241359-004 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Rampe nur für Fuß- und Radverkehr „Auf dem Dransdorfer Berg“ Richtung Dransdorf prüfen
Kerndaten
- Nummer
- 241359-004 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.03.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Auf dem Dransdorfer Berg Hauptort
- Dransdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241359-004 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Rampe nur für Fuß- und Radverkehr „Auf dem Dransdorfer Berg“ Richtung Dransdorf prüfen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In ihrer Sitzung am 04. Februar 2025 hat die Bezirksvertretung Bonn zu DS 241359 folgenden Beschluss gefasst: „Die westliche Rampe „Auf dem Dransdorfer Berg“ wird zugunsten des Fuß- und Radverkehrs für den Autoverkehr gesperrt.“. Zum Folgeantrag (DS 241359-03), der zunächst die Prüfung der beschlossenen Sperrung anregt, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Wohnbebauung in der Straße Auf dem Dransdorfer Berg wäre nach einer Sperrung der westlichen Rampe über die östliche Rampe weiterhin erschlossen. Allerdings weist die östliche Rampe lediglich eine Breite zwischen 4,00 – 4,50m auf, wodurch eine Begegnungsfall PKW / PKW nur bedingt möglich wäre. Begegnungsfälle von PKW / LKW sind aufgrund nicht ausreichender Fahrbahnbreiten grundsätzlich nicht möglich. Überdies würde die Erreichbarkeit der Häuser ab Hausnummer 66 aufwärts für größere Versorgungsfahrzeuge stark eingeschränkt. Der Wendekreis eines kleinere LKW (7,5t) liegt in der Regel bei 12,00 – 15,00 m. Die öffentliche Verkehrsfläche am oberen Ende der östlichen Rampe besitzt jedoch eine maximale Breite von ca. 12,00m. Größere Fahrzeuge, z.B. der angrenzenden Spedition, benötigen noch größere Bewegungsräume. Zudem liegen durch das vorhandene Gefälle eingeschränkte Sichtverhältnisse vor und es schließt sich vor den Hausnummern 66 und 68 eine ca. 60m lange Engstelle mit ca. 3,50m Fahrbahnbreite an, die Begegnungsverkehre grundsätzlich ausschließt. Somit wäre aus Sicht der Verwaltung zukünftig, trotz des verhältnismäßig geringen Verkehrsaufkommens, regelmäßig mit Konfliktsituationen im Bereich der östlichen Rampe zu rechnen. Verkehre aus den städtebaulichen Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei würde dies ebenso betreffen. Im Falle einer Aufrechterhaltung der Sperrung der westlichen Rampe wären Anpassungen der öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich. Entsprechende Maßnahmen müssten allerdings im Zuge der Entwicklungen geprüft, bewertet und vertiefend geplant werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher zunächst die Umsetzung einer Beschilderung (Achtung Fußgänger, VZ 133-10 und VZ 133-20) im Bereich der westlichen Rampe erfolgen (vgl. DS 241359-02 ST) und die UmsetzbarkeitSeite 1 von 2 Seite 2 einer Sperrung im Zuge des noch durchzuführenden Verkehrsgutachtens für die Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei detailliert geprüft werden. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die darin vorgeschlagene Vorgehensweise. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de