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241345 · Beschlussvorlage

Grundstück in Bonn Plittersdorf, Germanenstr. 69 - 83 - Errichtung von zwei Hauszeilen mit 58 WE Az.: 40515/2022 VO

Nummer
241345
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241345
Die OberbürgermeisterinDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Grundstück in Bonn Plittersdorf, Germanenstr. 69 -
83
- Errichtung von zwei Hauszeilen mit 58 WE
Az.: 40515/2022 VO
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Anhörung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung am 27.06.2024 einen
positiven Vorbescheid für die Errichtung von zwei Hauszeilen erteilt hat.
Begründung
Das Baugrundstück befindet sich umgrenzt durch die Germanenstr. Gotenstr.
Viktoriastr. und Wurzerstr. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 8118-1. In diesem wurde festgelegt, dass entlang aller
zum Anbau bestimmten Straßen, Bebauungstiefen von 20m festgesetzt werden
oder sich an den tatsächlichen Straßengrenzen bemessen. Ausnahmen können
hierbei bei Hauszeilen in Gebieten reiner Zeilenbauweise zugelassen werden,
wenn ein solches Vorhaben unter Abwägung mit Nachbarinteressen vertretbar
erscheint und städtebaulich unbedenklich ist. Ebenfalls liegt das Grundstück im
Bereich der Fluchtlinienpläne 40/G und 50/G, sodass das Vorhaben
diesbezüglich nach § 30 BauGB und im Übrigen anhand der
Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die
planungsrechtlichen Vorgaben werden eingehalten.
Im Rahmen des hier angefragten Vorhabens werden die Inhalte und Vorgaben
des Baulandmobilisierungsgesetzes bedacht.
Die im vorliegenden Antrag auf Vorbescheid geplanten Baukörperlängen und
Baukörperhöhen fügen sich nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.
Nach Abriss der zwei Hauszeilen entlang der Germanenstraße (8 Gebäude mit
je 4 Wohneinheiten) sollen dort im geförderten Wohnungsbau zwei neue,
dreigeschossige Hausgruppen mit einem allseits zurückgesetzten obersten
Geschoss errichtet werden. Somit sollen insgesamt 58 Wohneinheiten
entstehen. Davon werden 18 Zweizimmer-, 15 Dreizimmer-, zwei Vierzimmer-,Seite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
sechs Fünfzimmer und eine Sechszimmerwohnung in den zwei
Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Die weiteren 16 Maisonettwohnungen, die
die Mehrfamilienhäuser baulich ergänzen, verfügen über je 4 bzw. 5 Zimmer.
Das vorliegende Mobilitätskonzept verdeutlicht die Umsetzbarkeit des
Vorhabens. Für die Wohnungen im verbleibenden Bestand erfolgt eine
Neuberechnung der notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze gemäß
der Stellplatzsatzung der Stadt Bonn.
Die hinzukommenden Stellplätze für die neuen Wohneinheiten (24) werden in
den vorhandenen Tiefgaragen nachgewiesen, auf eine neue Tiefgarage mit
zusätzlicher Zufahrt kann somit verzichtet werden. Zwei Car-Sharing-Plätze, die
als Nachweis für notwendige Stellplätze nicht erforderlich sind, werden auf
schon vorhandenen befestigten Flächen vorgesehen. Die Grünanlagen werden
mit zusätzlicher Begrünung aufgewertet und die Spielflächen für Kinder
ergänzt.
Acht satzungsgeschützte Bäumen können durch die Planung nicht erhalten
werden, hiervon weisen vier Bäume einen Stammumfang von > 200 cm auf. Als
Kompensation wird die Pflanzung von Hecken und 11 Bäumen angeboten. Der
entsprechende Fäll-Antrag ist im Baugenehmigungsverfahren zu stellen.
Anlage/n
1 Germanenstr. 69 - 83 Plan (öffentlich)Seite 2 von 3
Maßstab 1: 800 Datum: 05.08.2024
30 mSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de