241302-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Absperrung des Zugangs Südbrücke (rechtsseitig/Ramersdorf)
Kerndaten
- Nummer
- 241302-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 28.02.2025
- Letzte Änderung
- 02.11.2026
Orte
- Ramersdorf Hauptort
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241302-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Absperrung des Zugangs Südbrücke (rechtsseitig/Ramersdorf) Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 12.03.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat sich vor Ort mit den SWB und der bonnorange AöR über das Anliegen des Bürgerantrages ausgetauscht und im Vorfeld Kontakt mit der Autobahn GmbH aufgenommen. Die Autobahn GmbH teilte zu den Treppenaufgängen auf die Südbrücke mit, dass es sich um Betriebs- und Wirtschaftszugänge zur Autobahn handelt, die nicht baulich unzugänglich gemacht werden können. Auch eine Einzäunung mit einem gesicherten Tor ist aus Sicherheitserwägungen im laufenden Betrieb aus Sicht der Autobahn GmbH nicht realisierbar. Die Grundstücksflächen im Bereich der Treppenaufgänge und die Treppenaufgänge selbst befinden sich im Eigentum der Autobahn GmbH. Die Verwaltung kann hier daher selbst keine Zäune oder Absperrungen errichten, da hierzu keine Berechtigung auf fremden Grundstücken vorliegt. Die Verwaltung hat lediglich den der Autobahn GmbH gehörenden Grundstücksteil unterhalb der Südbrücke gepachtet, um dort Parkplätze anbieten zu können. Die bonnorange AöR ist mit der Reinigung der gepachteten Flächen beauftragt. Die Verpflichtung für die Unterhaltung und Reinigung der danebenliegenden Grundstücke obliegt indessen der Autobahn GmbH selbst als Grundstückseigentümerin. Das Gehölz und der Bewuchs der Grundstücke der Autobahn GmbH wurden vor kurzem massiv zurückgeschnitten, sodass derzeit kaum noch uneinsichtige Bereiche für störende Personen vorhanden sind. Aufgrund fehlender Handlungsmöglichkeiten und -befugnisse kann die Verwaltung auf den Grundstücken der Autobahn GmbH keine baulichen Maßnahmen im Sinne des Bürgerantrages vornehmen. Auch eine engmaschige, zeitintensive Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes kann in diesem Bereich im Sinne effektiver Einsatzplanungen nicht gewährleistet werden. Hier kann die Verwaltung dem Antragstellenden nur empfehlen, sich aufSeite 1 von 4 Seite 2 privatrechtlichem Wege selbst mit der Autobahn GmbH als Eigentümerin der Grundstücke zu verständigen. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Beuel: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Beuel ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n 1 Haltepunkt Ramersdorf aus dem GIS (öffentlich) 2 Luftbild mit Flurstücke Haltepunkt Ramersdorf aus dem GIS (öffentlich)Seite 2 von 4 Maßstab 1: 1750 Datum: 04.02.2025 50 m 100 mSeite 3 von 4 Maßstab 1: 1500 Datum: 04.02.2025 50 mSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de