241363 · Beschlussvorlage
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023
Kerndaten
- Nummer
- 241363
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Betriebsausschusses für Seniorenzentren Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 241363 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023 Beratungsfolge Betriebsausschuss für Seniorenzentren 04.09.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 25.09.2024 Empfehlung Rat 26.09.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Rat nimmt von dem Prüfungsergebnis der bestellten Wirtschaftsprü- fungs- und Steuerberatungsgesellschaft Märkische Revision GmbH Kenntnis und stellt den Jahresabschluss 2023 der Seniorenzentren mit einer Bilanzsumme von 11.784.348,32 EUR, einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag von 182.218,79 EUR sowie den Lagebericht fest. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 182.218,79 EUR wird zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.329.825,47 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Betriebsleiter der Seniorenzentren, Herrn Marc Biedinger, wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt. 4. Dem Betriebsausschuss der Seniorenzentren wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt. Begründung Gemäß § 4c Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) obliegt dem Rat die Fest- stellung des Jahresabschlusses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Senio- renzentren der Bundesstadt Bonn" und die Entscheidung über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. -verlustes. Gemäß § 4c EigVO obliegt dem Rat zudem die Entlastung des Betriebsaus- schusses.Seite 1 von 6 Seite 2 Gemäß § 5 Abs. 5 EigVO obliegt dem Betriebsausschuss die Entlastung der Betriebsleitung. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht sind dem beigefügten Bericht des Wirtschaftsprüfers zu entnehmen. Nach dem abschließenden Ergebnis der auftragsgemäßen Prüfung des Jah- resabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Lageberichts der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des unabhängigen Abschlussprü- fers An die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. De- zember 2023 sowie dem Anhang – einschließlich der Darstellung der Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den La- gebericht der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn, Bonn, für das Wirt- schaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt- nisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nord- rhein-Westfalen nach §§ 21 ff. EigVO NRW in Verbindung mit den ein- schlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtli- chen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsät- ze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesentlichen Be- langen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent- spricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinenSeite 2 von 6 Seite 3 Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Ab- schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prü- fungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresab- schlusses, der den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslan- des Nordrhein-Westfalen nach §§ 21 ff. EigVO NRW in allen wesentlichen Be- langen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtli- chen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-schädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.Seite 3 von 6 Seite 4 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbe- triebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschrif- ten entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vor- kehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwen- denden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausrei- chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungs- legungsprozesses der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und Lagebericht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresab- schlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf- grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht ins- gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Nordrhein- Westfalen nach §§ 21 ff. EigVO NRW entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.Seite 4 von 6 Seite 5 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstel- lungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurtei- le zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende we- sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir- ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstel- lungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlus- ses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lage- berichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlun- gen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, je- doch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme eigenbetriebsähnlichen Einrichtung abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern an- gewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zu- sammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den ge- setzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der er- langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam- menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresab- schluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Anga- ben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Da- tum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf- tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.Seite 5 von 6 Seite 6 • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegen- den Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbe- sondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertre- tern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An- nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten An- gaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prü- fungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Essen, den 15. Juli 2024 Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dirk Herrmann Tim Sons Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer" Anlage/n 1 SZ Bonn-Prüfungsbericht-2023 mit MR Logo (nichtöffentlich)Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de