241289-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241289-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.05.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Kottenforst Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241289-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Rechtliche Grundlagen und Steuerungsmöglichkeiten Aktuell wird durch die Bezirksregierung Köln der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (STP EE) erarbeitet, der die landesplanerischen Vorgaben zur Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien konkretisiert. Der Entwurf enthält für PV-Freiflächenanlagen jedoch keine konkreten Vorrangflächen für einzelne Kommunen. Die Steuerung des Ausbaus von Freiflächen-Photovoltaik (FF-PVA) erfolgt daher auf kommunaler Ebene, unter anderem durch Bauleitplanung oder Kriterienkataloge gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BauGB sind bestimmte FF-PVA im Außenbereich privilegiert zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Besonders relevant ist hier die Privilegierung für Anlagen entlang von Bahntrassen innerhalb eines Korridors von bis zu 200 Metern. Die Genehmigung einer solchen Anlage erfordert eine Abwägung zwischen den privaten und öffentlichen Interessen, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Einstufung erneuerbarer Energien als „überragendes öffentliches Interesse“ gemäß § 2 EEG. Stadtklimatische und naturschutzrechtliche Bedeutung des Meßdorfer Feldes Das Meßdorfer Feld stellt einen klimatischen Ausgleichsraum für Bonn dar und ist durch den Landschaftsplan Kottenforst als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die Böden zeichnen sich vorwiegend durch eine hohe Wertigkeit aus. Der Bonner Freiraumplan und der darin enthaltene Fachbeitrag Freiflächenphotovoltaik (DS 232259) betonen die Notwendigkeit, Gebiete mit hoher klimatischer Bedeutung sowie Landschaftsschutzgebiete vor einer Übernutzung zu bewahren. Bezogen auf den Betrachtungsraum Meßdorfer Feld empfiehlt die Studie in Abwägung der Funktionen des Gebietes die Freihaltung von Freiflächen-PV. Möglichkeit der Untersagung von FF-PVA im Meßdorfer FeldSeite 1 von 2 Seite 2 Eine pauschale Untersagung von FF-PVA in diesem Bereich ist nach Auffassung der Verwaltung aufgrund der gesetzlichen Privilegierung nicht rechtssicher möglich. Im Einzelfall kann eine Ablehnung eines Bauantrags jedoch möglich sein, wenn nachgewiesen wird, dass öffentliche Belange, beispielsweise der Naturschutz oder stadtklimatische Aspekte, überwiegen. Die abschließende Beurteilung kann jedoch nur im Rahmen eines konkreten Bauantrags erfolgen. Eine rechtssichere Position zur Freihaltung des Meßdorfer Feldes von FF-PVA könnte durch eine gezielte Bauleitplanung erreicht werden. Dabei ist zu beachten, dass eine reine "Verhinderungsplanung" unzulässig ist. Es wäre daher erforderlich, städtebauliche Zielvorstellungen zu entwickeln, die neben dem Schutz der Landschaft auch die Nutzung erneuerbarer Energien in anderen Bereichen der Stadt unterstützen. Die Verwaltung hat die Stadtwerke mit der Erarbeitung des Klimaplansteckbriefs 5.2.2.1 „Durchführung einer Flächenanalyse zur Identifizierung von Flächenpotenzialen für erneuerbare Energien und Energiespeicher“ beauftragt. Mit diesem Steckbrief wird eine erste Grundlage, auch für eine weitere räumliche Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien erarbeitet. Die Verwaltung steht unter Berücksichtigung der Aspekte des Freiraumplans sowie der naturschutzrechtlichen Gegebenheiten und schützenswerten Klimafunktionen einer Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Meßdorfer Feld kritisch gegenüber. Eine pauschale rechtssichere Ablehnung ist aufgrund der gesetzlichen Privilegierung nicht ohne Weiteres möglich. Eine gezielte Bauleitplanung könnte eine mögliche Lösung sein, würde jedoch eine differenzierte Abwägung und Planung erfordern. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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