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241374 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Unterstützung privat organisierter Reinigungsaktionen durch Bonnorange nur außerhalb der Brutzeit

Nummer
241374
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
07.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.08.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 27.08.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 149,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 241374-03 Bürgerantrag: Unterstützung privat organisierter Reinigungsaktionen durch Bonnorange nur außerhalb der Brutzeit

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241374
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
06.08.2024
Bürgerantrag: Unterstützung privat organisierter
Reinigungsaktionen durch Bonnorange nur
außerhalb der Brutzeit
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
27.08.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Stadtverwaltung, BonnOrange und die Stadtwerke werben dafür, privat
organisierte Reinigungsaktionen außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. Sep-
tember durchzuführen und bieten nur dann Unterstützung für Reinigungen von
Grünflächen an.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
06.08.2024
Stadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
53103 Bonn
Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW
Anregung Nr. 11b: Unterstützung privat organisierter Reinigungsaktionen durch Bonnorange nur
außerhalb der Brutzeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung, BonnOrange und die Stadtwerke werben dafür, privat organisierte Reini-
gungsaktionen außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September durchzuführen und bieten nur
dann Unterstützung für Reinigungen von Grünflächen an.
Begründung
Die Zeit vom 1. März bis 30. September gilt als Vegetations- und Vogelbrutzeit mit entsprechen-
den Schutzvorschriften (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz). Es sollte selbstverständlich sein,
in dieser Zeit Tätigkeiten zu unterlassen, die den Bruterfolg geschützter Vögel verringern. Es
wurde bereits beschlossen, die stadtweite Aktion „Bonn picobello“ künftig entsprechend zu orga-
nisieren.
Der Inhalt des o.a. Beschlussvorschlages wurde ebenfalls in einem Bürgerantrag formuliert und
am 30.03.2022 vom Bürgerausschuss einstimmig angenommen. Leider verweigert Bonnorange
seither explizit dessen Umsetzung. Hierfür sei ein Ratsbeschluss notwendig. Um diesen Beschluss
herbeizuführen, wird dieser Antrag eingereicht.
Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de