241376 · Große Anfrage
BBB-Anfrage: Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten Bes.-Gr. B 5 LBesG NRW (Leitung des Dezernates für Schule, Soziales und Jugend); Kosten für Amtsinhaberin
Kerndaten
- Nummer
- 241376
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 07.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 241376 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 07.08.2024 BBB-Anfrage: Wahl einer Beigeordneten bzw. eines Beigeordneten Bes.-Gr. B 5 LBesG NRW (Leitung des Dezernates für Schule, Soziales und Jugend); Kosten für Amtsinhaberin Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Kenntnisnahme Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme Fragestellung In welcher Höhe werden der Bundesstadt Bonn voraussichtlich Kosten für das Ruhegehalt der noch amtierenden Beigeordneten für Schule, Soziales, Jugend bis zur Erreichung ihrer Regelaltersgrenze entstehen, sofern diese nicht wiedergewählt wird und nach Ablauf ihrer Amtszeit in den Ruhestand tritt? Begründung Für den Fall, dass die amtierende Beigeordnete nicht wiedergewählt wird und diese vor Erreichen der Altersgrenze in Ruhestand tritt, entstehen der Bundesstadt Bonn neben der Besoldung des neuen Stelleninhabers zusätzliche Kosten für das dann anfallende Ruhegehalt der ausscheidenden Dezernentin. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de