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241290-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Sondernutzungsgenehmigung öffentlicher Verkehrsflächen Alte Bahnhofstraße

Nummer
241290-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 18.09.2024 Kenntnisnahme
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  1. 241290 BBB-Anfrage: Sondernutzungsgenehmigung öffentlicher Verkehrsflächen Alte Bahnhofstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241290-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
BBB-Anfrage: Sondernutzungsgenehmigung
öffentlicher Verkehrsflächen
Alte Bahnhofstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.08.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung nimmt zu der Großen Anfrage des BBB wie folgt Stellung:
zu 1.:
Nein, es liegt dem Gastwirt eine Sondernutzungserlaubnis vor, die ihn lediglich
befugt, dort einreihig, unmittelbar an der Seite zum U-Bahn-Abgang, Tische
und Stühle aufzustellen. Darüber hinaus darf er unmittelbar am Kopf des
Abgangs sowie entlang der entspr. Häuserfront in der Moltkestraße seine
Möblierung für die Außengastronomie aufbauen.
zu 2.:
Dem der Großen Anfrage beigefügten Foto ist zu entnehmen, dass der
Gastronom die ihm zugestandene Fläche offenbar zeitweise überschreitet und
dabei den Mindestdurchgang unzulässig verringert.
Anlässlich einer von der Verwaltung deshalb am 07.08.2024 durchgeführten
Kontrolle hatte der Gewerbetreibende die ihm erlaubten Maße allerdings
eingehalten.
Die Verwaltung hat diese offensichtlich sporadisch vorgenommenen
Missachtungen der Sondernutzungserlaubnis zum Anlass genommen, den
Gastronomen schriftlich zu einer künftig durchgängigen Beachtung der ihm
erteilten Erlaubnis anzuhalten. Sie wird den dortigen Zustand in nächster Zeit
wiederkehrend kontrollieren und im Fall der Missachtung der
Sondernutzungserlaubnis in geeigneter Weise gegen den Gastwirt vorgehen.
Anlage/n
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