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241388 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem

Nummer
241388
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
09.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.08.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.11.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.11.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,5 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241388-01 ST Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag: Verlegung der Ladestation Giselherstraße 37 in Mehlem

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Text anzeigen (3.750 Zeichen)
Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241388
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
07.08.2024
Bürgerantrag: Verlegung der Ladestation
Giselherstraße 37 in Mehlem
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Hiermit beantrage ich die Entfernung der Ladestation vor dem Haus Giselher-
straße 37 in Mehlem und schlage gleichzeitig die Verlegung an eine andere
passendere Stelle in der Straße vor.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)
3 Anlage 1 (öffentlich)
4 Anlage 2 (öffentlich)
5 Anlage 3 (öffentlich)
6 Anlage 4 (öffentlich)
7 Anlage 5 (öffentlich)
8 Anlage 6 (öffentlich)Seite 1 von 8
Ihr Antrag
Hiermit beantrage ich die Entfernung der Ladestation vor dem Haus Giselherstraße 37 in Mehlem und schlage
gleichzeitig die Verlegung an eine andere passendere Stelle in der Straße vor.
Begründung des Antrags
Die Ladestation wurde im Mai 2024 von den Stadtwerken still und leise errichtet und hat uns und die anderen
betroffenen Anwohner vor vollendete Tatsachen gestellt. Es erfolgte weder eine Anhörung oder eine Beteiligung
der Anlieger noch eine Vorabinfo seitens der Stadtwerke.
Zudem wurde die Maßnahme wohl vom Schreibtisch aus ohne Kenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten
geplant. Eine mir vorliegende Kopie einer Planungserläuterung zeigt, dass der seit einigen Jahren bereits
bestehende Behindertenparkplatz vor Haus 35 den Planern offenbar nicht bekannt war und später als
Anmerkung im Kommentar erwähnt wurde. (Die der Planung zugrundeliegende Aufnahme ist definitiv vor
September 2021 entstanden.)
Der aktuelle Standort ist aus mehreren Gründen unglücklich gewählt und hat somit einschneidende
Konsequenzen für die Anwohner:
Zum einen verschärft er die ohnehin knappe Parkfläche, da durch den bestehenden Behindertenparkplatz und
nunmehr die Ladestation drei aufeinanderfolgende Parkplätze von ursprünglich zehn nicht mehr zur Verfügung
stehen.
Zum anderen erschweren die beiden Ladeflächen den Zugang zum Haus 37, in dem ich mit meiner 92jährigen
Mutter wohne, erheblich. Der Eingang kann dadurch nicht von der Straße direkt erreicht werden, ein Halten in
zweiter Reihe ist nicht möglich, da mehrere Buslinien (610, 613, 614) durch die Giselherstraße fahren, die an
einem haltenden Fahrzeug nicht vorbeikönnen. Meine Mutter ist eingeschränkt bewegungsfähig und von daher
auf Rollator und Stock angewiesen.
(Bisher wurde seitens der Nachbarschaft durchweg Rücksicht genommen auf meine Mutter, indem einer der
beiden für die Ladestation weggefallenen Parklätze für unser Auto frei blieb. Im übrigen können auch die
anderen Anwohner unserer ehemaligen Vebowag-EFH-Siedlung die Errichtung der Ladestation vor unserem
Haus weder begreifen noch nachvollziehen und beklagen unisono den Wegfall der Parkplätze. Zudem ist mir und
keinem der anderen Anwohner die permanente Existenz eines E-Auto in der Giselherstraße bekannt.)
Als möglicher alternativer Standort käme in den Augen von mir und meinen Nachbarn die Parkbucht vor den
Häusern Nummer 23/25 in Frage. Die der Vebowag gehörenden Mehrfamilienhäuser haben den Eingang nicht
zur Straße, sondern zur Seite. Somit würde der Zugang durch die Ladestation nicht eingeschränkt. Zudem
verfügen die Häuser über einen durch eine private Anliegerstraße erreichbaren Parkplatz hinter den Häusern.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
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Datenstand: 02.11.2026, 19:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de