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241387-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zur CDU-Große Anfrage: Adenauerallee

Nummer
241387-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 29.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241387 CDU-Große Anfrage: Adenauerallee

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241387-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
28.08.2024
Stellungnahme zur CDU-Große Anfrage:
Adenauerallee
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1) Wieso wurden der Politik bis heute nicht alle rechtlich möglichen Varianten
einer weiteren Verkehrsführung mit jeweils zwei MIV-Fahrspuren je
Fahrtrichtung vorgelegt und detailliert bewertet (Radverkehr im
Mischverkehr, Schutzstreifen, Radverkehrsführung im Seitenbereich nach
entsprechendem Umbau der Seitenbereiche)?
2) Welche Varianten sind neben der Variante mit nur einer Fahrspur für den
MIV rechtlich möglich?
3) Wurden diese Varianten unter Berücksichtigung der Ergebnisse des
Verkehrsversuchs in die Prüfung einbezogen?
Die Verwaltung hat auf Basis der in DS 230853 benannten und u.a. in DS
230853-14 wiederholten Sach-, Rechts- und Beschlusslage eine Planung
für die Adenauerallee „zwischen den Bordsteinen“ vorgelegt, die die
Belange aller Verkehrsteilnehmer*innen berücksichtigt. Die Verwaltung hat
den politischen Gremien dabei außerdem einen Alternativvorschlag
vorgelegt, der die Ergebnisse des Versuchs und der
Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt.
Im Planungsverlauf wurden verschiedene Varianten der Spuraufteilung
intensiv untersucht und auf Ihre Umsetzbarkeit überprüft. Die
Rahmenbedingungen für die Planung hat die Verwaltung in verschiedenen
Stellungnahmen zur Drucksache 230853 und zu weiteren Anfragen
erläutert.
Ein darüberhinausgehender Planungsauftrag liegt der Verwaltung nicht vor.
Eine Planung und ein Umbau unter Einbeziehung der Seitenbereiche würde
erhebliche Personalressourcen in Anspruch nehmen und deutlich höhere
Planungs- und Baukosten auslösen, die allesamt nicht zur Verfügung
gestellt werden können, ohne Ressourcen für andere Projekte zu
reduzieren.
4) Welche Einschätzung hat die Polizei zu den in Ziff. 1 aufgeführten
Varianten?Seite 1 von 2
Seite 2
Die Polizei ist zu konkreten Planungen zu beteiligen. Eine Erörterung zu
verschiedenen, nicht weiter ausgearbeiteten Planungsvarianten ist dagegen
nicht vorgesehen und aus Sicht der Verwaltung auch nicht zielführend.
5) Ist nach der ERA die Einrichtung von jeweils zwei Fahrspuren für den MIV
mit Schutzstreifen weiterhin möglich?
a. Im Hinblick auf die Belastungsklasse 2 sowie
b. im Hinblick auf die Belastungsklasse 3
Zu Frage 5 wird auf die Ausführung der Verwaltung in DS 230853-14
verwiesen.
6) Wurden in dem Gutachten auch die künftigen Baustellen (die auf jeden Fall
kommen werden) wie Endenicher Ei, Tausendfüßler usw. mitberücksichtigt?
Dem Beschluss des Rates der Stadt Bonn vom 15.08.2023 (vgl. DS 230853
und DS 230853-11 AA) entsprechend beinhaltet die von einem extern
beauftragten Fachbüro durchgeführte Untersuchung einen Vergleich der
jeweiligen Ist-Situation im Vorher-Zeitraum und im Während-Zeitraum. Die
Ergebnisse sind in der Mitteilungsvorlage der Verwaltung unter DS 241130
einzusehen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:28 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de