241289-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 241289-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
- Letzte Änderung
- 17.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.104 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 241289-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Photovoltaik auf Freiflächen im Stadtgebiet Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 17.09.2024 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu 1. Liegen der Stadt Bonn schon Anträge für die Installation von PV Anlagen mit privilegiertem Baurecht im Bereich des Stadtbezirks Bonn vor? Der Bundesstadt Bonn liegen bisher keine Bauanträge zur Errichtung einer PV- Freiflächenanlage mit privilegiertem Baurecht im gesamten Stadtgebiet Bonn vor. Es erfolgten einzelne Interessensbekundungen; in zwei Fällen bezogen sie sich auf privilegierte Flächen nach §35 BauGB: • seitens eines Privateigentümers für einzelne Flurstücke am Meßdorfer Feld • seitens eines Energiekonzerns für ca. 3,5 ha auf teils städtischen und teils privaten Flurstücken am AB-Dreieck Bonn-Nordost (Geislar/Vilich-Müldorf). Zu 2. Falls es Anträge für das Meßdorfer Feld, Ückesdorf und den Klosteracker/ Lausacker gibt oder geben wird, wie ist der Stand der juristischen Prüfung? Wird die Stadt im privilegierten Gebiet genehmigen oder ablehnen? Der konkreten einzelfallbezogenen Prüfung und Entscheidung kann an dieser Stelle nicht vorgegriffen werden. Auf Bundesebene wurde aus Gründen des Klimaschutzes ein Ausbau der Photovoltaik-Leistung auf 215 Gigawatt Peak (GWp) bis 2030 und auf 400 GWp bis 2040 gesetzlich verankert (Ausbaupfad §4 EEG 2023). Bis Ende 2023 waren etwa 82 GWp installiert. Auf Bundesebene wird der PV-Ausbau hälftig auf Dächern und hälftig in der Freifläche angestrebt (Verhältnis 1:1). Für einen urbanen Raum wie Bonn ist diese Aufteilung nicht realistisch. Abweichend von den bundesweiten Zielen wurde daher im Bonner Klimaplan ein deutlicher Fokus auf den Dach-PV-Ausbau gelegt. Laut Klimaplan sollen 800 Megawatt Peak (800 MWp = 0,8 GWp) auf Dächern (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) installiert werden und zusätzlich 200 MWp (= 0,2 GWp) auf Freiflächen (Verhältnis 4:1). Im Bereich der Freiflächen sollten versiegelte Flächen bevorzugt genutzt werden, wie zum Beispiel bei Parkplatz-PV. Auf Grünland und Acker kann über Agri-PV eine doppelte Flächennutzung erreicht werden – so geht die Fläche für die Landwirtschaft nicht verloren. Alternativ könnte Biodiversitäts-PV (große Abstände zwischen den Modulreihen,Seite 1 von 2 Seite 2 Blühwiesen, Schafbeweidung usw., aber weder Düngung noch Pestizide) sogar zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung der Fläche führen, falls die landwirtschaftliche Nutzung dafür beendet würde. Grundsätzlich sollen Solaranlagen nicht im Wald oder Bereichen zum Schutz der Natur (BSN) errichtet werden (Landesentwicklungsplan Erneuerbare Energien, 2024), auch nicht in Naturschutzgebieten, Flora-Fauna-Habitat- Gebieten, Vogelschutzgebieten, Wasserschutzgebieten der Zonen I und II oder geschützten Biotopen (siehe z.B. Negativkriterien der „Suchflächen“ im Solarkataster NRW). Landschaftsschutzgebiete könnten ggf. über Ausnahmen oder Befreiungen (§§45, 67 BNatSchG) für PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de