← Vorlagen

241359-004 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Rampe nur für Fuß- und Radverkehr „Auf dem Dransdorfer Berg“ Richtung Dransdorf prüfen

Nummer
241359-004 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.03.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Auf dem Dransdorfer Berg Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 67,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 241359 Antrag der Grünen-Bezirksfraktion: Fußgänger*innen-Markierung auf der Rampe der zukünftigen Fahrradstraße Auf dem Dransdorfer Berg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.929 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241359-004 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Rampe nur für Fuß- und Radverkehr „Auf dem
Dransdorfer Berg“ Richtung Dransdorf prüfen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 08.04.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In ihrer Sitzung am 04. Februar 2025 hat die Bezirksvertretung Bonn zu DS
241359 folgenden Beschluss gefasst: „Die westliche Rampe „Auf dem
Dransdorfer Berg“ wird zugunsten des Fuß- und Radverkehrs für den
Autoverkehr gesperrt.“. Zum Folgeantrag (DS 241359-03), der zunächst die
Prüfung der beschlossenen Sperrung anregt, nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Die Wohnbebauung in der Straße Auf dem Dransdorfer Berg wäre nach einer
Sperrung der westlichen Rampe über die östliche Rampe weiterhin
erschlossen. Allerdings weist die östliche Rampe lediglich eine Breite zwischen
4,00 – 4,50m auf, wodurch eine Begegnungsfall PKW / PKW nur bedingt
möglich wäre. Begegnungsfälle von PKW / LKW sind aufgrund nicht
ausreichender Fahrbahnbreiten grundsätzlich nicht möglich. Überdies würde
die Erreichbarkeit der Häuser ab Hausnummer 66 aufwärts für größere
Versorgungsfahrzeuge stark eingeschränkt. Der Wendekreis eines kleinere
LKW (7,5t) liegt in der Regel bei 12,00 – 15,00 m. Die öffentliche
Verkehrsfläche am oberen Ende der östlichen Rampe besitzt jedoch eine
maximale Breite von ca. 12,00m. Größere Fahrzeuge, z.B. der angrenzenden
Spedition, benötigen noch größere Bewegungsräume. Zudem liegen durch das
vorhandene Gefälle eingeschränkte Sichtverhältnisse vor und es schließt sich
vor den Hausnummern 66 und 68 eine ca. 60m lange Engstelle mit ca. 3,50m
Fahrbahnbreite an, die Begegnungsverkehre grundsätzlich ausschließt.
Somit wäre aus Sicht der Verwaltung zukünftig, trotz des verhältnismäßig
geringen Verkehrsaufkommens, regelmäßig mit Konfliktsituationen im Bereich
der östlichen Rampe zu rechnen. Verkehre aus den städtebaulichen
Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei würde dies
ebenso betreffen. Im Falle einer Aufrechterhaltung der Sperrung der westlichen
Rampe wären Anpassungen der öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich.
Entsprechende Maßnahmen müssten allerdings im Zuge der Entwicklungen
geprüft, bewertet und vertiefend geplant werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollte daher zunächst die Umsetzung einer
Beschilderung (Achtung Fußgänger, VZ 133-10 und VZ 133-20) im Bereich der
westlichen Rampe erfolgen (vgl. DS 241359-02 ST) und die UmsetzbarkeitSeite 1 von 2
Seite 2
einer Sperrung im Zuge des noch durchzuführenden Verkehrsgutachtens für
die Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei detailliert
geprüft werden.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen
in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die darin vorgeschlagene
Vorgehensweise.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 05:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de