241404-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Antrag der Beueler Koalition: Prüfung von Tempo 30 Zonen
Kerndaten
- Nummer
- 241404-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.06.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Pützchens Chaussee Hauptort
- Hauptstraße
- Heideweg
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.935 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241404-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Antrag der Beueler Koalition: Prüfung von Tempo 30 Zonen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 25.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Am 9.4.2025 wurde die geänderte Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung veröffentlicht. Daraus ergeben sich für die Verwaltung erweiterte Handlungsmöglichkeiten auch zu Einrichtung von Tempo 30. Dazu gehören neben Spielplätzen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen auch Fußgängerüberwege und hochfrequentierte Schulwege. Weiterhin ist die Regelung zum Lückenschluss von vorhandenen (gleichartigen) Tempo 30 Regelungen auf einer Straße von 300 m auf 500 m erweitert worden. Bezogen auf die beiden im Antrag erwähnten Abschnitte hat die Verwaltung mit der Polizei Folgendes geprüft: Pützchens Chaussee: Hier käme vorliegend nur die Prüfung in Betracht, ob es sich um einen hochfrequentierten Schulweg handelt. Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich dank eines Letter of Intent (LOI) am Projekt SAFER („Sicheres, algorithmen-basiertes Fußgängerrouting“). Dieser LOI ermöglicht es Bonn, aktiv an der Entwicklung eines digitalen Routingsystems für Fußgänger*innen mitzuwirken – mit besonderem Fokus auf Schulwege. Ziel des Projekts ist es, mithilfe eines sogenannten Routing-Graphen zu berechnen, wo Kinder tatsächlich Straßen queren. Diese Daten bilden die Grundlage, um Schulwege objektiv zu analysieren und gezielt Maßnahmen wie Tempo 30 auf hochfrequentierten Routen umzusetzen. Ein erster Prototyp, der stadtweit Grundschulwege in Bonn abbildet, soll bereits im Herbst 2025 vorliegen. Darauf aufbauend können diese Daten mit den Wegen zu weiterführenden Schulen verschnitten werden, um Schulwegströme über alle Altersgruppen hinweg abzubilden und hochfrequentierte Schulwege rechnerisch fundiert zu belegen.Seite 1 von 2 Seite 2 In Kombination mit den Schülerzahlen der einzelnen Schulen sowie der geschätzten Wohnverteilung der Kinder im Bonner Stadtgebiet lässt sich abschätzen, wie viele Kinder welche Wege nutzen – und damit, wo besondere Schutzbedarfe bestehen. Durch die neuen Regelungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO können solche Schulwege nun auch rechtlich fundiert in verkehrsrechtliche Maßnahmen einfließen – sogar auf Landes- oder Bundesstraßen. Der Routing Graph schafft dafür die digitale, datenbasierte Grundlage. Hochfrequentiert ist insbesondere ein Schulweg, der im Rahmen einer Schulwegplanung durch die zuständige Schule, Straßenverkehrsbehörde und Polizei oder wie o.g. im Rahmen einer modellhaften Betrachtung als wichtiger Schulweg eingestuft wurde. Sobald die ersten Daten vorliegen, wird die Verwaltung sich mit der Polizei abstimmen, inwieweit der tatbestandlichen Voraussetzung erfüllt sind. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt in solchen Bereichen grundsätzlich (wie auch vor Schulen selbst) nur temporär. Hinsichtlich der Voraussetzungen für die Temporeduzierung aus Lärmschutzgründen wird auf die Drucksache 221315-002 ST verwiesen. Hauptstraße: Nach Prüfung kommt hier ein Lückenschluss zwischen Haus Nr. 54 (Spielplatz) und der Nr. 132 in Betracht. Dabei würde der Fußgängerüberweg auf Höhe Heideweg auf insgesamt 300 m mit Tempo 30 beschildert, gleichzeitig die temporäre Regelung vor der Grundschule gegen eine dauerhafte Beschilderung getauscht (da die temporäre Beschilderung sich mit dauerhaften überschneiden würde). Der Spielplatz neben Haus Nummer 54 kann auch in die Regelung mit einbezogen werden. Weitergehende Lückenschlüsse in Richtung Beuel Mitte kommen nicht in Betracht, da es sich dabei um temporäre Regelungen handelt (Kita Haus Nr. 46). Es können nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln nur gleichartige Regelungen im Rahmen des Lückenschlusses verbunden werden. Unabhängig davon wird die Verwaltung die Optimierung der Parkmarkierungen überprüfen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de