241291-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage Sondernutzungsgenehmigung öffentlicher Verkehrsflächen Koblenzer Straße 58-62
Kerndaten
- Nummer
- 241291-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.08.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241291-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I BBB-Anfrage Sondernutzungsgenehmigung öffentlicher Verkehrsflächen Koblenzer Straße 58-62 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung nimmt zu der Großen Anfrage des BBB wie folgt Stellung: Mitte Mai 2024 hat der Gastronom auf Antrag die Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Tischen und Stühlen zum Zwecke der Außengastronomie vor dem Haus Koblenzer Str. 60 erhalten. Bei Einhaltung der erlaubten Fläche verbleibt ein ausreichend tiefer Gehweg zum Passieren. Nachdem der Verwaltung bekannt wurde, dass der Gastronom, zunächst noch ohne Sitzgelegenheiten aufzubauen, die Breite der erlaubten Sondernutzungsfläche straßenseitig mit etwa 1 m hohen Zaunelementen und dahinter befindlichen heckenartig angeordneten Pflanzen "eingehaust" hatte, untersagte sie ihm diese Art der gestalterisch unerwünschten und explizit der Gestaltungs- und Werbesatzung zuwiderlaufenden Umbauung Mitte Juli. In Absprache mit der Verwaltung reduzierte der Gastronom daraufhin die genannten Elemente so weit, dass die Außengastronomie diesbezüglich, nach vorhergehender verwaltungsinterner Abstimmung, einen ausreichend offenen Charakter aufwies. Allerdings stellte die Verwaltung im Nachgang fest, dass der Gastronom zur Beschattung der Außengastronomie zwischenzeitlich 5 pavillonartige Aufbauten aufgestellt hatte. Auch dazu teilte die Verwaltung ihm mit, dass diese Aufbauten zur Vermeidung einer erneuten Ordnungsverfügung zeitnah gegen satzungskonforme Sonnenschirme ausgetauscht werden müssen. Der Gastronom beabsichtigt nun, diesen Austausch vorzunehmen und hat deshalb bei der Verwaltung bereits die Einbringung von Bodenhülsen für die Sonnenschirme beantragt. Es ist daher davon auszugehen, dass die Ausprägung der dortigen Außengastronomie in Kürze mit den Vorgaben der Gestaltungs- und Werbesatzung vereinbar sein wird. Die Verwaltung wird den Fortgang der Angelegenheit beobachten.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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