241305 · Mitteilungsvorlage
Anpassung der Betrauung mit SWBV hinsichtlich der Sitzkapazitäten
Kerndaten
- Nummer
- 241305
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 19.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 241305 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Anpassung der Betrauung mit SWBV hinsichtlich der Sitzkapazitäten Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) beschafft derzeit neue Elektrobusse für die Erneuerung der Flotte und den Einsatz neuer Antriebstechnik. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) der SWBV (DS- Nr. 220835) schreibt dazu eine Mindestanzahl an Sitzplätzen vor, die dem bisher in den Bussen der SWBV verbauten entspricht. Die SWBV hat mittlerweile vor, Standardelektrobusse mit einem größeren Mehrzweckbereich zu erwerben, um mehr Raum zu schaffen, damit mehr Fahrgäste mit Mobilitätshilfsmitteln (etwa Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen o.ä.) gleichzeitig mitgenommen werden können. Durch die Absprache mit den Behindertenverbänden erfolgt bei den zukünftigen Fahrzeugneubeschaffungen von Solobussen nun die oben beschriebene Vergrößerung der Mehrzweckflächen. Für diese Vergrößerung wird die Mehrzweckfläche um eine Sitzreihe verlängert. Dadurch verringert sich die Sitzplatzkapazität in neubeschaffenen Standardbussen um 2 Sitzplätze. Bei anderen Verkehrsunternehmen (z.B. Rheinbahn in Düsseldorf oder OVAG im Oberbergischen Kreis) werden entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge schon eingesetzt. Hierfür muss die Anlage 1 des ÖDA hinsichtlich Anzahl von Sitzplätzen und Größe der Mehrzweckflächen angepasst werden. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn (BGB) hatte gefordert, die Mehrzweckbereiche im Bus zu vergrößern, da ansonsten eine gemeinsame Fahrt von zwei Menschen in Rollstühlen nicht stattfinden kann. Ebenfalls ist die Fahrt eines Menschen im Rollstuhl schwierig, wenn ein Kinderwagen bereits im Mehrzweckbereich abgestellt ist. Gemäß ÖDA (Anlage 1) Absatz 3.2.3 ist bei Neubeschaffungen der Fahrzeuge eine Absprache mit den Behindertenverbänden der Bundesstadt Bonn vorzunehmen. Nach Abstimmung mit der Verwaltung ist die BGB mit der oben genannten Änderung der Ausrüstungen neuer Standardbusse einverstanden. Die vorgeschlagenen Anpassungen der entsprechenden Abschnitte in der „Anlage 1 (Leistungsbeschreibung und Qualität)“ des ÖDA ist in der Anlage dieser Mitteilung beigefügt. Die finale Rückmeldung der SWB an den Hersteller bzgl. der Ausstattung der Busse musste bis zum 23. August erfolgen. Eine spätere Rückmeldung ist nicht möglich, da sonst die weiteren Schritte (Produktion, Auslieferung) erheblich verzögert werden würden. Dadurch wärenSeite 1 von 3 Seite 2 die städtischen Vorgaben zur Umstellung auf Elektromobilität und zum (Durchschnitts-) Alter der Fahrzeuge nicht mehr zu halten. Daher musste diese Anpassung kurzfristig vorgenommen werden und die Politik kann nur noch nachträglich mit dieser Vorlage über die Änderungen informiert werden. Die Verwaltung geht im Sinne einer barrierefreien Ausgestaltung des ÖPNV von einer breiten Akzeptanz dieser Anpassung für die Fahrzeugneubeschaffung aus. Eine solche Priorisierung der Barrierefreiheit folgt außerdem dem Änderungsantrag DS 222006-41 des Klimaplanes, mit dem ein Mitdenken der Barrierefreiheit bei der Mobilitätswende beschlossen wurde. Anlage/n 1 Vorschläge zur Anpassung des ÖDA (öffentlich)Seite 2 von 3 Anlage: Vorschläge zur Anpassungen der Abschnitte der „Anlage 1 (Leistungsbeschreibung und Qualität)“ des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) ××××××××××××××××× 1.2.1 Fahrzeugeinsatz, Beförderungskapazitäten Je nach Linie kommen unterschiedliche Fahrzeugtypen mit unterschiedlichen Kapazitäten zum Einsatz. Je Fahrzeugtyp sind Mindestkapazitäten (Summe der Steh- und Sitzplätze bei vier Personen/m² Stehplatzfläche) notwendig. In den Liniensteckbriefen (Anlage 5 zum öDA) ist für jede Linie definiert, welche Fahrzeugtypen eingesetzt werden müssen, um die benötigte Mindestkapazität zu erreichen. In der Spitzenstunde zwischen 7 und 8 Uhr sind folgende Kapazitäten einzusetzen: Mind. Spitzenstundeneinsatz mit Kapazitäten je angebotener Fahrt, inkl. Unveröffentlichter Zusatzverkehre zu Schulanfangs- und -endzeiten. Fahrzeugtyp Mindestkapazität Davon: Sitzplätze mind. Benötigte Anzahl Fahrzeuge in der Spitzenstunde* Hochflur- Stadtbahnzug ca. 350 Fahrgäste/ Doppelzug ca. 120/Doppelzug 31 Doppeltraktion Niederflur- Straßenbahnzug ca. 170 Fahrgäste ca. 65 21 Gelenk- Niederflurbus ca. 100 Fahrgäste ca. 45 83 Standard- Niederflurbus ca. 70 Fahrgäste ca. 35 ca.32 111 Kleinbus ca. 25 Fahrgäste ca. 12 3 TaxiBus Ein Fahrgast Ein Sitzplatz je Fahrgast 3 *benötigte Anzahl für die derzeitige Fahrleistung Zusätzlich ist eine Reserve bei allen Fahrzeugtypen in ausreichendem Maße vorzuhalten. ××××××××××××××××× 3.2.3 Anforderungen an Linien- und im Bedarfsverkehr eingesetzten Fahrzeuge Mehrzweckbereiche Fahrzeuge der derzeitigen Flotte behalten die derzeit eingerichteten Mehrzweckbereiche bei. Neubeschaffte Standardbusse verfügen über einen vergrößerten Mehrzweckbereich und Gelenkbusse verfügen über zwei Mehrzweckbereiche für Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen, o.ä., neubeschaffte Standardbusse über einen. Diese verfügen über Möglichkeiten zur Rollatoren Befestigung o.ä., gepolsterte Anlehnhilfen sowie Klappsitze.Seite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de