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241302-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Absperrung des Zugangs Südbrücke (rechtsseitig/Ramersdorf)

Nummer
241302-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.02.2025
Letzte Änderung
02.11.2026
  • Ramersdorf Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 07.05.2025 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 241302 Bürgerantrag: Absperrung des Zugangs Südbrücke (rechtsseitig/Ramersdorf)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241302-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Absperrung des Zugangs Südbrücke
(rechtsseitig/Ramersdorf)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat sich vor Ort mit den SWB und der bonnorange AöR über
das Anliegen des Bürgerantrages ausgetauscht und im Vorfeld Kontakt mit der
Autobahn GmbH aufgenommen.
Die Autobahn GmbH teilte zu den Treppenaufgängen auf die Südbrücke mit,
dass es sich um Betriebs- und Wirtschaftszugänge zur Autobahn handelt, die
nicht baulich unzugänglich gemacht werden können. Auch eine Einzäunung mit
einem gesicherten Tor ist aus Sicherheitserwägungen im laufenden Betrieb aus
Sicht der Autobahn GmbH nicht realisierbar.
Die Grundstücksflächen im Bereich der Treppenaufgänge und die
Treppenaufgänge selbst befinden sich im Eigentum der Autobahn GmbH.
Die Verwaltung kann hier daher selbst keine Zäune oder Absperrungen
errichten, da hierzu keine Berechtigung auf fremden Grundstücken vorliegt.
Die Verwaltung hat lediglich den der Autobahn GmbH gehörenden
Grundstücksteil unterhalb der Südbrücke gepachtet, um dort Parkplätze
anbieten zu können. Die bonnorange AöR ist mit der Reinigung der
gepachteten Flächen beauftragt.
Die Verpflichtung für die Unterhaltung und Reinigung der danebenliegenden
Grundstücke obliegt indessen der Autobahn GmbH selbst als
Grundstückseigentümerin.
Das Gehölz und der Bewuchs der Grundstücke der Autobahn GmbH wurden
vor kurzem massiv zurückgeschnitten, sodass derzeit kaum noch uneinsichtige
Bereiche für störende Personen vorhanden sind.
Aufgrund fehlender Handlungsmöglichkeiten und -befugnisse kann die
Verwaltung auf den Grundstücken der Autobahn GmbH keine baulichen
Maßnahmen im Sinne des Bürgerantrages vornehmen. Auch eine
engmaschige, zeitintensive Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes kann
in diesem Bereich im Sinne effektiver Einsatzplanungen nicht gewährleistet
werden.
Hier kann die Verwaltung dem Antragstellenden nur empfehlen, sich aufSeite 1 von 4
Seite 2
privatrechtlichem Wege selbst mit der Autobahn GmbH als Eigentümerin der
Grundstücke zu verständigen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
1 Haltepunkt Ramersdorf aus dem GIS (öffentlich)
2 Luftbild mit Flurstücke Haltepunkt Ramersdorf aus dem GIS (öffentlich)Seite 2 von 4
Maßstab 1: 1750 Datum: 04.02.2025
50 m 100 mSeite 3 von 4
Maßstab 1: 1500 Datum: 04.02.2025
50 mSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de