241359-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fußgänger*innen-Markierung auf der Rampe der zukünftigen Fahrradstraße Auf dem Dransdorfer Berg
Kerndaten
- Nummer
- 241359-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.01.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Auf dem Dransdorfer Berg Hauptort
- Bendenweg
- Am Kettelerplatz
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241359-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fußgänger*innen-Markierung auf der Rampe der zukünftigen Fahrradstraße Auf dem Dransdorfer Berg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Antrag zielt auf eine Verbesserung der Situation für Menschen ab, die zu Fuß die Treppe herunterkommen und auf die geplante Fahrradstraße ohne gesonderten Schutz treten. Die Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ weist keine durchgängigen, baulichen Gehwege auf, die eine nutzbare Breite aufweisen. Gewünscht wird ein Fußgängerpiktogramm auf der Fahrbahn. Als Beispiel wird das Piktogramm auf der Radroute in Höhe Kettelerplatz/Bendenweg aufgezeigt. Gemäß § 25 Abs. 1 StVO müssen Fußgänger*innen grundsätzlich vorhandene Gehwege benutzen. Nur wenn diese fehlen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen – allerdings müssen sie dann innerhalb geschlossener Ortschaften wahlweise den rechten oder den linken Fahrbahnrand benutzen. Ein Piktogramm wie in der Anlage dargestellt könnte zu der Auffassung verleiten, Fußgänger*innen dürften die Fahrbahn, ebenso wie Radfahrende, in Gänze benutzen – dies ist rechtlich nicht korrekt. Der Unterschied zwischen dem Beispiel am Kettelerplatz und der Straße „Auf dem Dransdorfer Berg“ besteht darin, dass das Piktogramm am Kettelerplatz sich auf dem Seitenbereich mit abgetrenntem Bord befindet. Aus verkehrsrechtlichen Gründen wird die Verwaltung den Antrag mit Piktogramm nicht umsetzen können. Alternativ schlägt die Verwaltung vor das Vz. 133-10 und Vz 133-20 (Achtung Fußgänger) als Schild für jede Fahrtrichtung vor und hinter der Treppe aufzustellen, um auf unvermittelt auf die Fahrbahn tretende Fußgänger*innen hinzuweisen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de