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241318 · Beschlussvorlage

Förderung des „Coolness Training“ von Krämer Trainings an der Freiherr-Vom-Stein-Realschule gemäß den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

Nummer
241318
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 04.09.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 28.08.2024 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
241318
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Förderung des „Coolness Training“ von Krämer
Trainings an der Freiherr-Vom-Stein-Realschule
gemäß den Richtlinien zur Förderung von
Gewaltprävention
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 28.08.2024 Entscheidung
Schulausschuss 04.09.2024 Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag
Zur Durchführung der Gewaltpräventionsmaßnahme „Coolnesstraining“ erhält
die Freiherr-Vom-Stein Realschule eine Förderung von bis zu 11.958 Euro.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haushaltspla-
nes 2025/ 2026 durch den Rat der Stadt Bonn.
Begründung
Die Freiherr-Vom-Stein Realschule mit Sitz in Tannenbusch beantragt eine
Förderung nach den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention zur
Durchführung eines „Coolness-Trainings“ im zweiten Schulhalbjahr des Schul-
jahres 2024/25. Zielgruppe des Trainings sind alle drei Klassen der Jahrgangs-
stufe 5.
Der Antragsteller ist gemäß den oben genannten Richtlinien antragsberechtigt.
In der Vergangenheit hat die Schule noch keine Förderung für Gewaltpräventi-
onsmaßnahmen beantragt bzw. erhalten.
Der Anbieter der Maßnahme ist „Krämer Trainings“ mit Sitz in Erftstadt. Das
Unternehmen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Gewaltprävention tätig. Die
Wirksamkeit der Angebote wurde bisher nicht wissenschaftlich evaluiert und
nachgewiesen, weshalb diese nicht auf der Grüne Liste Prävention aufgeführt
sind. Der Anbieter ist der Fachberatung Gewaltprävention bekannt. Die Maß-
nahme wird durch zwei ausgebildete und erfahrene systemische Anti-Gewalt-
Trainer*innen und Deeskalationstrainer*innen durchgeführt.
Die Maßnahme „Coolnesstraining“ soll in jeweils 4 Blöcken à 5 Unterrichtsstun-
den im Vormittagsbereich durchgeführt werden. Die Klassenleitung nimmt
durchgehend am Projekt teil und gewährleistet hierdurch die Nachhaltigkeit.Seite 1 von 3
Seite 2
Ziel der Maßnahme ist es, die Sozialkompetenz der jungen Menschen zu för-
dern. Hierbei werden Konfliktlösungs- sowie Konfliktvermeidungsstrategien,
Deeskalationstechniken und Perspektivenentwicklung erlernt. Die Reflexion
eigener Verhaltensmuster sowie die Kontrolle der eigenen Gefühle und Körper-
signale stehen im Vordergrund. Theoretischer Hintergrund für das Konzept ist
die konfrontative Pädagogik. Pädagogische Inhalte und Schwerpunkte wurden
nach den Kriterien der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention zum
Beispiel im Hinblick auf die Methodenvielfalt, die Zielbeschreibung oder die
Projektstruktur geprüft und als angemessen beurteilt. Die Mindestanzahl (ca. 80
Kinder) und das Alter (ca. 10 Jahre) der Teilnehmenden entsprechen den För-
derkriterien der Richtlinien. Die Qualifikation der Trainer*innen ist gewährleistet.
Die Maßnahme wird aufgrund der Fördersumme von 11.958 Euro dem Aus-
schuss für Kinder, Jugend und Familie zum Beschluss vorgelegt. Die Ziele,
Inhalte und Methoden der Maßnahme entsprechen den Kriterien der Richtlinien
zur Förderung von Gewaltprävention und werden aus Sicht des Amtes für Kin-
der, Jugend und Familie als pädagogisch sinnvoll bewertet. Eine Förderung des
Angebotes wird befürwortet.
Die benötigten Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025 enthalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder-/Jugendarbeit außerhalb Ein-
richtungen freier Träger sowie Zu-
schüsse an sonstige Einrichtungen
freier Träger
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
11.958,00 € 151000603/
731000
2025
Einzahlungen /
Erträge
0,00 €
Haushaltsbelastung
jährlich
11.958,00 €
Anlage/nSeite 2 von 3
Seite 3
1 Berechnung (nichtöffentlich)Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de