241374 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Unterstützung privat organisierter Reinigungsaktionen durch Bonnorange nur außerhalb der Brutzeit
Kerndaten
- Nummer
- 241374
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 07.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 241374 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 06.08.2024 Bürgerantrag: Unterstützung privat organisierter Reinigungsaktionen durch Bonnorange nur außerhalb der Brutzeit Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Die Stadtverwaltung, BonnOrange und die Stadtwerke werben dafür, privat organisierte Reinigungsaktionen außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. Sep- tember durchzuführen und bieten nur dann Unterstützung für Reinigungen von Grünflächen an. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2 06.08.2024 Stadt Bonn Die Oberbürgermeisterin 53103 Bonn Per E-Mail: buergerbuero@bonn.de Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW Anregung Nr. 11b: Unterstützung privat organisierter Reinigungsaktionen durch Bonnorange nur außerhalb der Brutzeit Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stellen wir folgende Anregung zur Entscheidung. Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung, BonnOrange und die Stadtwerke werben dafür, privat organisierte Reini- gungsaktionen außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September durchzuführen und bieten nur dann Unterstützung für Reinigungen von Grünflächen an. Begründung Die Zeit vom 1. März bis 30. September gilt als Vegetations- und Vogelbrutzeit mit entsprechen- den Schutzvorschriften (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz). Es sollte selbstverständlich sein, in dieser Zeit Tätigkeiten zu unterlassen, die den Bruterfolg geschützter Vögel verringern. Es wurde bereits beschlossen, die stadtweite Aktion „Bonn picobello“ künftig entsprechend zu orga- nisieren. Der Inhalt des o.a. Beschlussvorschlages wurde ebenfalls in einem Bürgerantrag formuliert und am 30.03.2022 vom Bürgerausschuss einstimmig angenommen. Leider verweigert Bonnorange seither explizit dessen Umsetzung. Hierfür sei ein Ratsbeschluss notwendig. Um diesen Beschluss herbeizuführen, wird dieser Antrag eingereicht. Mit freundlichen GrüßenSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de