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241289-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn

Nummer
241289-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.09.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 17.06.2025 Kenntnisnahme
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  1. 241289 Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
241289-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. Liegen der Stadt Bonn schon Anträge für die Installation von PV Anlagen
mit privilegiertem Baurecht im Bereich des Stadtbezirks Bonn vor?
Der Bundesstadt Bonn liegen bisher keine Bauanträge zur Errichtung einer PV-
Freiflächenanlage mit privilegiertem Baurecht im gesamten Stadtgebiet Bonn
vor. Es erfolgten einzelne Interessensbekundungen; in zwei Fällen bezogen sie
sich auf privilegierte Flächen nach §35 BauGB:
• seitens eines Privateigentümers für einzelne Flurstücke am
Meßdorfer Feld
• seitens eines Energiekonzerns für ca. 3,5 ha auf teils städtischen
und teils privaten Flurstücken am AB-Dreieck Bonn-Nordost
(Geislar/Vilich-Müldorf).
Zu 2. Falls es Anträge für das Meßdorfer Feld, Ückesdorf und den Klosteracker/
Lausacker gibt oder geben wird, wie ist der Stand der juristischen Prüfung?
Wird die Stadt im privilegierten Gebiet genehmigen oder ablehnen?
Der konkreten einzelfallbezogenen Prüfung und Entscheidung kann an dieser
Stelle nicht vorgegriffen werden.
Auf Bundesebene wurde aus Gründen des Klimaschutzes ein Ausbau der
Photovoltaik-Leistung auf 215 Gigawatt Peak (GWp) bis 2030 und auf 400
GWp bis 2040 gesetzlich verankert (Ausbaupfad §4 EEG 2023). Bis Ende 2023
waren etwa 82 GWp installiert. Auf Bundesebene wird der PV-Ausbau hälftig
auf Dächern und hälftig in der Freifläche angestrebt (Verhältnis 1:1). Für einen
urbanen Raum wie Bonn ist diese Aufteilung nicht realistisch. Abweichend von
den bundesweiten Zielen wurde daher im Bonner Klimaplan ein deutlicher
Fokus auf den Dach-PV-Ausbau gelegt. Laut Klimaplan sollen 800 Megawatt
Peak (800 MWp = 0,8 GWp) auf Dächern (Wohngebäude und
Nichtwohngebäude) installiert werden und zusätzlich 200 MWp (= 0,2 GWp) auf
Freiflächen (Verhältnis 4:1). Im Bereich der Freiflächen sollten versiegelte
Flächen bevorzugt genutzt werden, wie zum Beispiel bei Parkplatz-PV. Auf
Grünland und Acker kann über Agri-PV eine doppelte Flächennutzung erreicht
werden – so geht die Fläche für die Landwirtschaft nicht verloren. Alternativ
könnte Biodiversitäts-PV (große Abstände zwischen den Modulreihen,Seite 1 von 2
Seite 2
Blühwiesen, Schafbeweidung usw., aber weder Düngung noch Pestizide) sogar
zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung der Fläche führen, falls die
landwirtschaftliche Nutzung dafür beendet würde.
Grundsätzlich sollen Solaranlagen nicht im Wald oder Bereichen zum Schutz
der Natur (BSN) errichtet werden (Landesentwicklungsplan Erneuerbare
Energien, 2024), auch nicht in Naturschutzgebieten, Flora-Fauna-Habitat-
Gebieten, Vogelschutzgebieten, Wasserschutzgebieten der Zonen I und II oder
geschützten Biotopen (siehe z.B. Negativkriterien der „Suchflächen“ im
Solarkataster NRW). Landschaftsschutzgebiete könnten ggf. über Ausnahmen
oder Befreiungen (§§45, 67 BNatSchG) für PV-Freiflächenanlagen geöffnet
werden.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de