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241404-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Antrag der Beueler Koalition: Prüfung von Tempo 30 Zonen

Nummer
241404-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.06.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Pützchens Chaussee Straße· Pützchen, Beuel Hauptort
  • Hauptstraße Straße· Holzlar, Beuel
  • Heideweg Straße· Holzlar, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 27.08.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241404 Antrag der Beueler Koalition: Prüfung von Tempo 30 Zonen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241404-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Antrag der Beueler Koalition: Prüfung von Tempo
30 Zonen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Am 9.4.2025 wurde die geänderte Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrsordnung veröffentlicht.
Daraus ergeben sich für die Verwaltung erweiterte Handlungsmöglichkeiten
auch zu Einrichtung von Tempo 30.
Dazu gehören neben Spielplätzen und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen auch Fußgängerüberwege und hochfrequentierte Schulwege.
Weiterhin ist die Regelung zum Lückenschluss von vorhandenen (gleichartigen)
Tempo 30 Regelungen auf einer Straße von 300 m auf 500 m erweitert worden.
Bezogen auf die beiden im Antrag erwähnten Abschnitte hat die Verwaltung mit
der Polizei Folgendes geprüft:
Pützchens Chaussee:
Hier käme vorliegend nur die Prüfung in Betracht, ob es sich um einen
hochfrequentierten Schulweg handelt.
Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich dank eines Letter of Intent (LOI) am Projekt
SAFER („Sicheres, algorithmen-basiertes Fußgängerrouting“). Dieser LOI
ermöglicht es Bonn, aktiv an der Entwicklung eines digitalen Routingsystems
für Fußgänger*innen mitzuwirken – mit besonderem Fokus auf Schulwege. Ziel
des Projekts ist es, mithilfe eines sogenannten Routing-Graphen zu berechnen,
wo Kinder tatsächlich Straßen queren. Diese Daten bilden die Grundlage, um
Schulwege objektiv zu analysieren und gezielt Maßnahmen wie Tempo 30 auf
hochfrequentierten Routen umzusetzen.
Ein erster Prototyp, der stadtweit Grundschulwege in Bonn abbildet, soll bereits
im Herbst 2025 vorliegen. Darauf aufbauend können diese Daten mit den
Wegen zu weiterführenden Schulen verschnitten werden, um Schulwegströme
über alle Altersgruppen hinweg abzubilden und hochfrequentierte Schulwege
rechnerisch fundiert zu belegen.Seite 1 von 2
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In Kombination mit den Schülerzahlen der einzelnen Schulen sowie der
geschätzten Wohnverteilung der Kinder im Bonner Stadtgebiet lässt sich
abschätzen, wie viele Kinder welche Wege nutzen – und damit, wo besondere
Schutzbedarfe bestehen. Durch die neuen Regelungen der
Verwaltungsvorschrift zur StVO können solche Schulwege nun auch rechtlich
fundiert in verkehrsrechtliche Maßnahmen einfließen – sogar auf Landes- oder
Bundesstraßen. Der Routing Graph schafft dafür die digitale, datenbasierte
Grundlage.
Hochfrequentiert ist insbesondere ein Schulweg, der im Rahmen einer
Schulwegplanung durch die zuständige Schule, Straßenverkehrsbehörde und
Polizei oder wie o.g. im Rahmen einer modellhaften Betrachtung als wichtiger
Schulweg eingestuft wurde.
Sobald die ersten Daten vorliegen, wird die Verwaltung sich mit der Polizei
abstimmen, inwieweit der tatbestandlichen Voraussetzung erfüllt sind. Eine
Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt in solchen Bereichen grundsätzlich (wie
auch vor Schulen selbst) nur temporär.
Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Temporeduzierung aus
Lärmschutzgründen wird auf die Drucksache 221315-002 ST verwiesen.
Hauptstraße:
Nach Prüfung kommt hier ein Lückenschluss zwischen Haus Nr. 54 (Spielplatz)
und der Nr. 132 in Betracht. Dabei würde der Fußgängerüberweg auf Höhe
Heideweg auf insgesamt 300 m mit Tempo 30 beschildert, gleichzeitig die
temporäre Regelung vor der Grundschule gegen eine dauerhafte
Beschilderung getauscht (da die temporäre Beschilderung sich mit dauerhaften
überschneiden würde). Der Spielplatz neben Haus Nummer 54 kann auch in
die Regelung mit einbezogen werden. Weitergehende Lückenschlüsse in
Richtung Beuel Mitte kommen nicht in Betracht, da es sich dabei um temporäre
Regelungen handelt (Kita Haus Nr. 46). Es können nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung Köln nur gleichartige Regelungen im Rahmen des
Lückenschlusses verbunden werden.
Unabhängig davon wird die Verwaltung die Optimierung der Parkmarkierungen
überprüfen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de