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241394-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu Bürgerantrag: Optimierung Fahrradanbindung Beuel-Niederholtorf

Nummer
241394-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Oberkasseler Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Pützchens Chaussee Straße· Pützchen, Beuel
  • Holtorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241394 Bürgerantrag: Optimierung Fahrradanbindung Beuel-Niederholtorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241394-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu Bürgerantrag: Optimierung
Fahrradanbindung Beuel-Niederholtorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Es ist korrekt, dass die Radverkehrsverbindungen aus den höher gelegenen
Ortschaften Holtorf, Niederholtorf und Ungarten an die rheinnahen Stadtteile im
Tal ungünstig sind.
Die Oberkasseler Straße hatte bisher, wie vom Bürger beschrieben, einen
einseitigen Fahrradschutzstreifen bergauf bis zum Wanderparkplatz am
Dornheckensee. Dieser konnte nach der Fahrbahnsanierung nicht wieder
aufgebracht werden, da sich herausgestellt hat, dass dieser Bereich
verkehrsrechtlich außerorts liegt und die StVO Fahrradschutzstreifen hier nicht
erlaubt.
Die Verwaltung sieht die Achse als sehr wichtig für den Radverkehr an und hat
diese dementsprechend im 2023 beschlossenen Radverkehrsnetz als
Hauptroute definiert.
Die Fahrbahn der Oberkasseler Straße ist ca. 7,50 m breit. Diese Breiten
reichen nicht aus, um eine adäquate Radverkehrsinfrastruktur auf
Fahrbahnniveau zu schaffen.
Die technischen Regelwerke empfehlen für solche Straßen im Regelfall
einseitige, im Zweirichtungverkehr betriebene Sonderwege neben der
Fahrbahn. Diese müssten erstmalig angelegt werden.
Weite Teile der Oberkasseler Straße sowie die Flächen rechts und links der
Straße gehören nicht der Stadt Bonn, sondern der Forstverwaltung des Landes
Nordrhein-Westfalen sowie einigen Privateigentümer*innen.
Die Oberkasseler Straße verläuft zwischen dem AK Bonn-Ost und der
Pützchens Chaussee im Natura 2000- bzw. FFH-Gebiet „Siebengebirge (DE-
5309-301)“. Zentrales Entwicklungsziel für das Siebengebirge ist die Erhaltung
und Förderung der zahlreichen schutzwürdigen Laubwaldgesellschaften vor
allem durch naturnahe Waldbewirtschaftung. Das Siebengebirge ist im Verbund
mit dem Kottenforst und der Wahner Heide aufgrund seiner Größe und
Ausstattung das zentrale Trittsteinbiotop im südlichen Rheinland und als
solcher von europaweiter Bedeutung und weist die höchste Schutzkategorie auf
(Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW).
Erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes und seiner ErhaltungszieleSeite 1 von 2
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können nicht ausgeschlossen werden, sodass für das Vorhaben die
Durchführung einer FFH-Vorprüfung (Screening) notwendig ist.
In diesem Streckenabschnitt liegt die Oberkasseler Straße auch im
Naturschutzgebiet „Siebengebirge, Teilgebiet Ennert (N 1.1)“ des
Landschaftsplans Ennert, mit einer Vielzahl gesetzlich geschützter Biotope von
herausragender Bedeutung für den Biotopverbund. Für das Naturschutzgebiet
ist das Entwicklungsziel „Erhaltung und Entwicklung einer mit natürlichen und
naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen
reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft“ festgesetzt. Der
Vorhabenbereich stellt einen gemäß Regionalplan festgesetzten Bereich zum
Schutz der Natur und einen Regionalen Grünzug dar.
Durch den Bau eines Radweges entlang der Oberkasseler Straße werden
Verbotstatbestände nach dem Landschaftsplan Ennert ausgelöst, daher ist eine
naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten des
Landschaftsplanes Ennert notwendig.
Nach § 30 LNatSchG Abs. 1 stellt das Vorhaben einen Eingriff in Natur und
Landschaft dar, für welchen eine Genehmigung des Eingriffs gemäß § 14 ff.
BNatSchG erforderlich ist.
Dementsprechend wäre eine Planung und Anlage von neuen Rad- und
Gehwegen entlang der Oberkasseler Straße ein anspruchsvolles Projekt, das
mit der Befreiung vom Naturschutz sowie einem Eingriff in Natur und
Landschaft, möglicherweise Flächenerwerb und zusätzlicher Versiegelung
einhergeht.
Da es kaum Alternativrouten gibt, sollte diese Wegeverbindung aber aus
verkehrsplanerischer Sicht unbedingt weiterverfolgt werden.
Mit den Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises und explizit der Stadt Königswinter
steht die Stadt Bonn im Austausch bzgl. gemeindeübergreifender
Radwegeverbindungen. Auf den genannten Wegeverbindungen steht die Stadt
Königswinter vor ähnlichen Herausforderungen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt den Bürgerantrag anzunehmen, weist aber darauf
hin, dass aufgrund der von personellen Ausfällen geprägten Situation im
zuständigen Team eine zeitnahe Bearbeitung dieses komplexen Projektes nicht
erfolgen kann. Es wird als langfristig anzugehendes Projekt in die
Arbeitsliste aufgenommen.
Hiermit ist das Verfahren nach §24 GO NRW abgeschlossen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 07:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de