241378-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Ersetzen der Rechtsabbieger-Ampel gegen ein Stoppschild und grünen Pfeil für Radfahrende im Bereich Kreuzung Stockenstraße/Adenauerallee
Kerndaten
- Nummer
- 241378-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.554 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241378-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Ersetzen der Rechtsabbieger-Ampel gegen ein Stoppschild und grünen Pfeil für Radfahrende im Bereich Kreuzung Stockenstraße/Adenauerallee Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Einsatz eines grünen Pfeils für den Radverkehr ist durch Inkrafttreten einer Reihe von Änderungen der StVO seit dem 28. April 2020 möglich. Grundsätzlich dürfen Grünpfeile nur an Lichtsignalanlagen angebracht werden. Die Montage an einem Stoppschild scheidet daher aus. Auch an der bestehenden Lichtsignalanlage für Rechtsabbieger könnte der Grünpfeil für den Radverkehr nicht montiert werden. Nach der Verwaltungsvorschrift der Straßenverkehrsordnung zu § 37 Ziffer XII Nr. 1 in Verbindung mit Ziffer XI Nr. 1 c darf ein Grünpfeil für Radfahrer nicht verwendet werden, wenn Pfeile in den für den Rechtsabbieger gültigen Lichtzeichen die Fahrtrichtung vorschreiben. Somit ist die Anordnung eines Grünpfeils für den Radverkehr für den Bereich nicht zulässig. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de