241337-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme zu CDU-Antrag: Umlegung des Radwegs an der Haltestelle Kaufmannstraße an der Campusmensa Poppelsdorf
Kerndaten
- Nummer
- 241337-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Kaufmannstraße Hauptort
- Poppelsdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241337-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahme zu CDU-Antrag: Umlegung des Radwegs an der Haltestelle Kaufmannstraße an der Campusmensa Poppelsdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die vom Antragsteller geschilderte Situation kann durch die Verwaltung grundsätzlich nachvollzogen werden und die Führung des Radverkehrs durch den Haltestellenbereich ist potentiell konfliktträchtig. Derzeit befindet sich die Wartehalle an der stadteinwärtigen Halteposition der Haltestelle Kaufmannstraße etwas zurückversetzt in einer Einbuchtung einer Mauer. Auf diese Weise ist eine ausreichende Fläche im Seitenbereich für sowohl zu Fuß Gehende, wartende Fahrgäste als auch den Radverkehr unter gegenseitiger Rücksichtnahme gegeben. Um den Radverkehr hinter der Wartehalle entlang zu führen, müsste die Wartehalle aus dieser Einbuchtung mitten in den Gehwegbereich herausgezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass vor der Wartehalle mindestens 1,50 m Durchgangsbreite benötigt werden. Des Weiteren ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen Dachkante der Wartehalle und Bus zu achten. Die vordere Seite der Wartehalle würde demnach etwa dort beginnen, wo auch der Radweg markiert ist und bis in den hellgrau gepflasterten Gehwegbereich hineinragen. Der Radweg müsste dann in die Einbuchtung verschwenkt werden. Hierbei müssen die Radien und Sicherheitsabstände zu festen Einbauten für Fahrradverkehr berücksichtigt werden. Um dies zu realisieren ist ein größerer Eingriff, unter Einbeziehung der Grünfläche und der Mauer vor Hausnummer 15 nötigt (siehe Skizze im Anhang). Im Folgenden geht die Verwaltung auf die einzelnen Punkte der Maßgabe vom 26.11.2024 ein: 1. Die Verwaltung legt bis zur nächsten Sitzung eine Kostenschätzung der Maßnahme „Umlegung des Radweges“ vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der barrierefreie Ausbau der Haltestelle mit einer 90 %-Förderung über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ausbaus der Mobilstationen erfolgte. Der Ausbau geschah im Jahr 2021. Die Ausbaukosten für die Bushaltestelle „Kaufmannstraße“ betrugen rund 105.000 €. Für die Bushaltestelle „Kaufmannstraße“ besteht noch eine Zweckbindung bisSeite 1 von 3 Seite 2 zum 30.09.2028. Die Zweckbindungsfrist für Mobilstationen beträgt 5 Jahre und begann mit dem Ende des Bewilligungszeitraumes am 30.09.2023. Bei einem vorzeitigen Umbau müssten die Fördermittel zzgl. Zinsen zurückgezahlt werden. Es wäre daher zunächst zu klären, ob dieses Kostenrisiko eingegangen werden soll. Die aufgezeigte Maßnahme wäre kein unerheblicher Eingriff. Die Oberfläche des gesamten Bushaltestellenbereichs müsste baulich verändert werden, da der Radweg im Bestand mit einem anderen Steinformat abgesetzt ist. Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 50.000 € (zzgl. Rückzahlung der Fördermittel zzgl. Zinsen) belaufen. Bezüglich der Versetzung der Wartehalle müsste mit der Firma Ströer (Eigentümerin der Wartehalle) Kontakt aufgenommen werden, da sie die Versetzung vornimmt und auch die dafür anfallenden Kosten trägt, die im Ansatz nicht enthalten sind. Hinzu kämen noch nicht näher bezifferte Kosten für die Verlegung der Grundstücksmauer und der Entfernung und anschließenden Wiederherstellung der Heckenbepflanzung. Aus Sicht der Verwaltung ist die Maßnahme unverhältnismäßig und sollte mindestens bis zum Ablauf der Zweckbindung zurückgestellt werden. 2. Es werden alternative Planungen vorgenommen. Die Planskizze stellt eine eventuell mögliche Verlegung des Radwegs dar. Der Konflikt zwischen Fahrgästen und Radverkehr im unmittelbaren Haltestellenbereich wird hiermit entschärft. Allerdings muss der Radverkehr vor und nach der Wartehalle den Gehweg einmal komplett überqueren und auf der Ostseite anschließend wieder zurück auf den bestehenden Radweg geführt werden (und von dort auf die Fahrbahn wechseln). Das zweifache Überqueren des Gehweges durch den Radverkehr wird zu neuen Konflikten zwischen Rad- und Fußverkehr führen. 3. Die Verwaltung prüft, ob man das Fahrradfahren auf der Straße ermöglichen kann. Der Radweg (stadteinwärts) ist an dieser Stelle nicht benutzungspflichtig. Radfahrende dürfen hier bereits die Fahrbahn benutzen. Es handelt sich um einen sogenannten „anderen Radweg“, es steht Radfahrenden also frei, ob sie auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn fahren. Fazit: In Abwägung der oben genannten Rahmenbedingungen kann die Verwaltung die vorgeschlagene Verlegung des Radweges im Bereich der Haltestelle Kaufmannstraße nicht empfehlen. Aufgrund dessen plädiert die Verwaltung dafür, die jetzige Situation beizubehalten. Anlage/n 1 241337-02 Planskizze Radweg Haltestelle Kaufmannstraße (öffentlich)Seite 2 von 3 Prinzipskizze – nicht maßstäblich Legende: Wartehalle RadwegQuelle: Eigene Darstellung, Kartengrundlage: Geodaten Stadt BonnSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de