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241360 · Mitteilungsvorlage

Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2023

Nummer
241360
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
12.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 24.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241360-01 Bericht über das städtische Zins- und Schuldenmanagement 2023

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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241360
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht über das städtische Zins- und
Schuldenmanagement 2023
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.08.2024 Kenntnisnahme
Rechnungsprüfungsausschuss 24.09.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 11.10.2007 (DS-Nr. 0712610)
wurde die Verwaltung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die "zur
Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken"
abgeschlossenen Geschäfte zu berichten.
Um die Politik umfassend zu informieren, wurde der Bericht seitens der
Verwaltung auf das gesamte städtische Zins- und Schuldenmanagement
erweitert.
Da die städtischen Schulden letztlich Schulden der Bonner Bürger*innen sind,
dient der Bericht zudem als transparente Informationsquelle für die interessierte
Öffentlichkeit
Anlage/n
1 Schuldenbericht 2023 (öffentlich)Seite 1 von 32
Bericht über das städtische
Zins- und Schuldenmanagement
Bundesstadt Bonn
2023
Bundesstadt Bonn
Stadtkämmerei
Stand: 06.08.2024Seite 2 von 32
2
Inhaltsverzeichnis
Einleitung................................................................................................................................... 1
1. Aufgaben und Ziele .............................................................................................................. 2
1.1 Strategien......................................................................................................................................................... 3
1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement ........................................................................... 4
2. Liquiditätsbeschaffungswege ............................................................................................. 5
3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen ................................................................... 6
3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen .............................................................................................. 6
3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsberechtigter Stellen ..................................................................... 6
3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien der Bundesstadt Bonn........................................................ 7
4. Marktrückblick ...................................................................................................................... 8
5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank .......................................................................... 9
6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen .......................................................................... 10
6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) .................... 12
6.1.1 Investiver Schuldenbestand ............................................................................................................ 12
6.1.2 Investive Kreditgeschäfte ................................................................................................................. 12
6.1.3 Investiver Schuldendienst ................................................................................................................ 14
6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios .............................................................. 16
6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate ....................................................................................................... 17
6.3 Liquiditätskredite ........................................................................................................................................ 20
7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen ............................................................................. 23
8. Fazit und Ausblick .............................................................................................................. 24
Anhang .................................................................................................................................... 26Seite 3 von 32
1
Einleitung
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom
11.10.2007 (DS-Nr. 0712610) wurde die Verwal-
tung erstmalig beauftragt, einmal jährlich über die
„zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Be-
grenzung von Zinsänderungsrisiken“ abgeschlos-
senen Geschäfte zu berichten. Diese jährliche In-
formationspflicht wurde mit der Beschlussvorlage
(DS-Nr. 1312046) aus dem Jahr 2013 aktualisiert.
Um die Politik umfassend zu informieren, wurde
der Bericht seitens der Verwaltung auf das ge-
samte städtische Zins- und Schuldenmanagement
erweitert. Der Schuldenbericht transportiert Daten
und Fakten und zeigt Entwicklungen für die Politik
und die interessierte Öffentlichkeit als transpa-
rente Informationsquelle auf.
Der Schuldenbericht 2023 liefert einen Über-
blick über die Kreditmarktschulden des Kern-
haushaltes sowie der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtungen
Städtisches Gebäudemanagement
und
Städtische Seniorenzentren.
Die Bundesstadt Bonn bedient sich aufgrund der
sensiblen Thematik des Zins- und Schuldenmana-
gements einer externen professionellen Beratung.
Im Zeitraum von 2020 bis 2028 wurde bzw. wird
diese Funktion von der Landesbank Hessen-Thü-
ringen (Helaba) in Kooperation mit der Sparkasse
KölnBonn wahrgenommen.
Die Auswertungen des Schulberichtes sind
budgetbezogen, d.h. es werden die Daten aus der
Finanzrechnung herangezogen.
Mit einer Pro-Kopf-Kreditmarktverschuldung1 von
rund 6.117 EUR zum Stichtag 31.12.2023
gehört die Bundesstadt Bonn zu den am höchsten
verschuldeten Städten der Bundesrepublik
Deutschland. Rund 2,054 Mrd. EUR (Vorjahr
2,019 Mrd. EUR) sind insgesamt an Kreditmarkt-
schulden aufgelaufen, davon 631,2 Mio. EUR (Vor-
jahr 668,0 Mio. EUR) allein an Liquiditätskrediten2.
Letztere finanzieren damit einen Anteil von ca.
34,4 % an dem in 2024 geplanten Haushaltsvolu-
men von rund 1,8 Milliarden EUR (Vorjahr 1,64
Milliarden EUR). Den Liquiditätskrediten steht
kein Anlagevermögen gegenüber, sondern sie fi-
nanzieren den laufenden Konsum und sind inso-
fern Gradmesser für die Gesamtfinanzsituation ei-
ner Stadt.
An saldierten Zinszahlungen für Kreditmarkt-
schulden fielen in 2023 insgesamt rund 34 Mio.
EUR (Vorjahr 22,9 Mio. EUR) an. Dies entspricht
(umgerechnet) saldierten Zinszahlungen in 2023
von rund 93,2 Tsd. EUR (Vorjahr 62,7 Tsd. EUR pro
Tag oder (anders dargestellt) einer saldierten
Zinszahlung pro Einwohner*in i.H.v. 100,7 (Vorjahr
68,06 EUR) für das Gesamtjahr 2023. Die saldier-
ten Zinszahlungen sind gegenüber dem Vorjahr
um 11,1 Mio. EUR gestiegen.
Der EZB-Einlagenzins (Zinssatz, den Geschäfts-
banken für ihre Einlagen bei der EZB erhalten) no-
tierte zum 31.12.2023 bei 4,00 % p.a. – somit ist
der seit dem 05.06.2014 negativ gewesene Einla-
genzins seit dem 21.07.2022 Geschichte.
1 Basiswert: 335.789 Einwohner*innen zum 312.12.2023
≙ -676 ggü. 31.12.2022 (gem. IT.NRW).
2Anmerkung: aufgrund der Neuregelung von § 89 Abs. 2 Satz 2 GO
NRW zum Ausweis der Zwischenfinanzierung investiver Kredite
über Liquiditätskredite zum Jahreswechsel wurde eine Korrekturbu-
chung i.H.v. 11,8 Mio. EUR zwischen den investiven (+) u. kon-
sumtiven (-) Krediten vorgenommen.Seite 4 von 32
2
1. Aufgaben und Ziele
Schuldenmanagement beschreibt die Aufgabe,
den Schuldenbestand (das Schuldenportfolio) zu
steuern.
Risikomanagement beschreibt die Aufgabe, die
im Schuldenbestand enthaltenen und aus weite-
ren Geschäftsabschlüssen erwachsenden Zins-
und Liquiditätsrisiken einzuschätzen und im Hin-
blick auf die gesetzten Ziele möglichst risikomin-
dernd zu steuern.
Zinsmanagement beschreibt die Aufgabe, die
Zinsbelastung aus dem bestehenden Schuldenbe-
stand zu steuern.
Der Vermeidung von sogenannten „Klumpenrisi-
ken“ kommt eine wichtige Bedeutung zu. Die
Zinsbindungsausläufe sind so auszusteuern, dass
keine Belastungsspitzen in Form von Liquiditäts-
beschaffungsrisiken in einzelnen Haushaltsjahren
entstehen. Die Liquidität der Bundesstadt Bonn
muss durchgehend sichergestellt sein.
Gleiches gilt bei Auswahl und Steuerung von Til-
gungsstrukturen. Auch hier sind überdurch-
schnittliche Haushaltsbelastungen zu vermeiden.
Ein aktives Zinsmanagement gestaltet die Belas-
tungen des Kostenfaktors „Zins“ möglichst plan-
bar und unabhängig von der Beschaffung der Li-
quidität sowie den vorherrschenden Märkten.
Um die Zinsbelastung zudem so gering wie mög-
lich zu halten, ist es wichtig, nicht von einzelnen
Geldgebenden und deren Konditionen abhängig
zu sein. So sind stets die Zinskonditionen am brei-
ten Markt abzufragen, d.h. viele Kapitalgebende
an Ausschreibungen zu beteiligen und dabei stets
auch mit neuen potenziellen Kapitalgebenden in
Kontakt zu treten. Dadurch können Konditionsan-
gebote verglichen und das wirtschaftlichste Ange-
bot ausgewählt werden.
Das Ziel der Reduzierung des Zinsaufwandes ist
häufig gegenläufig zum Ziel der Planbarkeit von
Zinsaufwand, so dass stetig an der besten Mi-
schung zwischen beiden Zielen gearbeitet werden
muss.
Da sich mit der Ausgestaltung und der Durchfüh-
rung des Zins- und Schuldenmanagements in Ab-
hängigkeit der Marktgegebenheiten Zinsände-
rungsrisiken und Zinsänderungschancen laufend
verändern und sich damit auch das Risiko einer
Zinskostenerhöhung oder die Chance zur Zinsre-
duzierung verändert, kommt der systematischen
Risikosteuerung eine große Bedeutung zu. Auf-
gabe der Risikosteuerung ist allerdings nicht die
vollständige Risikovermeidung, sondern eine ziel-
konforme und systematische Risikohandhabung.
Aus den Aufgaben des Zins- und Schuldenmana-
gements ergeben sich folgende Ziele:
 Sicherstellung der Liquidität,
 Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquidi-
tätsrisiken,
 über die Jahre stetige, kalkulierbare Zinsbelas-
tungen im städtischen Haushalt,
 Senkung der Durchschnittsverzinsung des In-
vestitionskredit- und des Liquiditätskredit-
portfolios im Rahmen festgelegter Strategien.
Zur Erreichung dieser Ziele sind die angestrebte
maximale Zinsbelastung und das damit zusam-
menhängende akzeptable Risiko (Zinsänderungs-
risiko) definiert und werden im jeweiligen Schul-
denportfolio umgesetzt.Seite 5 von 32
3
1.1 Strategien
Die bereits geschilderten Ziele des städtischen
Zins- und Schuldenmanagements, nämlich die
Begrenzung der Zinsänderungs- und Liquiditäts-
risiken, langfristige planbare Zinsbelastungen so-
wie die Senkung der Durchschnittsverzinsung im
städtischen Haushalt, beinhalten grundsätzliche
Zielkonflikte:
 Eine Begrenzung des Zinsänderungs- und
Liquiditätsrisikos wird am leichtesten durch
eine lange Zinsbindungsfrist erreicht. Diese
kann auf Dauer und im Durchschnitt zu höhe-
ren Zinslasten führen und beeinträchtigt da-
mit das Ziel der Senkung der Durchschnitts-
verzinsung.
 Das Ziel, langfristig kalkulierbare und ste-
tige Zinsbelastungen in den Haushalt einzu-
planen, wird vorwiegend über lange Zinsbin-
dungen erreicht, wodurch die Flexibilität, auf
günstige Marktlagen zeitnah reagieren zu
können, stark beschränkt ist.
Das aktive Zins- und Schuldenmanagement zielt
darauf ab, in Kenntnis dieser Zielkonflikte und un-
ter Berücksichtigung der Besonderheiten als kom-
munaler Schuldner zu ausgewogenen Entschei-
dungen zu kommen. Dabei können sich die Prio-
ritäten der verfolgten Ziele je nach Lage der An-
forderungen der Märkte oder der eigenen Bedürf-
nisse verschieben.
Zur Umsetzung eines aktiven Zins- und Schulden-
managements dienen Strategien, die in der Regel
mehrere Instrumente bzw. Methoden miteinander
verknüpfen und Marktgegebenheiten nutzen, z.B.:
 Eine Verkürzung der Zinsbindungsfristen und
damit eine Reduzierung der Laufzeitenkom-
ponente führt in der Regel zu einer Senkung
der Durchschnittsverzinsung. Die hierdurch
entstehenden Zinsänderungsrisiken können
durch den Einsatz von Derivaten (bspw. durch
Cap, Collar, Forward-Swap) gedeckelt oder
aber bewusst in Kauf genommen werden.
 Im Gegensatz zu Krediten auf ESTR-Basis (Ta-
gesgeld, ESTR = European Short Term Rate)
enthalten die längerfristigen Geldmarktkre-
dite höhere Liquiditätsaufschläge. Aus kom-
munaler Sicht besteht nicht immer die Not-
wendigkeit, diese erhöhten Zinssätze zu zah-
len, so dass bei einer beabsichtigten Verkür-
zung der Zinsbindungsfristen unter anderem
der Abschluss von ESTR-Krediten bevorzugt
wird. Alternativ kommt auch der Abschluss
möglichst kurzfristiger Geldmarktkredite in
Frage, da diese sehr geringe Liquiditätsauf-
schläge enthalten.
 Ungleichmäßige Belastungen einzelner Haus-
haltsjahre durch ein stark schwankendes
Marktumfeld sind bspw. durch den Einsatz
von Doppel-Swaps beherrschbar: Die Belas-
tung aus hochpreisigen Krediten aus Vorperi-
oden können – im Sinne der Stetigkeit – durch
eine derivategestützte „Umschuldung“ auf zu-
sätzliche Perioden verteilt bzw. gestreckt wer-
den. Außerdem können so günstige Marktla-
gen auch während der Kreditlaufzeit genutzt
werden.
 Zukünftige Zinsanpassungen können u.a.
durch Forward-Swaps vorgenommen werden,
um eine aktuelle günstige Marktlage für zu-
künftige Zinssicherungen auszunutzen und
um ggf. vorhandene „Klumpenrisiken“ zu glät-
ten.
 Auch langfristige (Standard-) Kreditaufnah-
men sind in Zeiten historisch niedriger ZinsenSeite 6 von 32
4
sinnvoll einsetzbar. Sie erlauben zugleich so-
wohl eine langfristige Zinssicherung, als auch
eine langfristige Liquiditätssicherung. Beson-
ders für das aufgrund rechtlicher Vorgaben
traditionell nur kurz- bzw. mittelfristig finan-
zierte Liquiditätskredit-Portfolio machen lang-
fristige (Standard-) Kreditaufnahmen im Rah-
men der rechtlichen Möglichkeiten für einen
Teil des Liquiditätsportfolios durchaus Sinn.
So kann vermieden werden, dass steigende
Zinsen sofort und mit voller Kraft auf den zu
leistenden Zinsaufwand für Liquiditätskredite
wirken. Umgekehrt bedeutet dies aber auch,
ggf. einen höheren Zins zu zahlen, als es die
tatsächliche Marktentwicklung notwendig ge-
macht hätte.
 Im Rahmen besonderer Finanzierungsformen
wie bspw. der Platzierung von Schuldscheinen
oder Anleihen können neue Finanzierungs-
wege erschlossen und kann die Kontrahenten-
basis erweitert werden.
Durch die Kombination der unterschiedlichen In-
strumente bzw. Methoden und die Ausnutzung
der möglichen Bandbreiten der Laufzeiten unter
Berücksichtigung der jeweiligen Marktlage wird
angestrebt, bestehende Zielkonflikte so weit wie
möglich auszugleichen.
1.2 Instrumente im Zins- und Schuldenma-
nagement
Durch Steuerung der Zinsbindungsfristen als die
wichtigste Entscheidungsgröße im Schuldenma-
nagement werden die Kreditaufnahmen so ge-
plant, dass Belastungsspitzen in einzelnen Jahren
(sog. „Klumpenrisiken“) vermieden werden. Not-
wendige zukünftige Prolongationen bzw. Um-
schuldungen werden nach Bedarf auch schon
vorab möglichst günstig verteilt. Dadurch wird
vermieden, dass außergewöhnlich große Um-
schuldungen unter Umständen in einer Phase ho-
her Zinsen erfolgen müssen. Die jeweiligen „Klum-
penrisiken“ sind zwar jederzeit auch nachträglich
durch den Einsatz von Derivaten beeinflussbar,
dennoch empfiehlt es sich, Zinsbindungsfristen
laufend „zu glätten“ (sofern strategisch ange-
bracht). Instrumente im Zins- und Schuldenma-
nagement sind:
 Investitionskredite
 Liquiditätskredite
 Schuldscheindarlehen
 Anleihen (Instrument durch die Stadt noch
nicht genutzt!)
 Strukturierte Kredite
 Derivate zur Zinssicherung
Im Anhang werden diese Instrumente näher er-
läutert.Seite 7 von 32
5
2. Liquiditätsbeschaffungswege
Zur Liquiditätsbeschaffung stehen dem Zins- und
Schuldenmanagement der Bundesstadt Bonn ver-
schiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
Förderdarlehen können insbesondere bei der
KfW und der NRW.Bank aufgenommen werden.
Sie werden zweckgebunden auf Antrag geneh-
migt und erfordern einen Nachweis des Mittelein-
satzes. Aufgrund der Subventionierung durch die
Länder, den Bund oder die EU sind Förderdarle-
hen zinsgünstig und werden daher durch die
Stadt in Anspruch genommen.
Zur Finanzierung des Gesamthaushaltes schreibt
die Bundesstadt Bonn außerdem Kreditaufnah-
men (einschließlich derivativer Geschäfte) im
Wettbewerb aus. Die Ausschreibungen werden
einem ausgewählten Bietendenkreis, der stetig
angepasst wird, zur Verfügung gestellt.
Im Bietendenkreis befinden sich auch diverse
Maklerhäuser, die die Ausschreibungen wiede-
rum ihren Kontakten bereitstellen. Ebenso nutzt
die Bundesstadt Bonn digitale Vermittlungs-
plattformen, auf denen die Ausschreibungen den
dort registrierten Geldgebenden zugänglich ge-
macht werden.
Der Bietendenkreis und die Anzahl der Angebote
werden so erhöht.
Bei den Kreditaufnahmen mittels Ausschreibung
handelt es sich i.d.R. um bilaterale Geschäfte di-
rekt zwischen der Bundesstadt Bonn als Schuldne-
rin und einem oder einer Finanzdienstleister*in als
Gläubiger*in. Der oder die Anbieter*in mit dem
Bestgebot erhält den Zuschlag. Das Ausschrei-
bungsverfahren wird in den jeweiligen Dienstan-
ordnungen geregelt. Dabei stehen Transparenz,
Wettbewerbsneutralität und Wirtschaftlichkeit im
Vordergrund.
Als alternatives Finanzierungsinstrument gegen-
über den „normalen“ bilateralen Krediten kom-
men zudem auch Schuldscheindarlehen in Be-
tracht. Sowohl Schuldscheindarlehen als auch An-
leihen werden im Rahmen einer Fremdplatzierung
auf den Markt gebracht, d.h. ein*e Finanzdienst-
leister*in (sog. „Arrangeur*in“) vermarktet die
Ausschreibung als Schuldscheindarlehen oder als
Anleihe professionell in seinem oder ihrem zur
Verfügung stehenden Investierendenkreis. Dafür
erhält der oder die Arrangeur*in, sofern sein oder
ihr Angebot das wirtschaftlichste ist und den Zu-
schlag erhält, eine einmalige Platzierungsprovi-
sion. Mit dem oder der Arrangeur*in kann zudem
gegen Gebühr eine Zahlstellenvereinbarung ab-
geschlossen werden, sodass dieser über die ge-
samte Laufzeit des Finanzierungsinstruments die
Zahlungsflüsse und Mitteilungen zwischen Inves-
tierendenkreis und Schuldner*in bündelt und ver-
teilt. Die Einrichtung einer solchen Zahlstellen-
funktion ist entweder zwingend als Teil des Ange-
botes oder optional. Da die Gläubiger*innen-An-
zahl aber bereits zu Geschäftsbeginn oder aber
während der Laufzeit durch Abtretungen auf ein
hohes Maß ansteigen kann, ist eine solche Zahl-
stellenfunktion oft von Vorteil.
Ein weiteres Finanzierungsinstrument, welches
von der Bundesstadt Bonn bisher aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit nicht genutzt wurde, bilden An-
leihen. Die Vergabe von Anleihen erfolgt losge-
löst von einer Kreditausschreibung im Wettbe-
werb, nach einem vorgeschaltetem mehrwöchi-
gen Vermarktungsverfahren (siehe auch Erläute-
rungen im Anhang) und dient insbesondere der
Diversifizierung der Kreditgebenden.Seite 8 von 32
6
3. Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen
Für das Zins- und Schuldenmanagement der Bun-
desstadt Bonn gelten verschiedene Rechtsgrund-
lagen und Rahmenbedingungen.
3.1 Gesetze, Verordnungen und Satzungen
Grundsätzlich sind alle Normen, welche die Haus-
haltswirtschaft einer Gemeinde regeln, ebenfalls
Rechtsgrundlage für das jeweilige Zins- und
Schuldenmanagement.
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) stellt die vorrangige for-
melle Grundlage für das Zins- und Schuldenma-
nagement der Bundesstadt Bonn dar. Für die
Haushaltswirtschaft greifen dabei vor allem die §§
75 bis 96 („8. Teil Haushaltswirtschaft“). § 86 GO
NRW bildet die Rechtsgrundlage für die Kredit-
aufnahmen der Gemeinden, § 89 GO NRW für die
Aufnahme von Liquiditätskrediten.
Daneben greifen indirekt weitere Gesetze und
Verordnungen, die primär zur Regulierung des Fi-
nanzmarktes geschaffen worden sind. Einige Ge-
setze und Verordnungen des Bankwesens betref-
fen daher auch das Zins- und Schuldenmanage-
ment der Bundesstadt Bonn, so beispielsweise die
EU-Richtlinie „MiFID“ (Markets in Financial Instru-
ments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte
für Finanzinstrumente), welche die Beratungs-
und Informationspflichten sowie Haftungsfragen
zwischen Bank und Kunde regelt und durch das
Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz in natio-
nales Recht umgesetzt wurde.
Die in EU-Recht eingebetteten Eigenkapitalrege-
lungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht
(Basel II, Basel III, Basel IV) wirken zwar nur auf
Banken und Kapitaldienstleister direkt, doch ha-
ben die dort festgelegten Eigenkapitalanforde-
rungen zum Teil Folgen für deren Kreditgeschäft
mit Kommunen. Auf diese Regelungen muss im
Rahmen des städtischen Zins- und Schuldenma-
nagements reagiert werden; daraus erwachsende
Risiken müssen bewertet, gesteuert und schluss-
endlich minimiert werden.
Vor dem Hintergrund, dass sowohl auf EU- als
auch auf Bundesebene das Ziel formuliert wurde,
die Finanzmarktkräfte auf Nachhaltigkeitsgrund-
sätze auszurichten (Sustainable Finance), ist da-
von auszugehen, dass dieses Thema in den kom-
menden Jahren bei Kommunalfinanzierungen
eine gewisse Bedeutung entfaltet. Auch wenn
Kommunen grundsätzlich nur nachhaltig und so-
zial investieren (Daseinsfürsorge), werden ent-
sprechende Regelungen zukünftig zu beachten
und deren Einhaltung im Rahmen der Taxonomie
(u.a. Kriterien für klimaverträgliche Investments)
zu berichten sein.
Nicht zuletzt regelt auch die Haushaltssatzung der
Bundesstadt Bonn als gemeindliches Ortsrecht die
Rahmenbedingungen des Zins- und Schuldenma-
nagements. Nicht nur die Festlegung der Haus-
haltsansätze für Zins- und Tilgungsleistungen,
sondern auch die Ermächtigung zur Aufnahme
von Investitionskrediten oder Liquiditätskrediten
erfolgt in der jeweils gültigen, vom Rat der Bun-
desstadt Bonn beschlossenen Haushaltssatzung.
3.2 Erlasse und Richtlinien weisungsbe-
rechtigter Stellen
Die Stadt orientiert sich bei ihrem Handeln am all-
gemeingültigen Recht (Gesetze, Verordnungen,
Satzungen). Darüber hinaus wird das Handeln
durch interne Dienst- und Handlungsanweisun-
gen konkretisiert.Seite 9 von 32
7
So haben Richtlinien und Erlasse des Ministeriums
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes NRW und der Bezirksregierung Köln
einen Weisungscharakter im Sinne einer auf-
sichtsrechtlichen Weisung an nachgeordnete Stel-
len (Gemeinden und Kreise). Solche Weisungen
sind zwingend zu beachten.
Die für das Zins- und Schuldenmanagement der
Bundesstadt Bonn maßgeblichen Rahmenbedin-
gungen werden insbesondere durch den Runder-
lass des Ministeriums für Inneres und Kommuna-
les „Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte
der Gemeinden und Gemeindeverbände“ geregelt
(34-48.05.01/02 - 8/14 vom 16.12.2014; zuletzt
geändert am 10.11.2023).
3.3 Dienstanordnungen und Richtlinien
der Bundesstadt Bonn
Die Arbeitsweise der Stadtkämmerei richtet sich
nach den Dienstanordnungen/ Handlungsanwei-
sungen, die Rahmenbedingungen und Verfah-
rensweisen sowie Kompetenzen und Verantwor-
tungsbereiche festlegen.
Bei der Erarbeitung dieser Festlegungen dienten
idR. die Musterdienstanweisungen des Städteta-
ges als Grundlage und wurden mit dem Rech-
nungsprüfungsamt und den zu beteiligenden
Ämtern (Kassen- und Steueramt) auf die städti-
schen Verfahrensabläufe abgestimmt.
Die Dienstanordnungen werden durch die Stadt-
kämmerin/ den Stadtkämmerer in Kraft gesetzt.
Die „Dienstanordnung für die Neuaufnahme und
die Umschuldung von Kommunalkrediten“ (aktu-
ell in der Fassung v. 12.11.2019), die „Dienstan-
ordnung für die Aufnahme, Abwicklung und Um-
schuldung von Förderkrediten“ (aktuell in der Fas-
sung v. 16.03.2021), die „Dienstanordnung für die
Vergabe von investiven Krediten und Liquiditäts-
krediten im Rahmen der Konzernfinanzierung
(Fassung vom Juli 2024“), die „Dienstanordnung
für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssi-
cherung sowie die Anlage von vorübergehend
nicht benötigten Finanzmitteln“ und die hieraus
abgeleitete „Handlungsanweisung für die Kassen-
liquidität“ (aktuell in der Fassung v. 26.10.2017;
wird aktuell überarbeitet) legen in erster Linie das
Verfahren, die Zuständigkeiten und die Entschei-
dungskompetenzen für die Aufnahme von Kredi-
ten fest.
Die „Dienstanordnung für den Einsatz von deriva-
tiven Finanzinstrumenten im kommunalen Zins-
und Schuldenmanagement“ (aktuell in der Fas-
sung v. 07.05.2015) definiert darüber hinaus An-
forderungen an den Einsatz von Finanzderivaten
und trifft Aussagen über das Risikomanagement
und die Risikosteuerung.
Zusätzlich hat sich die Bundesstadt Bonn über
Gremienvorlagen nachfolgende Regeln gesetzt:
 Die Verwaltung wurde erstmalig mit Beschluss
vom 01.07.2004 (DS-Nr. 0411040) zur Durch-
führung von Zinssicherungs- und Zinsopti-
mierungsgeschäften ermächtigt. Dieser Be-
schluss wurde am 11.10.2007 (DS-Nr.
0712610) abgeändert und zwischenzeitlich
mit dem Beschluss vom 09.07.2013 (DS-Nr.
1312046) neu gefasst und ergänzt. Hiernach
kann die Verwaltung maximal 30% des Ge-
samtschuldenstandes aus der Investitionstä-
tigkeit als ungesicherte, variable Darlehen auf-
nehmen.
 Die politischen Gremien werden im Nachgang
über die Aufnahme von Investitionskrediten
als Geschäft der laufenden Verwaltung infor-
miert (Zuständigkeitsordnung der Stadt
Bonn).Seite 10 von 32
8
4. Marktrückblick
Die Landesbank Hessen-Thüringen als beratende
Bank der Stadt Bonn beschreibt das Marktgesche-
hen 2023 wie folgt:
Eine langsam wachsende Weltkonjunktur, höhere
Kapitalmarktzinsen und Energiekosten haben die
deutsche Konjunktur 2023 gebremst. Kalenderbe-
reinigt und preisbereinigt sank das deutsche Brut-
toinlandsprodukt um 0,1 %. Schrumpfende Real-
einkommen führten zu einem Rückgang der pri-
vaten Konsumausgaben. Der Arbeitsmarkt zeigte
sich noch vergleichsweise robust, wenngleich die
Arbeitslosenquote etwas gestiegen war. Die Bau-
investitionen litten unter den höheren Hypothe-
kenzinsen und der allgemeinen Schwäche am Im-
mobilienmarkt und gingen deutlich zurück. Hö-
here Ausrüstungsinvestitionen konnten das nicht
vollständig kompensieren. Ein leicht positiver Net-
toeffekt vom Außenhandel beruhte eher auf den
schwachen Importen.
Die Inflation lag im Jahresdurchschnitt 2023 bei
5,9 %. Allerdings haben sich die Vorjahresraten im
Verlauf des Jahres mehr als halbiert. Energie und
Rohstoffe wurden im Verlauf günstiger, allerdings
belasteten die hohen Lohnabschlüsse.
Die Eurozone schlug sich konjunkturell besser als
Deutschland. Dort legte das Bruttoinlandsprodukt
real 0,5 % zu, die Dynamik ist insgesamt aber flau.
Die Inflation lag in der Eurozone mit 5,4 % niedri-
ger als in Deutschland.
Weltwirtschaftlich war die Entwicklung überra-
schend freundlich mit einem BIP-Zuwachs von
knapp 3 %. Vor allem in den USA blieb der be-
fürchtete Abschwung aus, die Wirtschaft wuchs
mit 2,5 % recht robust. In China konnte sich das
Wachstum dank der Corona-Lockerungen auf 5,2
% erholen, auch wenn die Wirtschaft nicht frei von
Problemen wie am Immobilienmarkt war.
Die EZB setzte zunächst angesichts der noch ho-
hen Inflation ihren Zinserhöhungszyklus fort. Die
Notenbank hob bis September 2023 den Einla-
gensatz auf 4,0 % und den Hauptrefinanzierungs-
satz auf 4,5 % an. Wegen der allmählich nachlas-
senden Teuerung beendet sie dann ihre Anhe-
bungen. Die Federal Reserve straffte ihre Politik
ebenfalls weiter und hob ihr Zinszielband auf 5,25
- 5,50 % an, beendete aber ihre Zinserhöhungen
bereits im Juli.
Die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen
schwankte lange um 2,5 %. Per saldo sank die
Rendite 2023 sogar und lag zum Jahresende unter
2,0 %. Allerdings rentierten 10-jährige Staatsanlei-
hen zeitweise auch um 3,0 %. Beim 10-jährigen
Swapsatz im Euroraum war der Rückgang trotz
zwischenzeitlich erheblicher Schwankungen aus-
geprägter. Der Satz schloss das Jahr unter 2,5 %.
Die Rendite 10-jähriger US-Treasuries kletterten
in der Spitze auf 5 % und notierte Ende 2023 mit
3,9 % aber unweit des Vorjahresultimos.Seite 11 von 32
9
5. Leitzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB)
In der Eurozone steuert die Europäische Zentral-
bank (EZB) die Märkte anhand von Leitzinsen, d.h.
sie legt die Zinssätze fest, zu denen Geschäftsban-
ken ihr Guthaben bei einer Zentral-/Notenbank
anlegen oder aber Kapital beschaffen können.
Durch Zinssenkungen wird das Wirtschaftswachs-
tum gefördert, da Investitionskredite günstiger zu
beschaffen sind. Das Ziel der EZB ist es, die Infla-
tionsrate niedrig (Inflationsziel: 2 %) und das
Preisniveau stabil zu halten.1 Die drei verschiede-
nen Leitzinssätze der EZB sind daher als ein fi-
nanzpolitisches Steuerungsinstrument zu verste-
hen. Zinsänderungen beeinflussen mit ca. 1 Jahr
Zeitversatz Wirtschaftswachstum und Inflation.
Um die hohe Inflationsrate aus 2022 zu senken,
stiegen die Leitzinsen in 2022 in vier Zinsschritten
um insgesamt 2,5 % p.a. an. Im Jahr 2023 folgten
weitere 6 Zinsschritte auf 4,5%. Die drei EZB-
Leitzinssätze3 werden wie folgt definiert::
Zinssatz für das Hauptrefinanzierungsge-
schäft: Dieser Zinssatz ist der wichtigste Leitzins
der EZB und wird häufig als "der" Leitzins bezeich-
net. Zu diesem Zinssatz wird den Geschäftsban-
ken Zentralbankgeld gegen notenbankfähige Si-
cherheiten ab einer Woche Laufzeit zur Verfügung
gestellt.
Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazili-
tät: Zu diesem Zinssatz können sich Banken kurz-
fristig (über Nacht) gegen notenbankfähige Si-
cherheiten Geld von der EZB beschaffen. Da eine
Geschäftsbank bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf
nicht bereit sein wird, mehr als den Satz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität zu zahlen, stellt
dieser Zins faktisch die obere Zinsgrenze für das
Tagesgeld dar.
Zinssatz für die Einlagefazilität: Zu diesem Zins-
satz können Banken überschüssiges Zentralbank-
guthaben bis zum nächsten Geschäftstag im Eu-
rosystem anlegen. Da sich beim Geldleihen keine
Bank mit einem niedrigeren Zins begnügen wird,
ist die Einlagefazilität faktisch die Untergrenze des
Zinses für das Tagesgeld am Geldmarkt.
Zinsschritte der EZB der letzten 20 Jahre (in % p.a.)4
1 vgl. Bundesministerium der Finanzen: „Leitzinsen“, unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Ser-
vice/FAQ_Glossar/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=e8d0433e-
a3aa-4d25-91d4-332fbb2218ef&lv3=bb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-
67b4e6d24f38#glossarbb6b1e3b-5ecd-4fd6-9189-67b4e6d24f38
(abgerufen am 18.06.2024)
3 ebenda.
4 Zinsblog Leitzinsen.info (Hrsg.), unter:
http://www.leitzin-
sen.info/eurozone.htm (abgerufen am 18.06.2024).Seite 12 von 32
10
6. Schuldenentwicklung und Maßnahmen
Schuldenentwicklung, in Mio. EUR
Zum Stichtag 31.12.2023 betrug die Gesamtkre-
ditmarktverschuldung der Stadt Bonn inklusive
ihrer beiden eigenbetriebsähnlichen Einrichtun-
gen Städtischen Gebäudemanagements (SGB)
und Städtische Seniorenzentren (SZB)
2.053.715.205,67 EUR. Davon sind
101.247.500,00 EUR Refinanzierungskredite für
die im Rahmen der Konzernfinanzierung an die
Stadtwerke Bonn ausgegebenen Gesellschafter-
darlehen. Gegenüber dem Vorjahr sind die Kredit-
marktschulden um rund 35 Mio. EUR angestie-
gen.
Für den Durchschnittszinssatz gibt es unter-
schiedliche Berechnungsmethoden. Das Gesamt-
kreditmarktschuldenportfolio ist zum Stichtag
31.12.2023 mit 2,01 % p.a. (Vorjahr: 1,50 %) ver-
zinst.
Durchschnittszins zum Stichtag
Portfolio 2023 2022 2021 2020
Liquiditätskredite 2,43% 1,34% 0,45% 0,39%
Investitionskredite
Kernhaushalt 1,76% 1,52% 1,47% 1,73%
Investitionskredite SGB 2,79% 2,48% 2,45% 2,61%
Investitionskredite SZB 0,84% 0,84% 0,84% 0,84%
Gesamtportfolio: 2,01% 1,50% 1,19% 1,29%
(Berechnung: abgegrenzte Zinszahlungen/ abgegrenzte Nominale
(für den betrachten Zeitraum, welcher dem Monat 12/2023 ent-
spricht)
Der Durchschnittszins des Gesamtportfolios ist
damit um 51 Basispunkte gegenüber dem Vorjahr
gestiegen, was vor allem auf den Anstieg des Zins-
satzes im Liquiditätskreditportfolio zurückzufüh-
ren ist. Hier wirken sich die stark gestiegenen Ta-
gesgeldzinssätze unmittelbar aus. Bei den Investi-
tionskrediten wird aufgrund der breiten Streuung
die Verteuerung am Zinsmarkt erst im Laufe der
Zeit merkbar werden.
1.100
1.118
1.180
1.276
1.351
1.411
642
686
645
621
668
642
1.742 1.804 1.825 1.897 2.019 2.054
-
500
1.000
1.500
2.000
2.500
2018 2019 2020 2021 2022 2023
Investitionskredite Liquiditätskredite Gesamtverschuldung
+21 +72 +122
+62
+35Seite 13 von 32
11
Bezogen auf das gesamte Haushaltsjahr 2023 (Be-
rechnungszeitraum 01.01. – 31.12.) beträgt der
Durchschnittszins 1,71 % p.a. (Vorjahr: 1,17 %).
Durchschnittszins (p.a.) Gesamtjahr:
Portfolio 2023 2022 2021 2020
Liquiditätskredite 1,89% 0,50% 0,40% 0,39%
Investitionskredite
Kernhaushalt 1,55% 1,45% 1,65% 1,86%
Investitionskredite SGB 2,82% 2,43% 2,48% 2,61%
Investitionskredite SZB 0,85% 0,85% 0,85% 0,85%
Gesamtportfolio: 1,71% 1,17% 1,25% 1,39%
(Berechnung: Zinsaufwand/ Nominal (bzw. Restbetrag der Periode))
Der Stichtagszins ist insbesondere deshalb höher
als der Durchschnittszins im Gesamtjahr, weil im
Zeitablauf des Jahres 2023 die Zinsen im Liquidi-
tätskreditportfolio weiter angestiegen sind.Seite 14 von 32
12
6.1 Investitionskredite (Kernhaushalt und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen)
6.1.1 Investiver Schuldenbestand
Das investive Schuldenportfolio umfasst zum
31.12.2023 ein Volumen von insgesamt
1.411.279.188,84 EUR5 (+60,24 Mio. EUR ggü.
dem Vorjahr). Davon weisen aus
- der Kernhaushalt: 1.318.846.602,12 EUR
- das SGB: 88.409.674,07 EUR
- die SZB: 4.022.912,75 EUR.
In den Schulden des Kernhaushaltes enthalten
sind 101.247.500,00 EUR Refinanzierungskredite
im Rahmen der Konzernfinanzierung Stadtwerke.
Insgesamt wurden die Kredite bei 21 verschiede-
nen Kontrahent*innen aufgenommen. Nachfol-
gendes Diagramm zeigt die Kreditgebenden-
streuung. Dargestellt sind alle Kreditgebenden ab
einem Kreditvolumen von mindestens 1 Mio. EUR:
Schulden je Darlehensgeber*in (Inv.kredite), in Mio. EUR
5 Wert nicht bereinigt um die Zwischenfinanzierung von investiven
Schulden über konsumtive Schulden (11,8 Mio. EUR).
Rund 45 % (642 Mio. EUR) der investiven Kredit-
verbindlichkeiten bestehen gegenüber dem sel-
ben Kreditgebenden. Es handelt sich hierbei um
ein Kreditinstitut, welches auch Förderkredite
vergibt. So entfallen hier von den 642 Mio. EUR
etwa 182,2 Mio. EUR auf Förderkredite. Bei einem
weiteren Kreditinstitut hat die Bundesstadt Bonn
Förderkredite i.H.v. 62,4 Mio. EUR aufgenommen,
sodass das investive Schuldenportfolio insgesamt
zu etwa 17,3 % aus Förderkrediten besteht.
Bei den übrigen Darlehensgebenden handelt es
sich überwiegend um Kreditinstitute wie Sparkas-
sen, Landesbanken oder Privatbanken, aber auch
um Versicherungsunternehmen. Bei Letzteren
werden die Investitionskredite i.d.R. nicht direkt
aufgenommen, sondern es handelt sich hier um
Schuldscheindarlehen, d.h. die Verbindlichkeiten
bestanden zunächst gegenüber Kreditinstituten,
welche die Forderungen aus dem Vertrag dann an
die entsprechenden Versicherungsunternehmen
abgetreten haben. Gegenüber Versicherungsun-
ternehmen belaufen sich die investiven Kreditver-
bindlichkeiten auf insg. 128,16 Mio. EUR, was etwa
9,1% des investiven Schuldenportfolios ausmacht.
6.1.2 Investive Kreditgeschäfte
Aus den beiden Tabellen auf den Seiten 13 und 14
sind die in 2023 getätigten investiven Kreditge-
schäfte (Neuaufnahmen und Umschuldun-
gen/Prolongationen) zu entnehmen.
44
13 62
14
18
90
68
42
13
109
27
62
8
30
642
17 16
46
68
24Seite 15 von 32
13
Neuaufnahmen 2023:
Insgesamt wurden 28 investive Darlehen mit ei-
nem Gesamtvolumen von rund 127,99 Mio. EUR
finanzrechnungsrelevant aufgenommen.
Davon wurden 23 Darlehen (Neuaufnahmen 06 –
28) mit einem kleinteiligen Volumen von insg.
rund 23,99 Mio. EUR als Förderdarlehen aufge-
nommen – durch die Kombination von
Förderprogrammen zu Festzinssätzen von 2,27 %,
2,67 %, 2,71 und 2,77 % p.a..
Außerdem wurden fünf Kommunalkredite i.H.v.
insgesamt 104 Mio. EUR zur Finanzierung des
Kernhaushalts neu aufgenommen.
Der niedrigste Zinssatz konnte für den Abschluss
im September i.H.v. 40 Mio. EUR zu 3,50 % p.a. für
sechs Jahre
gesichert werden. Für die beiden Neuaufnahmen
i.H.v. jeweils 17,5 Mio. EUR konnte im März für
acht Jahre zu 3,66 % p.a. und für zehn Jahre zu
3,79 % p.a. abgeschlossen werden. Die restlichen
beiden Kommunaldarlehen i.H.v. jeweils 14,5 Mio.
EUR wurden im Oktober für 10 Jahre zu 3,72 % p.a.
und für 20 Jahre zu 3,98 % p.a. abgeschlossen.
Produktart Ausgangsnominal
in EUR
Lauf zeitbeginn Zinssatz Zinsbindung
bis
Zinsbindung
in Jahren
Endgetilgt
am
Neuaufnahme 01 Kommunaldarlehen 17.500.000,00 € 15.03.2023 3,660% 15.03.2031 131,17 17.03.2053
Neuaufnahme 02 Kommunaldarlehen 17.500.000,00 € 15.03.2023 3,790% 15.03.2043 143,17 17.03.2053
Neuaufnahme 03 Kommunaldarlehen 40.000.000,00 € 01.09.2023 3,500% 30.08.2029 129,58 17.02.2054
Neuaufnahme 04 Kommunaldarlehen 14.500.000,00 € 20.10.2023 3,980% 20.10.2043 143,75 27.02.2054
Neuaufnahme 05 Kommunaldarlehen 14.500.000,00 € 20.10.2023 3,720% 20.10.2033 133,75 20.10.2053
Neuaufnahme 06 Förderdarlehen 1.849.700,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 07 Förderdarlehen 1.224.700,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 08 Förderdarlehen 1.570.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 09 Förderdarlehen 1.720.900,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 10 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 11 Förderdarlehen 707.000,00 € 19.12.2023 2,770% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 12 Förderdarlehen 2.000.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 13 Förderdarlehen 122.400,00 € 19.12.2023 2,710% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 14 Förderdarlehen 1.188.900,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 15 Förderdarlehen 2.363.800,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 16 Förderdarlehen 2.363.800,00 € 19.12.2023 2,700% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 17 Förderdarlehen 667.000,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 18 Förderdarlehen 495.000,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 19 Förderdarlehen 555.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 20 Förderdarlehen 489.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 21 Förderdarlehen 420.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 22 Förderdarlehen 457.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 23 Förderdarlehen 420.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 24 Förderdarlehen 979.000,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 25 Förderdarlehen 742.000,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 26 Förderdarlehen 449.000,00 € 19.12.2023 2,670% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 27 Förderdarlehen 652.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Neuaufnahme 28 Förderdarlehen 557.000,00 € 19.12.2023 2,270% 31.12.2033 133,92 30.09.2053
Sum m e 127.993.200,00Seite 16 von 32
14
Umschuldungen/Prolongationen 2023:
Mit einem Volumen von rund 141 Mio. EUR wur-
den 16 Darlehen zu ihren Zinsbindungsenden
prolongiert bzw. umgeschuldet.
Vier der Umschuldungen (Nr. 07, 08, 12 und 13)
erfolgten jeweils für ein halbes Jahr zu einem Fest-
satzzins. Grund für die Geschäftsabschlüsse für le-
diglich 6 Monate liegt darin, dass die Grundge-
schäfte mit Derivate verknüpft sind, so dass die
Grundgeschäfte aufgrund der Bildung einer Be-
wertungseinheit variabel abgeschlossen werden
müssen. Ein Festzins für 6 Monate wird als variabel
betrachtet. Der Aufschlag für einen langlaufenden
variablen Abschluss ist aber zu teuer und wurde
deshalb aus wirtschaftlichen Gründen aktuell nicht
abgeschlossen. Für die Geschäfte (Nr. 09, 10 und
15) konnte allerdings ein Abschluss mit einem va-
riablen Zins und einem günstigen Aufschlag für
kurzlaufende Kredite von 2,5 bzw. 3 Jahre abge-
schlossen werden.
Die vorgenannten umgeschuldeten Kredite sind
allesamt mit Payerswaps verknüpft und müssen
daher konnex zum Grundgeschäft sein (siehe
hierzu Kapitel 6.2).
Die Umschuldungen 11, 14 und 16 wurden zur Ri-
sikostreuung mit Laufzeiten von 5 Jahren, 7,5 Jah-
ren und 26 Jahren abgeschlossen. Bei den übrigen
Umschuldungen (Nr. 01 – 06) handelt es sich um
Förderkredite, die beim jeweiligen Institut prolon-
giert wurden – dies seitens der Banken standardi-
siert für 10 Jahre.
umgeschuldeter/
prolongierter
Betrag
in EUR
Umschuldungs-/
Prolongations-
datum
Zinssatz Zinsbindung
bis
Zinsbindung
in Jahren
Umschuldung/Prolongation 01 1.362.046,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00
Umschuldung/Prolongation 02 733.870,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00
Umschuldung/Prolongation 03 1.362.046,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00
Umschuldung/Prolongation 04 1.362.046,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00
Umschuldung/Prolongation 05 749.129,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00
Umschuldung/Prolongation 06 885.341,00 € 15.02.2023 3,01% 15.02.2033 10,00
Umschuldung/Prolongation 07 16.785.714,22 € 01.06.2023 3,82% 01.12.2023 0,50
Umschuldung/Prolongation 08 10.341.783,24 € 15.06.2023 3,80% 15.12.2023 0,50
Umschuldung/Prolongation 09 12.888.333,41 € 30.12.2023 6M-Eur. + 0,15% 30.06.2026 2,50
Umschuldung/Prolongation 10 12.000.000,08 € 28.07.2023 6M-Eur. + 0,17% 29.07.2026 3,00
Umschuldung/Prolongation 11 14.593.500,00 € 30.11.2023 3,710% 30.05.2028 4,50
Umschuldung/Prolongation 12 16.428.571,36 € 01.12.2023 4,100% 30.05.2024 0,42
Umschuldung/Prolongation 13 10.141.782,24 € 15.12.2023 4,050% 14.6.2024 0,42
Umschuldung/Prolongation 14 20.000.000,00 € 15.12.2023 3,610% 15.06.2031 7,50
Umschuldung/Prolongation 15 10.995.595,17 € 30.01.2023 6M-Eur. + 0,45% 30.01.2026 3,00
Umschuldung/Prolongation 16 10.341.783,25 € 15.06.2023 3,70% 15.6.2049 26,00
Sum m e 140.971.540,97Seite 17 von 32
15
6.1.3 Investiver Schuldendienst
Der Schuldendienst (Zins + Tilgung) für Investiti-
onskredite in 2023 ist gegenüber dem Vorjahr an-
gestiegen um insgesamt 5,85 Mio. EUR.
Das Tilgungsvolumen 2023 hat sich gegenüber
dem Vorjahr um rund 3,43 Mio. EUR erhöht.
Schuldendienst Investitionskredite, in Mio. EUR
Der Anstieg ist im Hinblick auf den Schuldenzu-
wachs nachvollziehbar. Die Zinszahlungen 2023
haben sich gegenüber dem Vorjahr um rund 2,41
Mio. EUR erhöht.
24,61 23,34 22,31 20,60 20,19 22,60
51,21 53,47 52,76 55,72 62,97
66,40
0,00
10,00
20,00
30,00
40,00
50,00
60,00
70,00
80,00
90,00
100,00
2018 2019 2020 2021 2022 2023
Zinszahlungen Investitonskredite saldiert Tilgungszahlungen InvestitionskrediteSeite 18 von 32
16
6.1.4 Liquiditätsbindung des Investitionskreditportfolios
Liquiditätsbindungsstruktur Investitionskredite, Stand 22.07.2024
Ziel des Schuldenmanagements der Bundesstadt
Bonn ist es, dem Investitionskreditportfolio lang-
fristige Kontinuität beim Schuldendienst zu ver-
schaffen und Klumpen- und Liquiditätsrisiken un-
bedingt zu vermeiden. Dies geschieht, indem Um-
schuldungsvolumina mit einem handelbaren Vo-
lumen auf mehrere Jahre gestreut werden. Dieser
Zustand ist – auch aus Sicht der beratenden Bank
– weiterhin gegeben und die Fälligkeiten gut ge-
streut.
In der Praxis erfolgt die Steuerung der Liquiditäts-
bindungsausläufe durch gezielte Auswahl der
Zinsbindungen bei Neugeschäften und Umschul-
dungen.
Zur Portfoliosteuerung wird ein Limitsystem ein-
gesetzt, in dem die Obergrenzen bzw. Bandbrei-
ten für verschiedene Finanzkennzahlen definiert
sind. Die Limitgrenzen werden stetig überwacht,
sodass eventueller Handelsbedarf rechtzeitig er-
kannt werden kann. Außerdem ist die Analyse des
Limitsystems stets Kernthema bei den halbjährli-
chen Portfoliobeiratssitzungen mit den beraten-
den Banken.
0 Mio. €
10 Mio. €
20 Mio. €
30 Mio. €
40 Mio. €
50 Mio. €
60 Mio. €
70 Mio. €
80 Mio. €
90 Mio. €
202420252026202720282029203020312032203320342035203620372038203920402041204220432044
Stadt
Refinanzierung Konzernfinanzierung
SGB
Stadt
nur Förderdarlehen
Stadt
ohne FörderdarlehenSeite 19 von 32
17
6.2 Zinssicherungsgeschäfte/Derivate
Derivat-
Nr. Art des Derivats Vertrags-
abschluss
Laufzeit anfängl. Bezugs-
betrag
in EUR
Bezugsbetrag
31.12.2023
in EUR
Marktwert
31.12.2023
in EURvon bis
014 Payerswap 11.05.2007 30.12.2009 30.12.2024 10.818.261,83 6.428.242,63 - 66.194,15
027 Payerswap mit Bank-
kündigungsrecht 17.09.2008 02.03.2012 30.12.2031 21.775.392,52 15.450.392,52 - 1.301.569,71
028 Forward Payerswap 25.02.2009 02.09.2031 02.03.2052 11.050.392,52 - 471.761,75
030 Forward Payerswap 25.06.2010 26.04.2024 26.04.2038 10.205.338,48 - - 815.200,53
035 Payerswap 18.02.2011 31.01.2011 29.07.2050 25.346.711,16 17.325.600,16 - 1.167.263,37
037a/b Payerswap 13.05.2011 15.06.2011 15.06.2049 15.141.783,24 10.141.783,24 - 1.327.727,85
040 Payerswap 08.08.2011 29.01.2012 29.07.2041 19.666.666,67 12.000.000,08 - 665.657,23
047 Payerswap 28.11.2011 01.12.2011 01.12.2046 25.000.000,00 16.428.571,36 - 480.169,10
047F1 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 4.374.999,98 4.107.142,85 41.612,14
047F2 Floor 14.11.2022 01.06.2022 01.12.2046 13.124.999,96 12.589.285,66 210.217,73
048 Payerswap 06.12.2011 30.12.2011 30.12.2041 20.900.000,00 12.540.000,08 - 310.444,75
036 SGB Payerswap 17.05.2011 30.12.2011 30.12.2037 22.273.806,91 11.993.588,35 - 739.943,37
038 SGB Payerswap 16.05.2011 29.07.2011 30.01.2037 20.027.691,26 10.602.895,34 - 651.624,75
Summe 219.706.044,53 129.607.502,27 - 6.802.203,19
Zum Stichtag 31.12.2023 bestehen insgesamt 13
Zinssicherungsgeschäfte, elf davon in Form von
Payerswaps und zwei als Floor. Bei den Floor-Ge-
schäften fallen keine Zahlungen an, diese wurden
auf Basis der Einigung mit der Sparkasse zu Guns-
ten der Stadt bezüglich der Problematik negativer
Zinssätze abgeschlossen (DS-Nr. 222505) und die-
nen lediglich der Sparkasse um die aufsichtsrecht-
lichen Vorgaben zu erfüllen.
Von den Payerswaps sind zwei dem SGB und elf
dem Kernhaushalt zugeordnet, wobei zwei der
Geschäfte erst in den Jahren 2024 bzw. 2031 star-
ten (Forward Payerswaps).
Mitte 2013 wurde ausführlich in der Stellung-
nahme (DS-Nr. 1311807ST2) im Ausschuss für Fi-
nanzen und Beteiligungen über die abgeschlosse-
nen derivativen Geschäfte berichtet. Neue deriva-
tive Geschäfte wurden aufgrund der Marktlage
seit dem Jahr 2012 nicht mehr abgeschlossen.
Durch die lockere Geldpolitik der Europäischen
Zentralbank (EZB) als Reaktion auf die Finanz-
marktkrise und die Staatsschuldenkrise und der
damit verbundenen Preisentwicklung war der
Leitzins seit 2011 bis Juli 2022 von 1,5 % auf 0 %
p.a. und der Einlagensatz von 0,75 % auf -0,50 %
p.a. gesenkt worden mit entsprechenden Auswir-
kungen auf die Referenzzinssätze. Dies wird in der
Grafik auf der folgenden Seite deutlich. So war der
6-Monats-EURIBOR (6-Monats-Interbankensatz
in der Eurozone), der als Referenzzinssatz der
Stadt Bonn sowohl bei variablen Investitionskredi-
ten als auch bei darauf abgeschlossenen Payer-
swaps dient, seit 2011 fallend und von November
2015 bis Juni 2022 im negativen Bereich.Seite 20 von 32
18
Entwicklung des 6-Monats-Euribors seit 2011
Seit Anfang 2022 war ein rasanter Anstieg am
Zinsmarkt spürbar und im Jahr 2023 folgten 6
Zinsschritte. Im September folgte der letzte An-
stieg des Hauptrefinanzierungszinssatz auf 4,5 %
und lag damit gegenüber Ende 2022 um 2 % hö-
her.
Bei den von der Bundesstadt Bonn abgeschlosse-
nen Zinssicherungsgeschäften handelt es sich um
Payerswaps. Diese bestehen aus einer Zahlerseite
und eine Empfängerseite.
Grundkonstellation eines
„synthetischen Festzinskredites“:
Payerswap + variabel verzinstes Grundgeschäft
Payerswap:
Auf der Zahlerseite zahlt die Stadt einen vereinbarten
Festzins an den Swappartner.
Auf der Empfängerseite erhält die Stadt vom
Swappartner den variablen 6-Monats-EURIBOR
(sofern dieser positiv ist).
Variabel verzinstes Grundgeschäft:
Für den bereitgestellten Kredit zahlt die Stadt den 6-
Monats-EURIBOR zzgl. Marge an den Kreditgebenden.
Die Payerswaps sind jeweils mit einem Grundge-
schäft (= bestehender oder neu aufgenommener
Investitionskredit) verknüpft, in dem die Stadt an
den Darlehensgebenden den variablen 6-Monats-
EURIBOR (zzgl. Marge) zahlt.
Zu den einzelnen Zahlungsterminen liegen
Payerswap und Grundgeschäft dieselben Bezugs-
beträge zu Grunde. Die Sicherungsfunktion dieser
Konstellationen besteht dann darin, dass sich die
variablen Zahlungsströme ausgleichen, d.h. das
die Stadt im Grundgeschäft den 6-Monats-EURI-
BOR zahlt, ihn aber im zugehörigen Payerswap in
selber Höhe zurückerhält. Unterm Strich verbleibt
– bei Vorliegen eines positiven 6-Monats-EURI-
BORS – der im Payerswap zu zahlende Festzins-
satz sowie die Marge im Grundgeschäft.
Am 06.11.2015 unterschreitet der
6-Monats-Euribor mit -0,002%
erstmals die 0%-Marke.
Am 06.06.2022 übersteigt der 6-
Monats-Euribor mit 0,009% erst-
mals wieder die 0%-Marke.Seite 21 von 32
19
Dieses System hat – bevor die Situation negativer
Zinssätze eingetreten ist – funktioniert und war
ein verlässliches Instrument zur Sicherung von
Zinsänderungsrisiken im Rahmen eines aktiven
Schuldenmanagements. Diese Form der Zinssi-
cherung wurde von vielen Kommunen genutzt
und ist durch die Kommunalaufsicht erlaubt und
von den Spitzenverbänden empfohlen worden.
Während der Negativzinsphase hatte sich die
Problematik ergeben, dass sich der 6 Monats-EU-
RIBOR im Grundgeschäft und Derivat nicht mehr
ausgeglichen haben. Aufgrund der nun wieder
positiven Referenzzinssätze besteht diese Proble-
matik nicht mehr. Die Verwaltung berichtete
hierzu seit dem Jahr 2014 regelmäßig im Aus-
schuss für Finanzen und Beteiligungen und
Vergabe (zuletzt in der DS-Nr. 240124 im Jahr
2024)6.
6 Über die Risiken dieser Entwicklung hat die Verwaltung in den Be-
richten über das städtische Zins- und Schuldenmanagement sowie
in separaten Gremienvorlagen regelmäßig berichtet (DS-Nr.
1512070 (2014),1611819 (2015), 1710893 (2016), 1811607 (2017),
1911256 (2018),1811996 (2018), 1812973 (2018), 200860 (2019),
1911224 (2019), 191073 (2019), 200535 (2020), 210937 (2021),
211401(2021), 1811996 (2022), 222505 (2023), 231657 (2023),
240124 (2024)Seite 22 von 32
20
6.3 Liquiditätskredite (Kassenkredite)
Die Liquiditätskredite (nicht um zwischenfinan-
zierte Investitionskredite bereinigt) belaufen sich
zum Stichtag 31.12.2023 auf insgesamt
642.436.016,73 EUR und sind somit gegenüber
dem 31.12. des Vorjahres um rund 25,4 Mio. EUR
gesunken. Die Zusammensetzung des Liquiditäts-
kreditportfolios wird in der nachfolgenden Tabelle
dargestellt:
Nominal
in EUR
Zinssatz
(inkl. Courtagen) Startdatum Enddatum Ursprungs-
laufzeit
Tagesgeld 1 131.300.000 € 3,980% 22.12.2023 02.01.2024 11 Tage
Restlaufzeit
≤ 1 JahrTagesgeld 2 56.800.000 € 4,200% 29.12.2023 02.01.2024 4 Tage
Kassenkredit 1 50.000.000 € 1,600% 15.08.2014 15.08.2024 10 Jahre
Kassenkredit 2 50.000.000 € 1,281% 16.12.2014 16.12.2024 10 Jahre
288.100.000,00 €
Kassenkredit 3 50.000.000 € 1,240% 10.05.2022 12.05.2025 3,01 Jahre
RLZ
> 1 ≤ 5 JahreKassenkredit 4 70.000.000 € 0,985% 02.03.2017 02.03.2027 10 Jahre
Kassenkredit 5 25.000.000 € 1,690% 19.08.2022 19.08.2027 5 Jahre
Kassenkredit 6 50.000.000 € 3,190% 21.02.2023 21.02.2028 5 Jahre
Kassenkredit 7 50.000.000 € -0,120% 12.03.2020 13.03.2028 8 Jahre
245.000.000,00 €
Kassenkredit 8 30.000.000 € 3,630% 21.08.2023 21.08.2029 6 Jahre
Restlaufzeit
> 5 Jahre
Kassenkredit 9 50.000.000 € 3,620% 02.10.2023 02.10.2029 6 Jahre
Kassenkredit 10 25.000.000 € 2,220% 19.08.2022 19.08.2032 10 Jahre
GS2020.4 142.914,78 € 0,000% 14.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre
GS2020.5 582.224,79 € 0,000% 14.11.2018 15.08.2038 19,75 Jahre
GS2020.6 422.640 € 0,000% 15.09.2019 15.08.2039 19,92 Jahre
GS2020.7 828.920 € 0,000% 14.10.2019 15.08.2039 19,84 Jahre
GS2020.9 168.320 € 0,000% 15.12.2019 15.11.2039 19,92 Jahre
GS2020.10 298.700 € 0,000% 14.07.2020 15.05.2040 19,84 Jahre
GS2020.11 1.711.140 € 0,000% 14.12.2020 15.11.2040 19,92 Jahre
GS2020.13 181.157,16 € 0,000% 14.12.2020 15.11.2040 19,92 Jahre
109.336.016,73 €
642.436.016,73 €
Seit dem 14.09.2022 muss die Stadt Bonn auf-
grund der Zinswende zur stetigen Aufgabenerfül-
lung im Tagesgeldbereich wieder Zinsen zahlen.
Die Tagesgelder in 2023 wurden täglich zu Zins-
sätzen zwischen 2,00 % und 4,20 % p.a. aufge-
nommen. Das Haushaltsjahr 2023 wurde mit ei-
nem Tagesgeldbedarf i.H.v. 242,9 Mio. EUR eröff-
net und bewegte sich während des komplettenSeite 23 von 32
21
Haushaltsjahres in der Bandbreite zwischen 57,1
Mio. EUR und 322,3 Mio. EUR.
Im August sowie im November 2023 liefen länger-
fristige günstige neunjährige Kassenkredite i.H.v.
jeweils 35 bzw. 50 Mio. EUR aus. Die Zinssätze be-
liefen sich auf 1,37 % und 1,215 %. Die weitere Fi-
nanzierung erfolgte zunächst über das Tagesgeld.
Im Februar, August und Oktober 2023 wurden,
wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt,
neue langfristige Liquiditätskredite aufgenom-
men, diese nun zu erheblich höheren Zinssätze als
die ausgelaufenen Liquiditätskredite:
Valuta Nominal Laufzeit
Zinssatz
p.a.
(effektiv)
21.02.2023 50 Mio. EUR 5 Jahre 3,19%
21.08.2023 30 Mio. EUR 6 Jahre 3,63%
02.10.2023 50 Mio. EUR 6 Jahre 3,62%
Die Zinsbindung der Liquiditätskredite liegt zum
31.12.2023 bei rund 2,56 Jahren (Vorjahr: 2,16
Jahre). Das Liquiditätsrisiko und das Risiko erhöh-
ter Aufwendungen durch plötzlich stark anstei-
gende Zinsen wird durch die Strategie 50 % kurz-
fristiger und 50 % langfristiger Aufnahmen in ei-
nem vertretbaren Rahmen gehalten.
Die Streuung des Liquiditätskreditportfolios zeigt,
dass rund 105 Mio. EUR für einen Restlaufzeit-
raum von >= 5 Jahren gesichert sind und weitere
245 Mio. EUR für einen mittelfristigen Restlauf-
zeitraum von > 1 <= 5 Jahren. Die übrigen 288,1
Mio. EUR haben eine unterjährige Restlaufzeit bzw
werden als Tagesgeld aufgenommen:
Liquiditätsbindungsstruktur der Liquiditätskredite,
in Mio. EUR (Stand 31.12.2023)
Zum Stand 31.12.2023 sind – bezogen auf die
Restlaufzeit – ca. 44 % der Liquidität kurzfristig bis
zu 1 Jahr aufgenommen. Die Aufnahmen mit Rest-
laufzeiten zwischen 1 und 9 Jahren (Anteil: 56 %)
geben dem Portfolio entsprechende Planungssi-
cherheit. Hinzu kommt noch ein geringer Anteil
(rd. 1 %) Liquiditätskredite mit Restlaufzeiten von
16 – 18 Jahren. Hierbei handelt es sich um Kredite
aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020. So-
mit ist die Liquidität zu rund 49 % längerfristig ge-
bunden.
Neben der Laufzeitenstreuung sind auch Klum-
penrisiken in Bezug auf die Darlehensgebenden-
struktur zu vermeiden. Zum Stichtag 31.12.2023
hat die Bundesstadt Bonn daher bei insgesamt 7
verschiedenen Darlehensgeber*innen Liquiditäts-
kredite aufgenommen:
Schulden je Darlehensgebende (Liquiditätskredite),
in Mio. EUR
0,00
50,00
100,00
150,00
200,00
250,00
300,00
350,00
131,3
70,0
85,0
25,0
255,0
4,656,8Seite 24 von 32
22
Sämtliche in 2023 abgeschlossenen Tagesgelder
wurden zu Zinssätzen zwischen 2,0 % und 4,2 %
abgeschlossen.
Die in 2023 geleisteten Zinsauszahlungen sind ge-
genüber den Vorjahren extrem gestiegen, was auf
die Zinswende im Jahr 2022 und dem rasanten
Anstieg der Leitzinsen im Jahr 2023 zurückzufüh-
ren ist.
Zinszahlungen Liquiditätskredite, in Mio. EUR
Der Durchschnittszins des Liquiditätskreditportfo-
lios, mit einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr
von 109 Punkten, lag am Stichtag 31.12.2023 bei
2,43 % p.a. (Vorjahr 1,34 %) und der Durch-
schnittszins bezogen auf das Gesamtjahr bei 1,89
% p.a. (Vorjahr 0,50 %).
Die Durchschnittsverzinsung hat sich bezogen auf
das Gesamtjahr mehr als verdreifacht, damit er-
klärt sich der Anstieg der Zinsausgaben von 3,77
Mio. EUR in 2022 auf 12,3 Mio. EUR in 2023.
Der Festsatzanteil (Liquiditätskredite Ursprungs-
laufzeit > 1 Jahr) lag zum Stichtag 31.12.2023 bei
56,0 % (Vorjahr 48,6 %).
Die Zinseinnahmen setzten sich zusammen aus
durch die Stadtwerke gezahlten Zinszahlungen in
Höhe von 889.375,17 TEUR inkl. marktgerechten
Entgelt (siehe nachfolgend Punkt 7) und Zinsein-
nahmen für einen mit negativen Zins (-0,12 %)
abgeschlossenen langfristigen Kassenkredit (12-
03.2020 – 13.03.2028) in Höhe von 60.833,33 EUR
p.a..
4,45 3,21 3,19 3,77
12,31
-1,40 -1,40 -1,39 -1,09 -0,95
-3,00
-1,00
1,00
3,00
5,00
7,00
9,00
11,00
13,00
Zinseinnahmen Liquiditätskredite
Zinsausgaben Liquiditätskredite
2019 2020 2021 2022 2023Seite 25 von 32
23
7. Bürgschaften, Konzernfinanzierungen
Bürgschaften
Zum Stichtag 31.12.2023 bürgt die Bundesstadt
Bonn für Darlehen von diversen Institutionen i.H.v.
insg. 23.506.658,34 EUR, d.h. sie übernimmt ge-
genüber den jeweiligen Banken die Ausfallbürg-
schaft für sämtliche Forderungen, die der Bank
aus dem jeweiligen Kredit gegen die Darlehens-
nehmer*in zustehen. Bei diesen Institutionen han-
delt es sich überwiegend um die Stadtwerke Bonn.
1998 hatte der Rat der Bundesstadt Bonn be-
schlossen, den bisherigen Eigenbetrieb Stadt-
werke Bonn zum 01.01.1999 in der Rechtsform ei-
ner GmbH (SWB GmbH) zu privatisieren. Da die
SWB mit der Privatisierung die „Kommunalkredit-
fähigkeit“ verloren und die Banken daher eine Si-
cherheit einforderten, war es erforderlich gewe-
sen, die bereits bestehenden Darlehen durch Aus-
fallbürgschaften abzusichern.
Ein von der Bundesstadt Bonn als Bürge zu de-
ckender Ausfall würde dann entstehen, wenn die
Zahlungsunfähigkeit der Darlehensnehmer*in
durch Zahlungseinstellung, Eröffnung des Kon-
kurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens oder
auf sonstige Weise erwiesen ist, spätestens jedoch
nach Ablauf von zwölf Monaten nach Fälligkeit
des rückständigen Betrages.
Konzernfinanzierung
Mit Beschluss des Rates (DS-Nr. 1912476) wurde
die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit
den Stadtwerken Bonn Geschäftsfelder zu definie-
ren, in denen zusätzliche Erträge erwirtschaftet
werden können. Um auch Aufwandsminderungs-
potenziale in den Blick zu nehmen, wurde eine
Unterarbeitsgruppe zur Konzernfinanzierung ge-
bildet (siehe DS-Nr. 200652 aus April 2020).
Durch das Modell Konzernfinanzierung, bei dem
die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern
ein Gesellschafterdarlehen gewährt und dieses
selbst bei einem Kreditinstitut refinanziert, ergibt
sich aus Sicht der Arbeitsgruppe eine Win-Win-Si-
tuation für Stadt und Stadtwerke als „Konzern
Kommune“, welche sich durch nachstehend ge-
nannte Aspekte ausdrückt:
 Entlastung der Kreditlinien der Stadt-
werke/Stadtwerketöchter bei Kreditinstituten
und damit Aufrechterhaltung der Bonität,
 verbesserter Informationsfluss bzgl. Investiti-
onsvorhaben der Stadtwerke/Stadtwerke-
töchter,
 Erzielung gleichwertiger Finanzierungskondi-
tionen für die Stadtwerke/Stadtwerketöchter,
 Erzielung von Erträgen für den Kernhaushalt
der Stadt in Form eines markgerechten Zins-
aufschlages im Gesellschafterdarlehen.
Aus der Tätigkeit der Unterarbeitsgruppe Kon-
zernfinanzierung heraus hat die Bundesstadt
Bonn per Ratsbeschluss am 20.09.2021 (DS-Nr.
211415) Gesellschafterdarlehen an die Stadtwerke
(Kreditnehmerin: Stadtwerke / Kreditgeberin:
Stadt) mit insolvenzrechtlicher Rangrücktrittsver-
einbarung in Höhe von insgesamt rund 351 Mio.
EUR in den Jahren 2021 – 2025 beschlossen, nach-
dem bereits in 2020 eine erste Finanzierung i.H.v.
19 Mio. EUR erfolgt war. Zur Refinanzierung dieser
Kreditausgaben nimmt die Bundesstadt Bonn in
entsprechender Höhe eigene Kredite bei Banken
auf.
Die „Weiterreichung“ an die Stadtwerke erfolgt
aus beihilferechtlichen Gründen mit einem Auf-
schlag, sodass die Gesellschafterdarlehen zu ei-
nem marktgerechten Zinssatz verzinst sind. Der
Aufschlag entspricht somit dem Ertrag, der zuSeite 26 von 32
24
Gunsten der Stadt aus der Konzernfinanzierung
resultiert. Im Jahr 2023 wurde keine investive
Konzernfinanzierung seitens der Stadtwerke an-
gefordert. Insgesamt wurden seit dem Jahr 2020
EUR ausgereicht. Konzernfinanzierungen in Höhe
von 108.5 Mio. Das durch die Stadtwerke zu zah-
lende marktgerechte Entgelt beläuft sich im Jahr
2023 auf 394.593 EUR.
Gesellschafterdarlehen investiv (Stadt an Stadtwerke)
Betrag Valuta Zinsbindung Endgetilgt am Zinssatz inkl.
markt. Entgelt
Zinsen inkl.
markt-
gerechtem
Entgelt €
davon markt-
gerechtes
Entgelt €
19.000.000,00 € 16.03.2020 15.02.2040 15.11.2047 0,91% 170.306,50 14.972,00
23.300.000,00 € 15.10.2021 15.08.2041 15.08.2041 0,64% 136.789,94 36.391,68
23.300.000,00 € 15.10.2021 15.08.2036 15.08.2041 0,88% 187.310,16 90.979,22
22.900.000,00 € 15.06.2022 30.03.2051 30.03.2051 3,09% 707.610,00 229.000,00
20.000.000,00 € 31.10.2022 30.09.2042 30.09.2042 3,76% 728.500,00 23.250,00
Summe 1.930.516,60 394.592,90
Gemäß Ratsbeschluss vom 18.12.2023 (DS-Nr.
222393-02) reicht die Bundesstadt Bonn Liquidi-
tätskredite an den SWB Konzern innerhalb eines
Rahmens von 100 Mio. EUR aus, die über die Ta-
gesliquidität refinanziert werden. Auch hierbei
wird ein Aufschlag erhoben. Im Jahr 2023 wurden
folgende Liquiditätskredite an den SWB Konzern
vergeben.
Gesellschafterdarlehen konsumtiv (Stadt an Stadtwerke)
Betrag Valuta Zinsbindung Zinssatz inkl.
markt. Entgelt
Zinsen inkl.
markt-
gerechtem
Entgelt €
davon
markt-
gerechtes
Entgelt €
15.000.000 € 24.01.2023 22.02.2023 2,70% 33.750 € 5.625 €
55.000.000 € 23.02.2023 22.03.2023 2,97% 126.958 € 19.250 €
75.000.000 € 23.03.2023 24.04.2023 3,42% 235.271 € 30.688 €
45.000.000 € 25.04.2023 23.05.2023 3,70% 133.969 € 20.844 €
35.000.000 € 24.05.2023 21.06.2023 3,83% 108.087 € 16.212 €
55.000.000 € 22.06.2023 13.07.2023 4,08% 136.965 € 19.326 €
15.000.000 € 22.11.2023 21.12.2023 4,58% 57.188 € 7.188 €
45.000.000 € 22.12.2023 31.12.2023 4,58% 57.188 € 7.188 €
Summe 889.375 € 126.319 €
Im Jahr 2023 wurden durch die Ausreichung von
Liquiditätskrediten an die Stadtwerke insgesamt
Erträge über das marktgerechte Entgelt in Höhe
von 126.319 EUR erwirtschaftetSeite 27 von 32
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8. Fazit und Ausblick
Die Inflation 2023 betrug im Durchschnitt 5,9 %
(Vorjahr 6,9 %) und zwang die Zentralbanken nach
wir vor dazu, einen Zinserhöhungszyklus einzulei-
ten, um die Inflation wieder unter Kontrolle zu
bringen. Zinserhöhungen sind das klassische Mit-
tel gegen Inflation. Kredite werden teurer, das
Wirtschaftswachstum wird gebremst, die gesamt-
wirtschaftliche Nachfrage nimmt ab. Es wird weni-
ger investiert und von Konsumenten weniger Geld
ausgegeben, weil das Sparen wieder attraktiver
ist.
So stieg u.a. der Einlagenzins von -0,50 % am
01.01.2022 bis Ende 2023 in vielen Zinsschritten
auf 4,5%.
Analog zu diesem Zinsanstieg wachsen auch die
Kreditkosten, was sich in 2023 insbesondere bei
den kurzfristigen Finanzierungen wie Tagesgel-
dern spürbar bemerkbar macht. Für die langfristi-
gen Finanzierungen gilt dies in abgeschwächter
Form.
Der stichtagsbezogene Durchschnittszinssatz des
Gesamtportfolios stieg gegenüber dem Vorjahr
aufgrund der geschilderten Entwicklungen am
Zinsmarkt um 0,51 % gegenüber dem Vorjahr auf
2,01 % an. Damit setzt sich der seit der Zinswende
2022 eingeleitete Trend steigender Zinsen fort.
Für das Jahr 2024 hat die EZB bereits Mitte 2024
einen ersten Zinssenkungsschritt eingeleitet. Im
September 2024 wird es voraussichtlich zu einem
weiteren Zinssenkungsschritt kommen. Dies wird
sich bei den Liquiditätskrediten im Tagesgeld po-
sitiv bemerkbar machen. Im langfristen Bereich
der konsumtiven und investiven Kredite wird das
Zinssatzniveau aller Voraussicht nach auf dem Ni-
veau des Jahresendes 2023 bleiben.
Auf Basis der in 2024 insgesamt durchschnittli-
chen höheren Zinssätze und der steigenden Kre-
ditvolumina werden die Zinsaufwendungen im in-
vestiven und konsumtiven Bereich weiter anstei-
gen. Die Verschuldung der Stadt wird weiter zu-
nehmen.Seite 28 von 32
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Anhang
Instrumente im Zins- und Schuldenmanagement
1. Investitionskredite
Kredite dürfen nur für Investitionen aufgenom-
men werden, wenn eine andere Finanzierung
nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmä-
ßig wäre. Daneben dürfen Kredite zur Umschul-
dung aufgenommen werden. Die daraus über-
nommenen Verpflichtungen müssen mit der dau-
ernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde in Ein-
klang stehen. Investitionskredite dürfen nur bis zu
dem in der Haushaltssatzung festgesetzten
Höchstbetrag aufgenommen werden. Diese Er-
mächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis
zum Erlass der neuen Haushaltssatzung.
2. Liquiditätskredite
Die Gemeinde hat ihre Zahlungsfähigkeit durch
eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzu-
stellen. Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszah-
lungen kann die Gemeinde Kredite zur Liquiditäts-
sicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung
festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit
dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr
hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssat-
zung.
3. Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen sind mit „normalen“ bilate-
ralen Krediten vergleichbar, lediglich das Platzie-
rungsverfahren (i.d.R. Fremdplatzierung) und ein-
zelne Kreditdaten (i.d.R. endfällige Tilgung) wei-
chen ab. Es gibt keine Prospektpflichten, keine Ra-
ting-Pflicht und auch keine Notwendigkeit einer
Börsenzulassung.
Das macht das Schuldscheindarlehen zu einem
verhältnismäßig einfach strukturierten und für
Kommunen sinnvoll einsetzbaren Finanzierungs-
instrument. Für Volumina ab rd. 10 Mio. EUR und
einer Stückelung für Abtretungen von i.d.R. 500
TEUR kann das Schuldscheindarlehen genutzt
werden.
Schuldscheindarlehen haben den Vorteil, dass sie
nicht im üblichen Kontrahent*innenkreis für Kre-
ditgeschäfte platziert werden müssen. Auf diese
Weise können neue Kapitalgebende - wenn ge-
wollt - in neuen Sektoren (bspw. Versicherungs-
wirtschaft und andere Kapitalsammelstellen) ge-
wonnen werden.
4. Anleihen
Im Gegensatz zu Schuldscheindarlehen sind An-
leihen i.d.R. börsennotierte Wertpapiere und wer-
den hauptsächlich von institutionellen Inves-
tor*innen gezeichnet. Der Emissionsaufwand ist
bei Anleihen größer als bei Schuldscheindarlehen.
Anleihen müssen im Rahmen einer Fremdplatzie-
rung auf den Markt gebracht werden, erfordern
die Einhaltung einzelner Kreditdaten (i.d.R. endfäl-
lige Tilgung) und ggf. die Erstellung eines Pros-
pektes, in dem sich die Schuldnerin (Bundesstadt
Bonn) darstellt (nebst unter Umständen erforder-
licher externer Prüfung des Prospektes und Haf-
tung für dessen Inhalte).
Für die Platzierung von Anleihen ist ein zu platzie-
rendes Volumen von rd. 100 Mio. EUR, eher aber
500 Mio. EUR notwendig, wenn Großinvestor*in-
nen sowie das Ausland erreicht werden sollen. Die
Größenordnung von 500 Mio. EUR wird von denSeite 29 von 32
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Marktteilnehmenden als ausreichend liquide und
entsprechend gut platzierbar akzeptiert. Auch
lohnen sich erst ab einem größeren Volumen der
umfangreiche Vorbereitungsaufwand und die hö-
heren Platzierungskosten. Das spricht derzeit ge-
gen die Platzierung einer (Einzel-) Anleihe, da so
Klumpenrisiken bei einer Anschlussfinanzierung
entstehen; auch könnten ggf. Umschuldungsvolu-
mina des betreffenden Jahres nicht ausreichend
zwischen verschiedenen Gläubigern und Zinsbin-
dungen gestreut werden.
Die Vorbereitung und Durchführung des Platzie-
rungsverfahrens für Anleihen ist trotz der Beglei-
tung durch einen ausgewählten Arrangeur um-
fangreicher und dauert daher länger als das Ver-
fahren für Schuldscheine. Für eine schnelle und
kurzfristige Umschichtung von Liquidität ist dieses
Instrument daher weniger geeignet als der Einsatz
von Schuldscheindarlehen.
Die Anleihe ist daher gegenüber dem Instrument
des Schuldscheindarlehens für einzelne Kommu-
nen eher schlechter einsetzbar. Ihr Einsatz sollte
am ehesten im Rahmen einer Gemeinschaftsan-
leihe mit mehreren Kommunen erfolgen. Ihr Ein-
satz kann sinnvoll sein, insbesondere, wenn
Schuldscheindarlehen bzw. Darlehen zukünftig
schwieriger platzierbar oder deutlich teurer wer-
den sollten.
Nach der 1. NRW Städteanleihe aus dem Jahr
2014 mit einem Volumen von 400 Mio. Euro folg-
ten zahlreiche weitere Städteanleihen, die erfolg-
reich am Markt platziert wurden.
5. Strukturierte Kredite
Strukturierte Kredite vereinen einen klassischen
Kredit mit Elementen der Derivate und lassen ne-
ben der mit einem Kredit primär beabsichtigten
Sicherung der Liquidität besondere Gestaltungs-
spielräume zu. Ein Beispiel für strukturierte Kredite
sind Kredite mit Gläubiger*innenkündigungs-
recht: Zu einem bestimmten Zeitpunkt oder wäh-
rend eines bestimmten Zeitraumes hat die Gläu-
biger*in das Recht, den Kredit zu kündigen. Dafür
verbilligt dieser die erste, fest fixierte Zinsperiode.
Damit geht dann das Risiko einher, dass die Gläu-
biger*in von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch
macht, wenn sie zu diesem Zeitpunkt am Markt
einen höheren Zins erzielen kann. Für einen An-
schlusskredit für die entgangene Restlaufzeit des
Kredites müsste die Schuldner*in dann einen hö-
heren Zins am Markt zahlen, hat aber in der ersten
fest fixierten Zinsperiode einen verbilligten Zins
gezahlt. Der Kredit mit Gläubiger*innenkündi-
gungsrecht verknüpft den klassischen Kredit mit
einer Option.
6. Derivate
Durch Derivate lässt sich der Zins als einer der we-
sentlichen Vertragsbestandteile eines Kredites
von diesem abspalten und damit getrennt vom
Kredit (Liquidität) steuern. Derivate sind rechtlich
vom Kredit unabhängige Verträge und können
daher getrennt vereinbart und aufgelöst werden;
auch kommen dafür ggf. andere Kontrahenten in
Frage. Kommunale Derivate dürfen allerdings nur
auf ein real existierendes Grundgeschäft abge-
schlossen werden (Konnexität). Sie gewähren ma-
ximale Flexibilität bei Zinsentscheidungen, kön-
nen Risiken am Finanzmarkt absichern und auch
Zinsreduzierungen generieren. Derivate können
jedoch auch Risiken erhöhen und zu Mehrkosten
führen. Einer ordentlichen Risikoeinschätzung und
Wirkungsanalyse sowie einer fachlich versierten
Handhabe dieser Instrumente kommt daher eine
besondere Bedeutung zu. In der Dienstanordnung
für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumen-
ten sind die bei der Bundesstadt Bonn zulässigen
Finanzderivate aufgeführt. Die gängigsten einfa-
chen Derivate (sog. PlainVanilla-Derivate) werden
im Folgenden dargestellt:Seite 30 von 32
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Swap
Ein Swap ist eine vertragliche Vereinbarung
zweier Partner*innen für einen bestimmen Zeit-
raum in Bezug auf einen bestimmten Kapitalbe-
trag die darauf entfallenden Zinszahlungsströme
zu tauschen. Die Vereinbarung bezieht sich nur
auf den Austausch der Zinszahlungen und nicht
auf das Kapital. Der Swap erlaubt beispielsweise
den Tausch von einem variablen gegen einen fes-
ten Zinssatz und umgekehrt. Wesentliche Ver-
tragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
Dabei gibt es zwei hier beispielhaft zu nennende
Konstellationen (Darstellung aus Sicht der Stadt
Bonn):
 Payer-Swap: Stadt Bonn zahlt einen Fest-
zins und erhält einen variablen Zins
 Receiver-Swap: Stadt Bonn zahlt einen va-
riablen Zins und erhält einen Festzins
Forward-Swap
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun-
gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf den Forward-Swap zu. Der wesentliche
Unterschied zum „normalen“ Swap besteht je-
doch im Vertragsbeginn, denn der Forward-Swap
beginnt erst in der Zukunft (bspw. in drei Jahren).
Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit (in der Zukunft) (teilweise unter-
teilt in Vorlaufzeit und Laufzeit)
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
Swaption
Die für den Swap dargelegten Rahmenbedingun-
gen und Funktionsweisen treffen grundsätzlich
auch auf die Swaption zu. Der Begriff „Swaption“
ist ein Kunstwort aus „Swap“ und „Option“, d.h.
sie ist im Wesentlichen eine Option auf einen
Swap. Der Unterschied zum „normalen“ Swap be-
steht also darin, dass zu einem bestimmten zu-
künftigen Zeitpunkt oder in einem bestimmten
zukünftigen Zeitraum von einem bestimmten
Vertragspartner*in gewählt werden kann, ob sie
den Swap wie vereinbart eingehen möchte oder
nicht. Für dieses Recht muss die Rechteinha-
ber*in/Käufer*in bei Vertragsabschluss eine Prä-
mie zahlen. Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit des Swaps
 zu tauschende Zinsverpflichtungen (z.B.
variabler Zins gegen festen Zins)
 Ausübungszeitpunkt/Ausübungszeitraum
(Optionslaufzeit)
 (Options-)Prämie (als Ausgleich für das
Recht, den Swap nicht eingehen zu müs-
sen)
Cap / Floor
Der Cap ist eine vertragliche Vereinbarung zwi-
schen zwei Parteien über eine Zinsobergrenze.
Gegen Zahlung einer Prämie garantiert die/der
Cap-Verkäufer*in die Erbringung von Ausgleichs-
zahlungen, falls der festgelegte
(Referenz-)Zinssatz die vorher fixierte Zinsober-
grenze überschreitet. Auf diese Weise kann die
Cap-Käufer*in (bspw. die Stadt Bonn) die Vorteile
niedriger Zinsen des Geldmarktes nutzen und sich
zugleich gegen mögliche Zinssteigerungen absi-
chern.
Der Floor hingegen ist eine vertragliche Verein-
barung über eine Zinsuntergrenze. Er ist das Spie-Seite 31 von 32
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gelbild zum Cap und verpflichtet die Floor-Ver-
käufer*in die Differenz zwischen der vereinbarten
Zinsuntergrenze und dem jeweils aktuellen gefix-
ten Referenzzinssatz zu zahlen, falls der Referenz-
zinssatz unterhalb der Zinsuntergrenze festge-
stellt wird. Die Floor-Verkäufer*in (bspw. die Stadt
Bonn) erhält für den Verkauf eines Floors eine
Prämie. Dieser Vorteil ist verbunden mit dem Ri-
siko, bei sinkenden Zinsen ab einer bestimmten
Grenze nicht mehr an den niedrigen Zinsen zu
partizipieren. Wesentliche Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag/Bezugsbetrag
 Laufzeit
 Zinsobergrenze (Cap) bzw. Zinsunter-
grenze (Floor)
 kurzfristiger Referenzzinssatz
 Prämie
Collar
Der Collar ist eine Kombination aus Cap und
Floor. Bei Kauf eines Collars wird zeitgleich ein
Cap gekauft und ein Floor verkauft. Die für den
Cap zu erbringende Prämie wird durch die zu ver-
einnahmende Prämie für den Floor gemindert.
Mit Abschluss des Collars kann man sich gegen
steigende Zinsen absichern und zeitgleich an sin-
kenden Zinsen partizipieren, das jedoch nur bis
zur vereinbarten Zinsuntergrenze. Innerhalb der
durch Cap und Floor bestimmten Bandbreite
kann der Zinssatz frei pendeln. Sofern die zu zah-
lende Prämie für den Cap mit der zu vereinnah-
menden Prämie für den Floor übereinstimmt,
muss keine Zahlung geleistet werden; man spricht
dann von einem „Zero-Cost-Collar“. Wesentliche
Vertragsinhalte:
 Nominalbetrag / Bezugsbetrag
 Laufzeit
 Zinsobergrenze (Cap) und Zinsunter-
grenze (Floor)
 kurzfristiger Referenzzinssatz
 PrämieSeite 32 von 32

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Datenstand: 03.11.2026, 00:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de