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241361-02 · Beschlussvorlage

Ortstermin Brahmsstraße

Nummer
241361-02
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Alfred-Bucherer-Straße Straße· Poppelsdorf, Bonn Hauptort
  • Brahmsstraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Wiesenweg Straße· Weststadt, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung federführend
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  1. 241361 Ortstermin Brahmsstraße

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Beschlussvorlage
öffentlich
241361-02
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Ortstermin Brahmsstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund des gesteigerten Interesses der BV Bonn sowie der Verwaltung in
Zusammenhang mit dem Ortstermin am 11.12.2024 sollte der
Beschlussvorschlag in der nächsten Sitzung (04.02.2025) beraten und
beschlossen werden.
Beim Ortstermin wurde eine mögl. zeitnahe Beschlussvorlage in Aussicht
gestellt.
Beschlussvorschlag
1. Die vorhandene Sperrfläche an der Einmündung Alfred-Bucherer-
Straße / Brahmsstraße wird entfernt und ersetzt durch eine Zick-Zack-
Markierung (Verkehrszeichen 299 – Grenzmarkierung für Halt- oder
Parkverbote. Dabei wird die Markierung in Richtung Alfred-Bucherer-
Straße verlängert.
2. Auf der Alfred-Bucherer-Straße wird das Verkehrszeichen 102
„Kreuzung oder Einmündung“ näher an die Einmündung Brahmsstraße
versetzt.
3. Die schräg gegenüber Brahmsstraße 43 gelegene Ausweichbucht wird
etwa 5m in nordöstliche Richtung verlegt. Das soll durch Versetzung der
Schilder erfolgen.
4. Die Verwaltung prüft die Machbarkeit eines abgesenkten Bordsteins vor
dem „Hauseingang“ der Kirchengemeinde samt Klärung, wer die Kosten
dafür zu tragen hätte.
5. Das überflüssige Verkehrszeichen 283 „absolutes Haltverbot“ vor
Hausnummer 18 wird demontiert.
Begründung
Der Ortstermin hat am 11.12.2024 stattgefunden. Dabei wurden nach intensi-
vem Austausch verschiedene Vorschläge und Maßnahmen abgewogenen, mit
denen die Situation vor Ort verbessert werden könnten. Dabei war ein lebhafter
Verkehr in der Brahmsstraße festzustellen.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Als Problem wurde die Einfahrtsituation von der Alfred-Bucherer-Straße in die
Brahmsstraße ausgemacht. Begegnungsverkehr an dieser Stelle führt zu Kon-
flikten. So werden die von der Alfred-Bucherer-Straße in die Brahmsstraße ein-
fahrenden Autofahrer wegen der Sperrfläche auf die Gegenfahrbahn geführt.
Wegen der Parkflächen auf einer Fahrbahnseite ist es dort nicht möglich, bei
Gegenverkehr auszuweichen. Weiterhin ist die Sperrfläche schlecht erkennbar
und wird bei falschem Parken komplett verdeckt. Durch eine verlängerte Zick-
Zack-Markierung wird das Parkverbot besser verdeutlicht und das Überfahren /
Ausweichen erlaubt. Zur Vergrößerung der Ausweichfläche wurde die Verlän-
gerung der Markierung auch in die andere Richtung erwogen, diese Maßnahme
würde den Wegfall eines Parkplatzes / der vordersten Parkmöglichkeit zur Fol-
ge haben.
Es wurde auch geschildert, dass die Vorfahrtsregelungen nicht beachtet wer-
den, bzw. die Einfahrtgeschwindigkeit hoch sei, obwohl mit entgegenkommen-
dem Verkehr aus der Brahmsstraße zu rechnen ist. Das Bestandschild steht
vom Einmündungsbereich recht weit entfernt weg, eine Versetzung könnte auf
die Vorfahrtsregelung besser hinweisen.
Weiterhin wurde die eingerichtete Ausweichfläche thematisiert, die in der Praxis
der Kirchengemeinde Probleme bereitet und auch für den Ausweichverkehr mit
einer anderen Lage näher am Wiesenweg günstiger gelegen wäre. Eine Verle-
gung scheint unproblematisch zu sein. Eine Zick-Zack-Markierung zur Hervor-
hebung des Parkverbots wurde als sinnvoll erachtet, damit die Funktion als
Ausweichfläche gewahrt bleibt, Falschparken soll damit unterbunden werden.
Eine Anbringung von Parkverbotsschildern auf der in Fahrtrichtung links liegen-
den Fahrbahnseite ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
Der Wunsch nach einem Fahrbahnkissen vor Hausnummer 43 wurde zurück-
gestellt und wird ggf. als Bürgerantrag gestellt werden, falls die besprochenen
Maßnahmen keine Wirkung zeigen.
Anlage/n
1 Anlage zu DS 241361_02 (öffentlich)Seite 2 von 4
Anlage zu DS 241361-02:
Zick-Zack-Markierung im Einfahrtsbereich von der Alfred-Bucherer-Straße aus kommend:Seite 3 von 4
Vorfahrtsregelung:
Überflüssiges Parkverbotsschild:Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 12:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de