241318 · Beschlussvorlage
Förderung des „Coolness Training“ von Krämer Trainings an der Freiherr-Vom-Stein-Realschule gemäß den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention
Kerndaten
- Nummer
- 241318
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241318 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Förderung des „Coolness Training“ von Krämer Trainings an der Freiherr-Vom-Stein-Realschule gemäß den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 28.08.2024 Entscheidung Schulausschuss 04.09.2024 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag Zur Durchführung der Gewaltpräventionsmaßnahme „Coolnesstraining“ erhält die Freiherr-Vom-Stein Realschule eine Förderung von bis zu 11.958 Euro. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haushaltspla- nes 2025/ 2026 durch den Rat der Stadt Bonn. Begründung Die Freiherr-Vom-Stein Realschule mit Sitz in Tannenbusch beantragt eine Förderung nach den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention zur Durchführung eines „Coolness-Trainings“ im zweiten Schulhalbjahr des Schul- jahres 2024/25. Zielgruppe des Trainings sind alle drei Klassen der Jahrgangs- stufe 5. Der Antragsteller ist gemäß den oben genannten Richtlinien antragsberechtigt. In der Vergangenheit hat die Schule noch keine Förderung für Gewaltpräventi- onsmaßnahmen beantragt bzw. erhalten. Der Anbieter der Maßnahme ist „Krämer Trainings“ mit Sitz in Erftstadt. Das Unternehmen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Gewaltprävention tätig. Die Wirksamkeit der Angebote wurde bisher nicht wissenschaftlich evaluiert und nachgewiesen, weshalb diese nicht auf der Grüne Liste Prävention aufgeführt sind. Der Anbieter ist der Fachberatung Gewaltprävention bekannt. Die Maß- nahme wird durch zwei ausgebildete und erfahrene systemische Anti-Gewalt- Trainer*innen und Deeskalationstrainer*innen durchgeführt. Die Maßnahme „Coolnesstraining“ soll in jeweils 4 Blöcken à 5 Unterrichtsstun- den im Vormittagsbereich durchgeführt werden. Die Klassenleitung nimmt durchgehend am Projekt teil und gewährleistet hierdurch die Nachhaltigkeit.Seite 1 von 3 Seite 2 Ziel der Maßnahme ist es, die Sozialkompetenz der jungen Menschen zu för- dern. Hierbei werden Konfliktlösungs- sowie Konfliktvermeidungsstrategien, Deeskalationstechniken und Perspektivenentwicklung erlernt. Die Reflexion eigener Verhaltensmuster sowie die Kontrolle der eigenen Gefühle und Körper- signale stehen im Vordergrund. Theoretischer Hintergrund für das Konzept ist die konfrontative Pädagogik. Pädagogische Inhalte und Schwerpunkte wurden nach den Kriterien der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention zum Beispiel im Hinblick auf die Methodenvielfalt, die Zielbeschreibung oder die Projektstruktur geprüft und als angemessen beurteilt. Die Mindestanzahl (ca. 80 Kinder) und das Alter (ca. 10 Jahre) der Teilnehmenden entsprechen den För- derkriterien der Richtlinien. Die Qualifikation der Trainer*innen ist gewährleistet. Die Maßnahme wird aufgrund der Fördersumme von 11.958 Euro dem Aus- schuss für Kinder, Jugend und Familie zum Beschluss vorgelegt. Die Ziele, Inhalte und Methoden der Maßnahme entsprechen den Kriterien der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention und werden aus Sicht des Amtes für Kin- der, Jugend und Familie als pädagogisch sinnvoll bewertet. Eine Förderung des Angebotes wird befürwortet. Die benötigten Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025 enthalten. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder-/Jugendarbeit außerhalb Ein- richtungen freier Träger sowie Zu- schüsse an sonstige Einrichtungen freier Träger Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 11.958,00 € 151000603/ 731000 2025 Einzahlungen / Erträge 0,00 € Haushaltsbelastung jährlich 11.958,00 € Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 1 Berechnung (nichtöffentlich)Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de