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241338-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

CDU-Antrag: Temporäres Aufheben des Parkverbots entlang des Flodelingsweges

Nummer
241338-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.10.2024
Letzte Änderung
03.11.2026
  • Endenich Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241338 CDU-Antrag: Temporäres Aufheben des Parkverbots entlang des Flodelingsweges

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241338-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
CDU-Antrag: Temporäres Aufheben des
Parkverbots entlang des Flodelingsweges
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat überprüft, ob sie entsprechend dem Antrag temporär das
Parkverbot entlang des Flodelingsweges während der Heimspiele der Fußball-
Herrenmannschaft I des FV Bonn-Endenich 08 aufheben kann.
Dazu teilt die Verwaltung mit, dass es bereits seit mehreren Jahren regelmäßig
zu Parkverstößen entlang des Flodelingsweges kommt, insbesondere bei
Heimspielen der Herren- und Jugendmannschaften des FV Endenich. Der
Verkehrsaußendienst ist oft aufgrund von Beschwerden vor Ort. Häufig wurde
verbotenerweise halb auf dem Gehweg geparkt. Dies war jedoch zu keinem
Zeitpunkt zulässig und führte zu regelmäßigen Parkverstößen, die durch den
Verkehrsaußendienst geahndet wurden.
Das einseitige Parken auf der nicht gerade verlaufenden Fahrbahn ist keine
Option, da die Fahrbahnbreite mit 5,80 bis 6 Metern zu schmal ist, um
ausreichenden Raum für den Begegnungsverkehr zu gewährleisten. Zudem
könnte durch das Parken gegenüber den vorhandenen Parktaschen, die im 90-
Grad-Winkel zur Fahrbahn angeordnet sind, das Ausparken aus diesen
Parktaschen erschwert oder verhindert werden.
Neulich wurden Markierungsarbeiten entsprechend dem neuen Bonner
Fahrradstraßenstandard durchgeführt, eine Änderung der Parkregelung wurde
dadurch nicht herbeigeführt. Erst die zeitnah geplante Installation der
Verkehrszeichen VZ 290.1 (eingeschränkte Haltverbotzone) mit der
Zusatzbeschilderung „Parken in gekennzeichneten Flächen frei“ wird
Regelungsgehalt entfalten.
Zum Legalisieren von Parken auf dem Gehweg müssten entsprechende
Flächen markiert werden. Eine solche Maßnahme wäre von dauerhafter Natur.
Sie widerspräche der vorgesehenen Stärkung des Fußverkehrs in Bonn.
Gehwege sind ein wesentlicher Bestandteil des sicheren Fußverkehrs und
dienen der Sicherheit auch mobilitätseingeschränkter Personen, Kinder und
älterer Menschen.
Rechtlich gesehen sieht die Straßenverkehrsordnung keine spezielle
Privilegierung für Veranstaltungen wie Fußballspiele vor. Fahrzeugverkehr darfSeite 1 von 2
Seite 2
in einer Fahrradstraße den Radverkehr nicht behindern oder gefährden. Eine
temporäre Parkfreigabe auf der Fahrbahn könnte eine Gefährdung für
Radfahrer darstellen und die Nutzung durch Radfahrer beeinträchtigen.
Darüber hinaus wäre eine Sonderregelung für den Verein problematisch im
Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, da andere Vereine in Bonn
ähnliche Parkplatzprobleme haben. Eine gleichmäßige Behandlung aller
Vereine sollte gewährleistet sein.
Nach alledem empfiehlt die Verwaltung, den Antrag aus den genannten
Gründen abzulehnen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 11:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de