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241305 · Mitteilungsvorlage

Anpassung der Betrauung mit SWBV hinsichtlich der Sitzkapazitäten

Nummer
241305
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
19.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 10.10.2024 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
241305
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Anpassung der Betrauung mit SWBV hinsichtlich
der Sitzkapazitäten
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 12.09.2024 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) beschafft derzeit neue
Elektrobusse für die Erneuerung der Flotte und den Einsatz neuer
Antriebstechnik. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) der SWBV (DS-
Nr. 220835) schreibt dazu eine Mindestanzahl an Sitzplätzen vor, die dem
bisher in den Bussen der SWBV verbauten entspricht. Die SWBV hat
mittlerweile vor, Standardelektrobusse mit einem größeren Mehrzweckbereich
zu erwerben, um mehr Raum zu schaffen, damit mehr Fahrgäste mit
Mobilitätshilfsmitteln (etwa Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen o.ä.)
gleichzeitig mitgenommen werden können.
Durch die Absprache mit den Behindertenverbänden erfolgt bei den zukünftigen
Fahrzeugneubeschaffungen von Solobussen nun die oben beschriebene
Vergrößerung der Mehrzweckflächen. Für diese Vergrößerung wird die
Mehrzweckfläche um eine Sitzreihe verlängert. Dadurch verringert sich die
Sitzplatzkapazität in neubeschaffenen Standardbussen um 2 Sitzplätze. Bei
anderen Verkehrsunternehmen (z.B. Rheinbahn in Düsseldorf oder OVAG im
Oberbergischen Kreis) werden entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge schon
eingesetzt. Hierfür muss die Anlage 1 des ÖDA hinsichtlich Anzahl von
Sitzplätzen und Größe der Mehrzweckflächen angepasst werden.
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn (BGB) hatte gefordert, die
Mehrzweckbereiche im Bus zu vergrößern, da ansonsten eine gemeinsame
Fahrt von zwei Menschen in Rollstühlen nicht stattfinden kann. Ebenfalls ist die
Fahrt eines Menschen im Rollstuhl schwierig, wenn ein Kinderwagen bereits im
Mehrzweckbereich abgestellt ist. Gemäß ÖDA (Anlage 1) Absatz 3.2.3 ist bei
Neubeschaffungen der Fahrzeuge eine Absprache mit den
Behindertenverbänden der Bundesstadt Bonn vorzunehmen. Nach
Abstimmung mit der Verwaltung ist die BGB mit der oben genannten Änderung
der Ausrüstungen neuer Standardbusse einverstanden.
Die vorgeschlagenen Anpassungen der entsprechenden Abschnitte in der
„Anlage 1 (Leistungsbeschreibung und Qualität)“ des ÖDA ist in der Anlage
dieser Mitteilung beigefügt. Die finale Rückmeldung der SWB an den Hersteller
bzgl. der Ausstattung der Busse musste bis zum 23. August erfolgen. Eine
spätere Rückmeldung ist nicht möglich, da sonst die weiteren Schritte
(Produktion, Auslieferung) erheblich verzögert werden würden. Dadurch wärenSeite 1 von 3
Seite 2
die städtischen Vorgaben zur Umstellung auf Elektromobilität und zum
(Durchschnitts-) Alter der Fahrzeuge nicht mehr zu halten. Daher musste diese
Anpassung kurzfristig vorgenommen werden und die Politik kann nur noch
nachträglich mit dieser Vorlage über die Änderungen informiert werden. Die
Verwaltung geht im Sinne einer barrierefreien Ausgestaltung des ÖPNV von
einer breiten Akzeptanz dieser Anpassung für die Fahrzeugneubeschaffung
aus. Eine solche Priorisierung der Barrierefreiheit folgt außerdem dem
Änderungsantrag DS 222006-41 des Klimaplanes, mit dem ein Mitdenken der
Barrierefreiheit bei der Mobilitätswende beschlossen wurde.
Anlage/n
1 Vorschläge zur Anpassung des ÖDA (öffentlich)Seite 2 von 3
Anlage:
Vorschläge zur Anpassungen der Abschnitte der „Anlage 1 (Leistungsbeschreibung
und Qualität)“ des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA)
×××××××××××××××××
1.2.1 Fahrzeugeinsatz, Beförderungskapazitäten
Je nach Linie kommen unterschiedliche Fahrzeugtypen mit unterschiedlichen Kapazitäten zum
Einsatz. Je Fahrzeugtyp sind Mindestkapazitäten (Summe der Steh- und Sitzplätze bei vier
Personen/m² Stehplatzfläche) notwendig. In den Liniensteckbriefen (Anlage 5 zum öDA) ist für jede
Linie definiert, welche Fahrzeugtypen eingesetzt werden müssen, um die benötigte Mindestkapazität
zu erreichen.
In der Spitzenstunde zwischen 7 und 8 Uhr sind folgende Kapazitäten einzusetzen:
Mind. Spitzenstundeneinsatz mit Kapazitäten je angebotener Fahrt, inkl. Unveröffentlichter
Zusatzverkehre zu Schulanfangs- und -endzeiten.
Fahrzeugtyp Mindestkapazität Davon: Sitzplätze
mind.
Benötigte Anzahl
Fahrzeuge in der
Spitzenstunde*
Hochflur-
Stadtbahnzug
ca. 350 Fahrgäste/
Doppelzug
ca. 120/Doppelzug 31 Doppeltraktion
Niederflur-
Straßenbahnzug
ca. 170 Fahrgäste ca. 65 21
Gelenk-
Niederflurbus
ca. 100 Fahrgäste ca. 45 83
Standard-
Niederflurbus
ca. 70 Fahrgäste ca. 35 ca.32 111
Kleinbus ca. 25 Fahrgäste ca. 12 3
TaxiBus Ein Fahrgast Ein Sitzplatz je
Fahrgast
3
*benötigte Anzahl für die derzeitige Fahrleistung
Zusätzlich ist eine Reserve bei allen Fahrzeugtypen in ausreichendem Maße vorzuhalten.
×××××××××××××××××
3.2.3 Anforderungen an Linien- und im Bedarfsverkehr eingesetzten Fahrzeuge
Mehrzweckbereiche
 Fahrzeuge der derzeitigen Flotte behalten die derzeit eingerichteten Mehrzweckbereiche bei.
 Neubeschaffte Standardbusse verfügen über einen vergrößerten Mehrzweckbereich und
Gelenkbusse verfügen über zwei Mehrzweckbereiche für Rollstühle, Rollatoren,
Kinderwagen, o.ä., neubeschaffte Standardbusse über einen.
 Diese verfügen über Möglichkeiten zur Rollatoren Befestigung o.ä., gepolsterte Anlehnhilfen
sowie Klappsitze.Seite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de