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241364-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Liste IV/2024

Nummer
241364-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 29.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241364 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Liste IV/2024

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241364-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen gemäß § 83 (2) GO NRW - Liste
IV/2024
Beratungsfolge
Rat 29.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe gestellten
Fragen zu den Ziffern 2, 3 und 5 der Liste IV/2024 nimmt die Verwaltung wie
folgt Stellung:
Ziffer 2:
Frage 1) Ist der Totalschaden durch eine Versicherungsleistung gedeckt?
Nach Auskunft des Amts 10 i.V.m. Amt 30 und dem
Gemeindeunfallversicherungsverband/KSA kommt eine Versicherungsleistung
nicht in Betracht. Gründe der Ablehnung werden zu Protokoll nachgereicht.
Frage 2) Wie hoch ist der tatsächliche Verkehrswert des defekten
Fahrzeuges?
Der tatsächliche Verkehrswert ohne Schaden liegt laut DAT-Liste bei rd. 36.223
€ brutto Händlerverkaufswert. Der tatsächliche Wert des Fahrzeuges mit dem
Schaden wäre nur durch ein kostenpflichtiges Gutachten in Höhe von rd. 1.000
€ (abhängig von der Schadenshöhe) ermittelbar. Dazu hat sich das
Fuhrparkmanagement nicht entschieden, da die Kosten nicht vertretbar sind
und sich die Unwirtschaftlichkeit anhand des vorliegenden
Kostenvoranschlages (siehe nachfolgenden Zahlen) darstellen lässt.
Die Schadenshöhe beträgt mind. brutto 27.086,82 €. Hier kann es noch zu
erheblichen Mehrkosten kommen, da erst eine Teilzerlegung den tatsächlichen
Material- und Zeitaufwand darstellt. Der Gutachter würde auch hier zusätzliche
Kosten für eine Nachbegutachtung in Rechnung stellen.
Fazit:
Kostenvoranschlag Instandsetzung mind. 27.086,82 €
Restbuchwert SAP Anlagenbuchhaltung rd. 12.000,00 €
DAT-Händlerverkaufswert ca. 36.223,00 €
Schätzwert Versteigerungserlös
defektes Fahrzeug über die Zollauktion ca. 7.000,00 € plus X
Frage 3) Welche Tonnage haben die beiden neuen Elektrofahrzeuge
jeweils?
Ausgeschrieben wurden Elektro-Kleinst-Lkw mit einer zulässigen
Gesamtmasse von ca.1.900 kg und einer Restnutzlast von ca. 500 kg. MitSeite 1 von 4
Seite 2
Förderbescheid vom 20.8.2024 wurden für die beiden Elektro-Kleinst-Lkw über
das Programm progres.NRW jeweils 10.000 € Fördermittel zugesagt.
Ziffer 3:
Frage 1) Ist der Totalschaden durch eine Versicherungsleistung gedeckt?
Nein
Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden aufgrund von
nachfolgend Gründen:
• Achsantrieb Vorderachse defekt,
• Zapfwellenantrieb Geräusche,
• Frontlader ausgeschlagen,
• bestehende Getriebegeräusche,
• Reifenverschleiß
• Fahrwerkverschleiß
• allgemeiner Zustand anstehende HU/UVV,
• wahrscheinlicher Ausfall des 12 Jahre alten Fahrzeuges bis zu einer
Neulieferung
• Reparaturzeit ca. 2 Monate, vorbehaltlich der Lieferfähigkeit von
Ersatzteilen.
• Termin notwendige Aufgabenerfüllung im Amt
Frage 2) Mit welchen Fahrzeugen wurde die Pflege seit dem Totalschaden
durchgeführt? Besteht tatsächlich noch ein Bedarf, ein neues Fahrzeug
zu beschaffen?
Es wird seit April 2024 ein Schlepper zur Aufgabenerfüllung durch das Fachamt
52 angemietet. Die Kosten liegen bisher bei mtl. 1.200 € netto, ab 1.8.24
erhöhten sich die Kosten auf 1.500 € netto.
Dies bis zur Lieferung eines neuen Fahrzeuges.
Ziffer 5:
Um welche Gewerke handelt es sich?
Laut Vertrag übernimmt die Stadt bei folgenden Gewerken die Kosten:
• Gehweg entlang der Bahntrasse
• Radweg entlang der Bahntrasse
• Grünbeete entlang der Bahntrasse
• Bushaltestellen
• Provisorische Busspur
• 50 % der Planungs- und Herstellungskosten für die Straßenbeleuchtung
• Freilegungskosten einschließlich Baumfällkosten in den Bereichen, bei
denen die Stadt die Kostenträgerschaft hat
Anlage/n
1 Liste IV (öffentlich)Seite 2 von 4
Erläuterungen:
Liste Nr. IV/2024 EE = Erhöhung der Einnahme
MA = Minderung der Ausgabe
Lfd.
Nr.
Produktgruppe
Finanzstelle
Bezeichnung
CO-Kontierung
Finanzposition
Bezeichnung
Sachkonto
Bisherige
Haushalts-
ermächtigung
Erhöhung
um
Erhöhung der
Gesamtermächtigung
in %
Produktgruppe
Finanzstelle
Bezeichnung
CO-Kontierung
Finanzposition
Bezeichnung
Sachkonto
durch
EE/MA
um Begründung
1. 1.01.00
121000100
Innere Verwaltung
übergreifend (21)
210800
72.1000
Auszahlungen für Sach- und
Dienstleistungen
529110
75.009,59 15.000,00 20,00 1.16.01
120101601
Kreditwirtschaft
2011910
75.1000
Zinsen und sonst.
Finanzaufwendungen
551700
MA 15.000,00 Mittelbereitstellung zur Zertifizierung
eRechnungsworkflows durch die GPA
zur Anerkennung der Verwendungs-
nachweise durch die Fördermittelge-
ber
2. 1.01.23
5100001230300
Fahrzeuge
78.3100
Auszahlung f. d. Erwerb v.
Vermögensgegenständen
über 800 EUR
7.153.944,71 130.000,00 1,82 1.13.03
5680013031100
Umsetzung FH-Konzept
78.5200
Auszahlung für
Tiefbaumaßnahmen
MA 130.000,00 Das Fahrzeug BN BN 6947 (MB Doka
6 Sitzer als 5 t Dreiseitenkipper Diesel
Euro 5) erlitt einen Totalschaden und
ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht
mehr instand zu setzen (Alter 7 Jahre;
Restbuchwert zum Jahresende 12.000
EUR). Eine Ersatzbeschaffung ist
daher dringlich, um die
Aufgabenwahrnehmung im
Fachbereich gewährleisten zu können.
Die Ersatzbeschaffung war für das
Haushaltsjahr 2027 vorgesehen. Nach
verwaltungsinterner Abstimmung soll
das Fahrzeug durch zwei kleinere
Zweisitzer Elektrokipper ersetzt
werden, da ein 5 t 6 Sitzer LKW für
den Aufgabenbereich nicht mehr
benötigt wird. Durch eine zweisitzige
Lösung mit Elektroantrieb ist ein
effizienterer und umweltfreundlicherer
Einsatz möglich. Zudem fallen die
Gesamtkosten niedriger aus als bei
der Beschaffung eines 5 t DoKa
Diesel. Die Verwaltung hat bereits
Fördermittelbeantragt, die in Höhe von
20.000 EUR bewilligt wurden.
Deckung bei
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/AuszahlungenSeite 3 von 4
Lfd.
Nr.
Produktgruppe
Finanzstelle
Bezeichnung
CO-Kontierung
Finanzposition
Bezeichnung
Sachkonto
Bisherige
Haushalts-
ermächtigung
Erhöhung
um
Erhöhung der
Gesamtermächtigung
in %
Produktgruppe
Finanzstelle
Bezeichnung
CO-Kontierung
Finanzposition
Bezeichnung
Sachkonto
durch
EE/MA
um Begründung
Deckung bei
3. 1.01.23
5100001230300
Fahrzeuge
78.3100
Auszahlung f. d. Erwerb v.
Vermögensgegenständen
über 800 EUR
7.153.944,71 90.000,00 1,26 1.08.01
5520008019000
BK Sportplatz Oberkassel
78.5300
Auszahlung für sonstige
Baumaßnahmen
MA 90.000,00 Die Mittel werden zur Ersatzbe-
schaffung eines Schlepper-Fahrzeu-
ges für den Sportstättenpflegedienst
benötigt. Das Fahrzeug musste auf-
grund Totalschadens stillgelegt wer-
den, es ist jedoch zur Aufgabenerfül-
lung des Sportstättenpflegedienstes
zwingend erforderlich. Die Deckung
erfolgt aus einer Baumaßnahme, die
zurückgestellt und ggf. zum Haushalt
2027/28 erneut angemeldet wird. Das
Fahrzeug ist gem. Einleitungsbe-
schluss DS-Nr. 231423 durch den
AFBV am 13.09.2023 zur Beschaf-
fung freigegeben worden. Mit VV-
Beschluss zur Haushaltskonsolidie-
rung mussten diverse Ersatzbeschaf-
fungen im Dezember 2023 zurückge-
stellt werden um die Einsparungen zu
kompensieren. Dieses Fahrzeug
wurde dann aufgrund des damals
eingeschätzten Zustandes um 2 Jahre
nach 2025 verschoben und
entsprechend für den Haushalt 2025
wieder angemeldet. Die für das
Fahrzeug eingestellten Finanzmittel
wurden zur Kondolidierung des
Haushaltes verwendet. Der nun
aufgetretene Totalschaden war zum
damaligen Zeitpunkt nicht
vorhersehbar.
4. 1.08.01
5520708010077
Sonstige Sportanlagen
78.5300
Auszahlung sonst.
Baumaßnahmen
178.877,96 100.000,00 55,90 1.08.01
5520008019000
Pauschale Sportstätten
78.5300
Auszahlung sonst.
Baumaßnahmen
MA 100.000,00 Mittelbereitstellung zur Planung zur
Sanierung und Modernisierung des
Baseballstadions in der Rheinaue
gemäß DS-Nr. 240400.
5. 1.12.01
5660612011467
Katharina-Focke-Str. BN
78.5200
Auszahlung für
Tiefbaumaßnahmen
200.000,00 220.000,00 110,00 1.12.01
5660612011110
Bonner Talweg BN
78.5200
Auszahlung für
Tiefbaumaßnahmen
MA 220.000,00 Gemäß dem Durchführungsvertrag
zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 6620-1 ist die
Bundesstadt Bonn gegenüber dem
Vorhabenträger verpflichtet, für die im
Vertrag genannten Gewerke die
Kosten zu übernehmen.
6. 1.12.01
5660812018322
B-Plan 8322-17,
Niederholtorf
78.5200
Auszahlung für
Tiefbaumaßnahmen
635.221,23 225.600,00 35,52 1.12.01
5660612011110
Bonner Talweg BN
78.5200
Auszahlung für
Tiefbaumaßnahmen
MA 225.600,00 Die Mittel werden zur Beauftragung
der bauausführenden Firma benötigt.
Die Submission am 01.08.2024 hat
einen höheren Mittelbedarf ergeben.Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de