241380 · Beschlussvorlage
Finanzierung der Radstation am Hauptbahnhof in den Jahren 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 241380
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 26.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 241380 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Finanzierung der Radstation am Hauptbahnhof in den Jahren 2023 und 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 11.09.2024 Entscheidung Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Der Caritasverband für die Stadt Bonn e.V. erhält zu den Kosten des Betriebs der Radstation am Hauptbahnhof für das Jahr 2023 maximal einen Zuschuss bis zu 173.200 € und für das Jahr 2024 maximal bis zu 156.740 €. 2. Die Anteile der aktuellen Öffnungs- und Servicezeiten der Radstation, die aufgrund der Reduzierung der aus Mitteln für Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d Sozialgesetzbuch II (SGB II) finanzierbaren Plätze nicht mehr im Rahmen des sozialen Arbeitsmarktprojektes dargestellt werden können und nicht durch die Einnahmen aus dem Betrieb gedeckt werden können, sind aus den für „Zukunft Radverkehr“ verfügbaren konsumtiven Haushaltsmitteln (Finanzstelle 161001207/ 72.1000; Innenauftrag 6102000) zu finanzieren. Hinweis: Zur Sicherung der Liquidität für laufende Kosten des Trägers und zum Erhalt der Maßnahme wurden in 2023 auf die voraussichtliche Förderung Vor- schüsse geleistet in Höhe von insgesamt 148.544,00 EUR. Aus Billigkeitsgründen wird die maximale Fördersumme für das Jahr 2023 vollständig aus dem Budget des Amtes 50 (Finanzstelle 150000506 / 73.1000) geleistet, der Mehraufwand kann durch Minderausgaben innerhalb des Teiler- gebnisses 05.06 gedeckt werden. Für die Förderung ab dem Haushaltsjahr 2024 wird die unter 2. dargestellte Aufteilung zum Tragen kommen.Seite 1 von 7 Seite 2 Begründung „ein fachpraktisches Lern- und Einsatzfeld im "Echtbetrieb“ mit Kunden“ (Jahresbericht Radstation 2023) Mit Ratsbeschluss vom 04.09.2019 (DS 1911340) wurde entschieden, die Zukunft der Radstation als soziales Arbeitsmarktprojekt und als verkehrspolitisches Instrument dauerhaft sicherzustellen. Der Betrieb der Radstation wurde im Jahr 2000 durch den Caritasverband Bonn im Rahmen des NRW-Projektes „100 Radstationen in NRW“ übernommen. Konzeptionell verbindet das Angebot der Radstation eine Dienstleistung rund um das Thema Fahrrad mit Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für arbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene. Als Träger der freien Wohlfahrtspflege trägt der Caritasverband Bonn damit einerseits zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur bei und schafft gleichzeitig Möglichkeiten für junge Menschen, die bislang aus verschiedenen Gründen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben. Das Dienstleistungsangebot umfasst folgende Bereiche: • Radbewachung im Parkhaus mit 476 Stellplätzen • Verleih von Fahrrädern (100 Leihräder inkl. E-Bikes, Tandems, Kindersitze, Helme) • Service & Reparaturen inkl. Radreinigung und Codierung • Beratung & Information rund ums Fahrrad • Aufarbeitung von gespendeten Gebrauchträdern • Verkauf nicht mehr genutzter Fahrräder Ziel des Angebots ist es, insbesondere im Hinblick auf den Umweltschutz als wichtige Ergänzung des ÖPNV zur Förderung und Intensivierung des Radverkehrs in Bonn beizutragen. Durch das umfassende Angebot soll sowohl für jede(n) Einzelne(n), als auch für größere Gruppen, der Anreiz auf das Fahrrad umzusteigen, erhöht werden. Die Radstation ist jährlich an 362 Tagen von 7.00-22.00 Uhr geöffnet. Als Arbeitsmarktprojekt offeriert die Radstation fachpraktische Lern-und Einsatzfelder im „Echtbetrieb“ mit Kunden. Mithilfe entsprechender fachlicher und sozialpädagogischer Begleitung kann in vielen Bereichen eine positive Entwicklung der Teilnehmenden erreicht werden: • Aktivierung und Stabilisierung • Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenz • Verbesserung gesellschaftlicher und beruflicher TeilhabechancenSeite 2 von 7 Seite 3 • Berufliche Orientierung Zielgruppe sind konkret Menschen zwischen 16-25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, bei denen multiple Vermittlungshemmnisse vorliegen. In den meisten Fällen sind bereits diverse Fördermaßnahmen der Integration in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt aufgrund gravierender sozialer und/oder individueller Defizite gescheitert. Insgesamt 23 Plätze standen bis Juni 2023, seit Juli 2023 stehen noch 15 Plätze im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten (AGH gemäß § 16d SGB II) in Teilzeit (max.30h/Woche) zur Verfügung. Die Teilnehmenden erhalten die Gelegenheit, praktische betriebliche Erfahrungen zu sammeln sowie externe Praktika zur Leistungserprobung zu absolvieren. Bei gleichzeitiger Hilfestellung bei erschwerenden persönlichen Problemen, wie Schulden, Wohnungsnot etc. werden die jungen Menschen bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive und deren Umsetzung (Bewerbungscoaching, Vermittlung in Ausbildung, Arbeit oder Weiterqualifizierungsmaßnahmen) unterstützt. Die Teilnehmenden werden durch das Jobcenter Bonn zugewiesen, zunächst für 6 Monate, bei Bedarf kann bis zu zwei Jahren verlängert werden. Die Radstation ist anerkannter Ausbildungsbetrieb für zwei Plätze in den Bereichen Zweiradmechatronik und Fahrradmontage, wobei beide Ausbildungsplätze konsequent nur mit ehemaligen Maßnahmenteilnehmenden besetzt werden. Im Jahr 2023 war nur eine Ausbildungsstelle besetzt und zwar zum Zweiradmechatroniker. Der junge Mann hat seine Ausbildung mittlerweile erfolgreich absolviert und wurde von der Radstation im Januar 2024 auf der vakanten Stelle in der Werkstatt als Anleiter eingestellt. Wie schon in den beiden Jahren zuvor waren auch 2022 im ersten Quartal die Folgen der Einschränkungen im Zusammenhang mit SARSCoV2 erheblich erschwerend wahrnehmbar. Schrittweise mussten die Teilnehmenden an die Erhöhung der Einsatzzeiten auf das reguläre Maß herangeführt werden. Im Hinblick auf die Bereiche Motivation, Antrieb und Ängste war hierzu ein aufwendiger „Kraftakt“ der Mitarbeitenden erforderlich. 2022 konnten knapp 23 % der Teilnehmenden in eine an den Arbeitsmarkt heranführende Anschlussmaßnahme (Schule/Kurse, Ausbildung, Minijob, Arbeit) vermittelt werden. Aus Sicht der Verwaltung und des Jobcenters ist die Fortführung der Radstation als soziales Arbeitsmarktprojekt dringend zu unterstützen. Da die Förderung des Amtes für Soziales und Wohnen sich ausschließlich inhaltlich auf diesen Bereich bezieht, kommt es aufgrund der Platzreduzierung in der Maßnahme von 23 auf 15 in der Konsequenz zu einer entsprechenden Reduzierung der Förderungssumme. Die Platzreduzierung beruht auf der Entscheidung des Jobcenters, zum einen vor dem Hintergrund notwendiger Einsparungsmaßnahmen, zum anderen darauf, trotz der erschwerten Akquirierung möglicher Teilnehmender aufgrund der Kontaktbeschränkungen der letzten Jahre einen möglichst hohen prozentualen Belegungsgrad der verfügbaren Plätze zu erzielen.Seite 3 von 7 Seite 4 Die reduzierte Zahl der Plätze im sozialen Arbeitsmarktprojekt bedingt, dass die Jugendlichen zukünftig nur noch in der Kernzeit von 9.30 bis 17.00 Uhr (montags bis freitags) unterstützt und angeleitet werden können, so dass auch bei Reduzierung der Anleiterstellen eine Betreuung ohne Qualitätseinbußen möglich ist. Die weitere Sicherstellung attraktiver Öffnungs- und Servicezeiten von 7-22 Uhr (einschl. Wochenenden) ist sowohl für die erfolgreiche Vermarktung der im sozialen Arbeitsmarktprojekt von den jungen Teilnehmenden erbrachten Dienstleistungen als auch zum Erreichen der mit der Institution „Radstation“ verknüpften verkehrspolitischen Ziele erforderlich. Eine schlecht ausgelastete Radstation mit zu wenig nachgefragten Serviceangeboten würde die jungen Teilnehmenden frustrieren, da dies als mangelnde Wertschätzung ihrer Arbeit wahrgenommen würde. Verkehrlich sollen Radstationen die Verknüpfung umweltverträglicher Verkehrsarten an zentralen Bahnhöfen, Busbahnhöfen oder Mobilstationen verbessern und den multimodalen Verkehr attraktiv machen. Zur Erfüllung der mit der Verwendung der Marke „Radstation“ verbundenen Qualitätsanforderungen muss das Serviceangebot über das reine automatisierbare Fahrradparken hinausgehen und es müssen Dienstleistungen rund um das Fahrrad sowohl für den Alltagsverkehr als auch für den Freizeitverkehr angeboten werden. Die Servicezeiten müssen daher auch in Zukunft kundenorientiert gestaltet werden, Öffnungs- und Servicezeiten nur zu den o.g. Kernzeiten erfüllen diese Anforderungen nicht. Daher werden außerhalb des sozialen Arbeitsmarktprojektes Mitarbeitende benötigt, mit denen die Zeiten jenseits der o.g. Kernzeit abgedeckt werden können. Aufgrund der dargestellten verkehrspolitischen Komponente ist es gerechtfertigt, für die Deckung des unter Berücksichtigung der Finanzierung des sozialen Arbeitsmarktprojektes und der Einnahmen aus dem Betrieb der Radstation verbleibenden Fehlbetrags Mittel aus dem Budget „Zukunft Radverkehr“ bereitzustellen. Aus Vereinfachungsgründen der Abwicklung gegenüber dem Betreiber wird es dabei verbleiben, dass die Gesamtzahlung des jeweiligen Zuschusses durch Amt 50 erfolgen wird. Das neue Finanzierungsmodell wird erstmals rückwirkend für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 angewandt und entsprechende zukünftige politische Beschlüsse zur Weiterführung vorausgesetzt regelmäßig ab dem Haushaltsjahr 2025 angewendet werden. Der insgesamt zu zahlende Zuschuss stellt sich wie folgt dar: HHJ 2023 HHJ 2024 Arbeitsmarktprojekt 135.200 Euro 121.600 Euro Servicebetrieb 37.820 Euro 35.140 Euro Gesamt: 173.020 Euro 156.740 EuroSeite 4 von 7 Seite 5 Für die Folgejahre 2025 ff rechnet die Verwaltung hinsichtlich des Servicebetriebs mit anteiligen Zuschussbedarfen in ähnlichen Größenordnungen. Der konkret anfallende Betrag in einem Jahr ist abhängig von der Entwicklung der Erlössituation. Der Träger ist aufgrund seiner Kompetenzen und langjährigen Erfahrungen geeignet, die geförderten Leistungen zu erbringen. Der Träger hat sich seit vielen Jahren in dieser Aufgabenstellung bewährt. Die mit der Förderung verbundenen formellen Auflagen (insbesondere die Vorlage eines Antrages sowie eines Verwendungsnachweises) wurden vom Träger bislang stets ordnungsgemäß erfüllt. Durch das Serviceangebot der Radstation als Reparaturwerkstatt, Parkplatz und Fahrradverleih generiert der Träger Einnahmen, die bei der Finanzierungskalkulation berücksichtigt werden. Hinweis Die vorliegende Beschlussvorlage konnte erst jetzt erstellt werden. Die Verzögerung ist – neben Personalengpässen in der Verwaltung - u. a. in den Besonderheiten im Förderjahr 2023 begründet. Aufgrund der Energiekrise und außergewöhnlichen Tarifsteigerungen konnten erst verspätet valide Kosten/ Förderhöhen ermittelt und verhandelt werden. Daneben waren im Vorfeld vorrangige Fördermöglichkeiten nach dem Stärkungspakt NRW zu klären. Um den Arbeitsaufwand für Politik und Verwaltung nicht ineffizient zu erhöhen, wird angestrebt, Förderbeschlüsse immer für den gesamten Zeitraum eines Doppelhaushalts zu fassen. Die Verwaltung ist selbstverständlich weiterhin bemüht - trotz eines deutlichen Anstiegs der Zahl der Fördermaßnahmen (mit gleichzeitiger Fälligkeit) – die notwendigen Förderbeschlüsse so zeitnah wie möglich einzuholen. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2023 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl., Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver FinanzsaldoSeite 5 von 7 Seite 6 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2023 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 173.020,00 EUR 150000506 / 73.1000 135.200,00 EUR 37.820,00 EUR Finanzstelle 150000506 / 73.1000 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 173.020,00 EURSeite 6 von 7 Seite 7 Haushaltsjahr 2024 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl., Vereine,sonst.Träg. 1.50.00.05.06.01 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Träg. Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2024 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 156.740,00 EUR 150000506 / 73.1000 121.600,00 EUR 35.140,00 EUR Finanzstelle 161001207/ 72.1000; Innenauftrag 6102000 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 156.740,00 EUR Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de