241338-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
CDU-Antrag: Temporäres Aufheben des Parkverbots entlang des Flodelingsweges
Kerndaten
- Nummer
- 241338-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 07.10.2024
- Letzte Änderung
- 03.11.2026
Orte
- Endenich Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241338-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I CDU-Antrag: Temporäres Aufheben des Parkverbots entlang des Flodelingsweges Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 05.11.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat überprüft, ob sie entsprechend dem Antrag temporär das Parkverbot entlang des Flodelingsweges während der Heimspiele der Fußball- Herrenmannschaft I des FV Bonn-Endenich 08 aufheben kann. Dazu teilt die Verwaltung mit, dass es bereits seit mehreren Jahren regelmäßig zu Parkverstößen entlang des Flodelingsweges kommt, insbesondere bei Heimspielen der Herren- und Jugendmannschaften des FV Endenich. Der Verkehrsaußendienst ist oft aufgrund von Beschwerden vor Ort. Häufig wurde verbotenerweise halb auf dem Gehweg geparkt. Dies war jedoch zu keinem Zeitpunkt zulässig und führte zu regelmäßigen Parkverstößen, die durch den Verkehrsaußendienst geahndet wurden. Das einseitige Parken auf der nicht gerade verlaufenden Fahrbahn ist keine Option, da die Fahrbahnbreite mit 5,80 bis 6 Metern zu schmal ist, um ausreichenden Raum für den Begegnungsverkehr zu gewährleisten. Zudem könnte durch das Parken gegenüber den vorhandenen Parktaschen, die im 90- Grad-Winkel zur Fahrbahn angeordnet sind, das Ausparken aus diesen Parktaschen erschwert oder verhindert werden. Neulich wurden Markierungsarbeiten entsprechend dem neuen Bonner Fahrradstraßenstandard durchgeführt, eine Änderung der Parkregelung wurde dadurch nicht herbeigeführt. Erst die zeitnah geplante Installation der Verkehrszeichen VZ 290.1 (eingeschränkte Haltverbotzone) mit der Zusatzbeschilderung „Parken in gekennzeichneten Flächen frei“ wird Regelungsgehalt entfalten. Zum Legalisieren von Parken auf dem Gehweg müssten entsprechende Flächen markiert werden. Eine solche Maßnahme wäre von dauerhafter Natur. Sie widerspräche der vorgesehenen Stärkung des Fußverkehrs in Bonn. Gehwege sind ein wesentlicher Bestandteil des sicheren Fußverkehrs und dienen der Sicherheit auch mobilitätseingeschränkter Personen, Kinder und älterer Menschen. Rechtlich gesehen sieht die Straßenverkehrsordnung keine spezielle Privilegierung für Veranstaltungen wie Fußballspiele vor. Fahrzeugverkehr darfSeite 1 von 2 Seite 2 in einer Fahrradstraße den Radverkehr nicht behindern oder gefährden. Eine temporäre Parkfreigabe auf der Fahrbahn könnte eine Gefährdung für Radfahrer darstellen und die Nutzung durch Radfahrer beeinträchtigen. Darüber hinaus wäre eine Sonderregelung für den Verein problematisch im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz, da andere Vereine in Bonn ähnliche Parkplatzprobleme haben. Eine gleichmäßige Behandlung aller Vereine sollte gewährleistet sein. Nach alledem empfiehlt die Verwaltung, den Antrag aus den genannten Gründen abzulehnen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de