241377-01 · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Denkmalfördermittel des Landes NRW für Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241377-01
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Unterausschusses Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241377-01 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Denkmalfördermittel des Landes NRW für Bonn Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 28.08.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Kenntnisnahme Zu 1. Für welche denkmalpflegerischen Einzelprojekte in Bonn sind von der Landesregierung im Jahr 2024 Fördermittel in welcher Gesamthöhe bewilligt oder in Aussicht gestellt worden? In 2023 wurden 8 Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln gestellt, die Stand August 2024 alle noch nicht abschließend beschieden sind: Von den insgesamt 4 privaten Anträgen wurden zwei Fassadensanierungen abgelehnt und für die beiden anderen Anträge einmal Fördermittel i.H. von rd. 22.000,- Euro in Aussicht gestellt und 95.000,- Euro als Reservemaßnahme in die Förderliste aufgenommen. Für 2 von den 3 kirchlichen Maßnahmen wurden je 80.000,- Euro Förderung in Aussicht gestellt, für die dritte kirchliche Maßnahme gibt es eine Reservevormerkung ohne Angabe der potentiellen Förderhöhe. Für den kommunalen Antrag auf Förderung der Sanierung der Außenanlagen Beethovenhalle i.H.v. 500.000,- Euro wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt, es liegt aber noch keine Förderzusage vor. Zu 2. Denkmalfördermittel in welcher Höhe sind von der Stadt Bonn bei der Landesregierung pauschal beantragt und in welcher Höhe sind sie bewilligt worden unter der Voraussetzung, dass die Stadt Eigenmittel in gleicher Höhe veranschlagt hat? Letztmalig im Jahr 2012 hat die Stadt auf Basis eines entsprechenden Landesprogramms Zuschüsse für kleinere private Baumaßnahmen an Baudenkmälern gewähren können. Grund für die Einstellung dieser Förderung war, dass das Land ab 2013 keine Mittel für den Landesanteil mehr bereitgestellt hatte. Auch als der Landesanteil wieder verfügbar war, wurden aus Haushaltsgründen städtische Mittel nicht wieder angemeldet. Neben den finanziellen Restriktionen spielte dabei auch eine Rolle, dass nach den vorherigen Erfahrungen der Verwaltungsaufwand zur Bewirtschaftung der Mittel von der Antragsprüfung bis zur Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung und der Rechenschaftslegung gegenüber dem Land vor dem Hintergrund der oftmals geringen Förderbeträge nicht verhältnismäßig war.Seite 1 von 2 Seite 2 Somit war im städtischen Haushalt 2023/24 ebenfalls kein Budget für städtische Komplementärmittel vorgesehen. Da wie beschrieben die Verausgabung und Bewirtschaftung von Fördermitteln entsprechende, derzeit nicht verfügbare personelle Ressourcen benötigt, wurde von einer Anmeldung von städtischen Eigenmitteln im DHH 25/26 abgesehen. Falls bis zur Aufstellung des nächsten Haushaltes eine digitalisierte Fördermittelverwaltung verfügbar ist (ein entsprechendes verwaltungsweites Digitalisierungsprojekt ist in Bearbeitung), mit der der Aufwand zur Bewirtschaftung der Mittel minimiert wird, können im Haushaltsentwurf 2027, soweit sich entsprechende finanzielle Spielräume für eine solche freiwillige Leistung abzeichnen, wieder städtische Eigenmittel vorgesehen werden. Ab dann können wieder Pauschalmittel des Landes beantragt und eine Förderung für private Baumaßnahmen an Baudenkmälern finanziert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de