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241408-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Dringlichkeitsantrag: Methadon-Praxis an der Poppelsdorfer Allee

Nummer
241408-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241408 BBB-Dringlichkeitsantrag: Methadon-Praxis an der Poppelsdorfer Allee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241408-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
13.08.2024
BBB-Dringlichkeitsantrag: Methadon-Praxis an der
Poppelsdorfer Allee
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Oberbürgermeisterin legt in der Sitzung des Rates dar, ob für die
Liegenschaft Poppelsdorfer Allee 60 eine Genehmigung zum Betrieb einer
Praxis zur Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger vorliegt und wenn ja,
1.
a. wann die Genehmigung mit welchen Auflagen genau erteilt
wurde,
b. ob und wenn ja wie viele Beschwerden ihr seitens Bürgerinnen
und Bürgern über die Auswirkungen des Betriebes im Umfeld
vorliegen,
c. welche Maßnahmen die Oberbürgermeisterin ergriffen hat, um
zum einen die Einhaltung der Genehmigung zum Betrieb der
Praxis und zum anderen geltender Vorschriften wie z.B. die
Straßensatzung zu kontrollieren.
Zu 1a)
Die Nutzung von Räumen des Gebäudes Poppelsdorfer Allee 60 als Praxis für
Psychiatrie und Psychotherapie insbesondere für Suchterkrankungen, die
gleichzeitig auch als Substitutionspraxis dient, wurde bereits mit
Baugenehmigung vom 03.07.2012 genehmigt. Die Genehmigung umfasst den
Betrieb einer Praxis zur Betreuung von ca. 100 Patient*innen täglich.
Die Verwaltung informierte die Politik damals im Unterausschuss Bauplanung
(Sitzung am 01.08.2012) über die erteilte Baugenehmigung, nachdem das
Verwaltungsgericht Köln der Klage des Bauherrn gegen den zunächst erteilten
Ablehnungsbescheid zum Bauantrag stattgegeben hatte und in der Folge das
OVG NRW den Antrag der Stadt Bonn auf Zulassung der Berufung
zurückgewiesen hatte.
Die Baugenehmigung wurde seither immer wieder antragsgemäß verlängert.
Die Nutzung wurde jedoch erst am 07.08.2024 aufgenommen, nachdem der
Antragsteller seine bisherigen Praxisräume in der Noeggerathstraße
aufgegeben hat.
Der Verwaltung liegt aktuell ein Antrag auf Erweiterung der genehmigten
Praxisräume vor, welcher noch nicht final beschieden ist. Sofern hier eine
Erweiterung der Räumlichkeiten genehmigt werden kann, werden dieSeite 1 von 2
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politischen Gremien hierüber informiert.
Zu 1b)
Dem Bauordnungsamt, dem kommunalen Ordnungsdienst, der Leitstelle sowie
der Wache GABI sind bisher keine Beschwerden mit Bezug auf die
Substitutionspraxis in der Poppelsdorfer Allee bekannt.
Zu 1c)
Der Bereich fällt in die Routinebestreifung der Wache GABI, hier findet
mehrmals täglich eine Präsenzstreife statt. Auch das Bauordnungsamt
beobachtet die Situation vor Ort. Bisher gab es keine Auffälligkeiten.
Sollten Belästigungen beobachtet werden, kann die Leitstelle unter 0228 77
3333 oder die Wache GABI unter 0228 15 4611 kontaktiert werden, so dass
eine anlassbezogene Kontrolle erfolgen kann.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 22:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de