241306 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn auf dem Grundstück Auf der Schleide 77, 53225 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241306
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
- Sitzung der Baumkommission Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 241306 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für einen Berg-Ahorn auf dem Grundstück Auf der Schleide 77, 53225 Bonn Beratungsfolge Baumkommission 16.09.2024 Empfehlung Bezirksvertretung Beuel 25.09.2024 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für den Berg-Ahorn auf dem Grundstück "Auf der Schleide 77, 53225 Bonn" wird erteilt. Begründung Der zweistämmige Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) weist zusammen einen Stammumfang von 251 cm, einen Kronendurchmesser von 8 m und eine Höhe von 13 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit ausreichend beurteilt. Der Baum steht unmittelbar vor der Fassade des Mehrfamilienhauses Nr. 77, in einem ca. 5 m breiten Grünstreifen. An diesen Grünstreifen schließt sich Straßenbaumbestand an, der mit dem Bergahorn Kronenschluss hat. Der durch wilde Saat entstandene Baum hat direkten Kontakt mit der Gebäudefassade. Dadurch kann die Fassade nicht mehr ausreichend abtrocknen, was zwangsläufig zu Gebäudeschäden führt. Um hier einen notwendigen Freiraum von 2 m zwischen Krone und der Hausfassade, dem Dach und den Balkonen zu gewährleisten, müsste so stark in die Krone eingegriffen werden, dass dies über das baumverträgliche Maß hinausgeht. Die Funktion des zur Fällung beantragten Baumes wird an der Stelle von dem geschlossenen Straßenbaumbestand übernommen. Aus fachlicher Sicht sollte der Berg-Ahorn daher entfernt und an anderer Stelle auf dem Grundstück standortgerecht ersetzt werden. Die Verwaltung ist in der Abwägung des Ermessens zum Ergebnis gekommen, dass aus den vorgenannten Gründen eine Genehmigung nach § 4 Abs. 1 c) der Baumsatzung erteilt werden sollte. Als Ersatzpflanzung ist ein standortgerechter Laubbaum mit einem Stammumfang von 20-25 cm an anderer Stelle auf dem Grundstück zu pflanzen.Seite 1 von 5 Seite 2 Anlage/n 1 Fotos Antragsteller (öffentlich) 2 Fotos Ortsbesichtigung (öffentlich)Seite 2 von 5 Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de