241344-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Parken am Endenicher Sportpark
Kerndaten
- Nummer
- 241344-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Endenich Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241344-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III CDU-Antrag: Parken am Endenicher Sportpark Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Parkplatz auf der Bezirkssportanlage Endenich wird im Bestand nicht nur von Nutzenden des Sportplatzes, sondern auch von den Sporttreibenden in der Josef-Strunk-Halle, Zuschauenden und teilweise auch Anwohnenden genutzt. Insbesondere an Heimspieltagen der 1. Herrenmannschaft des FV Bonn- Endenich 1908 e.V. kommt es dort und in den umliegenden Straßen zu erhebli- chen Parkproblemen. In erster Linie deckt der Parkplatz somit den bauordnungsrechtlich erforderli- chen Bedarf an Parkplätzen für den Sportplatz sowie die Sporthalle ab, deren Nutzungszeiten bis in den späten Abend (22 Uhr) hineingehen. Eine darüberhinausgehende Parkplatznutzung durch Anwohnende im Sinne eines Quartiersparkplatzes wird im Bestand bereits teilweise vollzogen, wenn- gleich dies nicht offiziell vorgesehen ist. Eine offizielle Vermarktung durch die Schaffung von Reservierungsmöglichkeiten würde eine tiefergehende Prüfung, insbesondere hinsichtlich der Lärmemissionen außerhalb der genehmigten Nutzungszeiten (Nachtzeitraum) sowie der Verkehrssicherungspflicht (ausrei- chende Beleuchtung) erfordern. Zurzeit laufende Prüfprozesse für vergleichba- re Standorte zeigen, dass insbesondere die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Lärmgrenzwerte (TA Lärm) in Verbindung mit angrenzender Wohnbebauung sehr restriktiv sind. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Deckung des Stellplatzbedarfes der Sportanlagen sowie der restriktiven Richtwerte empfiehlt die Verwaltung den Antrag vorerst abzulehnen. Sollte es zu einer Novelle der Regelwerke kommen, würde die Verwaltung jedoch einen erneuten Prüfprozess zur Umsetzung einer Doppelnutzung starten. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Die Bezirksvertretung Bonn nimmt die Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erachtet den Antrag damit als erledigt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de