241367 · Antrag
CDU-Antrag: Aufhebung des absoluten Halteverbots und Wiederzulassung des Parkens An der Rheindorfer Burg
Kerndaten
- Nummer
- 241367
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 06.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Antrag öffentlich 241367 Antragsteller/in: Dr. Bettina Fischer-Starcke CDU Bezirksfraktion Bonn 06.08.2024, gez. BBM Reeh-Schall CDU-Antrag: Aufhebung des absoluten Halteverbots und Wiederzulassung des Parkens An der Rheindorfer Burg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 27.08.2024 Entscheidung Inhalt des Antrags Die Verwaltung wir beauftragt, die Schilder zur Markierung des absoluten Halteverbots in der Straße An der Rheindorfer Burg zu entfernen und das Parken am Rand der Straße wieder zu ermöglichen. Begründung Das absolute Halteverbot im Landschaftsschutzgebiet der Straße An der Rheindorfer Burg ist existenzbedrohend für den beispielhaften Inklusionsbetrieb des Haus Müllestumpe mit Restaurant und Hotel. Da es in der näheren Umgebung keinerlei andere Parkmöglichkeiten oder direkten Zugang zum ÖPNV gibt, ist das Haus Müllestumpe weder für Gäste noch für Bewohnende oder Mitarbeitende erreichbar. Das Ausweisen von Parkflächen auf dem Grundstück des Haus Müllestumpe ist ebenfalls nicht möglich, da es sich ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet befindet. Weiterhin wurde das absolute Parkverbot auch auf Flächen ausgedehnt, die nicht Teil des Landschaftsschutzgebiets sind. Das Parken im Landschaftsschutzgebiet ist über die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“ in der Bundesstadt Bonn vom 27. Juli 2022 geregelt. Eine neuere Fassung ist den Antragstellern nicht bekannt. Darin heißt es unter § 4 (Verbote) unter Punkt 4: Ausnahmen können zugelassen werden für: (…) Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Straßen, Wege, Park- bzw. Stellplätze oder Hofräume zu befahren oder Fahrzeuge und Geräte aller Art abzustellen, zu warten, zu reparieren oder zu reinigen; Somit gibt es nach dieser Vorschrift kein automatisches Parkverbot entlang der Straße An der Rheindorfer Burg.Seite 1 von 2 Seite 2 Ein Wegfall der Parkplätze am Haus Müllestumpe führt zudem dazu, dass Autos noch schneller durch die Straße fahren können, da sie nun durch keine Hindernisse mehr gehemmt werden. Ein größerer Abstand zu den Häusern der Bewohnenden des inklusiven Wohnens, die keinen Gehweg haben, ist ebenfalls nicht gegeben. Autos in Richtung Norden fahren weiterhin direkt vor der Haustür vorbei, nun ggf. jedoch mit noch höherer Geschwindigkeit. So verschlechtert sich zudem das Sicherheitsgefühl der Bewohnenden beim Verlassen ihrer Wohnungen weiter. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de