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241363 · Beschlussvorlage

Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023

Nummer
241363
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren 04.09.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241363
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Dezernat:
Dez. II
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2023
Beratungsfolge
Betriebsausschuss für Seniorenzentren 04.09.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
25.09.2024 Empfehlung
Rat 26.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprü-
fungs- und Steuerberatungsgesellschaft Märkische Revision GmbH
Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2023 der Seniorenzentren mit
einer Bilanzsumme von 11.784.348,32 EUR, einem handelsrechtlichen
Jahresfehlbetrag von 182.218,79 EUR sowie den Lagebericht fest.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 182.218,79 EUR wird zusammen mit
dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.329.825,47 EUR auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Dem Betriebsleiter der Seniorenzentren, Herrn Marc Biedinger, wird für
das Jahr 2023 Entlastung erteilt.
4. Dem Betriebsausschuss der Seniorenzentren wird für das Jahr 2023
Entlastung erteilt.
Begründung
Gemäß § 4c Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) obliegt dem Rat die Fest-
stellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Senio-
renzentren der Bundesstadt Bonn" und die Entscheidung über die Verwendung
des Jahresgewinns bzw. -verlustes.
Gemäß § 4c EigVO obliegt dem Rat zudem die Entlastung des Betriebsaus-
schusses.Seite 1 von 6
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Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO obliegt dem Betriebsausschuss die Entlastung der
Betriebsleitung.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers zu entnehmen.
Nach dem abschließenden Ergebnis der auftragsgemäßen Prüfung des Jah-
resabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische
Revision folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprü-
fers
An die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn,
Bonn, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. De-
zember 2023 sowie dem Anhang – einschließlich der Darstellung der Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La-
gebericht der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn, für das Wirt-
schaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-
nisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nord-
rhein-Westfalen nach §§ 21 ff. EigVO NRW in Verbindung mit den ein-
schlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtli-
chen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsät-
ze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-
und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember
2023 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2023 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Be-
langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent-
spricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinenSeite 2 von 6
Seite 3
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab-
schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den
deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü-
fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses
für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresab-
schlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslan-
des Nordrhein-Westfalen nach §§ 21 ff. EigVO NRW in allen wesentlichen Be-
langen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtli-
chen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung
eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögens-schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter
dafür verantwortlich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie
die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.Seite 3 von 6
Seite 4
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des
Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit
dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref-
fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vor-
kehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben,
um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwen-
denden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausrei-
chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu
können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungs-
legungsprozesses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des
Jahresabschlusses und Lagebericht.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab-
schlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf-
grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht ins-
gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein-
Westfalen nach §§ 21 ff. EigVO NRW entspricht und die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver-
merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie
dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung
eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als
wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses
und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.Seite 4 von 6
Seite 5
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren
eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstel-
lungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als
Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurtei-
le zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende we-
sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das
Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel-
lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlus-
ses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lage-
berichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlun-
gen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, je-
doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern an-
gewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zu-
sammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den ge-
setzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er-
langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam-
menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame
Zweifel an der Fähigkeit eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss
kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet,
im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab-
schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Anga-
ben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.
Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Da-
tum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.Seite 5 von 6
Seite 6
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegen-
den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tung vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss,
seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbe-
sondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertre-
tern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An-
nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten An-
gaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es
besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prü-
fungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem,
die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 15. Juli 2024
Märkische Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Dirk Herrmann Tim Sons
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer"
Anlage/n
1 SZ Bonn-Prüfungsbericht-2023 mit MR Logo (nichtöffentlich)Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 23:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de