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241377-01 · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Denkmalfördermittel des Landes NRW für Bonn

Nummer
241377-01
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz 28.08.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241377 BBB-Anfrage: Denkmalfördermittel des Landes NRW für Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241377-01
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Denkmalfördermittel des Landes
NRW für Bonn
Beratungsfolge
Unterausschuss Denkmalschutz 28.08.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.08.2024 Kenntnisnahme
Zu 1.
Für welche denkmalpflegerischen Einzelprojekte in Bonn sind von der
Landesregierung im Jahr 2024 Fördermittel in welcher Gesamthöhe
bewilligt oder in Aussicht gestellt worden?
In 2023 wurden 8 Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln gestellt, die
Stand August 2024 alle noch nicht abschließend beschieden sind: Von den
insgesamt 4 privaten Anträgen wurden zwei Fassadensanierungen abgelehnt
und für die beiden anderen Anträge einmal Fördermittel i.H. von rd. 22.000,-
Euro in Aussicht gestellt und 95.000,- Euro als Reservemaßnahme in die
Förderliste aufgenommen. Für 2 von den 3 kirchlichen Maßnahmen wurden je
80.000,- Euro Förderung in Aussicht gestellt, für die dritte kirchliche Maßnahme
gibt es eine Reservevormerkung ohne Angabe der potentiellen Förderhöhe. Für
den kommunalen Antrag auf Förderung der Sanierung der Außenanlagen
Beethovenhalle i.H.v. 500.000,- Euro wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn
genehmigt, es liegt aber noch keine Förderzusage vor.
Zu 2.
Denkmalfördermittel in welcher Höhe sind von der Stadt Bonn bei der
Landesregierung pauschal beantragt und in welcher Höhe sind sie
bewilligt worden unter der Voraussetzung, dass die Stadt Eigenmittel in
gleicher Höhe veranschlagt hat?
Letztmalig im Jahr 2012 hat die Stadt auf Basis eines entsprechenden
Landesprogramms Zuschüsse für kleinere private Baumaßnahmen an
Baudenkmälern gewähren können. Grund für die Einstellung dieser Förderung
war, dass das Land ab 2013 keine Mittel für den Landesanteil mehr
bereitgestellt hatte. Auch als der Landesanteil wieder verfügbar war, wurden
aus Haushaltsgründen städtische Mittel nicht wieder angemeldet. Neben den
finanziellen Restriktionen spielte dabei auch eine Rolle, dass nach den
vorherigen Erfahrungen der Verwaltungsaufwand zur Bewirtschaftung der Mittel
von der Antragsprüfung bis zur Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung
und der Rechenschaftslegung gegenüber dem Land vor dem Hintergrund der
oftmals geringen Förderbeträge nicht verhältnismäßig war.Seite 1 von 2
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Somit war im städtischen Haushalt 2023/24 ebenfalls kein Budget für städtische
Komplementärmittel vorgesehen.
Da wie beschrieben die Verausgabung und Bewirtschaftung von Fördermitteln
entsprechende, derzeit nicht verfügbare personelle Ressourcen benötigt, wurde
von einer Anmeldung von städtischen Eigenmitteln im DHH 25/26 abgesehen.
Falls bis zur Aufstellung des nächsten Haushaltes eine digitalisierte
Fördermittelverwaltung verfügbar ist (ein entsprechendes verwaltungsweites
Digitalisierungsprojekt ist in Bearbeitung), mit der der Aufwand zur
Bewirtschaftung der Mittel minimiert wird, können im Haushaltsentwurf 2027,
soweit sich entsprechende finanzielle Spielräume für eine solche freiwillige
Leistung abzeichnen, wieder städtische Eigenmittel vorgesehen werden. Ab
dann können wieder Pauschalmittel des Landes beantragt und eine Förderung
für private Baumaßnahmen an Baudenkmälern finanziert werden.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de