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241386 · Beschlussvorlage

SZB Pflegesatzanpassung St. Albertus-Magnus-Haus 2024

Nummer
241386
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 04.09.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241386
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
SZB Pflegesatzanpassung St. Albertus-Magnus-
Haus 2024
Beratungsfolge
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 04.09.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.09.2024 Empfehlung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Den von den Kostenträgern vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für
das St. Albertus-Magnus-Haus wird zum 01.09.2024 zugestimmt.
Begründung
Gemäß der §§ 85, 87 SGB XI ist die Höhe der Pflegesätze zwischen dem Trä-
ger der Einrichtung und den Vertretern der Pflegekassen sowie dem Land-
schaftsverband Rheinland prospektiv zu verhandeln und gem. § 41 Abs. 1 GO
NRW durch den Rat festzusetzen.
Bei den Planungen für den künftigen Pflegesatzzeitraum sind die Kosten zu
berücksichtigen, die bislang nicht in den Pflegesätzen enthalten sind.
Bei dieser Kalkulation waren ganz maßgeblich die Auswirkungen des Tarifab-
schlusses im öffentlichen Dienst für 2024. Ab 1. März 2024 werden gemäß der
Tarifeinigung die Tabellenentgelte aller Beschäftigten pro Vollzeitstellenanteil
um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro erhöht. Dieses um 200 Euro er-
höhte Entgelt wird dann zusätzlich um weitere 5,5 Prozent erhöht. Im Pflegebe-
reich resultiert daraus eine durchschnittliche Erhöhung der Personalkosten um
rund 11%, im hauswirtschaftlichen Bereich um bis zu 14%.
Zum Ausgleich der seit Beginn des Ukraine Krieges gestiegenen Preise für
Erdgas, Wärme und Strom erhielten stationäre Pflegeeinrichtungen neben der
staatlichen Energiepreisbremse bislang bis einschließlich April 2024 Ergän-
zungshilfen nach § 154 SGB XI. Nach Wegfall der beiden Subventionen müs-
sen die Seniorenzentren die gestiegenen Energiekosten eigenständig tragen.
Die Verbrauchspreise liegen in 2024 dabei um das zwei- bis dreifache über den
Preisen, die bislang in den Pflegesätzen Berücksichtigung fanden.Seite 1 von 3
Seite 2
Darüber hinaus erwartet der Sachverständigenrat für 2024 eine Inflation von
3%, die zu einer entsprechenden Erhöhung der Sachkosten z. B. für Lebens-
mittel, medizinischen Bedarf etc. führt.
Davon unabhängig steht den Pflegeeinrichtungen seit 2018 zur besseren Per-
sonalausstattung durch das „Pflegepersonal Stärkungsgesetz“ Zusatzpersonal
im Pflegebereich in Form des sogenannten Spahn Personals nach § 8 Abs. 6
SGB XI zur Verfügung. Die Kosten für dieses Zusatzpersonal wurden bislang
außerhalb des Pflegesatzes unmittelbar von den Pflegekassen übernommen.
Durch eine Novellierung des SGB XI sind nunmehr gemäß § 113 c SGB XI die-
se Stellen zwingend als reguläre Stellen in den originären Pflegebereich zu
integrieren und die Kosten in den von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu
leistenden Pflegesatz überzuleiten. Diese Überleitung führt insofern zu einer
zusätzlichen Kostensteigerung neben den eigentlichen Kostenentwicklungen.
Für das St. Albertus-Magnus-Haus fallen 1,5 Vollzeitstellen unter diese Rege-
lung.
Seitens der Pflegekassen und des Landschaftsverbands Rheinland wurden
unter Berücksichtigung der dargestellten prospektiven Kostenentwicklungen für
die Einrichtung und unter Anwendung landesweiter Vergleichswerte die in der
Anlage beigefügten Pflegesatzveränderungen vorgeschlagen.
Diese Anpassungen sind nach Einschätzung der Betriebsleitung geeignet und
angemessen, um die Kostensteigerungen kompensieren zu können.
Anlage/n
1 SZB Pflegesatzanpassung St. Albertus-Magnus-Haus 2024 Anlage
(öffentlich)Seite 2 von 3
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Pflegesatzanpassung zum 01.09.2024
St. Albertus-Magnus-HausEntgeltbestandteile Bisher pro Tag Ab 01.09.2024
pro Tag
Differenz pro
Tag
Abweichung in
%
Pflegegrad 1 56,60 € 64,79 € 8,19 € 14,5
Pflegegrad 2 72,56 € 83,06 € 10,50 € 14,5
Pflegegrad 3 88,73 € 99,23 € 10,50 € 11,8
Pflegegrad 4 105,60 € 116,10 € 10,50 € 9,9
Pflegegrad 5 113,16 € 123,66 € 10,50 € 9,3
Unterkunft 24,33 € 25,10 € 0,77 € 3,2
Verpflegung 18,74 € 19,32 € 0,58 € 3,1
Verpflegung Sonde 12,49 € 12,88 € 0,39 € 3,1
Allgemeine Pflegeleistung
Unterkunft und VerpflegungSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de