241360 · Mitteilungsvorlage
Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2023
Kerndaten
- Nummer
- 241360
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 12.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241360 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2023 Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Kenntnisnahme Rechnungsprüfungsausschuss 24.09.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die "zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken" abgeschlossenen Geschäfte zu berichten. Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der Verwaltung auf das gesamte städtische Zins- und Schuldenmanagement erweitert. Da die städtischen Schulden letztlich Schulden der Bonner Bürger*innen sind, dient der Bericht zudem als transparente Informationsquelle für die interessierte Öffentlichkeit Anlage/n 1 Schuldenbericht 2023 (öffentlich)Seite 1 von 32 Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement Bundesstadt Bonn 2023 Bundesstadt Bonn Stadtkämmerei Stand: 06.08.2024Seite 2 von 32 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung................................................................................................................................... 1 1. Aufgaben und Ziele .............................................................................................................. 2 1.1 Strategien......................................................................................................................................................... 3 1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement ........................................................................... 4 2. Liquiditätsbeschaffungswege ............................................................................................. 5 3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen ................................................................... 6 3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen .............................................................................................. 6 3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ..................................................................... 6 3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn........................................................ 7 4. Marktrückblick ...................................................................................................................... 8 5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank .......................................................................... 9 6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen .......................................................................... 10 6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) .................... 12 6.1.1 Investiver Schuldenbestand ............................................................................................................ 12 6.1.2 Investive Kreditgeschäfte ................................................................................................................. 12 6.1.3 Investiver Schuldendienst ................................................................................................................ 14 6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios .............................................................. 16 6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate ....................................................................................................... 17 6.3 Liquiditätskredite ........................................................................................................................................ 20 7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen ............................................................................. 23 8. Fazit und Ausblick .............................................................................................................. 24 Anhang .................................................................................................................................... 26Seite 3 von 32 1 Einleitung Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwal- tung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die „zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Be- grenzung von Zinsänderungsrisiken“ abgeschlos- senen Geschäfte zu berichten. Diese jährliche In- formationspflicht wurde mit der Beschlussvorlage (DS-Nr. 1312046) aus dem Jahr 2013 aktualisiert. Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der Verwaltung auf das ge- samte städtische Zins- und Schuldenmanagement erweitert. Der Schuldenbericht transportiert Daten und Fakten und zeigt Entwicklungen für die Politik und die interessierte Öffentlichkeit als transpa- rente Informationsquelle auf. Der Schuldenbericht 2023 liefert einen Über- blick über die Kreditmarktschulden des Kern- haushaltes sowie der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtungen Städtisches Gebäudemanagement und Städtische Seniorenzentren. Die Bundesstadt Bonn bedient sich aufgrund der sensiblen Thematik des Zins- und Schuldenmana- gements einer externen professionellen Beratung. Im Zeitraum von 2020 bis 2028 wurde bzw. wird diese Funktion von der Landesbank Hessen-Thü- ringen (Helaba) in Kooperation mit der Sparkasse KölnBonn wahrgenommen. Die Auswertungen des Schulberichtes sind budgetbezogen, d.h. es werden die Daten aus der Finanzrechnung herangezogen. Mit einer Pro-Kopf-Kreditmarktverschuldung1 von rund 6.117 EUR zum Stichtag 31.12.2023 gehört die Bundesstadt Bonn zu den am höchsten verschuldeten Städten der Bundesrepublik Deutschland. Rund 2,054 Mrd. EUR (Vorjahr 2,019 Mrd. EUR) sind insgesamt an Kreditmarkt- schulden aufgelaufen, davon 631,2 Mio. EUR (Vor- jahr 668,0 Mio. EUR) allein an Liquiditätskrediten2. Letztere finanzieren damit einen Anteil von ca. 34,4 % an dem in 2024 geplanten Haushaltsvolu- men von rund 1,8 Milliarden EUR (Vorjahr 1,64 Milliarden EUR). Den Liquiditätskrediten steht kein Anlagevermögen gegenüber, sondern sie fi- nanzieren den laufenden Konsum und sind inso- fern Gradmesser für die Gesamtfinanzsituation ei- ner Stadt. An saldierten Zinszahlungen für Kreditmarkt- schulden fielen in 2023 insgesamt rund 34 Mio. EUR (Vorjahr 22,9 Mio. EUR) an. Dies entspricht (umgerechnet) saldierten Zinszahlungen in 2023 von rund 93,2 Tsd. EUR (Vorjahr 62,7 Tsd. EUR pro Tag oder (anders dargestellt) einer saldierten Zinszahlung pro Einwohner*in i.H.v. 100,7 (Vorjahr 68,06 EUR) für das Gesamtjahr 2023. Die saldier- ten Zinszahlungen sind gegenüber dem Vorjahr um 11,1 Mio. EUR gestiegen. Der EZB-Einlagenzins (Zinssatz, den Geschäfts- banken für ihre Einlagen bei der EZB erhalten) no- tierte zum 31.12.2023 bei 4,00 % p.a. – somit ist der seit dem 05.06.2014 negativ gewesene Einla- genzins seit dem 21.07.2022 Geschichte. 1 Basiswert: 335.789 Einwohner*innen zum 312.12.2023 ≙ -676 ggü. 31.12.2022 (gem. IT.NRW). 2Anmerkung: aufgrund der Neuregelung von § 89 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zum Ausweis der Zwischenfinanzierung investiver Kredite über Liquiditätskredite zum Jahreswechsel wurde eine Korrekturbu- chung i.H.v. 11,8 Mio. EUR zwischen den investiven (+) u. kon- sumtiven (-) Krediten vorgenommen.Seite 4 von 32 2 1. Aufgaben und Ziele Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe, den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu steuern. Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite- ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins- und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin- blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin- dernd zu steuern. Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbe- stand zu steuern. Der Vermeidung von sogenannten „Klumpenrisi- ken“ kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die Zinsbindungsausläufe sind so auszusteuern, dass keine Belastungsspitzen in Form von Liquiditäts- beschaffungsrisiken in einzelnen Haushaltsjahren entstehen. Die Liquidität der Bundesstadt Bonn muss durchgehend sichergestellt sein. Gleiches gilt bei Auswahl und Steuerung von Til- gungsstrukturen. Auch hier sind überdurch- schnittliche Haushaltsbelastungen zu vermeiden. Ein aktives Zinsmanagement gestaltet die Belas- tungen des Kostenfaktors „Zins“ möglichst plan- bar und unabhängig von der Beschaffung der Li- quidität sowie den vorherrschenden Märkten. Um die Zinsbelastung zudem so gering wie mög- lich zu halten, ist es wichtig, nicht von einzelnen Geldgebenden und deren Konditionen abhängig zu sein. So sind stets die Zinskonditionen am brei- ten Markt abzufragen, d.h. viele Kapitalgebende an Ausschreibungen zu beteiligen und dabei stets auch mit neuen potenziellen Kapitalgebenden in Kontakt zu treten. Dadurch können Konditionsan- gebote verglichen und das wirtschaftlichste Ange- bot ausgewählt werden. Das Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist häufig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von Zinsaufwand, so dass stetig an der besten Mi- schung zwischen beiden Zielen gearbeitet werden muss. Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchfüh- rung des Zins- und Schuldenmanagements in Ab- hängigkeit der Marktgegebenheiten Zinsände- rungsrisiken und Zinsänderungschancen laufend verändern und sich damit auch das Risiko einer Zinskostenerhöhung oder die Chance zur Zinsre- duzierung verändert, kommt der systematischen Risikosteuerung eine große Bedeutung zu. Auf- gabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine ziel- konforme und systematische Risikohandhabung. Aus den Aufgaben des Zins- und Schuldenmana- gements ergeben sich folgende Ziele: Sicherstellung der Liquidität, Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi- tätsrisiken, über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelas- tungen im städtischen Haushalt, Senkung der Durchschnittsverzinsung des In- vestitionskredit- und des Liquiditätskredit- portfolios im Rahmen festgelegter Strategien. Zur Erreichung dieser Ziele sind die angestrebte maximale Zinsbelastung und das damit zusam- menhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungs- risiko) definiert und werden im jeweiligen Schul- denportfolio umgesetzt.Seite 5 von 32 3 1.1 Strategien Die bereits geschilderten Ziele des städtischen Zins- und Schuldenmanagements, nämlich die Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditäts- risiken, langfristige planbare Zinsbelastungen so- wie die Senkung der Durchschnittsverzinsung im städtischen Haushalt, beinhalten grundsätzliche Zielkonflikte: Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und Liquiditätsrisikos wird am leichtesten durch eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese kann auf Dauer und im Durchschnitt zu höhe- ren Zinslasten führen und beeinträchtigt da- mit das Ziel der Senkung der Durchschnitts- verzinsung. Das Ziel, langfristig kalkulierbare und ste- tige Zinsbelastungen in den Haushalt einzu- planen, wird vorwiegend über lange Zinsbin- dungen erreicht, wodurch die Flexibilität, auf günstige Marktlagen zeitnah reagieren zu können, stark beschränkt ist. Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte und un- ter Berücksichtigung der Besonderheiten als kom- munaler Schuldner zu ausgewogenen Entschei- dungen zu kommen. Dabei können sich die Prio- ritäten der verfolgten Ziele je nach Lage der An- forderungen der Märkte oder der eigenen Bedürf- nisse verschieben. Zur Umsetzung eines aktiven Zins- und Schulden- managements dienen Strategien, die in der Regel mehrere Instrumente bzw. Methoden miteinander verknüpfen und Marktgegebenheiten nutzen, z.B.: Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und damit eine Reduzierung der Laufzeitenkom- ponente führt in der Regel zu einer Senkung der Durchschnittsverzinsung. Die hierdurch entstehenden Zinsänderungsrisiken können durch den Einsatz von Derivaten (bspw. durch Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder aber bewusst in Kauf genommen werden. Im Gegensatz zu Krediten auf ESTR-Basis (Ta- gesgeld, ESTR = European Short Term Rate) enthalten die längerfristigen Geldmarktkre- dite höhere Liquiditätsaufschläge. Aus kom- munaler Sicht besteht nicht immer die Not- wendigkeit, diese erhöhten Zinssätze zu zah- len, so dass bei einer beabsichtigten Verkür- zung der Zinsbindungsfristen unter anderem der Abschluss von ESTR-Krediten bevorzugt wird. Alternativ kommt auch der Abschluss möglichst kurzfristiger Geldmarktkredite in Frage, da diese sehr geringe Liquiditätsauf- schläge enthalten. Ungleichmäßige Belastungen einzelner Haus- haltsjahre durch ein stark schwankendes Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz von Doppel-Swaps beherrschbar: Die Belas- tung aus hochpreisigen Krediten aus Vorperi- oden können – im Sinne der Stetigkeit – durch eine derivategestützte „Umschuldung“ auf zu- sätzliche Perioden verteilt bzw. gestreckt wer- den. Außerdem können so günstige Marktla- gen auch während der Kreditlaufzeit genutzt werden. Zukünftige Zinsanpassungen können u.a. durch Forward-Swaps vorgenommen werden, um eine aktuelle günstige Marktlage für zu- künftige Zinssicherungen auszunutzen und um ggf. vorhandene „Klumpenrisiken“ zu glät- ten. Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnah- men sind in Zeiten historisch niedriger ZinsenSeite 6 von 32 4 sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich so- wohl eine langfristige Zinssicherung, als auch eine langfristige Liquiditätssicherung. Beson- ders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finan- zierte Liquiditätskredit-Portfolio machen lang- fristige (Standard-) Kreditaufnahmen im Rah- men der rechtlichen Möglichkeiten für einen Teil des Liquiditätsportfolios durchaus Sinn. So kann vermieden werden, dass steigende Zinsen sofort und mit voller Kraft auf den zu leistenden Zinsaufwand für Liquiditätskredite wirken. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, ggf. einen höheren Zins zu zahlen, als es die tatsächliche Marktentwicklung notwendig ge- macht hätte. Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen wie bspw. der Platzierung von Schuldscheinen oder Anleihen können neue Finanzierungs- wege erschlossen und kann die Kontrahenten- basis erweitert werden. Durch die Kombination der unterschiedlichen In- strumente bzw. Methoden und die Ausnutzung der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage wird angestrebt, bestehende Zielkonflikte so weit wie möglich auszugleichen. 1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenma- nagement Durch Steuerung der Zinsbindungsfristen als die wichtigste Entscheidungsgröße im Schuldenma- nagement werden die Kreditaufnahmen so ge- plant, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jahren (sog. „Klumpenrisiken“) vermieden werden. Not- wendige zukünftige Prolongationen bzw. Um- schuldungen werden nach Bedarf auch schon vorab möglichst günstig verteilt. Dadurch wird vermieden, dass außergewöhnlich große Um- schuldungen unter Umständen in einer Phase ho- her Zinsen erfolgen müssen. Die jeweiligen „Klum- penrisiken“ sind zwar jederzeit auch nachträglich durch den Einsatz von Derivaten beeinflussbar, dennoch empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen laufend „zu glätten“ (sofern strategisch ange- bracht). Instrumente im Zins- und Schuldenma- nagement sind: Investitionskredite Liquiditätskredite Schuldscheindarlehen Anleihen (Instrument durch die Stadt noch nicht genutzt!) Strukturierte Kredite Derivate zur Zinssicherung Im Anhang werden diese Instrumente näher er- läutert.Seite 7 von 32 5 2. Liquiditätsbeschaffungswege Zur Liquiditätsbeschaffung stehen dem Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn ver- schiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Förderdarlehen können insbesondere bei der KfW und der NRW.Bank aufgenommen werden. Sie werden zweckgebunden auf Antrag geneh- migt und erfordern einen Nachweis des Mittelein- satzes. Aufgrund der Subventionierung durch die Länder, den Bund oder die EU sind Förderdarle- hen zinsgünstig und werden daher durch die Stadt in Anspruch genommen. Zur Finanzierung des Gesamthaushaltes schreibt die Bundesstadt Bonn außerdem Kreditaufnah- men (einschließlich derivativer Geschäfte) im Wettbewerb aus. Die Ausschreibungen werden einem ausgewählten Bietendenkreis, der stetig angepasst wird, zur Verfügung gestellt. Im Bietendenkreis befinden sich auch diverse Maklerhäuser, die die Ausschreibungen wiede- rum ihren Kontakten bereitstellen. Ebenso nutzt die Bundesstadt Bonn digitale Vermittlungs- plattformen, auf denen die Ausschreibungen den dort registrierten Geldgebenden zugänglich ge- macht werden. Der Bietendenkreis und die Anzahl der Angebote werden so erhöht. Bei den Kreditaufnahmen mittels Ausschreibung handelt es sich i.d.R. um bilaterale Geschäfte di- rekt zwischen der Bundesstadt Bonn als Schuldne- rin und einem oder einer Finanzdienstleister*in als Gläubiger*in. Der oder die Anbieter*in mit dem Bestgebot erhält den Zuschlag. Das Ausschrei- bungsverfahren wird in den jeweiligen Dienstan- ordnungen geregelt. Dabei stehen Transparenz, Wettbewerbsneutralität und Wirtschaftlichkeit im Vordergrund. Als alternatives Finanzierungsinstrument gegen- über den „normalen“ bilateralen Krediten kom- men zudem auch Schuldscheindarlehen in Be- tracht. Sowohl Schuldscheindarlehen als auch An- leihen werden im Rahmen einer Fremdplatzierung auf den Markt gebracht, d.h. ein*e Finanzdienst- leister*in (sog. „Arrangeur*in“) vermarktet die Ausschreibung als Schuldscheindarlehen oder als Anleihe professionell in seinem oder ihrem zur Verfügung stehenden Investierendenkreis. Dafür erhält der oder die Arrangeur*in, sofern sein oder ihr Angebot das wirtschaftlichste ist und den Zu- schlag erhält, eine einmalige Platzierungsprovi- sion. Mit dem oder der Arrangeur*in kann zudem gegen Gebühr eine Zahlstellenvereinbarung ab- geschlossen werden, sodass dieser über die ge- samte Laufzeit des Finanzierungsinstruments die Zahlungsflüsse und Mitteilungen zwischen Inves- tierendenkreis und Schuldner*in bündelt und ver- teilt. Die Einrichtung einer solchen Zahlstellen- funktion ist entweder zwingend als Teil des Ange- botes oder optional. Da die Gläubiger*innen-An- zahl aber bereits zu Geschäftsbeginn oder aber während der Laufzeit durch Abtretungen auf ein hohes Maß ansteigen kann, ist eine solche Zahl- stellenfunktion oft von Vorteil. Ein weiteres Finanzierungsinstrument, welches von der Bundesstadt Bonn bisher aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nicht genutzt wurde, bilden An- leihen. Die Vergabe von Anleihen erfolgt losge- löst von einer Kreditausschreibung im Wettbe- werb, nach einem vorgeschaltetem mehrwöchi- gen Vermarktungsverfahren (siehe auch Erläute- rungen im Anhang) und dient insbesondere der Diversifizierung der Kreditgebenden.Seite 8 von 32 6 3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bun- desstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund- lagen und Rahmenbedingungen. 3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haus- haltswirtschaft einer Gemeinde regeln, ebenfalls Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und Schuldenmanagement. Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for- melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma- nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§ 75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kredit- aufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für die Aufnahme von Liquiditätskrediten. Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und Verordnungen, die primär zur Regulierung des Fi- nanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Ge- setze und Verordnungen des Bankwesens betref- fen daher auch das Zins- und Schuldenmanage- ment der Bundesstadt Bonn, so beispielsweise die EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instru- ments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), welche die Beratungs- und Informationspflichten sowie Haftungsfragen zwischen Bank und Kunde regelt und durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in natio- nales Recht umgesetzt wurde. Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege- lungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II, Basel III, Basel IV) wirken zwar nur auf Banken und Kapitaldienstleister direkt, doch ha- ben die dort festgelegten Eigenkapitalanforde- rungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma- nagements reagiert werden; daraus erwachsende Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss- endlich minimiert werden. Vor dem Hintergrund, dass sowohl auf EU- als auch auf Bundesebene das Ziel formuliert wurde, die Finanzmarktkräfte auf Nachhaltigkeitsgrund- sätze auszurichten (Sustainable Finance), ist da- von auszugehen, dass dieses Thema in den kom- menden Jahren bei Kommunalfinanzierungen eine gewisse Bedeutung entfaltet. Auch wenn Kommunen grundsätzlich nur nachhaltig und so- zial investieren (Daseinsfürsorge), werden ent- sprechende Regelungen zukünftig zu beachten und deren Einhaltung im Rahmen der Taxonomie (u.a. Kriterien für klimaverträgliche Investments) zu berichten sein. Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn als gemeindliches Ortsrecht die Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenma- nagements. Nicht nur die Festlegung der Haus- haltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch die Ermächtigung zur Aufnahme von Investitionskrediten oder Liquiditätskrediten erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Bun- desstadt Bonn beschlossenen Haushaltssatzung. 3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe- rechtigter Stellen Die Stadt orientiert sich bei ihrem Handeln am all- gemeingültigen Recht (Gesetze, Verordnungen, Satzungen). Darüber hinaus wird das Handeln durch interne Dienst- und Handlungsanweisun- gen konkretisiert.Seite 9 von 32 7 So haben Richtlinien und Erlasse des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW und der Bezirksregierung Köln einen Weisungscharakter im Sinne einer auf- sichtsrechtlichen Weisung an nachgeordnete Stel- len (Gemeinden und Kreise). Solche Weisungen sind zwingend zu beachten. Die für das Zins- und Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin- gungen werden insbesondere durch den Runder- lass des Ministeriums für Inneres und Kommuna- les „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte der Gemeinden und Gemeindeverbände“ geregelt (34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014; zuletzt geändert am 10.11.2023). 3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei- sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah- rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor- tungsbereiche festlegen. Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten idR. die Musterdienstanweisungen des Städteta- ges als Grundlage und wurden mit dem Rech- nungsprüfungsamt und den zu beteiligenden Ämtern (Kassen- und Steueramt) auf die städti- schen Verfahrensabläufe abgestimmt. Die Dienstanordnungen werden durch die Stadt- kämmerin/ den Stadtkämmerer in Kraft gesetzt. Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu- ell in der Fassung v. 12.11.2019), die „Dienstan- ordnung für die Aufnahme, Abwicklung und Um- schuldung von Förderkrediten“ (aktuell in der Fas- sung v. 16.03.2021), die „Dienstanordnung für die Vergabe von investiven Krediten und Liquiditäts- krediten im Rahmen der Konzernfinanzierung (Fassung vom Juli 2024“), die „Dienstanordnung für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssi- cherung sowie die Anlage von vorübergehend nicht benötigten Finanzmitteln“ und die hieraus abgeleitete „Handlungsanweisung für die Kassen- liquidität“ (aktuell in der Fassung v. 26.10.2017; wird aktuell überarbeitet) legen in erster Linie das Verfahren, die Zuständigkeiten und die Entschei- dungskompetenzen für die Aufnahme von Kredi- ten fest. Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deriva- tiven Finanzinstrumenten im kommunalen Zins- und Schuldenmanagement“ (aktuell in der Fas- sung v. 07.05.2015) definiert darüber hinaus An- forderungen an den Einsatz von Finanzderivaten und trifft Aussagen über das Risikomanagement und die Risikosteuerung. Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt: Die Verwaltung wurde erstmalig mit Beschluss vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur Durch- führung von Zinssicherungs- und Zinsopti- mierungsgeschäften ermächtigt. Dieser Be- schluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) abgeändert und zwischenzeitlich mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr. 1312046) neu gefasst und ergänzt. Hiernach kann die Verwaltung maximal 30% des Ge- samtschuldenstandes aus der Investitionstä- tigkeit als ungesicherte, variable Darlehen auf- nehmen. Die politischen Gremien werden im Nachgang über die Aufnahme von Investitionskrediten als Geschäft der laufenden Verwaltung infor- miert (Zuständigkeitsordnung der Stadt Bonn).Seite 10 von 32 8 4. Marktrückblick Die Landesbank Hessen-Thüringen als beratende Bank der Stadt Bonn beschreibt das Marktgesche- hen 2023 wie folgt: Eine langsam wachsende Weltkonjunktur, höhere Kapitalmarktzinsen und Energiekosten haben die deutsche Konjunktur 2023 gebremst. Kalenderbe- reinigt und preisbereinigt sank das deutsche Brut- toinlandsprodukt um 0,1 %. Schrumpfende Real- einkommen führten zu einem Rückgang der pri- vaten Konsumausgaben. Der Arbeitsmarkt zeigte sich noch vergleichsweise robust, wenngleich die Arbeitslosenquote etwas gestiegen war. Die Bau- investitionen litten unter den höheren Hypothe- kenzinsen und der allgemeinen Schwäche am Im- mobilienmarkt und gingen deutlich zurück. Hö- here Ausrüstungsinvestitionen konnten das nicht vollständig kompensieren. Ein leicht positiver Net- toeffekt vom Außenhandel beruhte eher auf den schwachen Importen. Die Inflation lag im Jahresdurchschnitt 2023 bei 5,9 %. Allerdings haben sich die Vorjahresraten im Verlauf des Jahres mehr als halbiert. Energie und Rohstoffe wurden im Verlauf günstiger, allerdings belasteten die hohen Lohnabschlüsse. Die Eurozone schlug sich konjunkturell besser als Deutschland. Dort legte das Bruttoinlandsprodukt real 0,5 % zu, die Dynamik ist insgesamt aber flau. Die Inflation lag in der Eurozone mit 5,4 % niedri- ger als in Deutschland. Weltwirtschaftlich war die Entwicklung überra- schend freundlich mit einem BIP-Zuwachs von knapp 3 %. Vor allem in den USA blieb der be- fürchtete Abschwung aus, die Wirtschaft wuchs mit 2,5 % recht robust. In China konnte sich das Wachstum dank der Corona-Lockerungen auf 5,2 % erholen, auch wenn die Wirtschaft nicht frei von Problemen wie am Immobilienmarkt war. Die EZB setzte zunächst angesichts der noch ho- hen Inflation ihren Zinserhöhungszyklus fort. Die Notenbank hob bis September 2023 den Einla- gensatz auf 4,0 % und den Hauptrefinanzierungs- satz auf 4,5 % an. Wegen der allmählich nachlas- senden Teuerung beendet sie dann ihre Anhe- bungen. Die Federal Reserve straffte ihre Politik ebenfalls weiter und hob ihr Zinszielband auf 5,25 - 5,50 % an, beendete aber ihre Zinserhöhungen bereits im Juli. Die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen schwankte lange um 2,5 %. Per saldo sank die Rendite 2023 sogar und lag zum Jahresende unter 2,0 %. Allerdings rentierten 10-jährige Staatsanlei- hen zeitweise auch um 3,0 %. Beim 10-jährigen Swapsatz im Euroraum war der Rückgang trotz zwischenzeitlich erheblicher Schwankungen aus- geprägter. Der Satz schloss das Jahr unter 2,5 %. Die Rendite 10-jähriger US-Treasuries kletterten in der Spitze auf 5 % und notierte Ende 2023 mit 3,9 % aber unweit des Vorjahresultimos.Seite 11 von 32 9 5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB) In der Eurozone steuert die Europäische Zentral- bank (EZB) die Märkte anhand von Leitzinsen, d.h. sie legt die Zinssätze fest, zu denen Geschäftsban- ken ihr Guthaben bei einer Zentral-/Notenbank anlegen oder aber Kapital beschaffen können. Durch Zinssenkungen wird das Wirtschaftswachs- tum gefördert, da Investitionskredite günstiger zu beschaffen sind. Das Ziel der EZB ist es, die Infla- tionsrate niedrig (Inflationsziel: 2 %) und das Preisniveau stabil zu halten.1 Die drei verschiede- nen Leitzinssätze der EZB sind daher als ein fi- nanzpolitisches Steuerungsinstrument zu verste- hen. Zinsänderungen beeinflussen mit ca. 1 Jahr Zeitversatz Wirtschaftswachstum und Inflation. Um die hohe Inflationsrate aus 2022 zu senken, stiegen die Leitzinsen in 2022 in vier Zinsschritten um insgesamt 2,5 % p.a. an. Im Jahr 2023 folgten weitere 6 Zinsschritte auf 4,5%. Die drei EZB- Leitzinssätze3 werden wie folgt definiert:: Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsge- schäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins der EZB und wird häufig als "der" Leitzins bezeich- net. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsban- ken Zentralbankgeld gegen notenbankfähige Si- cherheiten ab einer Woche Laufzeit zur Verfügung gestellt. Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazili- tät: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurz- fristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Si- cherheiten Geld von der EZB beschaffen. Da eine Geschäftsbank bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf nicht bereit sein wird, mehr als den Satz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität zu zahlen, stellt dieser Zins faktisch die obere Zinsgrenze für das Tagesgeld dar. Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zins- satz können Banken überschüssiges Zentralbank- guthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eu- rosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird, ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des Zinses für das Tagesgeld am Geldmarkt. Zinsschritte der EZB der letzten 20 Jahre (in % p.a.)4 1 vgl. Bundesministerium der Finanzen: „Leitzinsen“, unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ser- vice/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=e8d0433e- a3aa-4d25-91d4-332fbb2218ef&lv3=bb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189- 67b4e6d24f38#glossarbb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-67b4e6d24f38 (abgerufen am 18.06.2024) 3 ebenda. 4 Zinsblog Leitzinsen.info (Hrsg.), unter: http://www.leitzin- sen.info/eurozone.htm (abgerufen am 18.06.2024).Seite 12 von 32 10 6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen Schuldenentwicklung, in Mio. EUR Zum Stichtag 31.12.2023 betrug die Gesamtkre- ditmarktverschuldung der Stadt Bonn inklusive ihrer beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtun- gen Städtischen Gebäudemanagements (SGB) und Städtische Seniorenzentren (SZB) 2.053.715.205,67 EUR. Davon sind 101.247.500,00 EUR Refinanzierungskredite für die im Rahmen der Konzernfinanzierung an die Stadtwerke Bonn ausgegebenen Gesellschafter- darlehen. Gegenüber dem Vorjahr sind die Kredit- marktschulden um rund 35 Mio. EUR angestie- gen. Für den Durchschnittszinssatz gibt es unter- schiedliche Berechnungsmethoden. Das Gesamt- kreditmarktschuldenportfolio ist zum Stichtag 31.12.2023 mit 2,01 % p.a. (Vorjahr: 1,50 %) ver- zinst. Durchschnittszins zum Stichtag Portfolio 2023 2022 2021 2020 Liquiditätskredite 2,43% 1,34% 0,45% 0,39% Investitionskredite Kernhaushalt 1,76% 1,52% 1,47% 1,73% Investitionskredite SGB 2,79% 2,48% 2,45% 2,61% Investitionskredite SZB 0,84% 0,84% 0,84% 0,84% Gesamtportfolio: 2,01% 1,50% 1,19% 1,29% (Berechnung: abgegrenzte Zinszahlungen/ abgegrenzte Nominale (für den betrachten Zeitraum, welcher dem Monat 12/2023 ent- spricht) Der Durchschnittszins des Gesamtportfolios ist damit um 51 Basispunkte gegenüber dem Vorjahr gestiegen, was vor allem auf den Anstieg des Zins- satzes im Liquiditätskreditportfolio zurückzufüh- ren ist. Hier wirken sich die stark gestiegenen Ta- gesgeldzinssätze unmittelbar aus. Bei den Investi- tionskrediten wird aufgrund der breiten Streuung die Verteuerung am Zinsmarkt erst im Laufe der Zeit merkbar werden. 1.100 1.118 1.180 1.276 1.351 1.411 642 686 645 621 668 642 1.742 1.804 1.825 1.897 2.019 2.054 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamtverschuldung +21 +72 +122 +62 +35Seite 13 von 32 11 Bezogen auf das gesamte Haushaltsjahr 2023 (Be- rechnungszeitraum 01.01. – 31.12.) beträgt der Durchschnittszins 1,71 % p.a. (Vorjahr: 1,17 %). Durchschnittszins (p.a.) Gesamtjahr: Portfolio 2023 2022 2021 2020 Liquiditätskredite 1,89% 0,50% 0,40% 0,39% Investitionskredite Kernhaushalt 1,55% 1,45% 1,65% 1,86% Investitionskredite SGB 2,82% 2,43% 2,48% 2,61% Investitionskredite SZB 0,85% 0,85% 0,85% 0,85% Gesamtportfolio: 1,71% 1,17% 1,25% 1,39% (Berechnung: Zinsaufwand/ Nominal (bzw. Restbetrag der Periode)) Der Stichtagszins ist insbesondere deshalb höher als der Durchschnittszins im Gesamtjahr, weil im Zeitablauf des Jahres 2023 die Zinsen im Liquidi- tätskreditportfolio weiter angestiegen sind.Seite 14 von 32 12 6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) 6.1.1 Investiver Schuldenbestand Das investive Schuldenportfolio umfasst zum 31.12.2023 ein Volumen von insgesamt 1.411.279.188,84 EUR5 (+60,24 Mio. EUR ggü. dem Vorjahr). Davon weisen aus - der Kernhaushalt: 1.318.846.602,12 EUR - das SGB: 88.409.674,07 EUR - die SZB: 4.022.912,75 EUR. In den Schulden des Kernhaushaltes enthalten sind 101.247.500,00 EUR Refinanzierungskredite im Rahmen der Konzernfinanzierung Stadtwerke. Insgesamt wurden die Kredite bei 21 verschiede- nen Kontrahent*innen aufgenommen. Nachfol- gendes Diagramm zeigt die Kreditgebenden- streuung. Dargestellt sind alle Kreditgebenden ab einem Kreditvolumen von mindestens 1 Mio. EUR: Schulden je Darlehensgeber*in (Inv.kredite), in Mio. EUR 5 Wert nicht bereinigt um die Zwischenfinanzierung von investiven Schulden über konsumtive Schulden (11,8 Mio. EUR). Rund 45 % (642 Mio. EUR) der investiven Kredit- verbindlichkeiten bestehen gegenüber dem sel- ben Kreditgebenden. Es handelt sich hierbei um ein Kreditinstitut, welches auch Förderkredite vergibt. So entfallen hier von den 642 Mio. EUR etwa 182,2 Mio. EUR auf Förderkredite. Bei einem weiteren Kreditinstitut hat die Bundesstadt Bonn Förderkredite i.H.v. 62,4 Mio. EUR aufgenommen, sodass das investive Schuldenportfolio insgesamt zu etwa 17,3 % aus Förderkrediten besteht. Bei den übrigen Darlehensgebenden handelt es sich überwiegend um Kreditinstitute wie Sparkas- sen, Landesbanken oder Privatbanken, aber auch um Versicherungsunternehmen. Bei Letzteren werden die Investitionskredite i.d.R. nicht direkt aufgenommen, sondern es handelt sich hier um Schuldscheindarlehen, d.h. die Verbindlichkeiten bestanden zunächst gegenüber Kreditinstituten, welche die Forderungen aus dem Vertrag dann an die entsprechenden Versicherungsunternehmen abgetreten haben. Gegenüber Versicherungsun- ternehmen belaufen sich die investiven Kreditver- bindlichkeiten auf insg. 128,16 Mio. EUR, was etwa 9,1% des investiven Schuldenportfolios ausmacht. 6.1.2 Investive Kreditgeschäfte Aus den beiden Tabellen auf den Seiten 13 und 14 sind die in 2023 getätigten investiven Kreditge- schäfte (Neuaufnahmen und Umschuldun- gen/Prolongationen) zu entnehmen. 44 13 62 14 18 90 68 42 13 109 27 62 8 30 642 17 16 46 68 24Seite 15 von 32 13 Neuaufnahmen 2023: Insgesamt wurden 28 investive Darlehen mit ei- nem Gesamtvolumen von rund 127,99 Mio. EUR finanzrechnungsrelevant aufgenommen. Davon wurden 23 Darlehen (Neuaufnahmen 06 – 28) mit einem kleinteiligen Volumen von insg. rund 23,99 Mio. EUR als Förderdarlehen aufge- nommen – durch die Kombination von Förderprogrammen zu Festzinssätzen von 2,27 %, 2,67 %, 2,71 und 2,77 % p.a.. Außerdem wurden fünf Kommunalkredite i.H.v. insgesamt 104 Mio. EUR zur Finanzierung des Kernhaushalts neu aufgenommen. Der niedrigste Zinssatz konnte für den Abschluss im September i.H.v. 40 Mio. EUR zu 3,50 % p.a. für sechs Jahre gesichert werden. Für die beiden Neuaufnahmen i.H.v. jeweils 17,5 Mio. EUR konnte im März für acht Jahre zu 3,66 % p.a. und für zehn Jahre zu 3,79 % p.a. abgeschlossen werden. Die restlichen beiden Kommunaldarlehen i.H.v. jeweils 14,5 Mio. EUR wurden im Oktober für 10 Jahre zu 3,72 % p.a. und für 20 Jahre zu 3,98 % p.a. abgeschlossen. Produktart Ausgangsnominal in EUR Lauf zeitbeginn Zinssatz Zinsbindung bis Zinsbindung in Jahren Endgetilgt am Neuaufnahme 01 Kommunaldarlehen 17.500.000,00 € 15.03.2023 3,660% 15.03.2031 131,17 17.03.2053 Neuaufnahme 02 Kommunaldarlehen 17.500.000,00 € 15.03.2023 3,790% 15.03.2043 143,17 17.03.2053 Neuaufnahme 03 Kommunaldarlehen 40.000.000,00 € 01.09.2023 3,500% 30.08.2029 129,58 17.02.2054 Neuaufnahme 04 Kommunaldarlehen 14.500.000,00 € 20.10.2023 3,980% 20.10.2043 143,75 27.02.2054 Neuaufnahme 05 Kommunaldarlehen 14.500.000,00 € 20.10.2023 3,720% 20.10.2033 133,75 20.10.2053 Neuaufnahme 06 Förderdarlehen 1.849.700,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 07 Förderdarlehen 1.224.700,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 08 Förderdarlehen 1.570.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 09 Förderdarlehen 1.720.900,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 10 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 11 Förderdarlehen 707.000,00 € 19.12.2023 2,770% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 12 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 13 Förderdarlehen 122.400,00 € 19.12.2023 2,710% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 14 Förderdarlehen 1.188.900,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 15 Förderdarlehen 2.363.800,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 16 Förderdarlehen 2.363.800,00 € 19.12.2023 2,700% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 17 Förderdarlehen 667.000,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 18 Förderdarlehen 495.000,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 19 Förderdarlehen 555.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 20 Förderdarlehen 489.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 21 Förderdarlehen 420.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 22 Förderdarlehen 457.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 23 Förderdarlehen 420.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 24 Förderdarlehen 979.000,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 25 Förderdarlehen 742.000,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 26 Förderdarlehen 449.000,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 27 Förderdarlehen 652.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Neuaufnahme 28 Förderdarlehen 557.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053 Sum m e 127.993.200,00Seite 16 von 32 14 Umschuldungen/Prolongationen 2023: Mit einem Volumen von rund 141 Mio. EUR wur- den 16 Darlehen zu ihren Zinsbindungsenden prolongiert bzw. umgeschuldet. Vier der Umschuldungen (Nr. 07, 08, 12 und 13) erfolgten jeweils für ein halbes Jahr zu einem Fest- satzzins. Grund für die Geschäftsabschlüsse für le- diglich 6 Monate liegt darin, dass die Grundge- schäfte mit Derivate verknüpft sind, so dass die Grundgeschäfte aufgrund der Bildung einer Be- wertungseinheit variabel abgeschlossen werden müssen. Ein Festzins für 6 Monate wird als variabel betrachtet. Der Aufschlag für einen langlaufenden variablen Abschluss ist aber zu teuer und wurde deshalb aus wirtschaftlichen Gründen aktuell nicht abgeschlossen. Für die Geschäfte (Nr. 09, 10 und 15) konnte allerdings ein Abschluss mit einem va- riablen Zins und einem günstigen Aufschlag für kurzlaufende Kredite von 2,5 bzw. 3 Jahre abge- schlossen werden. Die vorgenannten umgeschuldeten Kredite sind allesamt mit Payerswaps verknüpft und müssen daher konnex zum Grundgeschäft sein (siehe hierzu Kapitel 6.2). Die Umschuldungen 11, 14 und 16 wurden zur Ri- sikostreuung mit Laufzeiten von 5 Jahren, 7,5 Jah- ren und 26 Jahren abgeschlossen. Bei den übrigen Umschuldungen (Nr. 01 – 06) handelt es sich um Förderkredite, die beim jeweiligen Institut prolon- giert wurden – dies seitens der Banken standardi- siert für 10 Jahre. umgeschuldeter/ prolongierter Betrag in EUR Umschuldungs-/ Prolongations- datum Zinssatz Zinsbindung bis Zinsbindung in Jahren Umschuldung/Prolongation 01 1.362.046,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00 Umschuldung/Prolongation 02 733.870,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00 Umschuldung/Prolongation 03 1.362.046,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00 Umschuldung/Prolongation 04 1.362.046,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00 Umschuldung/Prolongation 05 749.129,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00 Umschuldung/Prolongation 06 885.341,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00 Umschuldung/Prolongation 07 16.785.714,22 € 01.06.2023 3,82% 01.12.2023 0,50 Umschuldung/Prolongation 08 10.341.783,24 € 15.06.2023 3,80% 15.12.2023 0,50 Umschuldung/Prolongation 09 12.888.333,41 € 30.12.2023 6M-Eur. + 0,15% 30.06.2026 2,50 Umschuldung/Prolongation 10 12.000.000,08 € 28.07.2023 6M-Eur. + 0,17% 29.07.2026 3,00 Umschuldung/Prolongation 11 14.593.500,00 € 30.11.2023 3,710% 30.05.2028 4,50 Umschuldung/Prolongation 12 16.428.571,36 € 01.12.2023 4,100% 30.05.2024 0,42 Umschuldung/Prolongation 13 10.141.782,24 € 15.12.2023 4,050% 14.6.2024 0,42 Umschuldung/Prolongation 14 20.000.000,00 € 15.12.2023 3,610% 15.06.2031 7,50 Umschuldung/Prolongation 15 10.995.595,17 € 30.01.2023 6M-Eur. + 0,45% 30.01.2026 3,00 Umschuldung/Prolongation 16 10.341.783,25 € 15.06.2023 3,70% 15.6.2049 26,00 Sum m e 140.971.540,97Seite 17 von 32 15 6.1.3 Investiver Schuldendienst Der Schuldendienst (Zins + Tilgung) für Investiti- onskredite in 2023 ist gegenüber dem Vorjahr an- gestiegen um insgesamt 5,85 Mio. EUR. Das Tilgungsvolumen 2023 hat sich gegenüber dem Vorjahr um rund 3,43 Mio. EUR erhöht. Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR Der Anstieg ist im Hinblick auf den Schuldenzu- wachs nachvollziehbar. Die Zinszahlungen 2023 haben sich gegenüber dem Vorjahr um rund 2,41 Mio. EUR erhöht. 24,61 23,34 22,31 20,60 20,19 22,60 51,21 53,47 52,76 55,72 62,97 66,40 0,00 10,00 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 70,00 80,00 90,00 100,00 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Zinszahlungen Investitonskredite saldiert Tilgungszahlungen InvestitionskrediteSeite 18 von 32 16 6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios Liquiditätsbindungsstruktur Investitionskredite, Stand 22.07.2024 Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt Bonn ist es, dem Investitionskreditportfolio lang- fristige Kontinuität beim Schuldendienst zu ver- schaffen und Klumpen- und Liquiditätsrisiken un- bedingt zu vermeiden. Dies geschieht, indem Um- schuldungsvolumina mit einem handelbaren Vo- lumen auf mehrere Jahre gestreut werden. Dieser Zustand ist – auch aus Sicht der beratenden Bank – weiterhin gegeben und die Fälligkeiten gut ge- streut. In der Praxis erfolgt die Steuerung der Liquiditäts- bindungsausläufe durch gezielte Auswahl der Zinsbindungen bei Neugeschäften und Umschul- dungen. Zur Portfoliosteuerung wird ein Limitsystem ein- gesetzt, in dem die Obergrenzen bzw. Bandbrei- ten für verschiedene Finanzkennzahlen definiert sind. Die Limitgrenzen werden stetig überwacht, sodass eventueller Handelsbedarf rechtzeitig er- kannt werden kann. Außerdem ist die Analyse des Limitsystems stets Kernthema bei den halbjährli- chen Portfoliobeiratssitzungen mit den beraten- den Banken. 0 Mio. € 10 Mio. € 20 Mio. € 30 Mio. € 40 Mio. € 50 Mio. € 60 Mio. € 70 Mio. € 80 Mio. € 90 Mio. € 202420252026202720282029203020312032203320342035203620372038203920402041204220432044 Stadt Refinanzierung Konzernfinanzierung SGB Stadt nur Förderdarlehen Stadt ohne FörderdarlehenSeite 19 von 32 17 6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate Derivat- Nr. Art des Derivats Vertrags- abschluss Laufzeit anfängl. Bezugs- betrag in EUR Bezugsbetrag 31.12.2023 in EUR Marktwert 31.12.2023 in EURvon bis 014 Payerswap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 6.428.242,63 - 66.194,15 027 Payerswap mit Bank- kündigungsrecht 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 15.450.392,52 - 1.301.569,71 028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 - 471.761,75 030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 - - 815.200,53 035 Payerswap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 17.325.600,16 - 1.167.263,37 037a/b Payerswap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 10.141.783,24 - 1.327.727,85 040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 12.000.000,08 - 665.657,23 047 Payerswap 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 16.428.571,36 - 480.169,10 047F1 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 4.374.999,98 4.107.142,85 41.612,14 047F2 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 13.124.999,96 12.589.285,66 210.217,73 048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 12.540.000,08 - 310.444,75 036 SGB Payerswap 17.05.2011 30.12.2011 30.12.2037 22.273.806,91 11.993.588,35 - 739.943,37 038 SGB Payerswap 16.05.2011 29.07.2011 30.01.2037 20.027.691,26 10.602.895,34 - 651.624,75 Summe 219.706.044,53 129.607.502,27 - 6.802.203,19 Zum Stichtag 31.12.2023 bestehen insgesamt 13 Zinssicherungsgeschäfte, elf davon in Form von Payerswaps und zwei als Floor. Bei den Floor-Ge- schäften fallen keine Zahlungen an, diese wurden auf Basis der Einigung mit der Sparkasse zu Guns- ten der Stadt bezüglich der Problematik negativer Zinssätze abgeschlossen (DS-Nr. 222505) und die- nen lediglich der Sparkasse um die aufsichtsrecht- lichen Vorgaben zu erfüllen. Von den Payerswaps sind zwei dem SGB und elf dem Kernhaushalt zugeordnet, wobei zwei der Geschäfte erst in den Jahren 2024 bzw. 2031 star- ten (Forward Payerswaps). Mitte 2013 wurde ausführlich in der Stellung- nahme (DS-Nr. 1311807ST2) im Ausschuss für Fi- nanzen und Beteiligungen über die abgeschlosse- nen derivativen Geschäfte berichtet. Neue deriva- tive Geschäfte wurden aufgrund der Marktlage seit dem Jahr 2012 nicht mehr abgeschlossen. Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) als Reaktion auf die Finanz- marktkrise und die Staatsschuldenkrise und der damit verbundenen Preisentwicklung war der Leitzins seit 2011 bis Juli 2022 von 1,5 % auf 0 % p.a. und der Einlagensatz von 0,75 % auf -0,50 % p.a. gesenkt worden mit entsprechenden Auswir- kungen auf die Referenzzinssätze. Dies wird in der Grafik auf der folgenden Seite deutlich. So war der 6-Monats-EURIBOR (6-Monats-Interbankensatz in der Eurozone), der als Referenzzinssatz der Stadt Bonn sowohl bei variablen Investitionskredi- ten als auch bei darauf abgeschlossenen Payer- swaps dient, seit 2011 fallend und von November 2015 bis Juni 2022 im negativen Bereich.Seite 20 von 32 18 Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2011 Seit Anfang 2022 war ein rasanter Anstieg am Zinsmarkt spürbar und im Jahr 2023 folgten 6 Zinsschritte. Im September folgte der letzte An- stieg des Hauptrefinanzierungszinssatz auf 4,5 % und lag damit gegenüber Ende 2022 um 2 % hö- her. Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlosse- nen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich um Payerswaps. Diese bestehen aus einer Zahlerseite und eine Empfängerseite. Grundkonstellation eines „synthetischen Festzinskredites“: Payerswap + variabel verzinstes Grundgeschäft Payerswap: Auf der Zahlerseite zahlt die Stadt einen vereinbarten Festzins an den Swappartner. Auf der Empfängerseite erhält die Stadt vom Swappartner den variablen 6-Monats-EURIBOR (sofern dieser positiv ist). Variabel verzinstes Grundgeschäft: Für den bereitgestellten Kredit zahlt die Stadt den 6- Monats-EURIBOR zzgl. Marge an den Kreditgebenden. Die Payerswaps sind jeweils mit einem Grundge- schäft (= bestehender oder neu aufgenommener Investitionskredit) verknüpft, in dem die Stadt an den Darlehensgebenden den variablen 6-Monats- EURIBOR (zzgl. Marge) zahlt. Zu den einzelnen Zahlungsterminen liegen Payerswap und Grundgeschäft dieselben Bezugs- beträge zu Grunde. Die Sicherungsfunktion dieser Konstellationen besteht dann darin, dass sich die variablen Zahlungsströme ausgleichen, d.h. das die Stadt im Grundgeschäft den 6-Monats-EURI- BOR zahlt, ihn aber im zugehörigen Payerswap in selber Höhe zurückerhält. Unterm Strich verbleibt – bei Vorliegen eines positiven 6-Monats-EURI- BORS – der im Payerswap zu zahlende Festzins- satz sowie die Marge im Grundgeschäft. Am 06.11.2015 unterschreitet der 6-Monats-Euribor mit -0,002% erstmals die 0%-Marke. Am 06.06.2022 übersteigt der 6- Monats-Euribor mit 0,009% erst- mals wieder die 0%-Marke.Seite 21 von 32 19 Dieses System hat – bevor die Situation negativer Zinssätze eingetreten ist – funktioniert und war ein verlässliches Instrument zur Sicherung von Zinsänderungsrisiken im Rahmen eines aktiven Schuldenmanagements. Diese Form der Zinssi- cherung wurde von vielen Kommunen genutzt und ist durch die Kommunalaufsicht erlaubt und von den Spitzenverbänden empfohlen worden. Während der Negativzinsphase hatte sich die Problematik ergeben, dass sich der 6 Monats-EU- RIBOR im Grundgeschäft und Derivat nicht mehr ausgeglichen haben. Aufgrund der nun wieder positiven Referenzzinssätze besteht diese Proble- matik nicht mehr. Die Verwaltung berichtete hierzu seit dem Jahr 2014 regelmäßig im Aus- schuss für Finanzen und Beteiligungen und Vergabe (zuletzt in der DS-Nr. 240124 im Jahr 2024)6. 6 Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Verwaltung in den Be- richten über das städtische Zins- und Schuldenmanagement sowie in separaten Gremienvorlagen regelmäßig berichtet (DS-Nr. 1512070 (2014),1611819 (2015), 1710893 (2016), 1811607 (2017), 1911256 (2018),1811996 (2018), 1812973 (2018), 200860 (2019), 1911224 (2019), 191073 (2019), 200535 (2020), 210937 (2021), 211401(2021), 1811996 (2022), 222505 (2023), 231657 (2023), 240124 (2024)Seite 22 von 32 20 6.3 Liquiditätskredite (Kassenkredite) Die Liquiditätskredite (nicht um zwischenfinan- zierte Investitionskredite bereinigt) belaufen sich zum Stichtag 31.12.2023 auf insgesamt 642.436.016,73 EUR und sind somit gegenüber dem 31.12. des Vorjahres um rund 25,4 Mio. EUR gesunken. Die Zusammensetzung des Liquiditäts- kreditportfolios wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Nominal in EUR Zinssatz (inkl. Courtagen) Startdatum Enddatum Ursprungs- laufzeit Tagesgeld 1 131.300.000 € 3,980% 22.12.2023 02.01.2024 11 Tage Restlaufzeit ≤ 1 JahrTagesgeld 2 56.800.000 € 4,200% 29.12.2023 02.01.2024 4 Tage Kassenkredit 1 50.000.000 € 1,600% 15.08.2014 15.08.2024 10 Jahre Kassenkredit 2 50.000.000 € 1,281% 16.12.2014 16.12.2024 10 Jahre 288.100.000,00 € Kassenkredit 3 50.000.000 € 1,240% 10.05.2022 12.05.2025 3,01 Jahre RLZ > 1 ≤ 5 JahreKassenkredit 4 70.000.000 € 0,985% 02.03.2017 02.03.2027 10 Jahre Kassenkredit 5 25.000.000 € 1,690% 19.08.2022 19.08.2027 5 Jahre Kassenkredit 6 50.000.000 € 3,190% 21.02.2023 21.02.2028 5 Jahre Kassenkredit 7 50.000.000 € -0,120% 12.03.2020 13.03.2028 8 Jahre 245.000.000,00 € Kassenkredit 8 30.000.000 € 3,630% 21.08.2023 21.08.2029 6 Jahre Restlaufzeit > 5 Jahre Kassenkredit 9 50.000.000 € 3,620% 02.10.2023 02.10.2029 6 Jahre Kassenkredit 10 25.000.000 € 2,220% 19.08.2022 19.08.2032 10 Jahre GS2020.4 142.914,78 € 0,000% 14.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre GS2020.5 582.224,79 € 0,000% 14.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre GS2020.6 422.640 € 0,000% 15.09.2019 15.08.2039 19,92 Jahre GS2020.7 828.920 € 0,000% 14.10.2019 15.08.2039 19,84 Jahre GS2020.9 168.320 € 0,000% 15.12.2019 15.11.2039 19,92 Jahre GS2020.10 298.700 € 0,000% 14.07.2020 15.05.2040 19,84 Jahre GS2020.11 1.711.140 € 0,000% 14.12.2020 15.11.2040 19,92 Jahre GS2020.13 181.157,16 € 0,000% 14.12.2020 15.11.2040 19,92 Jahre 109.336.016,73 € 642.436.016,73 € Seit dem 14.09.2022 muss die Stadt Bonn auf- grund der Zinswende zur stetigen Aufgabenerfül- lung im Tagesgeldbereich wieder Zinsen zahlen. Die Tagesgelder in 2023 wurden täglich zu Zins- sätzen zwischen 2,00 % und 4,20 % p.a. aufge- nommen. Das Haushaltsjahr 2023 wurde mit ei- nem Tagesgeldbedarf i.H.v. 242,9 Mio. EUR eröff- net und bewegte sich während des komplettenSeite 23 von 32 21 Haushaltsjahres in der Bandbreite zwischen 57,1 Mio. EUR und 322,3 Mio. EUR. Im August sowie im November 2023 liefen länger- fristige günstige neunjährige Kassenkredite i.H.v. jeweils 35 bzw. 50 Mio. EUR aus. Die Zinssätze be- liefen sich auf 1,37 % und 1,215 %. Die weitere Fi- nanzierung erfolgte zunächst über das Tagesgeld. Im Februar, August und Oktober 2023 wurden, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt, neue langfristige Liquiditätskredite aufgenom- men, diese nun zu erheblich höheren Zinssätze als die ausgelaufenen Liquiditätskredite: Valuta Nominal Laufzeit Zinssatz p.a. (effektiv) 21.02.2023 50 Mio. EUR 5 Jahre 3,19% 21.08.2023 30 Mio. EUR 6 Jahre 3,63% 02.10.2023 50 Mio. EUR 6 Jahre 3,62% Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt zum 31.12.2023 bei rund 2,56 Jahren (Vorjahr: 2,16 Jahre). Das Liquiditätsrisiko und das Risiko erhöh- ter Aufwendungen durch plötzlich stark anstei- gende Zinsen wird durch die Strategie 50 % kurz- fristiger und 50 % langfristiger Aufnahmen in ei- nem vertretbaren Rahmen gehalten. Die Streuung des Liquiditätskreditportfolios zeigt, dass rund 105 Mio. EUR für einen Restlaufzeit- raum von >= 5 Jahren gesichert sind und weitere 245 Mio. EUR für einen mittelfristigen Restlauf- zeitraum von > 1 <= 5 Jahren. Die übrigen 288,1 Mio. EUR haben eine unterjährige Restlaufzeit bzw werden als Tagesgeld aufgenommen: Liquiditätsbindungsstruktur der Liquiditätskredite, in Mio. EUR (Stand 31.12.2023) Zum Stand 31.12.2023 sind – bezogen auf die Restlaufzeit – ca. 44 % der Liquidität kurzfristig bis zu 1 Jahr aufgenommen. Die Aufnahmen mit Rest- laufzeiten zwischen 1 und 9 Jahren (Anteil: 56 %) geben dem Portfolio entsprechende Planungssi- cherheit. Hinzu kommt noch ein geringer Anteil (rd. 1 %) Liquiditätskredite mit Restlaufzeiten von 16 – 18 Jahren. Hierbei handelt es sich um Kredite aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020. So- mit ist die Liquidität zu rund 49 % längerfristig ge- bunden. Neben der Laufzeitenstreuung sind auch Klum- penrisiken in Bezug auf die Darlehensgebenden- struktur zu vermeiden. Zum Stichtag 31.12.2023 hat die Bundesstadt Bonn daher bei insgesamt 7 verschiedenen Darlehensgeber*innen Liquiditäts- kredite aufgenommen: Schulden je Darlehensgebende (Liquiditätskredite), in Mio. EUR 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 350,00 131,3 70,0 85,0 25,0 255,0 4,656,8Seite 24 von 32 22 Sämtliche in 2023 abgeschlossenen Tagesgelder wurden zu Zinssätzen zwischen 2,0 % und 4,2 % abgeschlossen. Die in 2023 geleisteten Zinsauszahlungen sind ge- genüber den Vorjahren extrem gestiegen, was auf die Zinswende im Jahr 2022 und dem rasanten Anstieg der Leitzinsen im Jahr 2023 zurückzufüh- ren ist. Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR Der Durchschnittszins des Liquiditätskreditportfo- lios, mit einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 109 Punkten, lag am Stichtag 31.12.2023 bei 2,43 % p.a. (Vorjahr 1,34 %) und der Durch- schnittszins bezogen auf das Gesamtjahr bei 1,89 % p.a. (Vorjahr 0,50 %). Die Durchschnittsverzinsung hat sich bezogen auf das Gesamtjahr mehr als verdreifacht, damit er- klärt sich der Anstieg der Zinsausgaben von 3,77 Mio. EUR in 2022 auf 12,3 Mio. EUR in 2023. Der Festsatzanteil (Liquiditätskredite Ursprungs- laufzeit > 1 Jahr) lag zum Stichtag 31.12.2023 bei 56,0 % (Vorjahr 48,6 %). Die Zinseinnahmen setzten sich zusammen aus durch die Stadtwerke gezahlten Zinszahlungen in Höhe von 889.375,17 TEUR inkl. marktgerechten Entgelt (siehe nachfolgend Punkt 7) und Zinsein- nahmen für einen mit negativen Zins (-0,12 %) abgeschlossenen langfristigen Kassenkredit (12- 03.2020 – 13.03.2028) in Höhe von 60.833,33 EUR p.a.. 4,45 3,21 3,19 3,77 12,31 -1,40 -1,40 -1,39 -1,09 -0,95 -3,00 -1,00 1,00 3,00 5,00 7,00 9,00 11,00 13,00 Zinseinnahmen Liquiditätskredite Zinsausgaben Liquiditätskredite 2019 2020 2021 2022 2023Seite 25 von 32 23 7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen Bürgschaften Zum Stichtag 31.12.2023 bürgt die Bundesstadt Bonn für Darlehen von diversen Institutionen i.H.v. insg. 23.506.658,34 EUR, d.h. sie übernimmt ge- genüber den jeweiligen Banken die Ausfallbürg- schaft für sämtliche Forderungen, die der Bank aus dem jeweiligen Kredit gegen die Darlehens- nehmer*in zustehen. Bei diesen Institutionen han- delt es sich überwiegend um die Stadtwerke Bonn. 1998 hatte der Rat der Bundesstadt Bonn be- schlossen, den bisherigen Eigenbetrieb Stadt- werke Bonn zum 01.01.1999 in der Rechtsform ei- ner GmbH (SWB GmbH) zu privatisieren. Da die SWB mit der Privatisierung die „Kommunalkredit- fähigkeit“ verloren und die Banken daher eine Si- cherheit einforderten, war es erforderlich gewe- sen, die bereits bestehenden Darlehen durch Aus- fallbürgschaften abzusichern. Ein von der Bundesstadt Bonn als Bürge zu de- ckender Ausfall würde dann entstehen, wenn die Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer*in durch Zahlungseinstellung, Eröffnung des Kon- kurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder auf sonstige Weise erwiesen ist, spätestens jedoch nach Ablauf von zwölf Monaten nach Fälligkeit des rückständigen Betrages. Konzernfinanzierung Mit Beschluss des Rates (DS-Nr. 1912476) wurde die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definie- ren, in denen zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden können. Um auch Aufwandsminderungs- potenziale in den Blick zu nehmen, wurde eine Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung ge- bildet (siehe DS-Nr. 200652 aus April 2020). Durch das Modell Konzernfinanzierung, bei dem die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern ein Gesellschafterdarlehen gewährt und dieses selbst bei einem Kreditinstitut refinanziert, ergibt sich aus Sicht der Arbeitsgruppe eine Win-Win-Si- tuation für Stadt und Stadtwerke als „Konzern Kommune“, welche sich durch nachstehend ge- nannte Aspekte ausdrückt: Entlastung der Kreditlinien der Stadt- werke/Stadtwerketöchter bei Kreditinstituten und damit Aufrechterhaltung der Bonität, verbesserter Informationsfluss bzgl. Investiti- onsvorhaben der Stadtwerke/Stadtwerke- töchter, Erzielung gleichwertiger Finanzierungskondi- tionen für die Stadtwerke/Stadtwerketöchter, Erzielung von Erträgen für den Kernhaushalt der Stadt in Form eines markgerechten Zins- aufschlages im Gesellschafterdarlehen. Aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Kon- zernfinanzierung heraus hat die Bundesstadt Bonn per Ratsbeschluss am 20.09.2021 (DS-Nr. 211415) Gesellschafterdarlehen an die Stadtwerke (Kreditnehmerin: Stadtwerke / Kreditgeberin: Stadt) mit insolvenzrechtlicher Rangrücktrittsver- einbarung in Höhe von insgesamt rund 351 Mio. EUR in den Jahren 2021 – 2025 beschlossen, nach- dem bereits in 2020 eine erste Finanzierung i.H.v. 19 Mio. EUR erfolgt war. Zur Refinanzierung dieser Kreditausgaben nimmt die Bundesstadt Bonn in entsprechender Höhe eigene Kredite bei Banken auf. Die „Weiterreichung“ an die Stadtwerke erfolgt aus beihilferechtlichen Gründen mit einem Auf- schlag, sodass die Gesellschafterdarlehen zu ei- nem marktgerechten Zinssatz verzinst sind. Der Aufschlag entspricht somit dem Ertrag, der zuSeite 26 von 32 24 Gunsten der Stadt aus der Konzernfinanzierung resultiert. Im Jahr 2023 wurde keine investive Konzernfinanzierung seitens der Stadtwerke an- gefordert. Insgesamt wurden seit dem Jahr 2020 EUR ausgereicht. Konzernfinanzierungen in Höhe von 108.5 Mio. Das durch die Stadtwerke zu zah- lende marktgerechte Entgelt beläuft sich im Jahr 2023 auf 394.593 EUR. Gesellschafterdarlehen investiv (Stadt an Stadtwerke) Betrag Valuta Zinsbindung Endgetilgt am Zinssatz inkl. markt. Entgelt Zinsen inkl. markt- gerechtem Entgelt € davon markt- gerechtes Entgelt € 19.000.000,00 € 16.03.2020 15.02.2040 15.11.2047 0,91% 170.306,50 14.972,00 23.300.000,00 € 15.10.2021 15.08.2041 15.08.2041 0,64% 136.789,94 36.391,68 23.300.000,00 € 15.10.2021 15.08.2036 15.08.2041 0,88% 187.310,16 90.979,22 22.900.000,00 € 15.06.2022 30.03.2051 30.03.2051 3,09% 707.610,00 229.000,00 20.000.000,00 € 31.10.2022 30.09.2042 30.09.2042 3,76% 728.500,00 23.250,00 Summe 1.930.516,60 394.592,90 Gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.2023 (DS-Nr. 222393-02) reicht die Bundesstadt Bonn Liquidi- tätskredite an den SWB Konzern innerhalb eines Rahmens von 100 Mio. EUR aus, die über die Ta- gesliquidität refinanziert werden. Auch hierbei wird ein Aufschlag erhoben. Im Jahr 2023 wurden folgende Liquiditätskredite an den SWB Konzern vergeben. Gesellschafterdarlehen konsumtiv (Stadt an Stadtwerke) Betrag Valuta Zinsbindung Zinssatz inkl. markt. Entgelt Zinsen inkl. markt- gerechtem Entgelt € davon markt- gerechtes Entgelt € 15.000.000 € 24.01.2023 22.02.2023 2,70% 33.750 € 5.625 € 55.000.000 € 23.02.2023 22.03.2023 2,97% 126.958 € 19.250 € 75.000.000 € 23.03.2023 24.04.2023 3,42% 235.271 € 30.688 € 45.000.000 € 25.04.2023 23.05.2023 3,70% 133.969 € 20.844 € 35.000.000 € 24.05.2023 21.06.2023 3,83% 108.087 € 16.212 € 55.000.000 € 22.06.2023 13.07.2023 4,08% 136.965 € 19.326 € 15.000.000 € 22.11.2023 21.12.2023 4,58% 57.188 € 7.188 € 45.000.000 € 22.12.2023 31.12.2023 4,58% 57.188 € 7.188 € Summe 889.375 € 126.319 € Im Jahr 2023 wurden durch die Ausreichung von Liquiditätskrediten an die Stadtwerke insgesamt Erträge über das marktgerechte Entgelt in Höhe von 126.319 EUR erwirtschaftetSeite 27 von 32 25 8. Fazit und Ausblick Die Inflation 2023 betrug im Durchschnitt 5,9 % (Vorjahr 6,9 %) und zwang die Zentralbanken nach wir vor dazu, einen Zinserhöhungszyklus einzulei- ten, um die Inflation wieder unter Kontrolle zu bringen. Zinserhöhungen sind das klassische Mit- tel gegen Inflation. Kredite werden teurer, das Wirtschaftswachstum wird gebremst, die gesamt- wirtschaftliche Nachfrage nimmt ab. Es wird weni- ger investiert und von Konsumenten weniger Geld ausgegeben, weil das Sparen wieder attraktiver ist. So stieg u.a. der Einlagenzins von -0,50 % am 01.01.2022 bis Ende 2023 in vielen Zinsschritten auf 4,5%. Analog zu diesem Zinsanstieg wachsen auch die Kreditkosten, was sich in 2023 insbesondere bei den kurzfristigen Finanzierungen wie Tagesgel- dern spürbar bemerkbar macht. Für die langfristi- gen Finanzierungen gilt dies in abgeschwächter Form. Der stichtagsbezogene Durchschnittszinssatz des Gesamtportfolios stieg gegenüber dem Vorjahr aufgrund der geschilderten Entwicklungen am Zinsmarkt um 0,51 % gegenüber dem Vorjahr auf 2,01 % an. Damit setzt sich der seit der Zinswende 2022 eingeleitete Trend steigender Zinsen fort. Für das Jahr 2024 hat die EZB bereits Mitte 2024 einen ersten Zinssenkungsschritt eingeleitet. Im September 2024 wird es voraussichtlich zu einem weiteren Zinssenkungsschritt kommen. Dies wird sich bei den Liquiditätskrediten im Tagesgeld po- sitiv bemerkbar machen. Im langfristen Bereich der konsumtiven und investiven Kredite wird das Zinssatzniveau aller Voraussicht nach auf dem Ni- veau des Jahresendes 2023 bleiben. Auf Basis der in 2024 insgesamt durchschnittli- chen höheren Zinssätze und der steigenden Kre- ditvolumina werden die Zinsaufwendungen im in- vestiven und konsumtiven Bereich weiter anstei- gen. Die Verschuldung der Stadt wird weiter zu- nehmen.Seite 28 von 32 26 Anhang Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement 1. Investitionskredite Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenom- men werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmä- ßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschul- dung aufgenommen werden. Die daraus über- nommenen Verpflichtungen müssen mit der dau- ernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Ein- klang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Er- mächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. 2. Liquiditätskredite Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzu- stellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszah- lungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditäts- sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssat- zung. 3. Schuldscheindarlehen Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilate- ralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie- rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und ein- zelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) wei- chen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Ra- ting-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer Börsenzulassung. Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem verhältnismäßig einfach strukturierten und für Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungs- instrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500 TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt werden. Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie nicht im üblichen Kontrahent*innenkreis für Kre- ditgeschäfte platziert werden müssen. Auf diese Weise können neue Kapitalgebende - wenn ge- wollt - in neuen Sektoren (bspw. Versicherungs- wirtschaft und andere Kapitalsammelstellen) ge- wonnen werden. 4. Anleihen Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind An- leihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und wer- den hauptsächlich von institutionellen Inves- tor*innen gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist bei Anleihen größer als bei Schuldscheindarlehen. Anleihen müssen im Rahmen einer Fremdplatzie- rung auf den Markt gebracht werden, erfordern die Einhaltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfäl- lige Tilgung) und ggf. die Erstellung eines Pros- pektes, in dem sich die Schuldnerin (Bundesstadt Bonn) darstellt (nebst unter Umständen erforder- licher externer Prüfung des Prospektes und Haf- tung für dessen Inhalte). Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzie- rendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber 500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestor*in- nen sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von denSeite 29 von 32 27 Marktteilnehmenden als ausreichend liquide und entsprechend gut platzierbar akzeptiert. Auch lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der umfangreiche Vorbereitungsaufwand und die hö- heren Platzierungskosten. Das spricht derzeit ge- gen die Platzierung einer (Einzel-) Anleihe, da so Klumpenrisiken bei einer Anschlussfinanzierung entstehen; auch könnten ggf. Umschuldungsvolu- mina des betreffenden Jahres nicht ausreichend zwischen verschiedenen Gläubigern und Zinsbin- dungen gestreut werden. Die Vorbereitung und Durchführung des Platzie- rungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Beglei- tung durch einen ausgewählten Arrangeur um- fangreicher und dauert daher länger als das Ver- fahren für Schuldscheine. Für eine schnelle und kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses Instrument daher weniger geeignet als der Einsatz von Schuldscheindarlehen. Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommu- nen eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsan- leihe mit mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Ein- satz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn Schuldscheindarlehen bzw. Darlehen zukünftig schwieriger platzierbar oder deutlich teurer wer- den sollten. Nach der 1. NRW Städteanleihe aus dem Jahr 2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folg- ten zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolg- reich am Markt platziert wurden. 5. Strukturierte Kredite Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen Kredit mit Elementen der Derivate und lassen ne- ben der mit einem Kredit primär beabsichtigten Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungs- spielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite sind Kredite mit Gläubiger*innenkündigungs- recht: Zu einem bestimmten Zeitpunkt oder wäh- rend eines bestimmten Zeitraumes hat die Gläu- biger*in das Recht, den Kredit zu kündigen. Dafür verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zinsperiode. Damit geht dann das Risiko einher, dass die Gläu- biger*in von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht, wenn sie zu diesem Zeitpunkt am Markt einen höheren Zins erzielen kann. Für einen An- schlusskredit für die entgangene Restlaufzeit des Kredites müsste die Schuldner*in dann einen hö- heren Zins am Markt zahlen, hat aber in der ersten fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten Zins gezahlt. Der Kredit mit Gläubiger*innenkündi- gungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit einer Option. 6. Derivate Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der we- sentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites von diesem abspalten und damit getrennt vom Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich vom Kredit unabhängige Verträge und können daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden; auch kommen dafür ggf. andere Kontrahenten in Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur auf ein real existierendes Grundgeschäft abge- schlossen werden (Konnexität). Sie gewähren ma- ximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, kön- nen Risiken am Finanzmarkt absichern und auch Zinsreduzierungen generieren. Derivate können jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumen- ten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen Finanzderivate aufgeführt. Die gängigsten einfa- chen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) werden im Folgenden dargestellt:Seite 30 von 32 28 Swap Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung zweier Partner*innen für einen bestimmen Zeit- raum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbe- trag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht auf das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise den Tausch von einem variablen gegen einen fes- ten Zinssatz und umgekehrt. Wesentliche Ver- tragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt Bonn): Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Fest- zins und erhält einen variablen Zins Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen va- riablen Zins und erhält einen Festzins Forward-Swap Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun- gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je- doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren). Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unter- teilt in Vorlaufzeit und Laufzeit) zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Swaption Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun- gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“ ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h. sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap be- steht also darin, dass zu einem bestimmten zu- künftigen Zeitpunkt oder in einem bestimmten zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten Vertragspartner*in gewählt werden kann, ob sie den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder nicht. Für dieses Recht muss die Rechteinha- ber*in/Käufer*in bei Vertragsabschluss eine Prä- mie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit des Swaps zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B. variabler Zins gegen festen Zins) Ausübungszeitpunkt/Ausübungszeitraum (Optionslaufzeit) (Options-)Prämie (als Ausgleich für das Recht, den Swap nicht eingehen zu müs- sen) Cap / Floor Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwi- schen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze. Gegen Zahlung einer Prämie garantiert die/der Cap-Verkäufer*in die Erbringung von Ausgleichs- zahlungen, falls der festgelegte (Referenz-)Zinssatz die vorher fixierte Zinsober- grenze überschreitet. Auf diese Weise kann die Cap-Käufer*in (bspw. die Stadt Bonn) die Vorteile niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen und sich zugleich gegen mögliche Zinssteigerungen absi- chern. Der Floor hingegen ist eine vertragliche Verein- barung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spie-Seite 31 von 32 29 gelbild zum Cap und verpflichtet die Floor-Ver- käufer*in die Differenz zwischen der vereinbarten Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefix- ten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der Referenz- zinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze festge- stellt wird. Die Floor-Verkäufer*in (bspw. die Stadt Bonn) erhält für den Verkauf eines Floors eine Prämie. Dieser Vorteil ist verbunden mit dem Ri- siko, bei sinkenden Zinsen ab einer bestimmten Grenze nicht mehr an den niedrigen Zinsen zu partizipieren. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag/Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsunter- grenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz Prämie Collar Der Collar ist eine Kombination aus Cap und Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu ver- einnahmende Prämie für den Floor gemindert. Mit Abschluss des Collars kann man sich gegen steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sin- kenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zah- lende Prämie für den Cap mit der zu vereinnah- menden Prämie für den Floor übereinstimmt, muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche Vertragsinhalte: Nominalbetrag / Bezugsbetrag Laufzeit Zinsobergrenze (Cap) und Zinsunter- grenze (Floor) kurzfristiger Referenzzinssatz PrämieSeite 32 von 32
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de