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241322 · Beschlussvorlage

Fortführung des vergünstigten Angebots eines Deutschlandtickets (Arbeitgebermodell) an die Mitarbeitenden der Bundesstadt Bonn

Nummer
241322
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses 22.08.2024 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 29.08.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241322
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Fortführung des vergünstigten Angebots eines
Deutschlandtickets (Arbeitgebermodell) an die
Mitarbeitenden der Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Hauptausschuss 22.08.2024 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
28.08.2024 Empfehlung
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Fortführung des vergünstigten Angebots eines Deutschlandtickets
(Arbeitgebermodell) an die Mitarbeitenden der Bundesstadt Bonn werden
bereits etatisierte Mittel in Höhe von 660.000 Euro/Jahr bereitgestellt. Der für
den Bezug des Deutschlandtickets erforderliche Arbeitgeberanteil wird für die
Beschäftigten als übertarifliche Zuwendung und für verbeamtete Personen als
Leistungsprämie Mobilität gezahlt.
Begründung
Bisher bietet die Stadt für die Mitarbeitenden ein vergünstigtes
Deutschlandticket zum Preis von 31,85 Euro/monatlich im Gegensatz zum
regulären Preis 49 Euro/monatlich an. Der Preis wird dadurch erreicht, dass
von den SWB für alle Mitarbeitenden ein Deutschlandticket abgenommen wird,
unabhängig vom individuellen Bezug durch die Mitarbeitenden (Solidarmodell).
Die SWB bieten das vergünstigte Deutschlandticket im Solidarmodell nur noch
bis Ende September 2024 an. Ab Oktober 2024 müssten die Mitarbeitenden
das Deutschlandticket privat zum regulären Preis beziehen.
Es hat sich gezeigt, dass eine finanzielle Beteiligung der Arbeitgeberin zur
betrieblichen und privaten Mobilität nicht nur ein Baustein der
Arbeitgeberinnenattraktivität darstellt, sondern auch ein aktiver Beitrag zur
angestrebten Mobilitäts- und Verkehrswende ist. Für tariflich beschäftigte
Personen ist in NRW eine solche Zuwendung derzeit nur in übertariflicher Form
zulässig, verbeamtete Personen können besoldungsrechtlich zulässig nur in
Form einer Leistungsprämie von einem finanziellen Zuschuss zum
Deutschlandticket profitieren. Der Bund und andere Bundesländer haben
hierzu speziellere gesetzliche bzw. tarifliche Regelungen geschaffen und
nutzen diese für ihre Mitarbeitenden. Gerade in Bonn, mit vielenSeite 1 von 3
Seite 2
Bundesbehörden, ist die Aufrechterhaltung eines solchen Angebots auch aus
Wettbewerbsgründen wichtig.
Die Verwaltung hat mit der Personalvertretung daher eine Dienstvereinbarung
zur leistungsorientierten Bezahlung „Mobilität“ – unter Vorbehalt der
Zustimmung des Rates zu diesem Modell – abgeschlossen, die für tariflich
Beschäftige und verbeamtete Personen in der Besoldungsordnung A
gleichermaßen gilt. Das künftige Deutschlandticket (Arbeitgebermodell) kann
ab Oktober 2024 derzeit zu 34,30 € pro Monat an die Mitarbeitenden
weitergegeben werden. Der Zuschuss der Verwaltung pro Ticket beträgt 12,25
€ monatlich. Bei möglichen Preisanpassungen in den nächsten Jahren wird
dies mit der Personalvertretung im Rahmen der Mobilitätskommission neu
verhandelt.
Derzeit beziehen ca. 3.200 Mitarbeitende (inkl. Ausbildungskräfte) ein
Deutschlandticket im Solidarmodell. Der jährliche Zuschussbedarf, der bereits
im Haushalt etatisiert ist, beläuft sich auf ca. 1,14 Mio. Euro. Durch den Wegfall
der 100 %-igen Abnahmepflicht im Arbeitgebermodell reduziert sich der
jährliche Zuschussbedarf deutlich. Daher sind die finanziellen Mittel vorhanden,
um den Arbeitgeberzuschuss für das Deutschlandticket (Arbeitgebermodell) zu
zahlen und damit weiterhin ein attraktives Mobilitätsangebot für die
Beschäftigten zu schaffen. Die Ausbildungskräfte erhalten das
Deutschlandticket weiterhin kostenlos zur dienstlichen Nutzung.
Bei Realisierung des „neuen“ Modells für ca. 3.200 Mitarbeitende ergibt sich
ein Zuschussbedarf von insgesamt ca. 660.000 Euro/Jahr.
Zudem ist im Rahmen der Verhandlung mit der Personalvertretung vereinbart
worden, die Reduzierung des Zuschussbedarfs und die hieraus resultierende
Freisetzung von finanziellen Mitteln von ca. 250.000,00 € teilweise (nämlich im
Umfang von ca. 150.000 €) dafür zu nutzen, einen weiteren Baustein zur
Arbeitgeberinnenattraktivität zu schaffen. So soll u.a. im Rahmen der
betrieblichen Gesundheitsförderung soll ein sog. Firmenfitnessangebot
eingeführt werden, wie es in vielen Unternehmen (z.B. SWB) und immer mehr
Behörden (z.B. Stadt Gütersloh, Landkreis Cuxhaven) bereits etabliert ist.
Durch eine Kooperation mit einem noch zu wählenden Anbieter erhalten die
städtischen Mitarbeitenden eine Vielzahl von Sport- und Bewegungsangeboten.
Der Mitgliedsbeitrag wird, auch zur Steigerung der Motivation und
Eigeninitiative und zur Gewährleistung einer regelmäßigen Inanspruchnahme,
zum überwiegenden Teil durch die interessierten Mitarbeitenden getragen. Der
verbleibende Anteil wird durch die Arbeitgeberin finanziert. Firmenfitness wird
mittlerweile von vielen Arbeitgebenden angeboten und in Bewerbungsverfahren
auch verstärkt nachgefragt.
Neben dem Aspekt der Stärkung des individuellen Gesundheitsbewusstseins
dürfte die Schaffung einer solchen Kooperation einen sichtbaren Beitrag zum
„Employer Branding“ leisten, zu einer Erhöhung der Arbeitgeberinnen-
Attraktivität führen und sich perspektivisch positiv auf die Personalgewinnung
und Personalbindung auswirken. Die vor Abschluss eines Vertrags notwendige
Vergabe erfolgt losgelöst von dieser Vorlage selbstverständlich unter
Berücksichtigung der vorgesehenen politischen Gremienbeteiligung.Seite 2 von 3
Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Da die Mittel für das Jobticket im Jahr 2024 noch beim Personalmanagement
geplant wurden, ergeben sich keine finanziellen Veränderungen in der
Produktgruppe.
Ab 2025 wurden die Mittel für das Jobticket beim Mobilitätsmanagement
geplant und müssen in Höhe von 150.000 Euro umgeplant werden. Da die
übrigen Mittel für Maßnahmen der nachhaltigen Mobilitätsförderung verwendet
werden sollen, werden sie nicht umgebucht/ geplant.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01.16 Personalmanagement 1.01.16.03 Personalbetreuung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2025 ff.
150.000
Euro
11000116/74.1000 2025 ff.
150.000 Euro
110000123/72.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de