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241337-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zu CDU-Antrag: Umlegung des Radwegs an der Haltestelle Kaufmannstraße an der Campusmensa Poppelsdorf

Nummer
241337-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Kaufmannstraße Straße· Weststadt, Bonn Hauptort
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241337 CDU-Antrag: Umlegung des Radwegs an der Haltestelle Kaufmannstraße an der Campusmensa Poppelsdorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241337-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zu CDU-Antrag: Umlegung des
Radwegs an der Haltestelle Kaufmannstraße an
der Campusmensa Poppelsdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 11.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die vom Antragsteller geschilderte Situation kann durch die Verwaltung
grundsätzlich nachvollzogen werden und die Führung des Radverkehrs durch
den Haltestellenbereich ist potentiell konfliktträchtig.
Derzeit befindet sich die Wartehalle an der stadteinwärtigen Halteposition der
Haltestelle Kaufmannstraße etwas zurückversetzt in einer Einbuchtung einer
Mauer. Auf diese Weise ist eine ausreichende Fläche im Seitenbereich für
sowohl zu Fuß Gehende, wartende Fahrgäste als auch den Radverkehr unter
gegenseitiger Rücksichtnahme gegeben. Um den Radverkehr hinter der
Wartehalle entlang zu führen, müsste die Wartehalle aus dieser Einbuchtung
mitten in den Gehwegbereich herausgezogen werden. Dabei ist zu beachten,
dass vor der Wartehalle mindestens 1,50 m Durchgangsbreite benötigt werden.
Des Weiteren ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen Dachkante der
Wartehalle und Bus zu achten. Die vordere Seite der Wartehalle würde
demnach etwa dort beginnen, wo auch der Radweg markiert ist und bis in den
hellgrau gepflasterten Gehwegbereich hineinragen. Der Radweg müsste dann
in die Einbuchtung verschwenkt werden. Hierbei müssen die Radien und
Sicherheitsabstände zu festen Einbauten für Fahrradverkehr berücksichtigt
werden. Um dies zu realisieren ist ein größerer Eingriff, unter Einbeziehung der
Grünfläche und der Mauer vor Hausnummer 15 nötigt (siehe Skizze im
Anhang).
Im Folgenden geht die Verwaltung auf die einzelnen Punkte der Maßgabe
vom 26.11.2024 ein:
1. Die Verwaltung legt bis zur nächsten Sitzung eine
Kostenschätzung der Maßnahme „Umlegung des Radweges“ vor.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der barrierefreie Ausbau der Haltestelle
mit einer 90 %-Förderung über den Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ausbaus der Mobilstationen erfolgte. Der
Ausbau geschah im Jahr 2021. Die Ausbaukosten für die Bushaltestelle
„Kaufmannstraße“ betrugen rund 105.000 €.
Für die Bushaltestelle „Kaufmannstraße“ besteht noch eine Zweckbindung bisSeite 1 von 3
Seite 2
zum 30.09.2028. Die Zweckbindungsfrist für Mobilstationen beträgt 5 Jahre und
begann mit dem Ende des Bewilligungszeitraumes am 30.09.2023.
Bei einem vorzeitigen Umbau müssten die Fördermittel zzgl. Zinsen
zurückgezahlt werden.
Es wäre daher zunächst zu klären, ob dieses Kostenrisiko eingegangen werden
soll.
Die aufgezeigte Maßnahme wäre kein unerheblicher Eingriff. Die Oberfläche
des gesamten Bushaltestellenbereichs müsste baulich verändert werden, da
der Radweg im Bestand mit einem anderen Steinformat abgesetzt ist. Die
Kosten hierfür würden sich auf ca. 50.000 € (zzgl. Rückzahlung der
Fördermittel zzgl. Zinsen) belaufen. Bezüglich der Versetzung der Wartehalle
müsste mit der Firma Ströer (Eigentümerin der Wartehalle) Kontakt
aufgenommen werden, da sie die Versetzung vornimmt und auch die dafür
anfallenden Kosten trägt, die im Ansatz nicht enthalten sind.
Hinzu kämen noch nicht näher bezifferte Kosten für die Verlegung der
Grundstücksmauer und der Entfernung und anschließenden Wiederherstellung
der Heckenbepflanzung.
Aus Sicht der Verwaltung ist die Maßnahme unverhältnismäßig und sollte
mindestens bis zum Ablauf der Zweckbindung zurückgestellt werden.
2. Es werden alternative Planungen vorgenommen.
Die Planskizze stellt eine eventuell mögliche Verlegung des Radwegs dar. Der
Konflikt zwischen Fahrgästen und Radverkehr im unmittelbaren
Haltestellenbereich wird hiermit entschärft. Allerdings muss der Radverkehr vor
und nach der Wartehalle den Gehweg einmal komplett überqueren und auf der
Ostseite anschließend wieder zurück auf den bestehenden Radweg geführt
werden (und von dort auf die Fahrbahn wechseln). Das zweifache Überqueren
des Gehweges durch den Radverkehr wird zu neuen Konflikten zwischen Rad-
und Fußverkehr führen.
3. Die Verwaltung prüft, ob man das Fahrradfahren auf der Straße
ermöglichen kann.
Der Radweg (stadteinwärts) ist an dieser Stelle nicht benutzungspflichtig.
Radfahrende dürfen hier bereits die Fahrbahn benutzen. Es handelt sich um
einen sogenannten „anderen Radweg“, es steht Radfahrenden also frei, ob sie
auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn fahren.
Fazit:
In Abwägung der oben genannten Rahmenbedingungen kann die Verwaltung
die vorgeschlagene Verlegung des Radweges im Bereich der Haltestelle
Kaufmannstraße nicht empfehlen. Aufgrund dessen plädiert die Verwaltung
dafür, die jetzige Situation beizubehalten.
Anlage/n
1 241337-02 Planskizze Radweg Haltestelle Kaufmannstraße (öffentlich)Seite 2 von 3
Prinzipskizze – nicht maßstäblich
Legende:
Wartehalle
RadwegQuelle: Eigene Darstellung, Kartengrundlage: Geodaten Stadt BonnSeite 3 von 3

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