241355-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Große Anfrage der Grünen-Bezirksfraktion: WestSide - Fertigstellung Gebäude, Nutzung, Plätze und Verkehrswege
Kerndaten
- Nummer
- 241355-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
- Letzte Änderung
- 31.10.2026
Orte
- Václav-Havel-Platz Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241355-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Große Anfrage der Grünen-Bezirksfraktion: WestSide - Fertigstellung Gebäude, Nutzung, Plätze und Verkehrswege Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 08.07.2025 Kenntnisnahme Bezirksvertretung Bonn 02.09.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 20.11.2024 wurde die Verwaltung noch einmal mit den nachfolgenden Fragestellungen beauftragt: • Was ist mit der Fläche unmittelbar nördlich des eigentlichen Václav- Havel-Platzes, wo die Halle im Anschluss des sog. Laborgebäudes stand, die ungefähr vor einem Jahr abgerissen wurde und die aktuell als ebenerdiger Parkplatz missbraucht wird? • Wie wird sichergestellt, dass eine Halle auf dieser Fläche auch zeitnah wiederhergestellt wird? Sollte dies rechtlich aktuell nicht durchsetzbar sein, welche Schritte sind dann diesbezüglich von der Verwaltung vorgesehen und für wann sind entsprechende Vorlagen eingeplant? Wie wird verhindert, dass durch eine längere Nichtbebauung des unmittelbar nördlich an den Václav-Havel-Platz angrenzenden Hallengrundstückes der vorgesehenen Platzcharakter zerstört (nicht erreicht) und stattdessen dort ein Parkplatz mit fußläufiger Verbindung der beiden Standorte der Generalzolldirektion (Gebäude A und B) entsteht? • Wenn (sh. Antwort zu Frage 3) eine Einzelhandelsnutzung im Gebäude B (Vaclav-Havel-Platz 20) rechtlich nicht durchsetzbar sein soll und selbst die Errichtung von Arztpraxen o.ä angeblich an mangelnder Nachfrage scheitert, ist eine Umwandlung dieser Erdgeschoss-Gebäudeflächen in weitere Büroräume verhinderbar? • Wie bewertet die Verwaltung den realen Gesamtausbauzustand mit dem ursprünglich vorgesehenen Nutzungsmix unter Erhalt des historischen industriellen Charakters? Zu den Fragen kann aus Sicht der Verwaltung Folgendes mitgeteilt werden: Aus bauordnungsrechtlicher Sicht und dem hier zugrundliegenden Erschließungsvertrag gibt es keine rechtliche Handhabe ein Baugebot einzufordern oder gar eine bestimmte andere Nutzung vorzugeben. Im Erschließungsvertrag sind nur Regelungen zum Ausbau der öffentlichenSeite 1 von 2 Seite 2 Flächen vorgesehen. Diese Leistungen wird der Vorhabenträger Ende Juli erfüllt haben. Der städtebauliche Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 6322-1 enthält keine Bauverpflichtungen und/oder Nutzungsfestlegungen für einzelne Gebäude oder Teilbereiche des Bebauungsplans. Die abschließende Realisierung der Bebauung und der Nutzungen im Rahmen der planungsrechtlichen Bestimmungen kann daher seitens der Verwaltung nur durch entsprechende Kommunikation mit den Vorhabenträgern befördert werden. Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass die wirtschaftlichen Erwägungen und die Einschätzung der Marktlage seitens der Investoren ein entscheidender Faktor sind. Das „Quartier West.Side“ stellt nach Einschätzung der Verwaltung trotz der noch nicht komplett realisierten Bebauung eine gelungene Umnutzung eines ehemals brachliegenden, innenstadtnahen Produktionsstandortes dar. Die Entwicklung hin zu einem gemischten Quartier, das Wohnen und Arbeiten vereint, trägt wesentlich zum Strukturwandel im vormals industriell geprägten Endenicher Norden bei und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Schaffung dringend benötigten Wohnraums. Durch die Durchführung von vier hochbaulichen und einem freiraumplanerischen Wettbewerben wird eine insgesamt hohe architektonische Qualität und Vielfalt der Hochbauten sowie der Freianlagen im Quartier sichergestellt. Das Gestaltungshandbuch, das klare Vorgaben für Architektur sowie öffentliche und private Freiflächen enthält, gewährleistet eine städtebauliche Kontinuität und einen harmonischen Einklang mit dem städtischen Umfeld. Das Bauleitplanverfahren, das zwischen 2014 und 2017 durchgeführt wurde, hat das Projekt maßgeblich geprägt. Aus heutiger Sicht würde jedoch der Aspekt einer klimafreundlicheren und wassersensibleren Planung und damit einer intensiveren Durchgrünung stärker berücksichtigt werden. Das ursprüngliche Bestreben, das sogenannte „Silo“ als Teil des Quartiers zu erhalten, um den industriellen Charakter des Gebiets zu bewahren, konnte letztendlich aus bauphysikalischen und wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de