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241380 · Beschlussvorlage

Finanzierung der Radstation am Hauptbahnhof in den Jahren 2023 und 2024

Nummer
241380
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
26.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 11.09.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241380
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Finanzierung der Radstation am Hauptbahnhof in
den Jahren 2023 und 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
11.09.2024 Entscheidung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Empfehlung
Beschlussvorschlag
1. Der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. erhält zu den Kosten des
Betriebs der Radstation am Hauptbahnhof für das Jahr 2023 maximal
einen Zuschuss bis zu 173.200 € und für das Jahr 2024 maximal bis zu
156.740 €.
2. Die Anteile der aktuellen Öffnungs- und Servicezeiten der Radstation, die
aufgrund der Reduzierung der aus Mitteln für Arbeitsgelegenheiten gem. §
16d Sozialgesetzbuch II (SGB II) finanzierbaren Plätze nicht mehr im
Rahmen des sozialen Arbeitsmarktprojektes dargestellt werden können
und nicht durch die Einnahmen aus dem Betrieb gedeckt werden können,
sind aus den für „Zukunft Radverkehr“ verfügbaren konsumtiven
Haushaltsmitteln (Finanzstelle 161001207/ 72.1000; Innenauftrag
6102000) zu finanzieren.
Hinweis: Zur Sicherung der Liquidität für laufende Kosten des Trägers und zum
Erhalt der Maßnahme wurden in 2023 auf die voraussichtliche Förderung Vor-
schüsse geleistet in Höhe von insgesamt 148.544,00 EUR.
Aus Billigkeitsgründen wird die maximale Fördersumme für das Jahr 2023
vollständig aus dem Budget des Amtes 50 (Finanzstelle 150000506 / 73.1000)
geleistet, der Mehraufwand kann durch Minderausgaben innerhalb des Teiler-
gebnisses 05.06 gedeckt werden. Für die Förderung ab dem Haushaltsjahr
2024 wird die unter 2. dargestellte Aufteilung zum Tragen kommen.Seite 1 von 7
Seite 2
Begründung
„ein fachpraktisches Lern- und Einsatzfeld im "Echtbetrieb“ mit Kunden“
(Jahresbericht Radstation 2023)
Mit Ratsbeschluss vom 04.09.2019 (DS 1911340) wurde entschieden, die
Zukunft der Radstation als soziales Arbeitsmarktprojekt und als
verkehrspolitisches Instrument dauerhaft sicherzustellen.
Der Betrieb der Radstation wurde im Jahr 2000 durch den Caritasverband Bonn
im Rahmen des NRW-Projektes „100 Radstationen in NRW“ übernommen.
Konzeptionell verbindet das Angebot der Radstation eine Dienstleistung rund
um das Thema Fahrrad mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene. Als Träger der freien
Wohlfahrtspflege trägt der Caritasverband Bonn damit einerseits zur
Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur bei und schafft gleichzeitig
Möglichkeiten für junge Menschen, die bislang aus verschiedenen Gründen
keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben.
Das Dienstleistungsangebot umfasst folgende Bereiche:
• Radbewachung im Parkhaus mit 476 Stellplätzen
• Verleih von Fahrrädern (100 Leihräder inkl. E-Bikes, Tandems,
Kindersitze, Helme)
• Service & Reparaturen inkl. Radreinigung und Codierung
• Beratung & Information rund ums Fahrrad
• Aufarbeitung von gespendeten Gebrauchträdern
• Verkauf nicht mehr genutzter Fahrräder
Ziel des Angebots ist es, insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz als
wichtige Ergänzung des ÖPNV zur Förderung und Intensivierung des
Radverkehrs in Bonn beizutragen. Durch das umfassende Angebot soll sowohl
für jede(n) Einzelne(n), als auch für größere Gruppen, der Anreiz auf das
Fahrrad umzusteigen, erhöht werden.
Die Radstation ist jährlich an 362 Tagen von 7.00-22.00 Uhr geöffnet.
Als Arbeitsmarktprojekt offeriert die Radstation fachpraktische Lern-und
Einsatzfelder im „Echtbetrieb“ mit Kunden.
Mithilfe entsprechender fachlicher und sozialpädagogischer Begleitung kann in
vielen Bereichen eine positive Entwicklung der Teilnehmenden erreicht werden:
• Aktivierung und Stabilisierung
• Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenz
• Verbesserung gesellschaftlicher und beruflicher TeilhabechancenSeite 2 von 7
Seite 3
• Berufliche Orientierung
Zielgruppe sind konkret Menschen zwischen 16-25 Jahren, die Leistungen
nach dem SGB II beziehen, bei denen multiple Vermittlungshemmnisse
vorliegen. In den meisten Fällen sind bereits diverse Fördermaßnahmen der
Integration in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt aufgrund gravierender
sozialer und/oder individueller Defizite gescheitert.
Insgesamt 23 Plätze standen bis Juni 2023, seit Juli 2023 stehen noch 15
Plätze im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten (AGH gemäß § 16d SGB II) in
Teilzeit (max.30h/Woche) zur Verfügung. Die Teilnehmenden erhalten die
Gelegenheit, praktische betriebliche Erfahrungen zu sammeln sowie externe
Praktika zur Leistungserprobung zu absolvieren. Bei gleichzeitiger Hilfestellung
bei erschwerenden persönlichen Problemen, wie Schulden, Wohnungsnot etc.
werden die jungen Menschen bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive
und deren Umsetzung (Bewerbungscoaching, Vermittlung in Ausbildung, Arbeit
oder Weiterqualifizierungsmaßnahmen) unterstützt.
Die Teilnehmenden werden durch das Jobcenter Bonn zugewiesen, zunächst
für 6 Monate, bei Bedarf kann bis zu zwei Jahren verlängert werden.
Die Radstation ist anerkannter Ausbildungsbetrieb für zwei Plätze in den
Bereichen Zweiradmechatronik und Fahrradmontage, wobei beide
Ausbildungsplätze konsequent nur mit ehemaligen Maßnahmenteilnehmenden
besetzt werden. Im Jahr 2023 war nur eine Ausbildungsstelle besetzt und zwar
zum Zweiradmechatroniker.
Der junge Mann hat seine Ausbildung mittlerweile erfolgreich absolviert und
wurde von der Radstation im Januar 2024 auf der vakanten Stelle in der
Werkstatt als Anleiter eingestellt.
Wie schon in den beiden Jahren zuvor waren auch 2022 im ersten Quartal die
Folgen der Einschränkungen im Zusammenhang mit SARSCoV2 erheblich
erschwerend wahrnehmbar. Schrittweise mussten die Teilnehmenden an die
Erhöhung der Einsatzzeiten auf das reguläre Maß herangeführt werden. Im
Hinblick auf die Bereiche Motivation, Antrieb und Ängste war hierzu ein
aufwendiger „Kraftakt“ der Mitarbeitenden erforderlich.
2022 konnten knapp 23 % der Teilnehmenden in eine an den Arbeitsmarkt
heranführende Anschlussmaßnahme (Schule/Kurse, Ausbildung, Minijob,
Arbeit) vermittelt werden.
Aus Sicht der Verwaltung und des Jobcenters ist die Fortführung der
Radstation als soziales Arbeitsmarktprojekt dringend zu unterstützen. Da die
Förderung des Amtes für Soziales und Wohnen sich ausschließlich inhaltlich
auf diesen Bereich bezieht, kommt es aufgrund der Platzreduzierung in der
Maßnahme von 23 auf 15 in der Konsequenz zu einer entsprechenden
Reduzierung der Förderungssumme. Die Platzreduzierung beruht auf der
Entscheidung des Jobcenters, zum einen vor dem Hintergrund notwendiger
Einsparungsmaßnahmen, zum anderen darauf, trotz der erschwerten
Akquirierung möglicher Teilnehmender aufgrund der Kontaktbeschränkungen
der letzten Jahre einen möglichst hohen prozentualen Belegungsgrad der
verfügbaren Plätze zu erzielen.Seite 3 von 7
Seite 4
Die reduzierte Zahl der Plätze im sozialen Arbeitsmarktprojekt bedingt, dass die
Jugendlichen zukünftig nur noch in der Kernzeit von 9.30 bis 17.00 Uhr
(montags bis freitags) unterstützt und angeleitet werden können, so dass auch
bei Reduzierung der Anleiterstellen eine Betreuung ohne Qualitätseinbußen
möglich ist.
Die weitere Sicherstellung attraktiver Öffnungs- und Servicezeiten von 7-22
Uhr (einschl. Wochenenden) ist sowohl für die erfolgreiche Vermarktung der im
sozialen Arbeitsmarktprojekt von den jungen Teilnehmenden erbrachten
Dienstleistungen als auch zum Erreichen der mit der Institution „Radstation“
verknüpften verkehrspolitischen Ziele erforderlich. Eine schlecht ausgelastete
Radstation mit zu wenig nachgefragten Serviceangeboten würde die jungen
Teilnehmenden frustrieren, da dies als mangelnde Wertschätzung ihrer Arbeit
wahrgenommen würde. Verkehrlich sollen Radstationen die Verknüpfung
umweltverträglicher Verkehrsarten an zentralen Bahnhöfen, Busbahnhöfen
oder Mobilstationen verbessern und den multimodalen Verkehr attraktiv
machen. Zur Erfüllung der mit der Verwendung der Marke „Radstation“
verbundenen Qualitätsanforderungen muss das Serviceangebot über das reine
automatisierbare Fahrradparken hinausgehen und es müssen Dienstleistungen
rund um das Fahrrad sowohl für den Alltagsverkehr als auch für den
Freizeitverkehr angeboten werden. Die Servicezeiten müssen daher auch in
Zukunft kundenorientiert gestaltet werden, Öffnungs- und Servicezeiten nur zu
den o.g. Kernzeiten erfüllen diese Anforderungen nicht. Daher werden
außerhalb des sozialen Arbeitsmarktprojektes Mitarbeitende benötigt, mit
denen die Zeiten jenseits der o.g. Kernzeit abgedeckt werden können.
Aufgrund der dargestellten verkehrspolitischen Komponente ist es
gerechtfertigt, für die Deckung des unter Berücksichtigung der Finanzierung
des sozialen Arbeitsmarktprojektes und der Einnahmen aus dem Betrieb der
Radstation verbleibenden Fehlbetrags Mittel aus dem Budget „Zukunft
Radverkehr“ bereitzustellen. Aus Vereinfachungsgründen der Abwicklung
gegenüber dem Betreiber wird es dabei verbleiben, dass die Gesamtzahlung
des jeweiligen Zuschusses durch Amt 50 erfolgen wird.
Das neue Finanzierungsmodell wird erstmals rückwirkend für die
Haushaltsjahre 2023 und 2024 angewandt und entsprechende zukünftige
politische Beschlüsse zur Weiterführung vorausgesetzt regelmäßig ab dem
Haushaltsjahr 2025 angewendet werden.
Der insgesamt zu zahlende Zuschuss stellt sich wie folgt dar:
HHJ 2023 HHJ 2024
Arbeitsmarktprojekt 135.200 Euro 121.600 Euro
Servicebetrieb 37.820 Euro 35.140 Euro
Gesamt: 173.020 Euro 156.740 EuroSeite 4 von 7
Seite 5
Für die Folgejahre 2025 ff rechnet die Verwaltung hinsichtlich des
Servicebetriebs mit anteiligen Zuschussbedarfen in ähnlichen
Größenordnungen. Der konkret anfallende Betrag in einem Jahr ist abhängig
von der Entwicklung der Erlössituation.
Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen
geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit
vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung
verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages
sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets
ordnungsgemäß erfüllt.
Durch das Serviceangebot der Radstation als Reparaturwerkstatt, Parkplatz
und Fahrradverleih generiert der Träger Einnahmen, die bei der
Finanzierungskalkulation berücksichtigt werden.
Hinweis
Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die
Verzögerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den
Besonderheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und
außergewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/
Förderhöhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld
vorrangige Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären.
Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen,
wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines
Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin
bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit
gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie
möglich einzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsjahr 2023
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereine,sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
FinanzsaldoSeite 5 von 7
Seite 6
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2023
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
173.020,00 EUR 150000506 /
73.1000
135.200,00
EUR
37.820,00 EUR Finanzstelle
150000506 /
73.1000
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
173.020,00 EURSeite 6 von 7
Seite 7
Haushaltsjahr 2024
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,
Vereine,sonst.Träg.
1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg.
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2024
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
156.740,00 EUR 150000506 /
73.1000
121.600,00
EUR
35.140,00 EUR Finanzstelle
161001207/
72.1000;
Innenauftrag
6102000
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
156.740,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de