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241344-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Parken am Endenicher Sportpark

Nummer
241344-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Endenich Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241344 CDU-Antrag: Parken am Endenicher Sportpark

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241344-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Parken am Endenicher Sportpark
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Parkplatz auf der Bezirkssportanlage Endenich wird im Bestand nicht nur
von Nutzenden des Sportplatzes, sondern auch von den Sporttreibenden in der
Josef-Strunk-Halle, Zuschauenden und teilweise auch Anwohnenden genutzt.
Insbesondere an Heimspieltagen der 1. Herrenmannschaft des FV Bonn-
Endenich 1908 e.V. kommt es dort und in den umliegenden Straßen zu erhebli-
chen Parkproblemen.
In erster Linie deckt der Parkplatz somit den bauordnungsrechtlich erforderli-
chen Bedarf an Parkplätzen für den Sportplatz sowie die Sporthalle ab, deren
Nutzungszeiten bis in den späten Abend (22 Uhr) hineingehen.
Eine darüberhinausgehende Parkplatznutzung durch Anwohnende im Sinne
eines Quartiersparkplatzes wird im Bestand bereits teilweise vollzogen, wenn-
gleich dies nicht offiziell vorgesehen ist. Eine offizielle Vermarktung durch die
Schaffung von Reservierungsmöglichkeiten würde eine tiefergehende Prüfung,
insbesondere hinsichtlich der Lärmemissionen außerhalb der genehmigten
Nutzungszeiten (Nachtzeitraum) sowie der Verkehrssicherungspflicht (ausrei-
chende Beleuchtung) erfordern. Zurzeit laufende Prüfprozesse für vergleichba-
re Standorte zeigen, dass insbesondere die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich
der zulässigen Lärmgrenzwerte (TA Lärm) in Verbindung mit angrenzender
Wohnbebauung sehr restriktiv sind.
Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Deckung des Stellplatzbedarfes der
Sportanlagen sowie der restriktiven Richtwerte empfiehlt die Verwaltung den
Antrag vorerst abzulehnen. Sollte es zu einer Novelle der Regelwerke kommen,
würde die Verwaltung jedoch einen erneuten Prüfprozess zur Umsetzung einer
Doppelnutzung starten.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme der
Verwaltung zur Kenntnis und erachtet den Antrag damit als erledigt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 08:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de