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241355-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Große Anfrage der Grünen-Bezirksfraktion: WestSide - Fertigstellung Gebäude, Nutzung, Plätze und Verkehrswege

Nummer
241355-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.07.2025
Letzte Änderung
31.10.2026
  • Václav-Havel-Platz Straße· Endenich, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 02.09.2025 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Kenntnisnahme
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  1. 241355 Große Anfrage der Grünen-Bezirksfraktion: WestSide - Fertigstellung Gebäude, Nutzung, Plätze und Verkehrswege

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241355-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Große Anfrage der Grünen-Bezirksfraktion:
WestSide - Fertigstellung Gebäude, Nutzung,
Plätze und Verkehrswege
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom
20.11.2024 wurde die Verwaltung noch einmal mit den nachfolgenden
Fragestellungen beauftragt:
• Was ist mit der Fläche unmittelbar nördlich des eigentlichen Václav-
Havel-Platzes, wo die Halle im Anschluss des sog. Laborgebäudes
stand, die ungefähr vor einem Jahr abgerissen wurde und die aktuell als
ebenerdiger Parkplatz missbraucht wird?
• Wie wird sichergestellt, dass eine Halle auf dieser Fläche auch zeitnah
wiederhergestellt wird? Sollte dies rechtlich aktuell nicht durchsetzbar
sein, welche Schritte sind dann diesbezüglich von der Verwaltung
vorgesehen und für wann sind entsprechende Vorlagen eingeplant? Wie
wird verhindert, dass durch eine längere Nichtbebauung des unmittelbar
nördlich an den Václav-Havel-Platz angrenzenden Hallengrundstückes
der vorgesehenen Platzcharakter zerstört (nicht erreicht) und
stattdessen dort ein Parkplatz mit fußläufiger Verbindung der beiden
Standorte der Generalzolldirektion (Gebäude A und B) entsteht?
• Wenn (sh. Antwort zu Frage 3) eine Einzelhandelsnutzung im
Gebäude B (Vaclav-Havel-Platz 20) rechtlich nicht durchsetzbar sein
soll und selbst die Errichtung von Arztpraxen o.ä angeblich an
mangelnder Nachfrage scheitert, ist eine Umwandlung dieser
Erdgeschoss-Gebäudeflächen in weitere Büroräume verhinderbar?
• Wie bewertet die Verwaltung den realen Gesamtausbauzustand mit
dem ursprünglich vorgesehenen Nutzungsmix unter Erhalt des
historischen industriellen Charakters?
Zu den Fragen kann aus Sicht der Verwaltung Folgendes mitgeteilt werden:
Aus bauordnungsrechtlicher Sicht und dem hier zugrundliegenden
Erschließungsvertrag gibt es keine rechtliche Handhabe ein Baugebot
einzufordern oder gar eine bestimmte andere Nutzung vorzugeben. Im
Erschließungsvertrag sind nur Regelungen zum Ausbau der öffentlichenSeite 1 von 2
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Flächen vorgesehen. Diese Leistungen wird der Vorhabenträger Ende Juli
erfüllt haben.
Der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 6322-1 enthält keine
Bauverpflichtungen und/oder Nutzungsfestlegungen für einzelne Gebäude oder
Teilbereiche des Bebauungsplans. Die abschließende Realisierung der
Bebauung und der Nutzungen im Rahmen der planungsrechtlichen
Bestimmungen kann daher seitens der Verwaltung nur durch entsprechende
Kommunikation mit den Vorhabenträgern befördert werden. Es ist jedoch nicht
zu verkennen, dass die wirtschaftlichen Erwägungen und die Einschätzung der
Marktlage seitens der Investoren ein entscheidender Faktor sind.
Das „Quartier West.Side“ stellt nach Einschätzung der Verwaltung trotz der
noch nicht komplett realisierten Bebauung eine gelungene Umnutzung eines
ehemals brachliegenden, innenstadtnahen Produktionsstandortes dar. Die
Entwicklung hin zu einem gemischten Quartier, das Wohnen und Arbeiten
vereint, trägt wesentlich zum Strukturwandel im vormals industriell geprägten
Endenicher Norden bei und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Schaffung
dringend benötigten Wohnraums.
Durch die Durchführung von vier hochbaulichen und einem
freiraumplanerischen Wettbewerben wird eine insgesamt hohe architektonische
Qualität und Vielfalt der Hochbauten sowie der Freianlagen im Quartier
sichergestellt. Das Gestaltungshandbuch, das klare Vorgaben für Architektur
sowie öffentliche und private Freiflächen enthält, gewährleistet eine
städtebauliche Kontinuität und einen harmonischen Einklang mit dem
städtischen Umfeld.
Das Bauleitplanverfahren, das zwischen 2014 und 2017 durchgeführt wurde,
hat das Projekt maßgeblich geprägt. Aus heutiger Sicht würde jedoch der
Aspekt einer klimafreundlicheren und wassersensibleren Planung und damit
einer intensiveren Durchgrünung stärker berücksichtigt werden. Das
ursprüngliche Bestreben, das sogenannte „Silo“ als Teil des Quartiers zu
erhalten, um den industriellen Charakter des Gebiets zu bewahren,
konnte letztendlich aus bauphysikalischen und wirtschaftlichen Gründen nicht
realisiert werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de