241322 · Beschlussvorlage
Fortführung des vergünstigten Angebots eines Deutschlandtickets (Arbeitgebermodell) an die Mitarbeitenden der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241322
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241322 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Fortführung des vergünstigten Angebots eines Deutschlandtickets (Arbeitgebermodell) an die Mitarbeitenden der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Hauptausschuss 22.08.2024 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Empfehlung Rat 29.08.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Für die Fortführung des vergünstigten Angebots eines Deutschlandtickets (Arbeitgebermodell) an die Mitarbeitenden der Bundesstadt Bonn werden bereits etatisierte Mittel in Höhe von 660.000 Euro/Jahr bereitgestellt. Der für den Bezug des Deutschlandtickets erforderliche Arbeitgeberanteil wird für die Beschäftigten als übertarifliche Zuwendung und für verbeamtete Personen als Leistungsprämie Mobilität gezahlt. Begründung Bisher bietet die Stadt für die Mitarbeitenden ein vergünstigtes Deutschlandticket zum Preis von 31,85 Euro/monatlich im Gegensatz zum regulären Preis 49 Euro/monatlich an. Der Preis wird dadurch erreicht, dass von den SWB für alle Mitarbeitenden ein Deutschlandticket abgenommen wird, unabhängig vom individuellen Bezug durch die Mitarbeitenden (Solidarmodell). Die SWB bieten das vergünstigte Deutschlandticket im Solidarmodell nur noch bis Ende September 2024 an. Ab Oktober 2024 müssten die Mitarbeitenden das Deutschlandticket privat zum regulären Preis beziehen. Es hat sich gezeigt, dass eine finanzielle Beteiligung der Arbeitgeberin zur betrieblichen und privaten Mobilität nicht nur ein Baustein der Arbeitgeberinnenattraktivität darstellt, sondern auch ein aktiver Beitrag zur angestrebten Mobilitäts- und Verkehrswende ist. Für tariflich beschäftigte Personen ist in NRW eine solche Zuwendung derzeit nur in übertariflicher Form zulässig, verbeamtete Personen können besoldungsrechtlich zulässig nur in Form einer Leistungsprämie von einem finanziellen Zuschuss zum Deutschlandticket profitieren. Der Bund und andere Bundesländer haben hierzu speziellere gesetzliche bzw. tarifliche Regelungen geschaffen und nutzen diese für ihre Mitarbeitenden. Gerade in Bonn, mit vielenSeite 1 von 3 Seite 2 Bundesbehörden, ist die Aufrechterhaltung eines solchen Angebots auch aus Wettbewerbsgründen wichtig. Die Verwaltung hat mit der Personalvertretung daher eine Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung „Mobilität“ – unter Vorbehalt der Zustimmung des Rates zu diesem Modell – abgeschlossen, die für tariflich Beschäftige und verbeamtete Personen in der Besoldungsordnung A gleichermaßen gilt. Das künftige Deutschlandticket (Arbeitgebermodell) kann ab Oktober 2024 derzeit zu 34,30 € pro Monat an die Mitarbeitenden weitergegeben werden. Der Zuschuss der Verwaltung pro Ticket beträgt 12,25 € monatlich. Bei möglichen Preisanpassungen in den nächsten Jahren wird dies mit der Personalvertretung im Rahmen der Mobilitätskommission neu verhandelt. Derzeit beziehen ca. 3.200 Mitarbeitende (inkl. Ausbildungskräfte) ein Deutschlandticket im Solidarmodell. Der jährliche Zuschussbedarf, der bereits im Haushalt etatisiert ist, beläuft sich auf ca. 1,14 Mio. Euro. Durch den Wegfall der 100 %-igen Abnahmepflicht im Arbeitgebermodell reduziert sich der jährliche Zuschussbedarf deutlich. Daher sind die finanziellen Mittel vorhanden, um den Arbeitgeberzuschuss für das Deutschlandticket (Arbeitgebermodell) zu zahlen und damit weiterhin ein attraktives Mobilitätsangebot für die Beschäftigten zu schaffen. Die Ausbildungskräfte erhalten das Deutschlandticket weiterhin kostenlos zur dienstlichen Nutzung. Bei Realisierung des „neuen“ Modells für ca. 3.200 Mitarbeitende ergibt sich ein Zuschussbedarf von insgesamt ca. 660.000 Euro/Jahr. Zudem ist im Rahmen der Verhandlung mit der Personalvertretung vereinbart worden, die Reduzierung des Zuschussbedarfs und die hieraus resultierende Freisetzung von finanziellen Mitteln von ca. 250.000,00 € teilweise (nämlich im Umfang von ca. 150.000 €) dafür zu nutzen, einen weiteren Baustein zur Arbeitgeberinnenattraktivität zu schaffen. So soll u.a. im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung soll ein sog. Firmenfitnessangebot eingeführt werden, wie es in vielen Unternehmen (z.B. SWB) und immer mehr Behörden (z.B. Stadt Gütersloh, Landkreis Cuxhaven) bereits etabliert ist. Durch eine Kooperation mit einem noch zu wählenden Anbieter erhalten die städtischen Mitarbeitenden eine Vielzahl von Sport- und Bewegungsangeboten. Der Mitgliedsbeitrag wird, auch zur Steigerung der Motivation und Eigeninitiative und zur Gewährleistung einer regelmäßigen Inanspruchnahme, zum überwiegenden Teil durch die interessierten Mitarbeitenden getragen. Der verbleibende Anteil wird durch die Arbeitgeberin finanziert. Firmenfitness wird mittlerweile von vielen Arbeitgebenden angeboten und in Bewerbungsverfahren auch verstärkt nachgefragt. Neben dem Aspekt der Stärkung des individuellen Gesundheitsbewusstseins dürfte die Schaffung einer solchen Kooperation einen sichtbaren Beitrag zum „Employer Branding“ leisten, zu einer Erhöhung der Arbeitgeberinnen- Attraktivität führen und sich perspektivisch positiv auf die Personalgewinnung und Personalbindung auswirken. Die vor Abschluss eines Vertrags notwendige Vergabe erfolgt losgelöst von dieser Vorlage selbstverständlich unter Berücksichtigung der vorgesehenen politischen Gremienbeteiligung.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Da die Mittel für das Jobticket im Jahr 2024 noch beim Personalmanagement geplant wurden, ergeben sich keine finanziellen Veränderungen in der Produktgruppe. Ab 2025 wurden die Mittel für das Jobticket beim Mobilitätsmanagement geplant und müssen in Höhe von 150.000 Euro umgeplant werden. Da die übrigen Mittel für Maßnahmen der nachhaltigen Mobilitätsförderung verwendet werden sollen, werden sie nicht umgebucht/ geplant. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.16 Personalmanagement 1.01.16.03 Personalbetreuung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2025 ff. 150.000 Euro 11000116/74.1000 2025 ff. 150.000 Euro 110000123/72.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de