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241340-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Instandsetzung des Kopfsteinpflasters auf dem Bonner Münsterplatz

Nummer
241340-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 26.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241340 CDU-Antrag: Instandsetzung des Kopfsteinpflasters auf dem Bonner Münsterplatz

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241340-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
CDU-Antrag: Instandsetzung des Kopfsteinpflasters
auf dem Bonner Münsterplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich muss zunächst das Prinzip der Gestaltung des Münsterplatzes
erläutert werden:
Der innere Bereich des Münsterplatzes ist in Natursteinkleinpflaster belegt. Im
Zuge der Unterhaltung wurde erstmalig in den 80iger Jahren die Fugenfüllung
des Natursteinkleinpflasters erneuert. Hierbei kam eine hochwertige
Fugenverfüllung auf Epoxidharzbasis zum Einsatz. Das Natursteinkleinpflaster
selbst erfüllt in Hinblick auf Fugenbreite und Ebenheit der Fläche die
Anforderungen gem. Regelwerk (Merkblatt für Flächenbefestigungen mit
Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Bauweise).
Da Flächen mit Natursteinkleinpflaster nur bedingt barrierefrei sind, wurden die
Randbereiche mit rechteckigen Natursteinplatten belegt. Die Reihen werden in
regelmäßigen Abständen durch Bänder aus Natursteinkleinpflaster
unterbrochen. Die Randbereiche stellen somit unter Berücksichtigung der
städtebaulichen und historischen Aspekte des Platzes einen Kompromiss
bezüglich der Barrierefreiheit des Platzes dar. In 2017 erfolgte eine
Teilerneuerung der Randbereiche. Hier wurden Platten in ungebundener
Bauweise verlegt, da sich diese Bauweise nach Aufbrüchen leichter
wiederherstellen lässt.
Die Fugen des Kleinpflasters sind infolge Alter, Belastung und maschineller
Reinigung in Teilbereichen lediglich zu 75-80% gefüllt, d.h. im Mittel liegen bis
zu 2 cm Fuge offen. Eine Verfüllung dieser 2 cm ist nicht möglich, da das
Fugenmaterial nicht die erforderliche Einbindung hätte und vor allem durch die
maschinelle Reinigung wieder ausgesaugt wird.
Es wäre somit eine Aufnahme des gesamten Natursteinbelages inkl.
Säuberung des Pflasters und Neuverlegung in gebundener Bauweise
erforderlich. Die Kosten würden ca. 350-400 €/qm betragen.Seite 1 von 2
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Das Pflaster ist weder locker noch verkantet, so dass keine Unfallgefahr
besteht. Auch im Bereich der Entwässerungseinrichtungen sind keine Mängel
vorzufinden. Der Münsterplatz wird wöchentlich durch die Straßenunterhaltung
kontrolliert. Aufgrund der geringen Fugenbreite ist aus Sicht der Verwaltung ein
Befahren mit Rollstühlen oder Rollatoren gefahrlos möglich.
Aus vorgenannten Gründen kann, auch in Hinblick auf die finanziellen Mittel,
lediglich im Zuge der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gehandelt
werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de