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241346-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Sachstand der Digitalisierung der Hardtberger Schulen

Nummer
241346-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241346 CDU-Große Anfrage: Sachstand der Digitalisierung der Hardtberger Schulen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241346-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Sachstand der Digitalisierung der Hardtberger
Schulen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 27.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Sind alle Schulen im Stadtbezirk mit Breitbandanschlüssen
ausgestattet, bzw. wann wird dies der Fall sein?
Aktuell sind die fünf weiterführenden Schulen (Helmholtz-Gymnasium,
Hardtberg-Gymnasium, Realschule Hardtberg, Margot-Barnard-Realschule,
August-Macke-Schule) an das stadteigene Glasfasernetz angebunden. Die
sechs Grundschulen (GGS Brüser Berg, GGS Finkenhofschule, GGS
Kreuzbergschule, GGS Ludwig-Richter-Schule, GGS Medinghoven, KGS
Rochusschule) sowie die drei Förderschulen (Astrid-Lindgren-Schule,
Derletalschule, Königin-Juliana-Schule) werden im Rahmen des aktuellen
Breitbandausbaus bis voraussichtlich Ende November 2024 angeschlossen
sein.
2. Sind alle Schulen im Stadtbezirk mit strukturierter Verkabelung
ausgestattet, bzw. wann wird dies der Fall sein?
Aktuell sind das Helmholtz-Gymnasium, das Hardtberg-Gymnasium, die
Realschule Hardtberg, die August-Macke-Schule und die GGS Finkenhofschule
strukturiert verkabelt. Bei der GGS Medinghoven, der Margot-Barnard-
Realschule und der Königin-Juliana-Schule laufen Vorbereitungen zur Vergabe
und Bauausführung. Die anderen Schulen (Astrid-Lindgren-Schule,
Derletalschule, GGS Brüser Berg, GGS Kreuzbergschule, GGS Ludwig-
Richter-Schule und KGS Rochusschule sind aktuell noch nicht für die
strukturierte Verkabelung beplant. Um den Einsatz der digitalen Medien auch
an diesen Standorten zeitnah zu ermöglichen, wird als Übergangslösung eine
s. g. „Strukturierte Verkabelung light (SV-light)“ installiert. Bei dieser werden in
den Räumen zusätzliche Datenleitungen mittels eine Unterverteilung installiert.
Ziel ist es, die SV-light möglichst noch bis Ende 2024 installiert zu haben. An
den sog. SV-light-Standorten wird die eigentliche Strukturierte Verkabelung
anschließend durch das Städtische Gebäudemanagement voraussichtlich bis
2030 abgeschlossen sein.Seite 1 von 2
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3. Sind alle Schulen im Stadtbezirk mit WLAN ausgestattet, bzw. wann
wird dies der Fall sein?
Alle Bonner Schulen verfügen bereits über WLAN. Nach der Herstellung von
zusätzlichen Datenanschlüssen durch die entsprechende Verkabelung wird die
WLAN-Infrastruktur kontinuierlich erweitert.
4. Sind alle Schulen im Stadtbezirk mit ausreichend Beamern, Digital
Boards und Software ausgestattet, bzw. wann wird dies der Fall sein?
Ziel ist es, bis Ende 2024 alle pädagogisch genutzten Räume der 88
städtischen Bonner Schulen flächendeckend mit interaktiven Displays
auszustatten. Aktuell sind bereits das Helmholtz-Gymnasium und das
Hardtberg-Gymnasium vollständig mit interaktiven Display ausgestattet. Die
August-Macke-Schule und die Margot-Barnard-Realschule wurden
diesbezüglich vorbegangen, die Montagen werden dort in Kürze beauftragt. Die
Ausstattung der restlichen Schulen (Realschule Hardtberg, Astrid-Lindgren-
Schule, Derletalschule, Königin-Juliana-Schule, GGS Brüser Berg, GGS
Kreuzbergschule, GGS Finkenhofschule, GGS Ludwig-Richter-Schule, GGS
Medinghoven, KGS Rochusschule) erfolgt zeitnah. Der Rollout der interaktiven
Displays soll möglichst bis zum 31.10.2024 abgeschlossen sein. Im
Lieferumfang befindet sich ebenfalls eine Lernsoftware zur Gestaltung von
interaktiven Lerneinheiten.Weiterhin ist für jeden Schüler und Lehrer das
Produkt Microsoft M365 im Einsatz.
5. Ist für Bonner Schulen in Zukunft ein „Tag des Distanzlernens“ geplant, der
es Eltern, Kindern und besonders auch den Lehrerinnen und Lehrern
ermöglicht, für das Distanzlernen angeschaffte Hard- und Software zu testen
und dafür angedachte Verfahren zu validieren?
Bei der evtl. Etablierung eines „Tag des Distanzlernens“ handelt es sich um ein
pädagogisches Thema bzw. eine pädagogische Fragestellung, welche – auch
aufgrund einer sicherlich landesweit einheitlich festzulegenden Regelung –
durch das Land und/oder die Bezirksregierung zu beantworten ist.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 02:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de