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241323 · Mitteilungsvorlage

Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren im Regierungsbezirk Köln

Nummer
241323
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
15.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 31.10.2024 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241323
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zeitplanung der laufenden Regionalplanverfahren
im Regierungsbezirk Köln
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 04.09.2024 Kenntnisnahme
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
11.09.2024 Kenntnisnahme
Rat 26.09.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Regionalplanung ist ein Instrument zur Steuerung der räumlichen
Entwicklung einer Planungsregion. Sie konkretisiert die Ziele und Grundsätze
der Raumordnung, die im Landesentwicklungsplan (LEP) für Nordrhein-
Westfalen vorgegeben sind. Die Inhalte des Regionalplans sind von den
Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit sowie
von den unterschiedlichen Trägern der Fachplanung wie der Wasserwirtschaft,
der Verkehrsplanung, des Naturschutzes oder der Landwirtschaft im Rahmen
der nachfolgenden Planungen zu beachten bzw. zu berücksichtigen und
schaffen Planungssicherheit für diese. Für die inhaltliche Planerarbeitung ist die
Bezirksregierung Köln als Regionalplanungsbehörde zuständig, der Regionalrat
Köln ist beschlussfassendes Gremium. Das Verfahren zur Aufstellung bzw.
Änderung von Regionalplänen richtet sich nach den maßgeblichen
Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes (§7 ff. ROG). Es besteht die
Möglichkeit, einzelne Themen aus der Gesamtplanung auszuklammern und in
begründeten Fällen in so genannten Sachlichen Teilplänen zu behandeln.
Im Regierungsbezirk Köln befinden sich derzeit der Regionalplan in
Neuaufstellung sowie die Sachlichen Teilpläne Nichtenergetische Rohstoffe
und Erneuerbare Energien im Aufstellungsverfahren bzw. in Vorbereitung. Es
ist ausdrücklicher politischer Wille des Regionalrats, die benannten Verfahren
im ersten Halbjahr 2025 und damit vor den anstehenden Kommunalwahlen im
Herbst 2025 zu abzuschließen. Dieses Ziel verfolgt die Absicht, allen
Akteur*innen im Raum zeitnah Handlungsperspektive und Planungssicherheit
zu geben und die Vorgaben des Landes – hier in Bezug auf die Planinhalte des
Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien – einzuhalten. Um diese zeitliche
Vorgabe realistisch umsetzen zu können, beschloss der Regionalrat am
12.05.2023 Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung in den Verfahren (siehe
hierzu Vorgang RR 17/2023 des Regionalrats Köln).
In seiner Sitzung am 28.06.2024 informierte die Regionalplanungsbehörde den
Regionalrat über den Stand der Verfahren Neuaufstellung Regionalplan und
Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien(siehe hierzu Vorgang RR 24/2024
des Regionalrats Köln).Seite 1 von 4
Seite 2
Nachfolgend finden sich zu den einzelnen Plänen Informationen zum
Verfahrensstand und den für die Bundesstadt Bonn anstehenden
maßgeblichen Verfahrensschritten.
Neuaufstellung Regionalplan Köln
In seiner Sitzung am 10.12.2021 fasste der Regionalrat Köln auf Basis eines
Planentwurfs den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Regionalplan Köln
und die Durchführung seiner ersten öffentlichen Auslegung (07.02. bis
31.08.2022). Im Rahmen der Offenlage nutzte die Bundesstadt Bonn die
Möglichkeit der Stellungnahme, welche vom Rat der Stadt am 09.06.2022
beschlossen wurde (vgl. Drucksachengruppe 220637). Nach Abschluss der
ersten öffentlichen Auslegung erfolgte die Auswertung der während der
Offenlage eingegangenen Stellungnahmen, die Erarbeitung sog.
Ausgleichsvorschläge und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die
Regionalplanungsbehörde.
Aufgrund des Urteils 11 D 133/20.NE des Oberverwaltungsgerichts Münster
vom 21.03.2024, das den überwiegenden Teil der Festlegungen des 1.
Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplan – welcher zentrale
rechtliche Grundlage für die o.g. Neuaufstellung des Regionalplans ist – für
unwirksam erklärte, müssen Teile der Verfahrensunterlagen des Regionalplans
Köln durch die Regionalplanungsbehörde noch einmal überarbeitet werden.
Dies sind insbesondere redaktionelle Änderungen an den
Ausgleichsvorschlägen. Wenige Teile des Plans müssen darüber hinaus
angepasst werden. Für den Plan wird zurzeit noch die Umweltprüfung
erarbeitet.
Es besteht die Absicht, den Zweiten Planentwurf in der Sitzung am 11.10.2024
dem Regionalrat Köln zum Beschluss vorzulegen. Die zweite öffentliche
Auslegung des Plans soll vom 15.10.2024 bis 15.11.2024 stattfinden. Der
zeitliche Druck zur Fertigstellung des Plans mit einem Feststellungsbeschluss
Mitte 2025 wird damit weiter erhöht.
Die öffentliche Auslegung ist inhaltlich beschränkt auf gegenüber dem Ersten
Planentwurf vom 10.12.2021 geänderte Planinhalte.
Die Fachverwaltung wird im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung den
Planentwurf auf Grundlage der städtischen Stellungnahme aus dem Jahr 2022
prüfen und eine entsprechende Stellungnahme vorbereiten, die dem Rat zum
Beschluss vorgelegt werden wird.
Aufstellung Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe
Es besteht ein dringendes Planerfordernis im Regierungsbezirk Köln, um nach
Aberkennung der eignungsgebietlichen Wirkung der bestehenden Bereiche für
die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze bzw.
Abgrabungsbereiche (BSAB) durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW das
Abgrabungsgeschehen zielgerichtet steuern zu können und den massiv
ansteigenden Förderraten von Lockergestein zu begegnen.
Am 13.03.2020 fasste der Regionalrat Köln den Erarbeitungsbeschluss für
einen Sachlichen Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe. Die erste Offenlage
fand im Jahr 2020 statt. Nach Abschluss der ersten öffentlichen AuslegungSeite 2 von 4
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erfolgte die Auswertung der während der Offenlage eingegangenen
Stellungnahmen und die Überarbeitung des Planentwurfs durch die
Regionalplanungsbehörde. In seiner Sitzung am 03.05.2024 beschloss der
Regionalrat Köln den Zweiten Planentwurf zur zweiten öffentlichen Auslegung,
die in der Zeit vom 21.05. bis 25.06.2024 durchgeführt wurde.
Da der Zweite Planentwurf keine Festlegungen auf dem Stadtgebiet der
Bundesstadt Bonn vorsieht, wurde – wie bereits bei der ersten öffentlichen
Auslegung im Jahr 2020 – von einer Stellungnahme abgesehen.
Aufstellung Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien
Vor dem Hintergrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen auf Bundes-
und Landesebene in Folge des Wind-an-Land-Gesetzes (WaLG) und der im
Verfahren befindlichen Änderung des LEP NRW zum Ausbau der Erneuerbaren
Energien bereitet die Regionalplanungsbehörde in Abstimmung mit dem
Regionalrat derzeit die Aufstellung eines Sachlichen Teilplans Erneuerbare
Energien vor. Zentraler Planinhalt ist die Festlegung sog.
Windenergievorranggebiete im Sinne einer Positivplanung inkl. Durchführung
einer Umweltprüfung. Gemäß Vorgabe des Landes sind
Windenergievorranggebiete im Umfang von rund 16.000 ha zur Umsetzung des
Flächenziels im Planungsbezirk (Bezirksregierung Köln) festzulegen. Die
räumliche Identifikation der entsprechenden Bereiche erfolgt durch die
Regionalplanungsbehörde auf Grundlage eines definierten planerischen
Konzeptes sowie einer differenzierten Raumanalyse. Eine präzise Erläuterung
des planerischen Vorgehens erfolgt mit Vorlage des Planentwurfs zur
Beschlussfassung durch den Regionalrat.
Aktuell verzögert sich die Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare
Energien. Hintergrund ist zum einen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Münster vom 16.02.2024, welches sich in der Urteilsbegründung kritisch mit
dem LEP-Ziel 10.2-13 (Übergangssteuerung) auseinandergesetzt. Zum
anderen sind es neuerliche planerische Erkenntnisse auf Grundlage der
Umweltprüfung sowie Klärungsbedarf mit dem MWIKE zum Umgang mit
ordnungsrechtlichen Höhenbeschränkungen im regionalplanerischen Konzept.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist von der Regionalplanungsbehörde
beabsichtigt, den Aufstellungsbeschluss und die Durchführung der öffentlichen
Auslegung vom Regionalrat im Herbst 2024 beschließen zu lassen.
Die Fachverwaltung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung den
Planentwurf prüfen und eine entsprechende Stellungnahme vorbereiten, die
dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden wird.
Die beschriebenen Regionalplanverfahren werden durch die Bundesstadt Bonn
aktiv und konstruktiv begleitet. Hierbei sind die maßgeblichen
programmatischen Zielsetzungen, Konzepte und Planwerke der Stadt (bspw.
Klimaplan 2035) sowie die in der Vergangenheit eingereichte Stellungnahme zu
den vorgenannten Regionalplanverfahren leitend. Die politischen Gremien
werden über den Fortgang der Verfahren informiert und hierin eingebunden.Seite 3 von 4
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Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 22:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de