241325-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Städtische Unterstützung für den Aufbau von Nahwärmenetzen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241325-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.10.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241325-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 31.07.2024 Bürgerantrag: Städtische Unterstützung für den Aufbau von Nahwärmenetzen in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.10.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung teilt die Ansicht des Antragstellers, dass mit Blick auf das Ziel der stadtweiten Klimaneutralität bis 2035 Eile bei der Umsetzung von Maßnahmen der Wärmewende geboten ist. Viele der, vom Antragsteller eingebrachten Fragen sind hierfür hilfreich und wichtig. Da es sich dabei überwiegend um neue Aufgabenfelder handelt und eine Vielzahl von Ämtern betroffen ist, bedarf die Abstimmung einer umfassenden Stellungnahme noch etwas Zeit. Es wird daher um Vertagung gebeten. Bereits eine inhaltliche Richtigstellung des Antrages: Auch wenn die kommunale Wärmeplanung beschlossen wird, löst dies für Bonner Bürger*innen zunächst keinen zusätzlichen Zeitdruck zur Erfüllung der im Gebäudeenergiegesetz (GEG) formulierten Anforderungen an neue Heizungen aus. Dies ist erst der Fall, wenn sich der Rat der Stadt Bonn dazu entschließt, die in der Wärmeplanung errechneten Versorgungsgebiete bspw. über eine kommunale Satzung auszuweisen. Dies muss im Nachgang des Beschlusses der Wärmeplanung erfolgen - ein Termin hierfür kann noch nicht benannt werden. Bis dahin gilt die im GEG für Kommunen ab 100.000 Einwohner*innen festgelegte Frist des 1.7.2026 zur Einhaltung von 65 % Erneuerbaren-Energien-Anteil in neu installierten Heizungen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de