241345 · Beschlussvorlage
Grundstück in Bonn Plittersdorf, Germanenstr. 69 - 83 - Errichtung von zwei Hauszeilen mit 58 WE Az.: 40515/2022 VO
Kerndaten
- Nummer
- 241345
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Beschlussvorlage öffentlich 241345 Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück in Bonn Plittersdorf, Germanenstr. 69 - 83 - Errichtung von zwei Hauszeilen mit 58 WE Az.: 40515/2022 VO Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Anhörung Beschlussvorschlag Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung am 27.06.2024 einen positiven Vorbescheid für die Errichtung von zwei Hauszeilen erteilt hat. Begründung Das Baugrundstück befindet sich umgrenzt durch die Germanenstr. Gotenstr. Viktoriastr. und Wurzerstr. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8118-1. In diesem wurde festgelegt, dass entlang aller zum Anbau bestimmten Straßen, Bebauungstiefen von 20m festgesetzt werden oder sich an den tatsächlichen Straßengrenzen bemessen. Ausnahmen können hierbei bei Hauszeilen in Gebieten reiner Zeilenbauweise zugelassen werden, wenn ein solches Vorhaben unter Abwägung mit Nachbarinteressen vertretbar erscheint und städtebaulich unbedenklich ist. Ebenfalls liegt das Grundstück im Bereich der Fluchtlinienpläne 40/G und 50/G, sodass das Vorhaben diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen anhand der Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die planungsrechtlichen Vorgaben werden eingehalten. Im Rahmen des hier angefragten Vorhabens werden die Inhalte und Vorgaben des Baulandmobilisierungsgesetzes bedacht. Die im vorliegenden Antrag auf Vorbescheid geplanten Baukörperlängen und Baukörperhöhen fügen sich nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein. Nach Abriss der zwei Hauszeilen entlang der Germanenstraße (8 Gebäude mit je 4 Wohneinheiten) sollen dort im geförderten Wohnungsbau zwei neue, dreigeschossige Hausgruppen mit einem allseits zurückgesetzten obersten Geschoss errichtet werden. Somit sollen insgesamt 58 Wohneinheiten entstehen. Davon werden 18 Zweizimmer-, 15 Dreizimmer-, zwei Vierzimmer-,Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) sechs Fünfzimmer und eine Sechszimmerwohnung in den zwei Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die weiteren 16 Maisonettwohnungen, die die Mehrfamilienhäuser baulich ergänzen, verfügen über je 4 bzw. 5 Zimmer. Das vorliegende Mobilitätskonzept verdeutlicht die Umsetzbarkeit des Vorhabens. Für die Wohnungen im verbleibenden Bestand erfolgt eine Neuberechnung der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn. Die hinzukommenden Stellplätze für die neuen Wohneinheiten (24) werden in den vorhandenen Tiefgaragen nachgewiesen, auf eine neue Tiefgarage mit zusätzlicher Zufahrt kann somit verzichtet werden. Zwei Car-Sharing-Plätze, die als Nachweis für notwendige Stellplätze nicht erforderlich sind, werden auf schon vorhandenen befestigten Flächen vorgesehen. Die Grünanlagen werden mit zusätzlicher Begrünung aufgewertet und die Spielflächen für Kinder ergänzt. Acht satzungsgeschützte Bäumen können durch die Planung nicht erhalten werden, hiervon weisen vier Bäume einen Stammumfang von > 200 cm auf. Als Kompensation wird die Pflanzung von Hecken und 11 Bäumen angeboten. Der entsprechende Fäll-Antrag ist im Baugenehmigungsverfahren zu stellen. Anlage/n 1 Germanenstr. 69 - 83 Plan (öffentlich)Seite 2 von 3 Maßstab 1: 800 Datum: 05.08.2024 30 mSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de