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241306 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn auf dem Grundstück Auf der Schleide 77, 53225 Bonn

Nummer
241306
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 25.09.2024 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Baumkommission 16.09.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241306
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn auf dem
Grundstück Auf der Schleide 77, 53225 Bonn
Beratungsfolge
Baumkommission 16.09.2024 Empfehlung
Bezirksvertretung Beuel 25.09.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für den Berg-Ahorn auf dem Grundstück "Auf der
Schleide 77, 53225 Bonn" wird erteilt.
Begründung
Der zweistämmige Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) weist zusammen einen
Stammumfang von 251 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe
von 13 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt.
Der Baum steht unmittelbar vor der Fassade des Mehrfamilienhauses Nr. 77, in
einem ca. 5 m breiten Grünstreifen. An diesen Grünstreifen schließt sich
Straßenbaumbestand an, der mit dem Bergahorn Kronenschluss hat.
Der durch wilde Saat entstandene Baum hat direkten Kontakt mit der
Gebäudefassade. Dadurch kann die Fassade nicht mehr ausreichend
abtrocknen, was zwangsläufig zu Gebäudeschäden führt. Um hier einen
notwendigen Freiraum von 2 m zwischen Krone und der Hausfassade, dem
Dach und den Balkonen zu gewährleisten, müsste so stark in die Krone
eingegriffen werden, dass dies über das baumverträgliche Maß hinausgeht. Die
Funktion des zur Fällung beantragten Baumes wird an der Stelle von dem
geschlossenen Straßenbaumbestand übernommen. Aus fachlicher Sicht sollte
der Berg-Ahorn daher entfernt und an anderer Stelle auf dem Grundstück
standortgerecht ersetzt werden.
Die Verwaltung ist in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen,
dass aus den vorgenannten Gründen eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der
Baumsatzung erteilt werden sollte.
Als Ersatzpflanzung ist ein standortgerechter Laubbaum mit einem
Stammumfang von 20-25 cm an anderer Stelle auf dem Grundstück zu
pflanzen.Seite 1 von 5
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Anlage/n
1 Fotos Antragsteller (öffentlich)
2 Fotos Ortsbesichtigung (öffentlich)Seite 2 von 5
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Datenstand: 02.11.2026, 17:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de