241387-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zur CDU-Große Anfrage: Adenauerallee
Kerndaten
- Nummer
- 241387-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241387-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III 28.08.2024 Stellungnahme zur CDU-Große Anfrage: Adenauerallee Beratungsfolge Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1) Wieso wurden der Politik bis heute nicht alle rechtlich möglichen Varianten einer weiteren Verkehrsführung mit jeweils zwei MIV-Fahrspuren je Fahrtrichtung vorgelegt und detailliert bewertet (Radverkehr im Mischverkehr, Schutzstreifen, Radverkehrsführung im Seitenbereich nach entsprechendem Umbau der Seitenbereiche)? 2) Welche Varianten sind neben der Variante mit nur einer Fahrspur für den MIV rechtlich möglich? 3) Wurden diese Varianten unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Verkehrsversuchs in die Prüfung einbezogen? Die Verwaltung hat auf Basis der in DS 230853 benannten und u.a. in DS 230853-14 wiederholten Sach-, Rechts- und Beschlusslage eine Planung für die Adenauerallee „zwischen den Bordsteinen“ vorgelegt, die die Belange aller Verkehrsteilnehmer*innen berücksichtigt. Die Verwaltung hat den politischen Gremien dabei außerdem einen Alternativvorschlag vorgelegt, der die Ergebnisse des Versuchs und der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. Im Planungsverlauf wurden verschiedene Varianten der Spuraufteilung intensiv untersucht und auf Ihre Umsetzbarkeit überprüft. Die Rahmenbedingungen für die Planung hat die Verwaltung in verschiedenen Stellungnahmen zur Drucksache 230853 und zu weiteren Anfragen erläutert. Ein darüberhinausgehender Planungsauftrag liegt der Verwaltung nicht vor. Eine Planung und ein Umbau unter Einbeziehung der Seitenbereiche würde erhebliche Personalressourcen in Anspruch nehmen und deutlich höhere Planungs- und Baukosten auslösen, die allesamt nicht zur Verfügung gestellt werden können, ohne Ressourcen für andere Projekte zu reduzieren. 4) Welche Einschätzung hat die Polizei zu den in Ziff. 1 aufgeführten Varianten?Seite 1 von 2 Seite 2 Die Polizei ist zu konkreten Planungen zu beteiligen. Eine Erörterung zu verschiedenen, nicht weiter ausgearbeiteten Planungsvarianten ist dagegen nicht vorgesehen und aus Sicht der Verwaltung auch nicht zielführend. 5) Ist nach der ERA die Einrichtung von jeweils zwei Fahrspuren für den MIV mit Schutzstreifen weiterhin möglich? a. Im Hinblick auf die Belastungsklasse 2 sowie b. im Hinblick auf die Belastungsklasse 3 Zu Frage 5 wird auf die Ausführung der Verwaltung in DS 230853-14 verwiesen. 6) Wurden in dem Gutachten auch die künftigen Baustellen (die auf jeden Fall kommen werden) wie Endenicher Ei, Tausendfüßler usw. mitberücksichtigt? Dem Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 15.08.2023 (vgl. DS 230853 und DS 230853-11 AA) entsprechend beinhaltet die von einem extern beauftragten Fachbüro durchgeführte Untersuchung einen Vergleich der jeweiligen Ist-Situation im Vorher-Zeitraum und im Während-Zeitraum. Die Ergebnisse sind in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung unter DS 241130 einzusehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de