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241320-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme zum BBB-Antrag: Nutzung städtischer IPads in Bonner Schulen

Nummer
241320-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 09.10.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241320 BBB-Antrag: Nutzung städtischer IPads in Bonner Schulen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241320-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Stellungnahme zum BBB-Antrag: Nutzung
städtischer IPads in Bonner Schulen
Beratungsfolge
Schulausschuss 04.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Stadtverwaltung nimmt zu dem o.g. Antrag wie folgt Stellung:
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt,
1. über den IT-Dienstleister der Stadt die tatsächliche Nutzungsintensität der
stadteigenen mobilen Endgeräte (IPads) in Schulen anonymisiert, aber diffe-
renziert nach Schulform und zeitlicher Nutzung (innerhalb und außerhalb der
üblichen Unterrichtszeiten) ermitteln zu lassen,
Eine Auswertung im Sinne der Antragsteller ist nicht möglich. Nutzungsdaten
werden beim IT-Dienstleister weder gespeichert noch diesem sichtbar gemacht.
2. vergleichend für folgende Fallgruppen die Kosten einer Ersatzbeschaffung zu
ermitteln:
a) Erwerb der mobilen Endgeräte durch den Schulträger,
b) Leasing der mobilen Endgeräte durch den Schulträger,
c) GYOD/BYOD zzgl. Variante a und b für sozial benachteiligte Schülerinnen
und Schüler.
An den städtischen Bonner Schulen sind derzeit insgesamt 19.700 digitale
Endgeräte im Einsatz. Die Ausstattung mit mobilen Endgeräten erfolgte bislang
über verschiedene Förderprogramme (u.a. Corona-Soforthilfe, DigitalPakt
Schule, Ausstattungsoffensive Land NRW), wobei sich die Höhe der Fördermit-
tel sehr unterschiedlich gestaltete (vgl. StN. 201279-02ST). So konnten einige
NRW-Städte mit einem hohen Sozialindex (z.B. im Ruhrgebiet) aus diesen För-
derprogrammen alle Schüler*innen vor Ort mit mobilen Endgeräten ausstatten.
Trotz vollständiger Inanspruchnahme der jeweiligen Fördertöpfe war eine
Vollausstattung in Bonn wegen der deutlich geringeren Höhe der zur Verfügung
gestellten Fördermittel leider nicht möglich.
Viele Kommunen hatten sich erhofft, dass der sog. DigitalPakt 2.0 weitere Mög-
lichkeiten bei der Beschaffung mobiler Endgeräte gewähren würde. Ob über-
haupt und wann und in welcher inhaltlichen Ausgestaltung der DigitalPakt 2.0
an den Start gehen kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch völlig offen.
Dies erschwert aktuell auch eine nachhaltige Strategie der Wiederbeschaffung
bzw. der künftigen Beschaffung zusätzlicher Geräte im Sinne vonSeite 1 von 2
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GYOD/BYOD.
a) Für den Erwerb eines mobilen Endgeräts (iPad) ist mit ca. 600 Euro zu kal-
kulieren. Die Kostenkalkulation für die Ersatzbeschaffung der bisher vorhande-
nen Geräte für die kommenden Haushaltsjahre ist der Anlage zur StN. 201279-
02ST zu entnehmen.
b) Leasingkosten: Bisher wurden die vorhandenen mobilen Endgeräte (iPads)
vom Schulträger gekauft, da die für die Finanzierung genutzten Förderpro-
gramme bisher Leasingmodelle nicht gefördert haben. Die Kosten (Leasingra-
ten) hängen von verschiedenen Faktoren wie bspw. Laufzeit, Rückkaufmög-
lichkeit, Service- und Garantieleistungen, Versicherungsschutz und ansch-
ließende Verwertung ab. Diese Leistungen müssten zunächst genau definiert,
und anschließend ausgeschrieben werden.
c) Im Rahmen des Corona-Sofortprogramms wurden von der Verwaltung im
Jahr 2020 8.000 mobile Endgeräte beschafft, die im Bedarfsfall (Distanzlernen
bei Schulschließung /Lockdown) an bedürftige Schüler*innen verleihen werden
konnten. Die Verwaltung geht davon aus, dass die seinerzeit ermittelte Zahl
sicherlich noch Bestand hat oder sich zwischenzeitlich erhöht hat.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:51 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de