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241327-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Nutzung stillgelegter Bankfilialen in Bonner Ortsteilen für Klimabüros und Bürgertreffs

Nummer
241327-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
21.11.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.12.2024 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241327 Bürgerantrag: Nutzung stillgelegter Bankfilialen in Bonner Ortsteilen für Klimabüros und Bürgertreffs

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241327-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
04.08.2024
Bürgerantrag: Nutzung stillgelegter Bankfilialen in
Bonner Ortsteilen für Klimabüros und Bürgertreffs
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.12.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Leerstehende Ladenlokale wie z.B. ehemalige Filialen der Sparkasse KölnBonn
können grundsätzlich für eine Nutzung als städtische Begegnungsorte in
Betracht gezogen werden. Der Bürgerantrag nennt konkret die Mitmachzentren
der Klimaviertel und Bürgertreffs.
Ausgangspunkt für die Suche nach Räumlichkeiten der Klimaviertel ist jeweils
das Umsetzungskonzept und der sich daraus ergebende Bedarf. Für das
Klimaviertel Godesberg Nord wurden in Verbindung mit dem Impuls-
Quartiersmanagement in der Bonner Str. 17 bereits ein ehemaliger Leerstand
durch die Stadt angemietet. Im Klimaviertel Beuel Mitte können Räumlichkeiten
der Brotfabrik als Mitmachzentrum genutzt werden. Für die weiteren geplanten
Klimaviertel stehen noch keine Räumlichkeiten fest.
In Medinghoven laufen bereits Vorab-Gespräche mit den betreffenden
Eigentümer*innen, darunter auch hinsichtlich der Nutzung von Leerständen in
der Ladenzeile, wie etwa der ehemaligen Filiale der Sparkasse.
Zur Durchführung von Quartiersmanagement werden in der Regel Träger
beauftragt, die bereits eine Anlaufstelle/ ein Angebot im Quartier vorhalten, so
dass die Immobilie in der Regel vom Träger bereitgestellt wird. Sofern keine
Immobilie vorhanden ist, wird eine geeignete Immobilie gesucht, die den
Anforderungen an Sichtbarkeit, Lage, Ausstattung, Nutzung und Größe
entspricht: Hierbei werden vorhandene Leerstände geprüft. Von den in Bonn
einzurichtenden 8 Quartiersmanagements gibt es bereits 6 Anlaufstellen.
Für eine flächendeckende Anmietung oder Kauf von leerstehenden Filialen
durch die Stadt sind auch im Rahmen der Quartiersentwicklung keine
Ressourcen vorhanden.
Es besteht die Möglichkeit der Schaffung von wohnortnahen
Begegnungseinrichtungen in vorhandenen Leerständen, die durch
bürgerschaftliches Engagement getragen werden. Hierfür kann die Übernahme
einer Miete bei Vorlage eines tragfähigen Konzeptes im Rahmen der
Richtlinienförderung „Richtlinie zur Förderung von Begegnungsangeboten
durch bürgerschaftliches Engagement im Quartier“ beim Amt für Soziales und
Wohnen beantragt werden. Weitere Informationen dazu sind auf derSeite 1 von 2
Seite 2
städtischen Website unter https://www.bonn.de/service-bieten/stadtpolitik-
ortsrecht/ortsrecht/soziales-gesundheit-sport/richtlinie-zur-foerderung-von-
begegnungsangeboten-durch-buergerschaftliches-engagement-im-quartier.php
zu finden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis von der Stellungnahme der Verwaltung und
erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24
GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren
abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de