241323 · Mitteilungsvorlage
Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln
Kerndaten
- Nummer
- 241323
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 15.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241323 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 11.09.2024 Kenntnisnahme Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Regionalplanung ist ein Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Planungsregion. Sie konkretisiert die Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die im Landesentwicklungsplan (LEP) für Nordrhein- Westfalen vorgegeben sind. Die Inhalte des Regionalplans sind von den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie von den unterschiedlichen Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft, der Verkehrsplanung, des Naturschutzes oder der Landwirtschaft im Rahmen der nachfolgenden Planungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen und schaffen Planungssicherheit für diese. Für die inhaltliche Planerarbeitung ist die Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde zuständig, der Regionalrat Köln ist beschlussfassendes Gremium. Das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung von Regionalplänen richtet sich nach den maßgeblichen Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes (§7 ff. ROG). Es besteht die Möglichkeit, einzelne Themen aus der Gesamtplanung auszuklammern und in begründeten Fällen in so genannten Sachlichen Teilplänen zu behandeln. Im Regierungsbezirk Köln befinden sich derzeit der Regionalplan in Neuaufstellung sowie die Sachlichen Teilpläne Nichtenergetische Rohstoffe und Erneuerbare Energien im Aufstellungsverfahren bzw. in Vorbereitung. Es ist ausdrücklicher politischer Wille des Regionalrats, die benannten Verfahren im ersten Halbjahr 2025 und damit vor den anstehenden Kommunalwahlen im Herbst 2025 zu abzuschließen. Dieses Ziel verfolgt die Absicht, allen Akteur*innen im Raum zeitnah Handlungsperspektive und Planungssicherheit zu geben und die Vorgaben des Landes – hier in Bezug auf die Planinhalte des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien – einzuhalten. Um diese zeitliche Vorgabe realistisch umsetzen zu können, beschloss der Regionalrat am 12.05.2023 Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung in den Verfahren (siehe hierzu Vorgang RR 17/2023 des Regionalrats Köln). In seiner Sitzung am 28.06.2024 informierte die Regionalplanungsbehörde den Regionalrat über den Stand der Verfahren Neuaufstellung Regionalplan und Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien(siehe hierzu Vorgang RR 24/2024 des Regionalrats Köln).Seite 1 von 4 Seite 2 Nachfolgend finden sich zu den einzelnen Plänen Informationen zum Verfahrensstand und den für die Bundesstadt Bonn anstehenden maßgeblichen Verfahrensschritten. Neuaufstellung Regionalplan Köln In seiner Sitzung am 10.12.2021 fasste der Regionalrat Köln auf Basis eines Planentwurfs den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Regionalplan Köln und die Durchführung seiner ersten öffentlichen Auslegung (07.02. bis 31.08.2022). Im Rahmen der Offenlage nutzte die Bundesstadt Bonn die Möglichkeit der Stellungnahme, welche vom Rat der Stadt am 09.06.2022 beschlossen wurde (vgl. Drucksachengruppe 220637). Nach Abschluss der ersten öffentlichen Auslegung erfolgte die Auswertung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen, die Erarbeitung sog. Ausgleichsvorschläge und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die Regionalplanungsbehörde. Aufgrund des Urteils 11 D 133/20.NE des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 21.03.2024, das den überwiegenden Teil der Festlegungen des 1. Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan – welcher zentrale rechtliche Grundlage für die o.g. Neuaufstellung des Regionalplans ist – für unwirksam erklärte, müssen Teile der Verfahrensunterlagen des Regionalplans Köln durch die Regionalplanungsbehörde noch einmal überarbeitet werden. Dies sind insbesondere redaktionelle Änderungen an den Ausgleichsvorschlägen. Wenige Teile des Plans müssen darüber hinaus angepasst werden. Für den Plan wird zurzeit noch die Umweltprüfung erarbeitet. Es besteht die Absicht, den Zweiten Planentwurf in der Sitzung am 11.10.2024 dem Regionalrat Köln zum Beschluss vorzulegen. Die zweite öffentliche Auslegung des Plans soll vom 15.10.2024 bis 15.11.2024 stattfinden. Der zeitliche Druck zur Fertigstellung des Plans mit einem Feststellungsbeschluss Mitte 2025 wird damit weiter erhöht. Die öffentliche Auslegung ist inhaltlich beschränkt auf gegenüber dem Ersten Planentwurf vom 10.12.2021 geänderte Planinhalte. Die Fachverwaltung wird im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung den Planentwurf auf Grundlage der städtischen Stellungnahme aus dem Jahr 2022 prüfen und eine entsprechende Stellungnahme vorbereiten, die dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden wird. Aufstellung Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe Es besteht ein dringendes Planerfordernis im Regierungsbezirk Köln, um nach Aberkennung der eignungsgebietlichen Wirkung der bestehenden Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze bzw. Abgrabungsbereiche (BSAB) durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW das Abgrabungsgeschehen zielgerichtet steuern zu können und den massiv ansteigenden Förderraten von Lockergestein zu begegnen. Am 13.03.2020 fasste der Regionalrat Köln den Erarbeitungsbeschluss für einen Sachlichen Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe. Die erste Offenlage fand im Jahr 2020 statt. Nach Abschluss der ersten öffentlichen AuslegungSeite 2 von 4 Seite 3 erfolgte die Auswertung der während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die Regionalplanungsbehörde. In seiner Sitzung am 03.05.2024 beschloss der Regionalrat Köln den Zweiten Planentwurf zur zweiten öffentlichen Auslegung, die in der Zeit vom 21.05. bis 25.06.2024 durchgeführt wurde. Da der Zweite Planentwurf keine Festlegungen auf dem Stadtgebiet der Bundesstadt Bonn vorsieht, wurde – wie bereits bei der ersten öffentlichen Auslegung im Jahr 2020 – von einer Stellungnahme abgesehen. Aufstellung Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien Vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene in Folge des Wind-an-Land-Gesetzes (WaLG) und der im Verfahren befindlichen Änderung des LEP NRW zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bereitet die Regionalplanungsbehörde in Abstimmung mit dem Regionalrat derzeit die Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien vor. Zentraler Planinhalt ist die Festlegung sog. Windenergievorranggebiete im Sinne einer Positivplanung inkl. Durchführung einer Umweltprüfung. Gemäß Vorgabe des Landes sind Windenergievorranggebiete im Umfang von rund 16.000 ha zur Umsetzung des Flächenziels im Planungsbezirk (Bezirksregierung Köln) festzulegen. Die räumliche Identifikation der entsprechenden Bereiche erfolgt durch die Regionalplanungsbehörde auf Grundlage eines definierten planerischen Konzeptes sowie einer differenzierten Raumanalyse. Eine präzise Erläuterung des planerischen Vorgehens erfolgt mit Vorlage des Planentwurfs zur Beschlussfassung durch den Regionalrat. Aktuell verzögert sich die Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien. Hintergrund ist zum einen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16.02.2024, welches sich in der Urteilsbegründung kritisch mit dem LEP-Ziel 10.2-13 (Übergangssteuerung) auseinandergesetzt. Zum anderen sind es neuerliche planerische Erkenntnisse auf Grundlage der Umweltprüfung sowie Klärungsbedarf mit dem MWIKE zum Umgang mit ordnungsrechtlichen Höhenbeschränkungen im regionalplanerischen Konzept. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von der Regionalplanungsbehörde beabsichtigt, den Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der öffentlichen Auslegung vom Regionalrat im Herbst 2024 beschließen zu lassen. Die Fachverwaltung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung den Planentwurf prüfen und eine entsprechende Stellungnahme vorbereiten, die dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden wird. Die beschriebenen Regionalplanverfahren werden durch die Bundesstadt Bonn aktiv und konstruktiv begleitet. Hierbei sind die maßgeblichen programmatischen Zielsetzungen, Konzepte und Planwerke der Stadt (bspw. Klimaplan 2035) sowie die in der Vergangenheit eingereichte Stellungnahme zu den vorgenannten Regionalplanverfahren leitend. Die politischen Gremien werden über den Fortgang der Verfahren informiert und hierin eingebunden.Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de