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241325 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Städtische Unterstützung für den Aufbau von Nahwärmenetzen in Bonn

Nummer
241325
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
05.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 05.08.2024
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.12.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.12.2024 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 241325-02 ST Bürgerantrag: Städtische Unterstützung für den Aufbau von Nahwärmenetzen in Bonn
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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
241325
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
31.07.2024
Bürgerantrag: Städtische Unterstützung für den
Aufbau von Nahwärmenetzen in Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
27.08.2024 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag ist auf eine städtische Unterstützung bei den aufzubauenden
Nahwärmenetzen in Bonn gerichtet.
Weitere Einzelheiten – auch zur Begründung – ergeben sich aus dem beigefüg-
ten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4
Hiermit beantrage ich die Unterstützung der Verwaltung bei den
aufzubauenden Nahwärmenetzen in Bonn.
Die Bonner Wärmeplanung ist in Arbeit. Die ersten Analysen zeigen jedoch, dass ca.
80 % der Bonner Immobilien einer energetischen Sanierung bedürfen. Wie teuer dies
für die Immobilieneigentümer in Bonn ist, konnte bisher noch nicht beziffert werden.
Die Wärmeplanung soll bereits 2024 abgeschlossen und Anfang 2025 durch den Rat
der Stadt Bonn beschlossen werden. Dies bedeutet für die Bonner
Immobilienbesitzer, dass die Auswirkungen des neuen Heizungsgesetzes ab 2026 zu
beachten und zu befolgen sind. Aus meiner Sicht ist es also zwingend notwendig mit
der Planung von Nahwärmenetzen schnellst möglich zu beginnen, damit die Bonner
Eigentümergemeinschaft schnellst möglich Alternativen für ein klimafreundliches
Heizkonzept bekommt. Ein Aufbau eines Nahwärmenetzes benötigt für allem Zeit
und Kapital. Die Stadt Bonn kann zwar Zuschüsse für die Planung von Netzen
gewähren, doch sie kann nicht die kompletten Kosten für die Errichtung und den
Betrieb übernehmen. Bleibt also der Faktor Zeit, bei dem die Stadt Bonn proaktiv
tätig werden kann.
Aus diesem Grund beantrage ich den Beschluss des Rates, dass die Verwaltung der
Stadt Bonn insbesondere folgende Punkte für die Erstellung von Nahwärmenetzen
bis spätestens Ende des Jahres bearbeitet:
Mustergestattungsvertrag für Nahwärmenetze
Es soll ein Muster für einen Gestattungsvertrag für die Errichtung von
Nahwärmenetze mit der Maßgabe, die Abgaben möglichst am unteren Rand der
gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten erstellt werden.
Bereitstellung von Flächen
Im Rahmen von Nahwärmenetzen sind meist große Anlagen und Speicher, die für die
Versorgung mehrere Immobilien verantwortlich sind, zu errichten. Hier ist für das
gesamte Stadtgebiet zu überprüfen, welche städtischen Grundstücke hierfür in Frage
kommen. Gleichzeitig ist zu überprüfen, ob hierfür auch Grabeland usw.
herangezogen werden kann. Diese Flächen können dann den Betreibern von
Nahwärmenetzen im Rahmen von Erbbaupachten angeboten werden. Die
Verwaltung könnte dann auch prüfen, ob andere Flächen von Land, Bund oder Bahn
für eine solche Nutzung vorhanden sind.
Vorbereitung von Baugenehmigungen
Da es sich ja im Prinzip immer um gleichartige Anlagen bei der Versorgung der
Nahwärmenetze handelt, soll die Verwaltung prüfen, ob nicht ein genormtes
Verfahren für die Erlangung der Baugenehmigung in kürzester Zeit möglich ist.
Ggfls. Zuschussgewährung für Machbarkeitsstudie und
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die Verwaltung soll prüfen, ob seitens der Stadt Bonn Zuschüsse für die
Vorbereitungsarbeiten für Nahwärmenetze wie Machbarkeitsstudie oder
Wirtschaftlichkeitsberechnung gewährt werden können. In anderen BundesländernSeite 2 von 4
und Gemeinden werden diese Kosten komplett von den Kommunen übernommen
und nach Abschluss werden potentielle Netzbetreiber für die Umsetzung angefragt.
Erstellung eines Fahrplans bzw. Checkliste
Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende des Jahres einen Fahrplan bzw. einer
Checkliste zu erarbeiten, die alle Modalitäten und Gesetze berücksichtigt, die Bürger
bei der Errichtung von Nahwärmenetzen beachten müssen. Diese Liste soll
gleichzeitig zuständige Ansprechpartner und Vertreter in den betroffenen Bonner
Ämtern berücksichtigen.
Veröffentlichung von Möglichkeiten der Wärmeerzeugung
Insbesondere die Wasserbehörden sollten bis Ende des Jahres berechnen, inwieweit
in Zukunft Grundwasserentnahmen in den einzelnen Ortsteilen noch möglich ist und
dies aktuell auf der Internetseite der Stadt in m3 veröffentlichen. Da neben der
Klimaneutralität auch die Effizienz der Wärmeversorgung eine große Rolle spielt,
sollten sowohl alle Immobilienbesitzer als auch zukünftige Netzbetreiber über alle
Möglichkeiten der Effizienz Steigerung ihrer Anlagen informiert sein.
Die Verwaltung soll bei BonnNetz anfragen,
in welchen Straßen bereits jetzt die Stromnetzkapazität an der Grenze des möglichen
bzw. bereits überschritten ist und dies in einer Karte im Internet veröffentlichen. Dies
würde bedeuten, dass dort keine privaten Wärmepumpen oder Stromheizungen,
sowie Wallboxen mehr installiert werden können.
In dieser Karte sollten dann auch noch die möglichen zusätzlichen Werte, bis zur
Kapazitätsgrenze aufgenommen werden. Auch sollten die Planungen für den Ausbau
des Stromnetzes mit Angabe der Fertigstellung der Erweiterung und die zusätzliche
Kapazität des Netzes angegeben werden.
Die Verwaltung soll mit der Bundesnetzagentur prüfen,
inwieweit der örtliche Netzbetreiber eine Haftung für ein nicht ausreichendes Netz
hat, wenn den Bürgern nicht in einer angemessenen Frist die Möglichkeit hat eine
Wärmepumpe oder Wallbox zu installieren und ihm daraus finanzielle Nachteile
entstehen. Dies geschieht meines Erachtens bereits jetzt, wenn private Wallboxen
nicht installiert werden können und öffentliche Ladesäulen benutzt werden müssen.
In Zukunft wird der Fall nicht nur im Stromnetz (wenn z. B. eine Wärmepumpe trotz
Heizungsgesetz nicht installiert werden kann) sondern auch im Gasnetz auftreten,
wenn die SWB nicht das effizienteste und kostengünstigste Gasgemisch anbietet,
sondern nur das, was die meisten Heizungen verbrennen können oder das Gemisch,
das sie selber braucht. Diese Frage ist nicht nur für den Immobilienbesetzer, sondern
für die Stadt Bonn als Anteilseigner der SWB ebenfalls von Bedeutung.
Während des Prozesses des Aufbaus und der Errichtung von Nahwärmenetzen
werden noch viele weitere Fragen auftauchen. Daher beantrage ich ebenfalls einen
festen Ansprechpartner mit Vertretung innerhalb der Verwaltung zu benennen und
mit Verantwortung auszustatten, damit diese Fragen in kürzester Zeit und verbindlich
beantwortet werden können.Seite 3 von 4
Begründung des Antrags
Bonner Wärmeplanung und die Auswirkungen auf die Bonner ab 2026
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de