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241289-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn

Nummer
241289-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.05.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Kottenforst siedlung· Röttgen, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241289 Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241289-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Rechtliche Grundlagen und Steuerungsmöglichkeiten
Aktuell wird durch die Bezirksregierung Köln der sachliche Teilplan
Erneuerbare Energien (STP EE) erarbeitet, der die landesplanerischen
Vorgaben zur Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien konkretisiert. Der
Entwurf enthält für PV-Freiflächenanlagen jedoch keine konkreten
Vorrangflächen für einzelne Kommunen. Die Steuerung des Ausbaus von
Freiflächen-Photovoltaik (FF-PVA) erfolgt daher auf kommunaler Ebene, unter
anderem durch Bauleitplanung oder Kriterienkataloge gemäß § 1 (6) Nr. 11
BauGB.
Nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BauGB sind bestimmte FF-PVA im Außenbereich
privilegiert zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Besonders relevant ist hier die Privilegierung für Anlagen entlang von
Bahntrassen innerhalb eines Korridors von bis zu 200 Metern. Die
Genehmigung einer solchen Anlage erfordert eine Abwägung zwischen den
privaten und öffentlichen Interessen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen
Einstufung erneuerbarer Energien als „überragendes öffentliches Interesse“
gemäß § 2 EEG.
Stadtklimatische und naturschutzrechtliche Bedeutung des Meßdorfer
Feldes
Das Meßdorfer Feld stellt einen klimatischen Ausgleichsraum für Bonn dar und
ist durch den Landschaftsplan Kottenforst als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen. Die Böden zeichnen sich vorwiegend durch eine hohe Wertigkeit
aus.
Der Bonner Freiraumplan und der darin enthaltene Fachbeitrag
Freiflächenphotovoltaik (DS 232259) betonen die Notwendigkeit, Gebiete mit
hoher klimatischer Bedeutung sowie Landschaftsschutzgebiete vor einer
Übernutzung zu bewahren. Bezogen auf den Betrachtungsraum Meßdorfer
Feld empfiehlt die Studie in Abwägung der Funktionen des Gebietes die
Freihaltung von Freiflächen-PV.
Möglichkeit der Untersagung von FF-PVA im Meßdorfer FeldSeite 1 von 2
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Eine pauschale Untersagung von FF-PVA in diesem Bereich ist nach
Auffassung der Verwaltung aufgrund der gesetzlichen Privilegierung nicht
rechtssicher möglich. Im Einzelfall kann eine Ablehnung eines Bauantrags
jedoch möglich sein, wenn nachgewiesen wird, dass öffentliche Belange,
beispielsweise der Naturschutz oder stadtklimatische Aspekte, überwiegen. Die
abschließende Beurteilung kann jedoch nur im Rahmen eines konkreten
Bauantrags erfolgen.
Eine rechtssichere Position zur Freihaltung des Meßdorfer Feldes von FF-PVA
könnte durch eine gezielte Bauleitplanung erreicht werden. Dabei ist zu
beachten, dass eine reine "Verhinderungsplanung" unzulässig ist. Es wäre
daher erforderlich, städtebauliche Zielvorstellungen zu entwickeln, die neben
dem Schutz der Landschaft auch die Nutzung erneuerbarer Energien in
anderen Bereichen der Stadt unterstützen.
Die Verwaltung hat die Stadtwerke mit der Erarbeitung des
Klimaplansteckbriefs 5.2.2.1 „Durchführung einer Flächenanalyse zur
Identifizierung von Flächenpotenzialen für erneuerbare Energien und
Energiespeicher“ beauftragt. Mit diesem Steckbrief wird eine erste Grundlage,
auch für eine weitere räumliche Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien
erarbeitet.
Die Verwaltung steht unter Berücksichtigung der Aspekte des Freiraumplans
sowie der naturschutzrechtlichen Gegebenheiten und schützenswerten
Klimafunktionen einer Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem
Meßdorfer Feld kritisch gegenüber.
Eine pauschale rechtssichere Ablehnung ist aufgrund der gesetzlichen
Privilegierung nicht ohne Weiteres möglich. Eine gezielte Bauleitplanung
könnte eine mögliche Lösung sein, würde jedoch eine differenzierte Abwägung
und Planung erfordern.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de