sowie das Graue-Flecken-Programm. Zum anderen fungieren die Breitband- und Gi- gabitkoordination als zentrale Anlaufstelle für diejenigen Telekommunikations- unternehmen, die eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Bonn realisieren wollen. Diese Koordinationsaufgabe gewinnt vor dem Hintergrund des wach- senden Interesses der Telekommunikationsunternehmen an dem Standort Bonn immer mehr an Bedeutung. Folglich ist es umso wichtiger, sowohl die geförderten als auch die eigenwirt- schaftlichen Ausbaumaßnahmen aufeinander abzustimmen, um größtmögliche Bereiche des Stadtgebietes mit Glasfaser zu versorgen und auch eigenwirt- schaftlichen Ausbau von geförderten Ausbaugebieten auszuschließen. Zusammengefasst dient die Gigabitkoordination also als zentrale Anlaufstelle für Anliegen der Wirtschaft, Stadtgesellschaft und Politik. Die bereits erwähnten Landesrichtlinien Breitbandkoordination und Gigabitko- ordination zielten bisher nur auf die Koordination in der Glasfasertechnologie als Festnetztechnologie. Parallel dazu hatte das Land NRW im Jahr 2021 eine gesonderte Förderung zur Mobilfunkkoordination aufgelegt. Eine gleichzeitige Betreuung von Festnetz- und Mobilfunktechnologie war dementsprechend bis- her ausgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Das Land NRW hat im Juni 2024 angekündigt, die bisherige Förderkulisse nicht aufrecht zu erhalten und stattdessen eine „Förderrichtlinie Digitale Infrastruktur“ aufzulegen. Der Entwurf ist derzeit in der politischen Abstimmung auf Landes- ebene. Dieser Entwurf sieht künftig die Zusammenführung der Koordinations- aufgaben im Bereich der Festnetz- und Mobilfunktechnologien vor. Zusammen- gefasst dient die Koordination „Digitale Infrastruktur“ zukünftig also als zentrale Anlaufstelle für Anliegen der Wirtschaft, Stadtgesellschaft und Politik für Fest- netz und Mobilfunk. Die Verwaltung unter der Federführung des Amtes für Wirtschaftsförderung beabsichtigt, nach dem Auslaufen der Förderung Gigabitkoordination Förder- mittel aus der neuen Richtlinie „Koordination Digitale Infrastruktur“ zu beantra- gen. Geplant ist, dass das Amt für Wirtschaftsförderung neben der Gigabitko- ordination künftig auch die Mobilfunkkoordination übernimmt. Hierzu finden aktuell Abstimmungsgespräche innerhalb der Verwaltung statt. Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang berichten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de