241388-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag: Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 241388-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241388-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag: Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Die Verwaltung teilt zum Bürgerantrag 241388 Folgendes mit: Bürgerbeteiligung Die Stadtverwaltung bedauert sehr, dass sich der Antragsteller nicht ausreichend über die Aufstellung von Ladesäulen in Bonn informiert bzw. dabei beteiligt fühlt. Derzeit wird die Erstellung eines stadtweiten Ladeinfrastrukturkonzeptes geplant, um den bedarfsgerechten weiteren Ausbau optimal steuern zu können. In diesem Rahmen wird auch die Bürgerbeteiligung und -information berücksichtigt. Darüber hinaus stellen die Stadtwerke auf ihrer Webseite alle aktuell verfügbaren und geplanten Ladestationen in Bonn kartographisch dar. Hier besteht auch die Möglichkeit Vorschläge für neue Ladestationen einzureichen: https://www.stadtwerke-bonn.de/fuer- zuhause/produkte/e-mobility/elektrotankstellen/. Zusätzlich werden zukünftig Anliegende in der unmittelbaren Umgebung neuer Ladestationen vor Baubeginn durch die SWB informiert. Standortwahl: Entfall von Parkplätzen und erschwerter Zugang zum Haus Bei der Prüfung der Ladesäulenstandorte werden immer die zum Zeitpunkt der Einreichung aktuellen örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Im Falle der Giselherstraße hat die Ladesäule keinen negativen Einfluss auf den Behindertenstellplatz, sodass dieser keinen Einfluss auf die Entscheidung hatte. Ein erschwerter Zugang zum Gebäude wird grundsätzlich nicht erkannt, weil die Ladesäule in der vorhandenen Parkbucht und nicht auf dem Gehweg platziert wurde. Die Verwaltung weist darauf hin, dass das kurze Halten, etwa um eine Person ein- oder aussteigen zu lassen, auf den nun für elektrisch betriebene Fahrzeuge reservierten Parkplätzen weiterhin erlaubt ist. Die Neuanmeldungen von E-Autos steigt stetig. Alleine im Jahr 2023 wurden so viele Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb neu zugelassen wie nie zuvor in Deutschland. Eine beschleunigte und effektive Bereitstellung der hierfür notwendigen Ladeinfrastruktur ist wesentlich für eine erfolgreiche UmsetzungSeite 1 von 2 Seite 2 dieses Prozesses. Diese Autos brauchen, neben den privaten Lademöglichkeiten, öffentliche Ladepunkte, um die Reichweite und auch die Akzeptanz der E-Autos zu fördern. Um keine weitere Grünfläche im Stadtgebiet zu versiegeln wird zur Installation von öffentlichen Ladesäulen auf bereits bestehende Parkflächen zurückgegriffen. Auch bei den Parkständen in der Giselherstraße handelt es sich um öffentliche Parkplätze, die somit nach Straßenverkehrsordnung (StVO) der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Die Nachbarschaft wird immer mitbetrachtet, dennoch besteht kein Anspruch auf den öffentlichen Straßenraum. Darüber hinaus werden durch die Errichtung einer Ladesäule lediglich öffentliche Parkplätze in öffentliche Ladeplätze für elektrisch betriebene Fahrzeuge umgewandelt, sodass nicht von einem Wegfall von Parkplätzen gesprochen werden kann. Verlegung der Ladesäule Durch die vorgeschlagene Verlegung der Parkplätze wird keine „Entschärfung“ des vom Antragsteller angesprochenen Parkdrucks erreicht. Darüber hinaus ist die Verlegung der Ladesäule an den Standort Giselherstraße 23-25 nach Einschätzung der SWB nicht möglich. Im Großteil der Parkbucht wäre die Positionierung der Ladesäule unterhalb der Baumkrone notwendig, was aufgrund der dort erforderlichen Tiefbauarbeiten im Wurzelbereich nicht zulässig ist. Der Positionierung im Bereich zwischen den Baumkronen steht die dort verlaufende Wasserleitung entgegen. Darüber hinaus würden die Kosten für Demontage der Ladesäule, Rückbau des Fundaments, Rückbau des Netzanschlusses, Wiederherstellung der Oberfläche und Tiefbauarbeiten inkl. Remontage an anderer Stelle bei einem hohen vierstelligen bis niedrigen fünfstelligen Betrag liegen und wären somit nicht verhältnismäßig. Entsprechend wird empfohlen die Ladesäule nicht zu verlegen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de