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241309 · Mitteilungsvorlage

Fachdienst Eingliederungshilfe

Nummer
241309
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 28.08.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241309
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Fachdienst Eingliederungshilfe
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 28.08.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Hilfelandschaft für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und
seelischen Behinderungen ist aktuell zweigeteilt. Für Kinder und Jugendliche
mit (drohender) seelischer Behinderung, wie für Kinder und Jugendliche allge-
mein, ist die Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) zuständig. Demgegenüber ist die Sozialhilfe ab dem 01.01.2020
nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) vorrangig zuständiger
Leistungsträger, wenn eine (drohende) geistige oder körperliche Behinderung
diagnostiziert wird. Aufbauend auf den Erfahrungen mit der „Neuausrichtung
der Integrationsassistenz an Bonner Schulen“ zum Schuljahr 2018/2019 sowie
nach Inkrafttreten der 3. Stufe des BTHG zum 01.01.2020 wurde bereits im
Sommer 2020 entschieden, dass verwaltungsintern erarbeitet wird, ob eine
organisatorische Lösung gefunden werden kann, um die Leistungen Eingliede-
rungshilfe für Kinder und Jugendliche in Bonn in einer Organisationseinheit zu
vereinen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 wird schritt-
weise eine inklusive Jugendhilfe etabliert. Bis 2028 soll die Jugendhilfe für alle
Kinder mit oder ohne Behinderung zuständig sein und so die UN-
Behindertenrechtskonvention konsequent umgesetzt werden. Diesem Grund-
gedanken folgend wurde im Herbst 2023 in Bonn der Fachdienst Eingliede-
rungshilfe im Amt für Kinder, Jugend und Familie eingerichtet. Der Fachdienst
ist Ansprechpartner für Beratung und Hilfen für alle Kinder und junge Menschen
mit (drohender) Behinderung. Ziel soll insbesondere ein wirksames Hilfesystem
für Familien und ihre Kinder sein. Die Leistungen der Eingliederungshilfe wer-
den übersichtlicher gestaltet, die Schnittstellen zwischen Jugend- und Sozial-
amt werden bereinigt und die Effizienz des Verwaltungshandelns wird erhöht.
Der Fachdienst ist insbesondere für Inklusionsassistenzen an Schulen, Autis-
mus-Therapien, Hilfsmittel, außerschulische Lerntherapien, Persönliche Bud-
gets und Assistenz im häuslichen Umfeld als Rehabilitationsträger zuständig.
Für die Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen im Heim und in
Pflegefamilien und Kinder bis zum Schuleintritt ist der Landschaftsverband zu-
ständig.
Im Amt für Kinder, Jugend und Familie ist der Fachdienst organisatorisch der
Abteilung Soziale Dienste dem Sachgebiet FFE als besonderer Fachdienst
zugeordnet. Neben den sozialpädagogischen Fachkräften gibt es eine Sach-Seite 1 von 4
Seite 2
gruppe Verwaltung Eingliederungshilfe, die zum Sachgebiet Wirtschaftliche
Hilfen gehört (siehe Anlage Organigramm).
Die Sozialpädagogischen Fachkräfte arbeiten im Eingangsmanagement und
zwei Regionalteams. Im Eingangsmanagement erhalten Bürgerinnen und Bür-
ger zunächst eine umfassende Beratung zu allen Leistungen der Eingliede-
rungshilfe und angrenzenden Rechtsgebieten. Sie werden auf mögliche vor-
rangige Ansprüche hingewiesen und gegebenenfalls an andere zuständige
Kostenträger weiterverwiesen (z.B. Landschaftsverband Rheinland, Kranken-
kassen). Bürgerinnen und Bürger werden bei der Antragstellung bei anderen
Kostenträgern unterstützt.
Die gestellten Anträge auf Eingliederungshilfe werden an die Mitarbeitenden in
den Regionalteams weitergeleitet. Dort gibt es jeweils vier Tandems in denen
die Fachkräfte zusammenarbeiten. Jedes Tandem ist für ein bestimmtes Gebiet
in Bonn zuständig, die sich an den Schulbezugsräumen orientieren. Im Tandem
werden die Anträge geprüft und die entsprechenden Bedarfe festgestellt. Dies
findet in der Regel durch Gespräche mit den Eltern und betroffenen Kindern/
jungen Menschen und weiteren Beteiligten und notwendigen Hospitationen in
der Schule, insbesondere bei Anträgen auf Inklusionsassistenz oder Lernthera-
pie, statt. Neben der vorliegenden Diagnostik wird die Beeinträchtigung der
Teilhabe als Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe in jedem Einzelfall
überprüft. Die Tandems sind sowohl für Hilfen gem. SGB VIII als auch für SGB
IX zuständig. Betroffene haben immer eine zuständige sozialpädagogische
Fachkraft. Durch die regionale Zuständigkeit erhalten Schulen jeweils feste
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Neben dem direkten Austausch
mit dem jeweiligem Tandempartner finden in den Regionalteams zusätzliche
kollegiale Beratungen statt, um über die Gewährung von Hilfen zu entscheiden
und sich fachlich kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Der gesamte Prozess der Prüfung einer Hilfegewährung wird transparent in
einem Gesamtplan beschrieben. Im Gesamtplan werden die besonderen Pro-
bleme aber auch Stärken und Ressourcen in verschiedenen Lebensbereichen,
entsprechend der Klassifikation im ICF-CY (internationale Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen
der WHO), beschrieben. Bei Gewährung der Hilfe werden entsprechend Ziele
für die Hilfe festgelegt. Über die Fortschreibung des Gesamtplans wird die Hilfe
individuell gesteuert.
Durch den Fachdienst Eingliederungshilfe wird eine einheitliche Bearbeitung
mit hohen fachlichen Standards sichergestellt. Betroffene erhalten möglichst
zeitnah die erforderlichen Hilfen.
Aktuell arbeiten 19 sozialpädagogische Fachkräfte im Fachdienst. Die bisher
geplanten 17 Stellen (Vollzeitäquivalente) werden voraussichtlich im Oktober
vollständig besetzt sein. Der Fachdienst Eingliederungshilfe besteht überwie-
gend aus neuen Mitarbeitenden, die eingearbeitet werden müssen. Für diese
gibt es ein umfangreiches Einarbeitungskonzept, das u.a. mehrere Inhouse-
Fortbildungen beinhaltet. Durch die weiterhin sehr hohe Zahl von Anträgen auf
Eingliederungshilfe ist die aktuelle Arbeitsbelastung im Fachdienst sehr hoch.
In den FFE-Bezirken werden daher noch befristet Fälle für Kinder und junge
Menschen gem. § 35a SGB VIII bearbeitet, die vor dem 01.08.2023 beantragtSeite 2 von 4
Seite 3
wurden. Zeitnah sollen auch diese Fälle durch den Fachdienst Eingliederungs-
hilfe bearbeitet werden.
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 20.06.2024 (NA 240204 Weiterentwicklung
Integrationsassistenz) werden zwei weitere Stellen für die sozialpädagogischen
Fachkräfte im Jahr 2024, eine zusätzliche Leitung eingerichtet und für die
Sachgruppe Verwaltung Eingliederungshilfe eine Stelle sukzessive besetzt. Je
nach Entwicklung der Arbeitsaufwände werden im Jahr 2025 weitere zwei Stel-
len für die sozialpädagogischen Fachkräfte sowie die Sachgruppe Verwaltung
Eingliederungshilfe erneut politisch beraten.
Voraussichtlich Ende August wird der Fachdienst aus den sehr beengten
Räumlichkeiten des ehemaligen Sachgebietes im Sozialamt in die Ollenhauer-
straße umziehen.
Anlage/n
1 Organigramm Fachdienst Eingliederungshilfe (öffentlich)Seite 3 von 4
Amtsleitung
51-5 Städt.
Jugendeinrichtungen,
Jugendförderung
51-4 Psychologische
Beratungsstelle51-3 Soziale
Dienste
51-33 Gesetzliche
Vertretung
Minderjähriger
51-32 Wirtschaftliche
Hilfe
51-320
Leistungen
51-321
Kostenheranziehung
51-322 Eingliederungshilfe
Sachgruppenleitung
Verwaltungsmitarbeiter*innen
51-34
BaföG
51-31 FFE
51-313 Besondere
Fachdienste
51-3136
Fachdienst
Eingliederungshilfe
Leitung
Eingangsmanagement
Regionalteam 1
Regionalteam 2
51-312 FFE-
Bezirke
51-303 Koordination
51-303 EGH
Qualitätsentwicklung
Leistungs- und Entgeltvereinbarung
Finanzen Pool
51-301
Koordination
Sozialraumorient
ierung
51-2 Kita freie
Träger
51-1 Städt. Kita51-0 VerwaltungSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de