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241394-02 AA · Änderungsantrag

BBB-Änderungsantrag: Optimierung Fahrradanbindung Beuel-Niederholtorf

Nummer
241394-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
06.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Oberkasseler Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 241394 Bürgerantrag: Optimierung Fahrradanbindung Beuel-Niederholtorf

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Änderungsantrag
öffentlich
241394-02 AA
Antragsteller/in:
Alfred Kurschilgen
06.03.2025 gez. Pfeiffer
BBB-Änderungsantrag: Optimierung
Fahrradanbindung Beuel-Niederholtorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob grundsätzlich vorhandene
Wirtschaftswege von Nieder- und Oberholtorf nach Ramersdorf von Radfahrern
genutzt werden können / dürfen und wenn ja, welcher Aufwand für mögliche
Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten an der vorhandenen Wegedecke
erforderlich wären.
Begründung
Die Verwaltung führt in ihrer Stellungnahme u.a. aus:
"Durch den Bau eines Radweges entlang der Oberkasseler Straße werden
Verbotstatbestände nach dem Landschaftsplan Ennert ausgelöst, daher ist eine
naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des
Landschaftsplanes Ennert notwendig.
Nach § 30 LNatSchG Abs. 1 stellt das Vorhaben einen Eingriff in Natur
und Landschaft dar, für welchen eine Genehmigung des Eingriffs gemäß § 14
ff. BNatSchG erforderlich ist.
Dementsprechend wäre eine Planung und Anlage von neuen Rad- und
Gehwegen entlang der Oberkasseler Straße ein anspruchsvolles Projekt, das
mit der Befreiung vom Naturschutz sowie einem Eingriff in Natur und
Landschaft, möglicherweise Flächenerwerb und zusätzlicher Versiegelung
einhergeht."
Die Antragsteller sind der Auffassung, dass gesetzlich geschützte Biotope von
herausragender Bedeutung grundsätzlich nicht durch zusätzliche Versiegelung
zerstört werden sollten. Zudem handelt es sich hierbei im Verbund mit dem
Kottenforst und der Wahner Heide aufgrund von Größe und Ausstattung
um das zentrale Trittsteinbiotop im südlichen Rheinland und als solches von
europaweiter Bedeutung. Es weist außerdem die höchste Schutzkategorie auf
(Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW).Seite 1 von 2
Seite 2
Hinzu kommt, dass laut Verwaltung eine Umsetzung der im Radwegenetz
ausgewiesenen Hauptroute über die Oberkasseler Straße zeitlich nicht
absehbar zu realisieren ist. Auch zu dem geotechnisch bedingten Mehraufwand
zur Anlage begleitender Radwege und insbesondere der damit verbundenen
Kosten trifft die Verwaltung keine Aussage. Dies ist aus Sicht der Antragsteller
aber grundlegende Voraussetzung für einen seriösen und glaubhaften
Beschluss.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 08:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de