241361-02 · Beschlussvorlage
Ortstermin Brahmsstraße
Kerndaten
- Nummer
- 241361-02
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Alfred-Bucherer-Straße Hauptort
- Brahmsstraße
- Wiesenweg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 241361-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Ortstermin Brahmsstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund des gesteigerten Interesses der BV Bonn sowie der Verwaltung in Zusammenhang mit dem Ortstermin am 11.12.2024 sollte der Beschlussvorschlag in der nächsten Sitzung (04.02.2025) beraten und beschlossen werden. Beim Ortstermin wurde eine mögl. zeitnahe Beschlussvorlage in Aussicht gestellt. Beschlussvorschlag 1. Die vorhandene Sperrfläche an der Einmündung Alfred-Bucherer- Straße / Brahmsstraße wird entfernt und ersetzt durch eine Zick-Zack- Markierung (Verkehrszeichen 299 – Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote. Dabei wird die Markierung in Richtung Alfred-Bucherer- Straße verlängert. 2. Auf der Alfred-Bucherer-Straße wird das Verkehrszeichen 102 „Kreuzung oder Einmündung“ näher an die Einmündung Brahmsstraße versetzt. 3. Die schräg gegenüber Brahmsstraße 43 gelegene Ausweichbucht wird etwa 5m in nordöstliche Richtung verlegt. Das soll durch Versetzung der Schilder erfolgen. 4. Die Verwaltung prüft die Machbarkeit eines abgesenkten Bordsteins vor dem „Hauseingang“ der Kirchengemeinde samt Klärung, wer die Kosten dafür zu tragen hätte. 5. Das überflüssige Verkehrszeichen 283 „absolutes Haltverbot“ vor Hausnummer 18 wird demontiert. Begründung Der Ortstermin hat am 11.12.2024 stattgefunden. Dabei wurden nach intensi- vem Austausch verschiedene Vorschläge und Maßnahmen abgewogenen, mit denen die Situation vor Ort verbessert werden könnten. Dabei war ein lebhafter Verkehr in der Brahmsstraße festzustellen.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Als Problem wurde die Einfahrtsituation von der Alfred-Bucherer-Straße in die Brahmsstraße ausgemacht. Begegnungsverkehr an dieser Stelle führt zu Kon- flikten. So werden die von der Alfred-Bucherer-Straße in die Brahmsstraße ein- fahrenden Autofahrer wegen der Sperrfläche auf die Gegenfahrbahn geführt. Wegen der Parkflächen auf einer Fahrbahnseite ist es dort nicht möglich, bei Gegenverkehr auszuweichen. Weiterhin ist die Sperrfläche schlecht erkennbar und wird bei falschem Parken komplett verdeckt. Durch eine verlängerte Zick- Zack-Markierung wird das Parkverbot besser verdeutlicht und das Überfahren / Ausweichen erlaubt. Zur Vergrößerung der Ausweichfläche wurde die Verlän- gerung der Markierung auch in die andere Richtung erwogen, diese Maßnahme würde den Wegfall eines Parkplatzes / der vordersten Parkmöglichkeit zur Fol- ge haben. Es wurde auch geschildert, dass die Vorfahrtsregelungen nicht beachtet wer- den, bzw. die Einfahrtgeschwindigkeit hoch sei, obwohl mit entgegenkommen- dem Verkehr aus der Brahmsstraße zu rechnen ist. Das Bestandschild steht vom Einmündungsbereich recht weit entfernt weg, eine Versetzung könnte auf die Vorfahrtsregelung besser hinweisen. Weiterhin wurde die eingerichtete Ausweichfläche thematisiert, die in der Praxis der Kirchengemeinde Probleme bereitet und auch für den Ausweichverkehr mit einer anderen Lage näher am Wiesenweg günstiger gelegen wäre. Eine Verle- gung scheint unproblematisch zu sein. Eine Zick-Zack-Markierung zur Hervor- hebung des Parkverbots wurde als sinnvoll erachtet, damit die Funktion als Ausweichfläche gewahrt bleibt, Falschparken soll damit unterbunden werden. Eine Anbringung von Parkverbotsschildern auf der in Fahrtrichtung links liegen- den Fahrbahnseite ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig. Der Wunsch nach einem Fahrbahnkissen vor Hausnummer 43 wurde zurück- gestellt und wird ggf. als Bürgerantrag gestellt werden, falls die besprochenen Maßnahmen keine Wirkung zeigen. Anlage/n 1 Anlage zu DS 241361_02 (öffentlich)Seite 2 von 4 Anlage zu DS 241361-02: Zick-Zack-Markierung im Einfahrtsbereich von der Alfred-Bucherer-Straße aus kommend:Seite 3 von 4 Vorfahrtsregelung: Überflüssiges Parkverbotsschild:Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de