241325 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Städtische Unterstützung für den Aufbau von Nahwärmenetzen in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241325
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 05.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 241325 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung Dezernat: Dez. OB 31.07.2024 Bürgerantrag: Städtische Unterstützung für den Aufbau von Nahwärmenetzen in Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 27.08.2024 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag ist auf eine städtische Unterstützung bei den aufzubauenden Nahwärmenetzen in Bonn gerichtet. Weitere Einzelheiten – auch zur Begründung – ergeben sich aus dem beigefüg- ten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 4 Hiermit beantrage ich die Unterstützung der Verwaltung bei den aufzubauenden Nahwärmenetzen in Bonn. Die Bonner Wärmeplanung ist in Arbeit. Die ersten Analysen zeigen jedoch, dass ca. 80 % der Bonner Immobilien einer energetischen Sanierung bedürfen. Wie teuer dies für die Immobilieneigentümer in Bonn ist, konnte bisher noch nicht beziffert werden. Die Wärmeplanung soll bereits 2024 abgeschlossen und Anfang 2025 durch den Rat der Stadt Bonn beschlossen werden. Dies bedeutet für die Bonner Immobilienbesitzer, dass die Auswirkungen des neuen Heizungsgesetzes ab 2026 zu beachten und zu befolgen sind. Aus meiner Sicht ist es also zwingend notwendig mit der Planung von Nahwärmenetzen schnellst möglich zu beginnen, damit die Bonner Eigentümergemeinschaft schnellst möglich Alternativen für ein klimafreundliches Heizkonzept bekommt. Ein Aufbau eines Nahwärmenetzes benötigt für allem Zeit und Kapital. Die Stadt Bonn kann zwar Zuschüsse für die Planung von Netzen gewähren, doch sie kann nicht die kompletten Kosten für die Errichtung und den Betrieb übernehmen. Bleibt also der Faktor Zeit, bei dem die Stadt Bonn proaktiv tätig werden kann. Aus diesem Grund beantrage ich den Beschluss des Rates, dass die Verwaltung der Stadt Bonn insbesondere folgende Punkte für die Erstellung von Nahwärmenetzen bis spätestens Ende des Jahres bearbeitet: Mustergestattungsvertrag für Nahwärmenetze Es soll ein Muster für einen Gestattungsvertrag für die Errichtung von Nahwärmenetze mit der Maßgabe, die Abgaben möglichst am unteren Rand der gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten erstellt werden. Bereitstellung von Flächen Im Rahmen von Nahwärmenetzen sind meist große Anlagen und Speicher, die für die Versorgung mehrere Immobilien verantwortlich sind, zu errichten. Hier ist für das gesamte Stadtgebiet zu überprüfen, welche städtischen Grundstücke hierfür in Frage kommen. Gleichzeitig ist zu überprüfen, ob hierfür auch Grabeland usw. herangezogen werden kann. Diese Flächen können dann den Betreibern von Nahwärmenetzen im Rahmen von Erbbaupachten angeboten werden. Die Verwaltung könnte dann auch prüfen, ob andere Flächen von Land, Bund oder Bahn für eine solche Nutzung vorhanden sind. Vorbereitung von Baugenehmigungen Da es sich ja im Prinzip immer um gleichartige Anlagen bei der Versorgung der Nahwärmenetze handelt, soll die Verwaltung prüfen, ob nicht ein genormtes Verfahren für die Erlangung der Baugenehmigung in kürzester Zeit möglich ist. Ggfls. Zuschussgewährung für Machbarkeitsstudie und Wirtschaftlichkeitsberechnung Die Verwaltung soll prüfen, ob seitens der Stadt Bonn Zuschüsse für die Vorbereitungsarbeiten für Nahwärmenetze wie Machbarkeitsstudie oder Wirtschaftlichkeitsberechnung gewährt werden können. In anderen BundesländernSeite 2 von 4 und Gemeinden werden diese Kosten komplett von den Kommunen übernommen und nach Abschluss werden potentielle Netzbetreiber für die Umsetzung angefragt. Erstellung eines Fahrplans bzw. Checkliste Die Verwaltung wird beauftragt bis Ende des Jahres einen Fahrplan bzw. einer Checkliste zu erarbeiten, die alle Modalitäten und Gesetze berücksichtigt, die Bürger bei der Errichtung von Nahwärmenetzen beachten müssen. Diese Liste soll gleichzeitig zuständige Ansprechpartner und Vertreter in den betroffenen Bonner Ämtern berücksichtigen. Veröffentlichung von Möglichkeiten der Wärmeerzeugung Insbesondere die Wasserbehörden sollten bis Ende des Jahres berechnen, inwieweit in Zukunft Grundwasserentnahmen in den einzelnen Ortsteilen noch möglich ist und dies aktuell auf der Internetseite der Stadt in m3 veröffentlichen. Da neben der Klimaneutralität auch die Effizienz der Wärmeversorgung eine große Rolle spielt, sollten sowohl alle Immobilienbesitzer als auch zukünftige Netzbetreiber über alle Möglichkeiten der Effizienz Steigerung ihrer Anlagen informiert sein. Die Verwaltung soll bei BonnNetz anfragen, in welchen Straßen bereits jetzt die Stromnetzkapazität an der Grenze des möglichen bzw. bereits überschritten ist und dies in einer Karte im Internet veröffentlichen. Dies würde bedeuten, dass dort keine privaten Wärmepumpen oder Stromheizungen, sowie Wallboxen mehr installiert werden können. In dieser Karte sollten dann auch noch die möglichen zusätzlichen Werte, bis zur Kapazitätsgrenze aufgenommen werden. Auch sollten die Planungen für den Ausbau des Stromnetzes mit Angabe der Fertigstellung der Erweiterung und die zusätzliche Kapazität des Netzes angegeben werden. Die Verwaltung soll mit der Bundesnetzagentur prüfen, inwieweit der örtliche Netzbetreiber eine Haftung für ein nicht ausreichendes Netz hat, wenn den Bürgern nicht in einer angemessenen Frist die Möglichkeit hat eine Wärmepumpe oder Wallbox zu installieren und ihm daraus finanzielle Nachteile entstehen. Dies geschieht meines Erachtens bereits jetzt, wenn private Wallboxen nicht installiert werden können und öffentliche Ladesäulen benutzt werden müssen. In Zukunft wird der Fall nicht nur im Stromnetz (wenn z. B. eine Wärmepumpe trotz Heizungsgesetz nicht installiert werden kann) sondern auch im Gasnetz auftreten, wenn die SWB nicht das effizienteste und kostengünstigste Gasgemisch anbietet, sondern nur das, was die meisten Heizungen verbrennen können oder das Gemisch, das sie selber braucht. Diese Frage ist nicht nur für den Immobilienbesetzer, sondern für die Stadt Bonn als Anteilseigner der SWB ebenfalls von Bedeutung. Während des Prozesses des Aufbaus und der Errichtung von Nahwärmenetzen werden noch viele weitere Fragen auftauchen. Daher beantrage ich ebenfalls einen festen Ansprechpartner mit Vertretung innerhalb der Verwaltung zu benennen und mit Verantwortung auszustatten, damit diese Fragen in kürzester Zeit und verbindlich beantwortet werden können.Seite 3 von 4 Begründung des Antrags Bonner Wärmeplanung und die Auswirkungen auf die Bonner ab 2026 Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de