241309 · Mitteilungsvorlage
Fachdienst Eingliederungshilfe
Kerndaten
- Nummer
- 241309
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (7.586 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 241309 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Fachdienst Eingliederungshilfe Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 28.08.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Hilfelandschaft für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen ist aktuell zweigeteilt. Für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung, wie für Kinder und Jugendliche allge- mein, ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zuständig. Demgegenüber ist die Sozialhilfe ab dem 01.01.2020 nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vorrangig zuständiger Leistungsträger, wenn eine (drohende) geistige oder körperliche Behinderung diagnostiziert wird. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der „Neuausrichtung der Integrationsassistenz an Bonner Schulen“ zum Schuljahr 2018/2019 sowie nach Inkrafttreten der 3. Stufe des BTHG zum 01.01.2020 wurde bereits im Sommer 2020 entschieden, dass verwaltungsintern erarbeitet wird, ob eine organisatorische Lösung gefunden werden kann, um die Leistungen Eingliede- rungshilfe für Kinder und Jugendliche in Bonn in einer Organisationseinheit zu vereinen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 wird schritt- weise eine inklusive Jugendhilfe etabliert. Bis 2028 soll die Jugendhilfe für alle Kinder mit oder ohne Behinderung zuständig sein und so die UN- Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt werden. Diesem Grund- gedanken folgend wurde im Herbst 2023 in Bonn der Fachdienst Eingliede- rungshilfe im Amt für Kinder, Jugend und Familie eingerichtet. Der Fachdienst ist Ansprechpartner für Beratung und Hilfen für alle Kinder und junge Menschen mit (drohender) Behinderung. Ziel soll insbesondere ein wirksames Hilfesystem für Familien und ihre Kinder sein. Die Leistungen der Eingliederungshilfe wer- den übersichtlicher gestaltet, die Schnittstellen zwischen Jugend- und Sozial- amt werden bereinigt und die Effizienz des Verwaltungshandelns wird erhöht. Der Fachdienst ist insbesondere für Inklusionsassistenzen an Schulen, Autis- mus-Therapien, Hilfsmittel, außerschulische Lerntherapien, Persönliche Bud- gets und Assistenz im häuslichen Umfeld als Rehabilitationsträger zuständig. Für die Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen im Heim und in Pflegefamilien und Kinder bis zum Schuleintritt ist der Landschaftsverband zu- ständig. Im Amt für Kinder, Jugend und Familie ist der Fachdienst organisatorisch der Abteilung Soziale Dienste dem Sachgebiet FFE als besonderer Fachdienst zugeordnet. Neben den sozialpädagogischen Fachkräften gibt es eine Sach-Seite 1 von 4 Seite 2 gruppe Verwaltung Eingliederungshilfe, die zum Sachgebiet Wirtschaftliche Hilfen gehört (siehe Anlage Organigramm). Die Sozialpädagogischen Fachkräfte arbeiten im Eingangsmanagement und zwei Regionalteams. Im Eingangsmanagement erhalten Bürgerinnen und Bür- ger zunächst eine umfassende Beratung zu allen Leistungen der Eingliede- rungshilfe und angrenzenden Rechtsgebieten. Sie werden auf mögliche vor- rangige Ansprüche hingewiesen und gegebenenfalls an andere zuständige Kostenträger weiterverwiesen (z.B. Landschaftsverband Rheinland, Kranken- kassen). Bürgerinnen und Bürger werden bei der Antragstellung bei anderen Kostenträgern unterstützt. Die gestellten Anträge auf Eingliederungshilfe werden an die Mitarbeitenden in den Regionalteams weitergeleitet. Dort gibt es jeweils vier Tandems in denen die Fachkräfte zusammenarbeiten. Jedes Tandem ist für ein bestimmtes Gebiet in Bonn zuständig, die sich an den Schulbezugsräumen orientieren. Im Tandem werden die Anträge geprüft und die entsprechenden Bedarfe festgestellt. Dies findet in der Regel durch Gespräche mit den Eltern und betroffenen Kindern/ jungen Menschen und weiteren Beteiligten und notwendigen Hospitationen in der Schule, insbesondere bei Anträgen auf Inklusionsassistenz oder Lernthera- pie, statt. Neben der vorliegenden Diagnostik wird die Beeinträchtigung der Teilhabe als Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe in jedem Einzelfall überprüft. Die Tandems sind sowohl für Hilfen gem. SGB VIII als auch für SGB IX zuständig. Betroffene haben immer eine zuständige sozialpädagogische Fachkraft. Durch die regionale Zuständigkeit erhalten Schulen jeweils feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Neben dem direkten Austausch mit dem jeweiligem Tandempartner finden in den Regionalteams zusätzliche kollegiale Beratungen statt, um über die Gewährung von Hilfen zu entscheiden und sich fachlich kontinuierlich weiterzuentwickeln. Der gesamte Prozess der Prüfung einer Hilfegewährung wird transparent in einem Gesamtplan beschrieben. Im Gesamtplan werden die besonderen Pro- bleme aber auch Stärken und Ressourcen in verschiedenen Lebensbereichen, entsprechend der Klassifikation im ICF-CY (internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen der WHO), beschrieben. Bei Gewährung der Hilfe werden entsprechend Ziele für die Hilfe festgelegt. Über die Fortschreibung des Gesamtplans wird die Hilfe individuell gesteuert. Durch den Fachdienst Eingliederungshilfe wird eine einheitliche Bearbeitung mit hohen fachlichen Standards sichergestellt. Betroffene erhalten möglichst zeitnah die erforderlichen Hilfen. Aktuell arbeiten 19 sozialpädagogische Fachkräfte im Fachdienst. Die bisher geplanten 17 Stellen (Vollzeitäquivalente) werden voraussichtlich im Oktober vollständig besetzt sein. Der Fachdienst Eingliederungshilfe besteht überwie- gend aus neuen Mitarbeitenden, die eingearbeitet werden müssen. Für diese gibt es ein umfangreiches Einarbeitungskonzept, das u.a. mehrere Inhouse- Fortbildungen beinhaltet. Durch die weiterhin sehr hohe Zahl von Anträgen auf Eingliederungshilfe ist die aktuelle Arbeitsbelastung im Fachdienst sehr hoch. In den FFE-Bezirken werden daher noch befristet Fälle für Kinder und junge Menschen gem. § 35a SGB VIII bearbeitet, die vor dem 01.08.2023 beantragtSeite 2 von 4 Seite 3 wurden. Zeitnah sollen auch diese Fälle durch den Fachdienst Eingliederungs- hilfe bearbeitet werden. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 20.06.2024 (NA 240204 Weiterentwicklung Integrationsassistenz) werden zwei weitere Stellen für die sozialpädagogischen Fachkräfte im Jahr 2024, eine zusätzliche Leitung eingerichtet und für die Sachgruppe Verwaltung Eingliederungshilfe eine Stelle sukzessive besetzt. Je nach Entwicklung der Arbeitsaufwände werden im Jahr 2025 weitere zwei Stel- len für die sozialpädagogischen Fachkräfte sowie die Sachgruppe Verwaltung Eingliederungshilfe erneut politisch beraten. Voraussichtlich Ende August wird der Fachdienst aus den sehr beengten Räumlichkeiten des ehemaligen Sachgebietes im Sozialamt in die Ollenhauer- straße umziehen. Anlage/n 1 Organigramm Fachdienst Eingliederungshilfe (öffentlich)Seite 3 von 4 Amtsleitung 51-5 Städt. Jugendeinrichtungen, Jugendförderung 51-4 Psychologische Beratungsstelle51-3 Soziale Dienste 51-33 Gesetzliche Vertretung Minderjähriger 51-32 Wirtschaftliche Hilfe 51-320 Leistungen 51-321 Kostenheranziehung 51-322 Eingliederungshilfe Sachgruppenleitung Verwaltungsmitarbeiter*innen 51-34 BaföG 51-31 FFE 51-313 Besondere Fachdienste 51-3136 Fachdienst Eingliederungshilfe Leitung Eingangsmanagement Regionalteam 1 Regionalteam 2 51-312 FFE- Bezirke 51-303 Koordination 51-303 EGH Qualitätsentwicklung Leistungs- und Entgeltvereinbarung Finanzen Pool 51-301 Koordination Sozialraumorient ierung 51-2 Kita freie Träger 51-1 Städt. Kita51-0 VerwaltungSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de