241386 · Beschlussvorlage
SZB Pflegesatzanpassung St. Albertus-Magnus-Haus 2024
Kerndaten
- Nummer
- 241386
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241386 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II SZB Pflegesatzanpassung St. Albertus-Magnus- Haus 2024 Beratungsfolge Betriebsausschuss für Seniorenzentren 04.09.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Empfehlung Rat 26.09.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Den von den Kostenträgern vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für das St. Albertus-Magnus-Haus wird zum 01.09.2024 zugestimmt. Begründung Gemäß der §§ 85, 87 SGB XI ist die Höhe der Pflegesätze zwischen dem Trä- ger der Einrichtung und den Vertretern der Pflegekassen sowie dem Land- schaftsverband Rheinland prospektiv zu verhandeln und gem. § 41 Abs. 1 GO NRW durch den Rat festzusetzen. Bei den Planungen für den künftigen Pflegesatzzeitraum sind die Kosten zu berücksichtigen, die bislang nicht in den Pflegesätzen enthalten sind. Bei dieser Kalkulation waren ganz maßgeblich die Auswirkungen des Tarifab- schlusses im öffentlichen Dienst für 2024. Ab 1. März 2024 werden gemäß der Tarifeinigung die Tabellenentgelte aller Beschäftigten pro Vollzeitstellenanteil um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro erhöht. Dieses um 200 Euro er- höhte Entgelt wird dann zusätzlich um weitere 5,5 Prozent erhöht. Im Pflegebe- reich resultiert daraus eine durchschnittliche Erhöhung der Personalkosten um rund 11%, im hauswirtschaftlichen Bereich um bis zu 14%. Zum Ausgleich der seit Beginn des Ukraine Krieges gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom erhielten stationäre Pflegeeinrichtungen neben der staatlichen Energiepreisbremse bislang bis einschließlich April 2024 Ergän- zungshilfen nach § 154 SGB XI. Nach Wegfall der beiden Subventionen müs- sen die Seniorenzentren die gestiegenen Energiekosten eigenständig tragen. Die Verbrauchspreise liegen in 2024 dabei um das zwei- bis dreifache über den Preisen, die bislang in den Pflegesätzen Berücksichtigung fanden.Seite 1 von 3 Seite 2 Darüber hinaus erwartet der Sachverständigenrat für 2024 eine Inflation von 3%, die zu einer entsprechenden Erhöhung der Sachkosten z. B. für Lebens- mittel, medizinischen Bedarf etc. führt. Davon unabhängig steht den Pflegeeinrichtungen seit 2018 zur besseren Per- sonalausstattung durch das „Pflegepersonal Stärkungsgesetz“ Zusatzpersonal im Pflegebereich in Form des sogenannten Spahn Personals nach § 8 Abs. 6 SGB XI zur Verfügung. Die Kosten für dieses Zusatzpersonal wurden bislang außerhalb des Pflegesatzes unmittelbar von den Pflegekassen übernommen. Durch eine Novellierung des SGB XI sind nunmehr gemäß § 113 c SGB XI die- se Stellen zwingend als reguläre Stellen in den originären Pflegebereich zu integrieren und die Kosten in den von den Bewohnerinnen und Bewohnern zu leistenden Pflegesatz überzuleiten. Diese Überleitung führt insofern zu einer zusätzlichen Kostensteigerung neben den eigentlichen Kostenentwicklungen. Für das St. Albertus-Magnus-Haus fallen 1,5 Vollzeitstellen unter diese Rege- lung. Seitens der Pflegekassen und des Landschaftsverbands Rheinland wurden unter Berücksichtigung der dargestellten prospektiven Kostenentwicklungen für die Einrichtung und unter Anwendung landesweiter Vergleichswerte die in der Anlage beigefügten Pflegesatzveränderungen vorgeschlagen. Diese Anpassungen sind nach Einschätzung der Betriebsleitung geeignet und angemessen, um die Kostensteigerungen kompensieren zu können. Anlage/n 1 SZB Pflegesatzanpassung St. Albertus-Magnus-Haus 2024 Anlage (öffentlich)Seite 2 von 3 Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Pflegesatzanpassung zum 01.09.2024 St. Albertus-Magnus-HausEntgeltbestandteile Bisher pro Tag Ab 01.09.2024 pro Tag Differenz pro Tag Abweichung in % Pflegegrad 1 56,60 € 64,79 € 8,19 € 14,5 Pflegegrad 2 72,56 € 83,06 € 10,50 € 14,5 Pflegegrad 3 88,73 € 99,23 € 10,50 € 11,8 Pflegegrad 4 105,60 € 116,10 € 10,50 € 9,9 Pflegegrad 5 113,16 € 123,66 € 10,50 € 9,3 Unterkunft 24,33 € 25,10 € 0,77 € 3,2 Verpflegung 18,74 € 19,32 € 0,58 € 3,1 Verpflegung Sonde 12,49 € 12,88 € 0,39 € 3,1 Allgemeine Pflegeleistung Unterkunft und VerpflegungSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de