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241393 · Beschlussvorlage

Umbau der ehemaligen Ungarischen Botschaft mit baulichen Erweiterungen in ein Mehrfamilienhaus, Bonn, Plittersdorf, Turmstraße 30, 32, 34, 40464/2023 VO

Nummer
241393
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241393
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Umbau der ehemaligen Ungarischen Botschaft mit
baulichen Erweiterungen in ein Mehrfamilienhaus,
Bonn, Plittersdorf, Turmstraße 30, 32, 34,
40464/2023 VO
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zu Kenntnis, dass die Verwaltung die Bauvoranfrage am
26.06.2024 positiv beschieden hat, da das Bauvorhaben im Wesentlichen den
Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht und dem begründetem Antrag
auf Erteilung einer Befreiung gefolgt werden konnte.
Begründung
Für das Gebäude der ehemaligen ungarischen Botschaft auf dem
Grundstück Turmstr. 30, 32, 34 reichte die Bauherrschaft einen Antrag
auf Vorbescheid ein, der auf eine Nutzungsänderung von Büro-
/Botschaftsnutzung in Wohnnutzung mit baulichen Erweiterungen
gerichtet ist. Es sind 40 Wohneinheiten unterschiedlichster Größe
geplant.
Die Zufahrt zur Tiefgarage, die Tiefgarage mit 21 Stellplätzen an sich und
die im Bestand vorhandenen acht oberirdischen Stellplätze bleiben
unverändert. Extensive begrünte Flachdächer sind ebenfalls geplant.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 8219-13 (Turmstr.), so dass das Vorhaben nach § 30 Abs. 1 BauGB
(qualifizierter B-Plan) zu beurteilen ist. Weiterhin befindet es sich im
festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rheins, sowie in
Randbereichen im Geltungsbereich einer Erhaltungs- und einer
Gestaltungssatzung. Angrenzend befindet sich das Flächendenkmal
Amerikanische (HICOC – Siedlungsteil) Siedlung und Einzeldenkmale
(u.a. Offiziersvilla, Mausoleum). Der ausgewiesene vermutete
Bodendenkmalbereich wird aufgrund nicht dargestellter BodeneingriffeSeite 1 von 3
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nicht berührt.
Das Bestandsgebäude wird im Erdgeschoss durch Terrassen ergänzt
und im 1. und im 2. Obergeschoss baulich erweitert. Hier werden
Baugrenzüberschreitungen und die Überschreitung der zulässigen
Geschossflächenzahl um 0,12 beantragt. Durch die baulichen
Erweiterungen der vorhandenen Geschosse im 1. und im 2.
Obergeschoss wird die zulässige Geschossigkeit um ein Geschoss
überschritten.
Dem begründeten Befreiungsantrag kann gefolgt werden, da die
Grundzüge des Bebauungsplanes nicht berührt werden, die Befreiungen
städtebaulich vertretbar sind und eine Wohnnutzung geplant ist.
Fällungen von satzungsgeschützten Bäumen sind zwar nicht vorgesehen,
im Genehmigungsverfahren muss jedoch der gesamte Baumbestand auf
dem Baugrundstück durch ein Fachgutachten erfasst und bewertet
werden.
Aufgrund des langen Abstandes zwischen der letzten und der nächsten
Sitzung des Ausschusses während der Sommerpause hat die Verwaltung
zur Wahrung von Fristen den Antrag auf Vorbescheid nebst dem Antrag
auf Erteilung von Befreiungen im Sinne von § 31 BauGB zwischenzeitlich
positiv beschieden.
Anlage/n
1 Turmstr. 30-34_Auszug aus dem Liegenschaftskataster (öffentlich)
2 Turmstr. 30-34 Lageplan (nichtöffentlich)
3 Turmstr. 30-34_Grundriss (nichtöffentlich)
4 Turmstr. 30-34_Schnitte (nichtöffentlich)Seite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 23:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de