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241275 · Beschlussvorlage

Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das Jahr 2020

Nummer
241275
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.08.2024
Letzte Änderung
17.09.2026
  1. Sitzung des Rates 29.08.2024 Entscheidung federführend
  2. Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 22.08.2024 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
241275
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn für das
Jahr 2020
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 22.08.2024 Empfehlung
Rat 29.08.2024 Entscheidung
Beschlussvorschlag
(zu Ziffer 1.: Rechnungsprüfungsausschuss, zu Ziffer 2.: Rat
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungs-
prüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 zu Eigen
und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab:
Der von der Kämmerin aufgestellte und von der Oberbürgermeisterin
bestätigte Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht wird gemäß
§ 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.
Die Prüfung hat im Ergebnis zu keinen relevanten Einwendungen ge-
führt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Gesamtab-
schluss und der Gesamtlagebericht mit Ausnahme der Einhaltung
der in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Fristen den ge-
setzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonsti-
gen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Konzerns Bundesstadt Bonn.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen,
gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 96 Abs. 1 S.1 GO NRW den Gesamt-
abschluss für das Jahr 2020 festzustellen.
2. Der Rat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß
vorstehender Ziffer 1. und beschließt, den Gesamtabschluss für das Jahr
2020 festzustellen.Seite 1 von 224
Seite 2
Begründung
Die Kommunen haben nach § 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-
Westfalen (NKFEG) spätestens zum 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss
gem. § 116 GO NRW i. V. m. § 50 ff. KomHVO NRW unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungsle-
gung (GoK) aufzustellen. Danach ist jedes Jahr für den Abschlussstichtag 31.
Dezember ein Gesamtabschluss aufzustellen
Der Gesamtabschluss vermittelt einen Gesamtüberblick über die kommunale
Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage, in dem er alle aus der Kern-
verwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche sowie weitere wirtschaftliche
Beteiligungen einbezieht. Hierzu hat die Gemeinde ihren Jahressabschluss und
die Jahresabschlüsse ihrer wesentlichen verselbstständigten Aufgabenbereiche
(vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamt-
bilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapital-
spiegel. Er ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen.
In seiner Sitzung am 01.02.2024 nahm der Rat den Entwurf des jetzt zum Be-
schluss anstehenden Gesamtabschlusses 2020 nach § 116 i. V. m. § 95 GO
NRW zur Kenntnis und verwies ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungs-
ausschuss.
Zu Ziffer 1.
Gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprü-
fungsausschuss den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht unter Ein-
beziehung des Prüfungsberichtes; zur Durchführung hat er sich entsprechend
§ 102 Abs. 2 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Das Rech-
nungsprüfungsamt hat die betreffende Prüfung zwischenzeitlich vollzogen und
einen Prüfungsbericht erstellt.
Der Gesamtabschluss ist gemäß § 102 Abs. 11 GO NRW i. V. m. § 102 Abs. 3
GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
Stadt Bonn vermittelt.
Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen und die sie ergänzenden
ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden
sind.
Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ergaben sich keine
relevanten Feststellungen.Seite 2 von 224
Seite 3
Gemäß § 116 Abs. 8 i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW stellt der Rat den vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss fest.
Zu Ziffer 2.
In der Gremienfolge beschließt der Rat anschließend auf der Grundlage der
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses.
Anlage/n
1 Prüfbericht und Gesamtabschluss 2020 (öffentlich)Seite 3 von 224
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes
RPA Bonn
Kommunale Prüfung und Beratung
Herausgegeben von: Die Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn, Rechnungsprüfungsamt/Presseamt, Titelbild: @stockpics/fotolia.com, Stift: @by-studio/fotolia.comSeite 4 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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I
Inhaltsverzeichnis
Seite
A Prüfungsauftrag 1
B Allgemeines zur Durchführung der Prüfung 2
I. Gegenstand der Prüfung 2
II. Art und Umfang der Prüfung 3
III. Prüfungszeitraum und Prüfungsteam 6
C Grundsätzliche Feststellungen 6
I. Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses 6
II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt 7
D Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung des
Gesamtabschlusses 16
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 16
II. Stichtag des Gesamtabschlusses und Konsolidierungskreis 18
III. Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse 20
IV. Erläuterungen zur Rechnungslegung 21
V. Konsolidierungsmaßnahmen 23
VI. Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung und -eigenkapitalspiegel 25
VII. Aussagen zum Gesamtanhang und zur Kapitalflussrechnung 26
VIII. Aussagen zum Gesamtlagebericht 30
IX. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 31
X. Beteiligungsbericht 35
E Bestätigungsvermerk 37
Anlage Gesamtabschluss 2020Seite 5 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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II
Abkürzungsverzeichnis
Auf die Erläuterung allgemein gebräuchlicher Abkürzungen wurde verzichtet.
bonnorange
DRS
bonnorange AöR
Deutsche Rechnungslegungsstandards
EnW Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH
GO NRW Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
GPA Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
HGB Handelsgesetzbuch
IDR Institut der Rechnungsprüfer
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer
KomHVO NRW Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
MVA Müllverwertungsanlage Bonn GmbH
NKF Neues Kommunales Finanzmanagement
REK Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation
SAP Fa. SAP AG (Systeme, Anwendungen und Produkte in der
Datenverarbeitung)
SEM-BCS Strategic Enterprise Management Business Consolidation
System (Konsolidierungssoftware der Fa. SAP)
SGB Städtisches Gebäudemanagement
SWB
SWBB
SWBBad
SWBD
Stadtwerke Bonn GmbH
Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH
Stadtwerke Bonn Bad GmbH
Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH
SWBV Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH
VEBOWAG Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG
VV
WTV
Verwaltungsvorschrift(en)
WahnbachtalsperrenverbandSeite 6 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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1
A Prüfungsauftrag
Nach § 102 Abs. 11 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
sind der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht, vor Feststellung
durch den Rat, durch die örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen (Gesamtab-
schlussprüfung). In die Prüfung ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prü-
fung des Gesamtabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetz-
lichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen
oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzu-
legen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen Bestim-
mungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns Bundesstadt Bonn wesentlich auswirken, bei gewissen-
hafter Berufsausübung erkannt werden.
Der Gesamtlagebericht ist dahingehend zu prüfen, ob er mit dem Gesamt-
abschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Eindrücken in Einklang
steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns
Bundesstadt Bonn vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung
des Lageberichts hat sich ebenfalls darauf zu erstrecken, ob die gesetzli-
chen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind.
Über Art und Umfang der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der
Bundesstadt Bonn sowie über das Ergebnis der Prüfung des Gesamtab-
schlusses 2020 berichtet gemäß § 102 Abs. 11 in Verbindung mit § 102
Abs. 1 GO NRW dieser Prüfungsbericht, der in Anwendung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts
der Wirtschaftsprüfer (vgl. IDW PS 450) sowie der Leitlinien zur Berichter-
stattung bei kommunalen Abschlussprüfungen des Instituts der Rechnungs-
prüfer (vgl. IDR Prüfungsleitlinie 260) erstellt wurde.
Daneben beachtet das Rechnungsprüfungsamt die Leitlinien zur Prüfung
von kommunalen Gesamtabschlüssen des IDR (vgl. IDR Prüfungsleitlinie
300).Seite 7 von 224
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2
B Allgemeines zur Durchführung der Prüfung
I. Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Prüfung ist der Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2020
mit seinen in § 50 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
(KomHVO NRW) aufgeführten Bestandteilen.
Beim Gesamtabschluss handelt es sich nicht um ein eigenständiges, aus
einer Konzernbuchhaltung abgeleitetes Rechenwerk. Vielmehr wird das
Zahlenwerk aus den Einzelabschlüssen der Kommune und der einbezoge-
nen verselbstständigten Aufgabenbereiche unter Berücksichtigung erfor-
derlicher Anpassungen erstellt.
Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung des Gesamtabschlusses und des Ge-
samtlageberichts nach den Vorschriften der GO NRW bzw. der KomHVO
NRW liegen in der Verantwortung der Oberbürgermeisterin der Bun-
desstadt Bonn.
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es gemäß § 102 GO NRW, auf der
Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung ein Urteil über den
Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht abzugeben.
Dazu hat die Rechnungsprüfung den Gesamtabschluss bestehend aus Ge-
samtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang sowie den Ge-
samtlagebericht, die Kapitalflussrechnung und den Eigenkapitalspiegel für
das Haushaltsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2020 des Konzerns Bun-
desstadt Bonn geprüft.
Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages wurden die Einhaltung der
gesetzlichen Vorschriften über den Gesamtabschluss und den Gesamtla-
gebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichenSeite 8 von 224
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Bestimmungen über den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht ge-
prüft. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie
die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtli-
cher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit von Gesamtab-
schluss und Gesamtlagebericht betreffen, nicht Gegenstand unserer Prü-
fung.
II. Art und Umfang der Prüfung
Das Rechnungsprüfungsamt der Bundesstadt Bonn hat die Prüfung nach
§ 102 GO NRW auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansat-
zes unter Beachtung der vom IDR und IDW festgestellten Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfungen vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzufüh-
ren, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann,
ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten
oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist und ob der Gesamtlage-
bericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns der
Stadt vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtab-
schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Unter Einsatz der Prüfsoftware „AuditSolutions für kommunale Prüfung“ und
dem risikoorientierten Prüfungsansatz führte die Prüfungsplanung zu den
folgenden Schwerpunkten:
- Prüfung des Konsolidierungskreises
- Einheitlichkeit der Bewertung im Konzern
- Kapitalkonsolidierung
- Entwicklung des Eigenkapitals und des Ergebnisses des Konzerns Bun-
desstadt BonnSeite 9 von 224
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- Schuldenkonsolidierung
- Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- Kapitalflussrechnung
- Gesamtanhang und Gesamtlagebericht
Innerhalb der Planung erfolgte unter Zuhilfenahme der Prüfsoftware auch
die Festlegung einer Wesentlichkeitsgrenze, die für die Beurteilung der Aus-
wirkungen von festgestellten Unrichtigkeiten und Verstößen maßgeblich ist.
Für die Bearbeitung der Prüffelder enthält die Software einen vollständigen
Katalog an Arbeitsprogrammen, in denen die vorzunehmenden Prüfungs-
handlungen konkret und detailliert vorgegeben werden.
Eingeschlossen ist die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewer-
tungs-, Konsolidierungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Ein-
schätzungen der Oberbürgermeisterin und der Stadtkämmerin sowie eine
Beurteilung der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses und des Gesamt-
lageberichts.
Sofern Jahresabschlüsse von anderen Abschlussprüfern geprüft wurden,
hat die Rechnungsprüfung zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in
den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse die Prüfungser-
gebnisse dieser Abschlussprüfer überprüft und verwertet (vgl. Abschnitt
Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse).
Der Gesamtanhang wurde darauf geprüft, ob die gesetzlich geforderten An-
gaben vollständig und zutreffend sind.
Gegenstand der Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Gesamt-
lageberichts waren die Vollständigkeit, Richtigkeit und Darstellung der im
Gesamtlagebericht anzugebenden Sachverhalte. Die Angaben im Gesamt-
lagebericht wurden unter Berücksichtigung der während der Abschlussprü-
fung gewonnenen Erkenntnisse dahingehend beurteilt, ob sie in EinklangSeite 10 von 224
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mit dem Gesamtabschluss stehen, den gesetzlichen Vorschriften entspre-
chen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bun-
desstadt Bonn vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Ent-
wicklung zutreffend darstellen.
Im Weiteren haben wir die Überleitung der Jahresabschlüsse der Tochter-
unternehmen auf die für den Konzern der Bundesstadt Bonn geltenden Vor-
schriften (sog. Kommunalbilanzen II) geprüft.
Art, Umfang und zeitlicher Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie
der Einsatz der Prüfenden wurden im Hinblick auf die Prüfungsschwer-
punkte unter Berücksichtigung der Risikoeinschätzung sowie der Wesent-
lichkeit bestimmt.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler
mit hinreichender Sicherheit hätten erkannt werden müssen. Die Prüfdoku-
mentation ist in ihrer Gesamtheit ausführlich in der eingesetzten Prüfsoft-
ware „AuditSolutions für kommunale Prüfung“ digital abgebildet und hinter-
legt. Die wesentlichen Aussagen und Ergebnisse der Prüfung wurden in
diesem Bericht zusammengefasst.
Ausgangspunkt der Prüfung war der geprüfte Gesamtabschluss zum
31. Dezember 2019. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung für das Jahr
2020 wurde darauf geachtet, dass die Eröffnungsbilanzwerte keine falschen
Angaben enthalten, die den zu prüfenden Gesamtabschluss wesentlich be-
einflussen und dass die zulässigen Ausweis-, Bilanzierungs-, Bewertungs-
und Konsolidierungsmethoden stetig im Zeitablauf angewendet werden.
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns durch die
Verwaltungsleitung und die von ihr benannten Mitarbeitenden erteilt.Seite 11 von 224
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Die Kämmerin hat die Vollständigkeit des Gesamtabschlusses und des Ge-
samtlageberichts zum 31. Dezember 2020 am 25.06.2024 schriftlich bestä-
tigt.
III. Prüfungszeitraum und Prüfungsteam
An der von Februar 2024 bis Ende Mai 2024 durchgeführten Prüfung des
Gesamtabschlusses 2020 sowie der Abfassung und Erstellung des Berich-
tes waren beteiligt: Dr. Daniel Pütz (Prüfungsleitung), Jürgen Suhr (stellv.
Prüfungsleitung), Inge Wichterich (Prüfungskoordination) und Tanja Veit.
C Grundsätzliche Feststellungen
I. Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 wurde seitens der Kämmerin
- unmittelbar nach Aufstellung und Prüfung des Gesamtabschlusses 2019 -
am 19.12.2023 aufgestellt und unter dem gleichen Datum von der Oberbür-
germeisterin bestätigt. Er wurde dem Rat zu seiner Sitzung am 01.02.2024
vorgelegt, der ihn nach Kenntnisnahme zur Prüfung an den Rechnungsprü-
fungsausschuss verwiesen hat (vgl. DS-Nr. 232352).
Der Gesamtabschluss 2020 wurde damit nicht gemäß § 116 Abs. 8 GO
NRW „innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag“ auf-
gestellt und die Frist somit um mehr als ein Jahr überschritten.
In der Folge konnte die gemäß § 116 Abs. 9 in Verbindung mit § 96 Abs. 1
GO NRW vorgesehene Frist bis spätestens 31.12.2021 für die Prüfung des
Gesamtabschlussentwurfs durch das Rechnungsprüfungsamt sowie die
Feststellung desselben durch den Rat zwangsläufig nicht eingehalten wer-
den.
Diese seit Jahren bekannte Problemstellung erledigt sich perspektivisch,
wenn alle ausstehenden Gesamtabschlüsse aufgeholt wurden.Seite 12 von 224
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Der Gesamtabschluss setzt sich aus den in § 50 Abs. 1 KomHVO NRW
benannten Bestandteilen zusammen:
- Gesamtergebnisrechnung 2020
- Gesamtbilanz zum 31.12.2020
- Gesamtanhang
- Kapitalflussrechnung
- Eigenkapitalspiegel
- Gesamtlagebericht
II. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der Stadt
Die Oberbürgermeisterin und die Stadtkämmerin haben im Lagebericht und
im Gesamtabschluss die wirtschaftliche Lage des Konzerns Bundesstadt
Bonn beurteilt. Gemäß Ziff. 4.2.1 IDR Prüfungsleitlinie 260 hat das Rech-
nungsprüfungsamt zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage Stellung zu
nehmen.
Aus Sicht der Rechnungsprüfung sind folgende wesentliche Aussagen zur
wirtschaftlichen Lage sowie zum Geschäftsverlauf hervorzuheben:
- Der Schwerpunkt auf der Vermögensseite der Gesamtbilanz liegt mit rd.
93,4 % beim Anlagevermögen. Das Anlagevermögen besteht aus im-
materiellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und Finanzanlagen
und ist langfristig im Konzern gebunden. Dabei stellen die Sachanlagen
mit 5.371.471 TEUR (88,6 %) wertmäßig den größten Bilanzposten im
Konzern dar. Innerhalb dieses Postens fällt insbesondere das Infrastruk-
turvermögen mit 2.244.837 TEUR ins Gewicht. Diese Position umfasst
41,8 % der Sachanlagen und geht hauptsächlich auf den Bestand der
Kernverwaltung sowie auf Vermögensgegenstände der Energie- und
Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW) und der Bonn-Netz
GmbH zurück.Seite 13 von 224
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- Das Gesamteigenkapital zum Bilanzstichtag entspricht 17,3 % der Ge-
samtbilanzsumme. Auf Fremdkapital (einschließlich Sonderposten) ent-
fallen dementsprechend 82,7 %.
- Der Anteil an Sonderposten an der Gesamtbilanzsumme beträgt
20,2 %. Dabei werden die Sonderposten für den Gebührenausgleich
ausschließlich bei der Kernverwaltung ausgewiesen. Die Sonderposten
für Zuwendungen entfallen hauptsächlich auf die Bundesstadt Bonn
(82,9 %) und das Städtische Gebäudemanagement Bonn - SGB (9,4 %).
- Die Rückstellungen zum 31.12.2020 betragen 1.003.311 TEUR und
nehmen einen Anteil von 16,5 % an der Gesamtbilanzsumme ein. Dabei
machen die Pensionsrückstellungen mit 83,9 % und 842.073 TEUR den
Großteil der Position aus.
- Die Verbindlichkeiten werden mit 2.725.909 TEUR ausgewiesen, was
einer Quote von 45,0 % entspricht. Aus dem Gesamtbestand der Ver-
bindlichkeiten entfallen 61,6 % auf Verbindlichkeiten aus Investitionskre-
diten und 23,8 % auf Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssiche-
rung. Die Investitionskredite kommen neben der Bundesstadt Bonn
hauptsächlich aus anlagenintensiven Gesellschaften (Stadtwerke Bonn
GmbH - SWB, EnW, SGB und Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG -
VEBOWAG).
- Die ordentlichen Gesamterträge des Konzerns Bundesstadt Bonn in
Höhe von 2.054.689 TEUR gehen größtenteils auf die Steuern und ähn-
lichen Abgaben der Bundesstadt Bonn (30,9 %) sowie die privatrechtli-
chen Leistungsentgelte (27,6 %), die insbesondere die Umsatzerlöse
der vollkonsolidierten Einheiten mit Dritten widerspiegeln, zurück. Ge-
meinsam mit den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten machen
diese Positionen 67,8 % der ordentlichen Gesamterträge aus.Seite 14 von 224
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- Den ordentlichen Gesamterträgen stehen die ordentlichen Gesamtauf-
wendungen mit 2.044.268 TEUR gegenüber. Den größten Anteil haben
die Personalaufwendungen mit 27,8 %. Daneben fallen die Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen mit 26,6 % und die Transferaufwen-
dungen mit 24,1 % ins Gewicht.
- Das Gesamtfinanzergebnis fällt mit -34.667 TEUR negativ aus. Der
Grund dafür liegt insbesondere in der hohen Zinsbelastung.
- Aus dem wertmäßigen Überhang der Aufwandspositionen im Vergleich
zu den Ertragspositionen resultiert ein negatives Gesamtergebnis der
laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von -24.246 TEUR.
- Das anderen Gesellschaftern zuzurechnende Ergebnis beträgt
-8.534 TEUR. Somit beläuft sich der Gesamtjahresfehlbetrag laut
Bilanz auf -32.780 TEUR. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Ge-
samtjahresverlust laut Bilanz um 14.389 TEUR verschlechtert.
Die Aussagen zur wirtschaftlichen Lage sowie zum Geschäftsverlauf ver-
mitteln insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage des Konzerns Bun-
desstadt Bonn.
Im Gesamtlagebericht wurden nach Auffassung der Rechnungsprüfung fol-
gende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung sowie zu den
Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns getroffen:
- Grundsätzlich zeigen die Erfahrungen, dass für die Kernverwaltung die
allgemeinen Deckungsmittel aus Steuern starken Schwankungen unter-
worfen und damit schlecht zu schätzen sind. Gleichermaßen steigen die
Aufwendungen durch nicht beeinflussbare Tatbestände. Tarifab-
schlüsse und wachsende Sozialaufwendungen stellen enorme Belas-
tungen dar. Weiterhin sind als Risiken die Aufwendungen für dieSeite 15 von 224
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Beethovenhalle, steigende Zinsen, die Gewerbesteuerentwicklung so-
wie der Sanierungsstau bei den städtischen Gebäuden zu nennen. Für
die Fehlbeträge der Jahre 2011 bis 2016 musste die allgemeine Rück-
lage zur Deckung herangezogen werden. Die Jahresüberschüsse der
Jahre 2017 und 2018 wurden der Ausgleichsrücklage zugeführt und die
Fehlbeträge der Jahre 2019 und 2020 dieser wieder entnommen.
- Nach wie vor können die mit der Reform der Grundsteuer ab dem Jahr
2025 verbundenen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nicht
konkret abgesehen werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in
seiner Entscheidung vom 10.04.2018 die Grundsteuer in ihrer bisheri-
gen Form für verfassungswidrig erklärt hatte, haben Bundestag und
Bundesrat fristgerecht Ende 2019 insgesamt drei Gesetze verabschie-
det, die der Umsetzung einer Grundsteuer-Reform dienen. Die Landes-
regierung NRW hat Anfang Mai 2021 festgelegt, dass sie von der Öff-
nungsklausel bei der Grundsteuer keinen Gebrauch macht. Damit gilt
das Bundesmodell - wie in der Mehrzahl der Länder - ohne eigenes Ge-
setzgebungsverfahren auch für Nordrhein-Westfalen. Die Festsetzung
der Grundsteuer nach den bislang geltenden Grundlagen erfolgt noch
bis einschließlich 31.12.2024. Die neu berechnete Grundsteuer wird ab
dem 01.01.2025 zu zahlen sein.
- Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich in 2021 insbesondere die
Einnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer gegenüber
der ursprünglichen Planung (noch ohne Berücksichtigung der negativen
Auswirkungen der Corona-Pandemie) deutlich reduziert. Zwar können
die coronabedingten Haushaltsbelastungen gem. § 4 Abs. 5 NKF-CUIG
zunächst als außerordentliche Erträge neutralisiert werden, verlagern al-
lerdings die Belastungen auf die nachfolgenden Jahre, da sie ab dem
Jahr 2026 über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ
einmalig gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden
müssen.Seite 16 von 224
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- Es ist zu befürchten, dass der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine,
der am 24.02.2022 begonnen hat, erhebliche negative Auswirkungen
auf die gesamtwirtschaftliche Lage und damit auch auf den städtischen
Haushalt haben wird. Dies betrifft zum einen die Kosten, die mit der Auf-
nahme von Ukraineflüchtlingen verbunden sind. Zum anderen ist mit
deutlichen Preissteigerungen - insbesondere bei Energie und Rohstof-
fen - sowie mit höheren Zinsaufwendungen zu rechnen.
- Zu beachten ist, dass die Pandemie und der Angriffskrieg Russlands auf
die Ukraine Einfluss auf fast alle konsolidierten Bereiche hat und inso-
fern zu einer deutlich negativeren Entwicklung führen kann.
- Die Hauptrisiken der SWB resultieren aus möglichen Steuernachforde-
rungen aufgrund einer steuerlichen Betriebsprüfung sowie in den poten-
ziellen Bedrohungen im IT-Bereich. Diese können u. a. in der Zerstörung
des Rechenzentrums liegen oder auch im Verlust von Daten durch z. B.
Schadsoftware oder auch unerlaubten Fremdzugriffen auf interne Da-
ten.
Zentrales Risiko für Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB) und
SWB ist nach wie vor die Gefahr, dass durch eine Änderung im Körper-
schaftsteuergesetz der steuerliche Querverbund wegfällt.
Aufgrund der Wirkung der DSGVO und des EuGH-Urteils "Schrems II"
könnte es durch unbeabsichtigte Datenschutzverstöße zu hohen Buß-
geldern kommen. Durch vielfältige Maßnahmen organisatorischer wie
operativer Natur im gesamten Konzern wird dem entgegengewirkt. Wei-
tere Einzelrisiken, die sich durch größere Schadenshöhen oder hohe Er-
wartungswerte hervorheben, liegen unter anderem in einer drohenden
Rückzahlung der Hafenförderung, sofern die Auflagen des Zuwen-
dungsbescheids nicht erfüllt werden.Seite 17 von 224
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Weiterhin sind zu nennen: mögliche zukünftige Beteiligungsverluste an
der Trianel GmbH und der Trianel Gas Kraftwerk Hamm GmbH & Co.
KG, die mögliche Inanspruchnahme des Trianel-Kreditrisikopools und
eine mögliche Bürgschaftsinanspruchnahme durch die Kommunale Zu-
satzversorgung Westfalen-Lippe (KZVW).
- Bei der EnW steigt der Wettbewerbsdruck im liberalisierten Markt nach
wie vor. Der Anbieterwechsel durch den Kunden sowie die kundenei-
gene Umsetzung von effizienzsteigernden Maßnahmen führen zu wei-
teren Absatzrückgängen. Dem wird fortlaufend durch differenzierte Mar-
ketingmaßnahmen und Entwicklung von wettbewerbsfähigen Produkten
entgegengesteuert. Risiken sieht die EnW mittelfristig in möglichen
Preissteigerungen bei Strom und Gas, die aufgrund der aktuellen Wett-
bewerbssituation nicht mehr in vollem Umfang bei den Tarifkunden
durchsetzbar sind. Insbesondere im mengenstarken Sondervertrags-
kundengeschäft wird versucht, dieses Risiko durch die höchstmögliche
Synchronisation von Beschaffungs- und Absatzverträgen zu minimieren.
- Die hohe Unbeständigkeit bei der Schaffung der gesetzlichen Rahmen-
bedingungen, insbesondere durch kurzfristige Änderungen der energie-
wirtschaftlichen Gesetzgebung sowie die Festlegungen der Bundes-
netzagentur, prägt nach wie vor in hohem Maß die Entwicklung der
Energiewirtschaft insgesamt und beeinflusst maßgebend die Risikolage
der Bonn-Netz GmbH. Die betriebenen Anlagen der vorhandenen Netze
unterliegen den Risiken von Betriebsstörungen und -unterbrechungen,
denen durch systematische Durchführung von Wartung und Instandhal-
tung sowie Entstörungsdiensten begegnet wird. Wegen der Übertragung
der Strom- und Gasnetze der EnW gingen die damit verbundenen Risi-
ken der EnW auf die Bonn-Netz GmbH über. Neben den Netzrisiken
zählen dazu auch die Risiken im Zusammenhang mit der Leitwarte bzw.
dem Betriebsgebäude. Mit Blick auf die nächsten Jahre im Regulie-
rungsgeschehen hat die Bonn-Netz GmbH bereits im Jahr 2015 mit derSeite 18 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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zukünftigen Ausrichtung und der damit verbundenen wirtschaftlich opti-
malen Positionierung des Verteilnetzbetriebes begonnen. Die Neustruk-
turierung der Bonn-Netz GmbH als große Netzgesellschaft, bei der seit
dem 1. Januar 2015 die Mitarbeitenden der technischen Betriebsführung
und des Netzvertriebes direkt beim Netzbetreiber angestellt sind, und
der Übergang des Eigentums der Strom- und Gasnetze von der EnW
auf die Bonn-Netz GmbH zum 1. Januar 2016, bieten auch zukünftig die
Chance, Kostenvorteile zu erzielen, Synergieeffekte zu schaffen und
Kostenkürzungspotenzialen der Regulierungsbehörden entgegenzuwir-
ken.
- Betriebliche Risiken der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV) mit
vergleichbar sehr hohen Schadenswerten, jedoch meist mit kleinen Ein-
trittswahrscheinlichkeiten, sind u. a. mögliche Zerstörungen von Be-
triebshöfen durch Brände, Ausfälle von technischen Einrichtungen der
Betriebsführung sowie mögliche Serienfehler von Schienenfahrzeugen,
die sich aufgrund der Komplexität der eingesetzten Technik bisher noch
nicht bemerkbar gemacht haben könnten. Als größtes betriebliches Ri-
siko wird ein möglicher Terroranschlag im U-Bahn-Haltepunkt gesehen.
Wie der missglückte Anschlag am oberirdischen Hauptbahnhof Bonn im
Jahr 2012 zeigte, besteht eine potenzielle Bedrohung.
Die Corona-Pandemie hat sich vor allem im Rückgang der Fahrgeldein-
nahmen bemerkbar gemacht. Diese wurden durch den ÖPNV-Rettungs-
schirm des Bundes und der Länder kompensiert. Das mit Beginn der
Corona-Pandemie hinzugekommene Risiko, dass einzelne Werkstattbe-
triebe in der Gesellschaft sowie der Bus-/Bahnbetrieb nicht vollständig
aufrechterhalten werden können, ist so nicht eingetroffen. Der Betrieb
konnte weitestgehend aufrechterhalten werden.
Aus dem politischen Raum kommt das Bestreben, notwendige Fahr-
preiserhöhungen nur noch in einem sehr geringen Maß an den FahrgastSeite 19 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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weiterzugeben. Bei fehlender externer Kompensation ist mit einer wei-
teren Verschlechterung des Unternehmensergebnisses zu rechnen.
Das Risiko mit der größten Schadenshöhe ergibt sich aus der gesamt-
schuldnerischen Haftung im Rahmen des Konzern-Cash-Managements.
Weitere Priorität für die Folgejahre wird es sein, durch den Ausbau und
die Modernisierung der Infrastruktur, der Weiterentwicklung von elektro-
nischen Vertriebs- und Ticketlösungen sowie durch Vernetzung von di-
gital übergreifenden ÖPNV-/Mobilitätsinformationen die verkehrlichen
und ökologischen Vorteile des öffentlichen Personennahverkehrs im
Wettbewerb zum Individualverkehr für die SWBV zu nutzen.
- Als elementares Bestandsrisiko der Müllverwertungsanlage Bonn
GmbH (MVA) entwickelt sich in den kommenden Jahren das Alter der
Anlage. 2022 wird sie 30 Jahre alt. Die MVA begegnet diesem Risiko u.
a. mit einer umfassenden Zustandsanalyse des Betriebes, der Anpas-
sung der Instandhaltungsphilosophie und der Entwicklung einer Investi-
tionsstrategie (Projekt bonNova). Es besteht latent das Risiko, dass die
Verbrennungsasche als ökotoxisch eingestuft wird. Dies hätte zur Kon-
sequenz, dass die Schlacke zu deutlich höheren Preisen als geplant ent-
sorgt werden müsste. Die Entwicklung wird über die Verbände ITAD und
Confederation of European Waste-to-Energy Plants (CEWEP) intensiv
begleitet, so dass die notwendigen Informationen frühzeitig vorliegen.
Durch ihre Komplexität, die Größe der Anlagentechnik und die Schnitt-
stellen zum Heizkraftwerk Nord der EnW ist die Gesamtanlage verschie-
denen betrieblichen Risiken ausgesetzt, denen durch entsprechende
Maßnahmen gegengesteuert wird. Risiken mit größtem Schadenspoten-
zial sind hier mögliche Anlagenstillstände, die aus Grenzwertüberschrei-
tungen sowie Ausfällen von größeren Anlagenteilen (u. a. Wäscher,
Dampfleitung zum Heizkraftwerk Nord o. ä.) resultieren. Eine für die
MVA zumindest temporär als Chance zu betrachtende positiveSeite 20 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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Auswirkung der Pandemie ist in dem Anstieg der Restabfallmengen aus
privaten Haushalten zu sehen. Diese Entwicklung verbessert die aktu-
elle Auslastung über Siedlungsabfälle aus dem Einzugsgebiet des
Zweckverbands Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) und hat
natürlich auch Auswirkungen auf die zu erzielenden Umsätze.
- Beim SGB liegen Risiken im Bereich des Kita-Baus, der Schulen (Stich-
wort: Rückkehr von G8 zu G9) mit der Schaffung von zusätzlichen 63
Klassenräumen in Bonn, dem Rechtsanspruch auf OGS-Betreuung und
Großprojekten im Bereich der Kultur (Stichwort: Oper, Stadthalle Bad
Godesberg usw.). Nicht zu vernachlässigen ist auch der Instandset-
zungsbedarf der Sportstätten im Rahmen des Sportentwicklungskon-
zeptes und die Diskussion um die Zukunft des Stadthauses. Notwendige
Personalkapazitäten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sind weder in
dem notwendigen Umfang noch in der erforderlichen Zeit zu gewinnen,
sondern es bedarf vielfältiger Anstrengungen, um diese für die zukünfti-
gen Aufgaben zu generieren.
- Die COVID-19-Pandemie erfordert beim Theater der Bundesstadt Bonn
weiterhin hohe Flexibilität bei der Programmplanung in der Spielzeit
2021/2022. Weiterhin war das Theater durch den schlechten baulichen
Zustand der Liegenschaften und die damit verbundene Sanierungsnot-
wendigkeit, den Fachkräftemangel sowie der Klimanotstand von erheb-
lichen Risiken betroffen.
- Die wesentlichen Risiken der VEBOWAG beziehen sich auf Mietrück-
standsrisiken. Ob die aktuellen und künftigen Maßnahmen zur Eindäm-
mung der COVID-19-Pandemie und damit einhergehende Auswirkun-
gen auf die finanzielle Situation der Mieterinnen und Mieter auch künftig
nur geringen Einfluss auf das Zahlungsverhalten haben werden, ist zum
Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts nicht einschätzbar.Seite 21 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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Die Chancen liegen in der kontinuierlich verbesserten Ertragskraft zur
Finanzierung der energetischen und demografischen Erneuerung der
Wohnungsbestände sowie im Neubau und in der Nachverdichtung von
Wohnungen auf vorhandenen Grundstücksreserven.
Die Aussagen im Gesamtlagebericht spiegeln insgesamt die künftige Ent-
wicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung bezo-
gen auf den Gesamtabschluss 2020 zutreffend wider.
D Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung des Gesamt-
abschlusses
Von einer generellen Aufgliederung und Erläuterung der Bilanzpositionen,
der Gesamtergebnisrechnung und Kapitalflussrechnung wird abgesehen,
da sie nicht zum Verständnis der Gesamtaussage des Gesamtabschlusses
erforderlich sind. Insoweit verweist die Rechnungsprüfung auf die Angaben
im Anhang und Lagebericht.
Einzelnen Positionen werden im Folgenden nur dann behandelt, wenn Fest-
stellungen zu treffen waren.
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Für die Erstellung des Gesamtabschlusses 2020 lag zur Regelung fachli-
cher und organisatorischer Fragen die „Richtlinie zur Aufstellung des NKF-
Gesamtabschlusses der Bundesstadt Bonn“ (Gesamtabschlussrichtlinie) im
Entwurf vom 09.02.2023, geändert durch Neufassung vom 04.04.2023 vor.
Die Gesamtabschlussrichtlinie enthält die Regelungen für die konsolidierte
Rechnungslegung und dient zur Sicherstellung einer einheitlichen Bilanzie-
rung und Bewertung im Konzern Bundesstadt Bonn. Als Arbeitshilfen sind
der Richtlinie die Festlegungen zum Konsolidierungskreis, der örtliche Po-
sitionenplan mit Erläuterungen, die Überleitungstabellen für die Meldedaten
der verbundenen Unternehmen sowie der Terminplan als Anlagen beige-
fügt.Seite 22 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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Entsprechend der Gesamtabschlussrichtlinie fassen die Gesellschaften die
von ihnen zu liefernden Daten in sogenannten Meldedateien zusammen. Im
Fachbereich werden die Dateien auf Plausibilität und technische Umsetz-
barkeit geprüft und die Zahlen in die Konsolidierungssoftware SEM-BCS
(Strategic Enterprise Management - Business Consolidation System) der
Firma SAP übernommen. Mit Hilfe dieser Software findet die Konsolidierung
statt.
Das SAP-Modul SEM-BCS kann Meldedaten aus dem produktiven SAP-
System sowie Stammdaten und Einzelabschlussdaten als Datei aus Nicht-
SAP-Systemen übernehmen. Eine Ablieferung von buchführungsrelevan-
ten Daten an das operative SAP-System findet jedoch nicht statt, insofern
handelt es sich nicht um ein prüfungspflichtiges Zulieferprogramm.
Der Fachbereich (bis 01.07.2021 bei Amt 20-2 angesiedelt, danach bei Amt
01-3 und seit November 2021 im Referat Beteiligungsmanagement) hat zu-
letzt im Dezember 2017 eine fachliche Prüfung des SAP-Moduls BCS im
Zusammenhang mit einem Systemumzug vorgenommen. Die Testdoku-
mentation hierzu wurde dem Rechnungsprüfungsamt als Datei zur Verfü-
gung gestellt (Stand: 17.02.2017). Ihr ist zu entnehmen, dass gegen die
Anwendung weder in sachlicher noch in fachtechnischer Hinsicht Bedenken
bestehen. Seitdem wurden regelmäßig bei Releasewechseln durch den
Fachbereich Testungen vorgenommen.
Die zum Meldepaket zugehörigen Meldedateien Bilanz und Ergebnisrech-
nung sind „Excel gestützt“. Diese werden von den voll zu konsolidierenden
Organisationen bearbeitet, von Abschlussprüfenden einer prüferischen
Durchsicht unterzogen und von den Mitarbeitenden des Fachbereichs in die
Konsolidierungssoftware SAP SEM-BCS eingelesen.
Die Stichprobenprüfung ergab, dass die Inhalte der Konsolidierungspakete
korrekt in die Software übernommen wurden.Seite 23 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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Die im Rahmen des Gesamtabschlusses manuell vorgenommenen Bu-
chungen werden in einem Belegjournal vollständig und fortlaufend festge-
halten. Diese sind insoweit förmlich ordnungsgemäß und sachlich richtig.
Die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ist aus Sicht der Rech-
nungsprüfung gegeben.
Der Gesamtabschluss inklusive Gesamtlagebericht, die Gesamtabschluss-
richtlinie sowie die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen den gesetz-
lichen Vorschriften sowie den sie ergänzenden Verordnungen und sonsti-
gen ortsrechtlichen Bestimmungen.
II. Stichtag des Gesamtabschlusses und Konsolidierungskreis
Stichtag der Jahresabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sowie des
Gesamtabschlusses ist mit Ausnahme des Theaters der Bundesstadt Bonn
einheitlich der 31. Dezember 2020.
Das Theater der Bundesstadt Bonn stellt seinen Jahresabschluss wie im
Kulturbereich üblich zum 31. Juli auf. Auf die Aufstellung eines Zwischen-
abschlusses zum 31.12.2020 wurde auf Grund des gleichbleibenden Ge-
schäftsverlaufs und dem Fehlen von Vorgängen von besonderer Bedeutung
verzichtet.
Der Kreis der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen ist im
Gesamtanhang angegeben. Die Angaben sind zutreffend.
Der Gesamtabschluss des Konzerns der Stadt ergibt sich danach aus der
Zusammenfassung und Konsolidierung des Jahresabschlusses der Bun-
desstadt Bonn mit folgenden Tochterunternehmen:
- Stadtwerke Bonn GmbH (SWB)
- Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH (EnW)
- Bonn Netz-GmbH
- Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWBV)Seite 24 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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- Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
- Stadtwerke Bonn Dienstleistungs-GmbH (SWBD)
- Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (SWBB)
- Stadtwerke Bonn Bad GmbH (SWBBad)
- Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
- Theater der Bundesstadt Bonn
- Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB)
- Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG (VEBOWAG)
- bonnorange AöR (bonnorange)
Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfolgte unverändert zur Kapi-
talkonsolidierung zum 31. Dezember 2019.
Für folgende Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss der Bundesstadt
Bonn wurde eine Equity-Bewertung vorgenommen:
- Wahnbachtalsperrenverband (WTV)
- Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK)
Im Unterschied zur Vollkonsolidierung werden bei der Equity-Methode
keine Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Er-
träge des assoziierten Unternehmens in den Konzernabschluss übernom-
men. Nur die Beteiligung wird im Konzernabschluss gezeigt, wobei diese
bei der Erstbewertung mit dem Buchwert anzusetzen ist, der dem Anteil der
Konzernmutter entspricht. In den Folgejahren wird der Beteiligungsbuch-
wert an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens angepasst.
Die Abgrenzung der Unternehmen, für die eine Equity-Bewertung vorge-
nommen wurde, erfolgte unverändert zur Equity-Bilanzierung zum 31. De-
zember 2019.
Folgende Unternehmen wurden letztlich gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW we-
gen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Er-
trags- und Finanzgesamtlage nicht in den Gesamtabschluss einbezogen:Seite 25 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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- Gesellschaft für Energie- und Gebäudemanagement mbH (EGM)
- SWB Regional Ver- und Entsorgung GmbH (SWBR)
- Fahrbetrieb Bonn GmbH (FBG)
- Vebofutur GmbH
- Core Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co.KG
- Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH (IBFB)
- Auto-Schnellfähre Bad Godesberg-Niederdollendorf GmbH (ASF)
- Beethoven-Stiftung
- Bonn Conference Center Management GmbH (BonnCC)
- Elektrische Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises (SSB)
- Bonner City Parkraum GmbH (BCP)
III. Ordnungsmäßigkeit der einbezogenen Abschlüsse
Die in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und
Schulden der einbezogenen Tochterunternehmen sind nach den auf den
Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn anzuwendenden Methoden ord-
nungsgemäß bilanziert und bewertet. Die nach § 51 Abs. 1 KomHVO NRW
i. V. m. § 308 Handelsgesetzbuch (HGB) vorgeschriebene einheitliche Be-
wertung erfolgte in den für Konsolidierungszwecke aufgestellten Kommu-
nalbilanzen II der Tochterunternehmen. Hinsichtlich der Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Gesamtan-
hang.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 nebst Lagebericht der Bun-
desstadt Bonn wurde von uns, dem Rechnungsprüfungsamt der Bun-
desstadt Bonn, geprüft.
Die Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Tochter-
unternehmen SWB, EnW, Bonn-Netz GmbH, SWBV, MVA, SWBD, SWBB,
SWBBad, SGB, Theater, Seniorenzentren, VEBOWAG und die bonnorange
wurden von anderen Abschlussprüfern geprüft.Seite 26 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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Wir haben die Prüfungsberichte über die Prüfung der handelsrechtlichen
Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 sowie der Lageberichte 2020 der Unter-
nehmen des Konsolidierungskreises kritisch durchgesehen. Ferner haben
wir die Jahresabschlüsse des WTV sowie des REK, für die eine Equity-Be-
wertung vorgenommen wurden, einer kritischen Durchsicht unterzogen.
Demnach sind die einbezogenen Jahresabschlüsse ordnungsmäßig.
IV. Erläuterungen zur Rechnungslegung
Zur Wahrung einheitlicher Bilanzierungsgrundsätze werden die Einzelab-
schlüsse der verbundenen Unternehmen im Rahmen der Erstellung der so-
genannten Kommunalbilanz II übergeleitet. Dabei sind die Vermögensge-
genstände und Schulden der voll zu konsolidierenden Unternehmen an die
Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsgrundsätze, die für die Stadt Bonn ge-
mäß NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) Anwendung finden,
anzupassen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie die Er-
leichterungsregelungen aus dem NKF-Modellprojekt sind gemäß § 52 Abs.
2 KomHVO NRW unter Punkt 4.4 des Gesamtanhangs erläutert.
Die Vereinheitlichung der Einzelabschlüsse umfasst folgende Grundsätze:
 Grundsatz der Einheitlichkeit des Stichtages
Der Gesamtabschluss ist zum Stichtag 31.12. eines Haushaltsjahres auf-
zustellen. Beim Theater wurde auf die Erstellung eines Zwischenab-
schlusses verzichtet (vgl. Ausführungen unter D I dieses Berichts).
 Grundsatz der einheitlichen Währung
Ein Jahresabschluss in fremder Währung wurde von keinem einzubezie-
henden Unternehmen aufgestellt.
 Vereinheitlichung von Ausweis, Ansatz und Bewertung
Die Einzelabschlüsse der verbundenen Unternehmen wurden durch
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften geprüft. Diese wurden auch mit der
prüferischen Durchsicht der von den Gesellschaften zu übermittelndenSeite 27 von 224
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Meldedaten beauftragt. Die prüferischen Durchsichten wurden beschei-
nigt.
Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht haben die Unternehmen erkennbare
Ausweis-, Ansatz- und Bewertungsanpassungen gemäß NKF in den
Konsolidierungsformularsätzen selbst vorzunehmen. Die Gesamtab-
schlussrichtlinie mit dem örtlichen Positionenplan gibt vor, wie die zu
übernehmenden Bilanz- und Ergebnispositionen ggf. in der Konzernbi-
lanz II umzugliedern sind.
Feststellung:
Bei der Prüfung der konsolidierungsvorbereitenden Maßnahmen fielen bei
einer Buchung Differenzen bei den Positionen 2341000000 „Steuerrückstel-
lungen gegenüber Kommune“ sowie 5112611000 „Steuern vom Einkom-
men und vom Ertrag an Vollkonsolidierungskreis“ auf.
Im Rahmen der Erstkonsolidierung war eine Bewertungsanpassung für die
Gewerbesteuer der SWB zu erfassen. Hintergrund ist, dass für die Erfas-
sung nach NKF der Gewerbesteuerbescheid ausschlaggebend ist, während
nach HGB das Datum der Leistung maßgeblich ist. Da der Bescheid und
die Leistung bei der Gewerbesteuer jedoch periodenverschoben sind, war
die HGB-Buchhaltung der Gesellschaft von der leistungsorientierten auf die
zahlungsorientierte Betrachtung der Stadt umzustellen. Das bedeutet, dass
die noch nicht gezahlte Gewerbesteuer, die von der SWB als Steuerrück-
stellung im HGB-Abschluss dargestellt ist, im Gesamtabschluss „ausge-
bucht“ wird, d. h. die Steuerrückstellung und der Aufwand für ihre Bildung
werden reduziert.
Ausgangspunkt für die Betrachtung sind die im Jahresabschluss der SWB
gebildeten Rückstellungen für die Gewerbesteuer. Der Bestand der Rück-
stellung zum 31.12.2019 betrug 1.859.710,60 EUR und wurde im Jahres-
abschluss 2020 um 1.452.110,60 EUR durch Inanspruchnahme reduziert.Seite 28 von 224
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In der Summe ergab sich rechnerisch zum 31.12.2020 ein Rücklagenbe-
stand in Höhe von 407.600 EUR. Im Gesamtabschluss 2020 wurde jedoch
von einem Bestand von 815.200 EUR ausgegangen. Auf der Position
2341000000 wurden daher 407.600 EUR zu viel ausgebucht und korres-
pondierend zu wenig Aufwand auf der Position 5112611000.
Auf Grund seiner Höhe wirkt sich der Fehler nicht wesentlich auf den Ge-
samtabschluss 2020 aus; er wird bei der Aufstellung des Gesamtabschlus-
ses 2021 vom Fachbereich korrigiert.
Der Gesamtabschluss 2020 wurde im Übrigen nach einheitlichen Bilanzie-
rungs- und Bewertungsregeln erstellt und der Grundsatz der Einheitlichkeit
beachtet.
V. Konsolidierungsmaßnahmen
Die an die Regelungen des NKF angepassten und neubewerteten Jahres-
abschlüsse der zu konsolidierenden Unternehmen und der Jahresab-
schluss der Kernverwaltung wurden zu einem Summenabschluss zusam-
mengefasst. Hierzu wurden die einzelnen Bilanz- und Ergebnisrechnungs-
positionen addiert.
Als Grundlage wurden die Meldedaten der Gesellschaften sowie der Kern-
verwaltung verwendet. Daneben erfolgten einzelne manuelle Buchungen
des Fachbereichs beispielsweise im Bereich der Fortschreibung der stillen
Reserven.
Da im Summenabschluss noch konzerninterne Beziehungen enthalten
sind, im Gesamtabschluss jedoch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
so darzustellen ist, als wenn der Konzern Stadt Bonn ein einziges Unter-
nehmen ist, sind folgende Konsolidierungsmethoden anzuwenden:Seite 29 von 224
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- Schuldenkonsolidierung
- Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- Zinseliminierung
- Zwischengewinneliminierung
- Beteiligungsertragseliminierung
- Kapitalkonsolidierung
Die einzelnen Schritte bzw. Methoden der Konsolidierung wurden durch die
Rechnungsprüfung nachvollzogen.
Die innerhalb des Konsolidierungskreises bestehenden Ausleihungen, For-
derungen und Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen und Rechnungsab-
grenzungsposten, Aufwendungen und Erträge wurden entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften im Rahmen der Schulden- bzw. Aufwands- und
Ertragskonsolidierung sowie Zinseliminierung gegeneinander aufgerech-
net. Soweit Differenzen nach der Eliminierung blieben, lagen diese unter-
halb der Wesentlichkeitsgrenze.
Im Gesamtabschluss 2020 wurden von Amt 01 nach der Feststellung von
Anlagenabgängen in den Jahresabschlüssen der EnW und der Bonn-Netz
GmbH die stillen Reserven überprüft und hierbei Grundstücksübertragun-
gen in Vorjahren festgestellt, die auf Gesamtabschlussebene bisher keine
Berücksichtigung fanden. Hieraus ergaben sich in drei Fällen Zwischenge-
winne, die zu eliminieren waren.
Die Ausführungen in dem ausführlichen Buchungsvermerk wurden nach-
vollzogen; es ergaben sich keine Feststellungen.
Ebenso führte die Prüfung der Beteiligungsertragseliminierung zu keiner
Einwendung.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgte gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO NRW
i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB nach der Neubewertungsmethode.Seite 30 von 224
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Dabei erfolgte die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der
Wertansätze zum Zeitpunkt des (fiktiven) Erwerbs der jeweiligen Konzern-
organisationen.
Die Prüfung der einbezogenen voll zu konsolidierenden Unternehmen
führte zu keinen Einwendungen.
Die Equity-Konsolidierung des WTV und REK wurde nach der Buchwertme-
thode vorgenommen. Die Ermittlung der Wertansätze erfolgte bezogen auf
die jeweiligen Erwerbszeitpunkte.
Die Prüfung der Equity-Konsolidierungen ergab keine Einwendungen.
VI. Gesamtbilanz, -ergebnisrechnung und -eigenkapitalspiegel
Die Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung sind gemäß § 50 Abs. 3
KomHVO NRW entsprechend den Regelungen für den Jahresabschluss
der Kommune zu gliedern, soweit ihre Eigenart keine Abweichung bedingt.
Die Gesamtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember
2020 sind im Wesentlichen gemäß den Anlagen 29 und 30 zur „VV Muster
zur GO und KomHVO NRW“ aufgebaut und entsprechen formal den ge-
setzlichen Anforderungen.
Das Muster der Gesamtbilanz sieht auf der Passivseite zwischen „1. Eigen-
kapital“ und „3. Sonderposten“ eine Position „2. Unterschiedsbetrag aus der
Kapitalkonsolidierung“ vor. Sie ist durch die Änderung der „VV Muster zur
GO und KomHVO NRW“ im November 2019 aufgenommen worden. Die
passiven Unterschiedsbeträge aus den Erstkonsolidierungen bis zur Geset-
zesänderung 2019 sind in der Position „1.1 Allgemeine Rücklage“ unter
dem Eigenkapital dargestellt, weshalb in der Gesamtbilanz die Position „2.
Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ ohne Bilanzwert ausge-
wiesen ist. Erst wenn in der Zukunft ein passiver Unterschiedsbetrag aus-
zuweisen ist, wird er an dieser Position dargestellt. Die Sachverhalte aus
der Vergangenheit bleiben unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Bi-
lanzkontinuität unter dem Eigenkapital stehen.Seite 31 von 224
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Auf die Ausführungen hierzu im Anhang wird verwiesen.
Abweichend vom Muster der Gesamtergebnisrechnung werden die Auf-
wendungen aus assoziierten Unternehmen im Gesamtabschluss der Stadt
Bonn als gesonderte Position gemäß § 312 Abs. 4 Satz 2 HGB ausgewie-
sen. Hierunter werden z. B. die Abschreibungen der stillen Reserven dar-
gestellt.
Diese zusätzliche Information in der Gesamtergebnisrechnung in Anleh-
nung an die Vorschrift des HGB wird trotz Abweichung vom Muster als un-
kritisch betrachtet.
Der Gesamteigenkapitalspiegel wurde 2019 erstmals erstellt. Er gibt Auf-
schluss über die Eigenkapitalstruktur und -entwicklung des „Konzerns Kom-
mune“ und entspricht in seinem Aufbau der Anlage 31 zur „VV Muster zur
GO und KomHVO NRW“ und damit formal den gesetzlichen Anforderungen.
Die im Eigenkapitalspiegel dargestellten Werte wurden mit den Angaben in
der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung verglichen; Abwei-
chungen ergaben sich hierbei nicht.
VII. Aussagen zum Gesamtanhang und zur Kapitalflussrechnung
Gesamtanhang
Der Gesamtanhang ist gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 1
GO NRW als Bestandteil des Gesamtjahresabschlusses u. a. dahingehend
zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermittelt.
Allgemeine Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung des Anhangs bildet
insbesondere § 52 Abs. 2 und 3 KomHVO NRW. So sind die für die Ge-
samtbilanz und die Gesamtergebnisrechnung verwendeten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachver-
ständige Dritte die Wertansätze beurteilen können.Seite 32 von 224
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Im Rahmen der Prüfung des Gesamtanhangs getroffene Feststellungen
wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Die Änderungen sind in dem als An-
lage beigefügten Gesamtabschluss 2020 berücksichtigt.
Dem Gesamtanhang ist gemäß § 50 Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung
mit § 48 KomHVO NRW ein Gesamtverbindlichkeitenspiegel und ein Ge-
samteigenkapitalspiegel als Anlage beigefügt.
Kapitalflussrechnung
Gemäß § 52 Abs. 3 KomHVO NRW ist dem Gesamtabschluss 2020 ebenso
eine unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21
(DRS 21) aufgestellte Kapitalflussrechnung beigefügt. Diese gilt dabei als
eigenständiger Teil des Gesamtabschlusses.
Die Kapitalflussrechnung soll die finanzielle Entwicklung und Lage der Stadt
als Konzern ergänzend zu den Angaben, die aus dem Gesamtabschluss
nicht oder nicht unmittelbar entnommen werden können, darstellen und da-
mit Aufschluss über die Liquiditätssituation des Konzerns Stadt Bonn ge-
ben.
Die Kapitalflussrechnung 2020 entspricht formal dem Gliederungsschema
des DRS 21.
Zur Darstellung der Zahlungsströme als Konzern werden in der Gesamtka-
pitalflussrechnung die Geschäftsvorfälle, die aus den Aktivitäten der Stadt
und der voll zu konsolidierenden Gesellschaften resultieren, in Zahlungs-
strömen erfasst.
Die Zahlungsströme werden dabei wie folgt gegliedert:
- Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit
- Cashflow aus Investitionstätigkeit
- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
- Finanzmittelfonds am Ende der PeriodeSeite 33 von 224
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Für die Betrachtung der laufenden Verwaltungstätigkeit wurde die indirekte
Methode gewählt; das bedeutet, dass das Jahresergebnis der Gesamter-
gebnisrechnung zugrunde gelegt und um die zahlungsunwirksamen Vor-
gänge bereinigt wurde. Das betrifft z. B. Zu- und Abschreibungen, Änderun-
gen der Rückstellungen oder die Auflösung von Sonderposten.
Zur Betrachtung der Investitions- und Finanzierungstätigkeit wurde gemäß
DRS 21 Nr. 42 und 47 die direkte Methode angewendet. Das bedeutet, dass
die einzelnen Positionen der Ein- und Auszahlungen der Stadt Bonn und
aller voll zu konsolidierenden Gesellschaften aufsummiert wurden.
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode, bestehend aus den Zahlungs-
mitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, wurde gemäß DRS 21 Nr. 15 aus
dem Finanzmittelfonds zu Beginn der Periode, d. h. aus dem des Vorjahres
und den Veränderungen der Cashflows, entwickelt. Hierbei wurde er von
wechselkurs-, konsolidierungskreis- oder sonstigen bewertungsbedingten
Änderungen bereinigt.
Für den Gesamtabschluss 2020 wurden folgende Cashflows errechnet:
Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit -110.774.358,40 EUR
Cashflow aus Investitionstätigkeit -273.412.421,09 EUR
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 397.639.290,45 EUR
Cashflow gesamt 13.452.510,96 EUR
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 47.199.258,30 EUR
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2020 entspricht damit den li-
quiden Mitteln der Gesamtbilanz.
Die Prüfung der Kapitalflussrechnung zeigte, dass bei der Berechnung der
Positionen „31 Gezahlte Zinsen“ und „08 Zinsaufwendungen/Zinserträge“Seite 34 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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nicht die korrekten Zinsaufwendungen berücksichtigt wurden. Die „gezahl-
ten Zinsen“ wurden um 1.377.592,19 EUR zu hoch und die „Zinsaufwen-
dungen/Zinserträge“ um denselben Betrag zu gering ausgewiesen.
Damit fielen sowohl der Cashflow aus laufender Verwaltungstätigkeit als
auch der aus der Finanzierungstätigkeit zu niedrig aus.
Auf die Höhe des gesamten Cashflows und den Finanzmittelfonds am Ende
der Periode hatte dieser Fehler allerdings keine Auswirkung, weil sich die
Fehler auf Grund der unterschiedlichen Vorzeichen gegenseitig aufhoben
(+/-1.377.592,19 EUR).
In dem diesem Bericht beigefügten Gesamtabschluss 2020 wurde die Ka-
pitalflussrechnung insoweit korrigiert.
Ferner sind gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW am Schluss des Gesamtanhangs
für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nach § 70 GO NRW sowie für
die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschie-
den sind, folgende Angaben zu tätigen:
- der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,
- der ausgeübte Beruf,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im
Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 5 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenberei-
chen der Gemeinde in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.
Die Angaben zu den Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes sowie
des Rates sind in dem als Anlage beigefügten Anhang zum Gesamtab-
schluss 2020 enthalten.Seite 35 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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VIII. Aussagen zum Gesamtlagebericht
Die Prüfung des Gesamtlageberichtes haben wir anhand der Vorschriften
des § 52 Abs. 1 KomHVO NRW vorgenommen. Im Ergebnis ist festzustel-
len, dass der Gesamtlagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss so-
wie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen steht und
insgesamt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage der Bundesstadt Bonn und ihrer verselbstständigten
Aufgabenbereiche vermittelt.
Im Rahmen der Prüfung getroffene Feststellungen wurden zwischenzeitlich
umgesetzt. Die Änderungen sind in dem nunmehr als Anlage beigefügten
Gesamtabschluss 2020 berücksichtigt.
Der Gesamtlagebericht stellt den Geschäftsablauf mit den wichtigsten Er-
gebnissen des Gesamtabschlusses und der Gesamtlage in ihren tatsächli-
chen Verhältnissen dar. Wesentliche Informationen aus den Tochterunter-
nehmen werden insbesondere für die SWB, das SGB, das Theater sowie
die Seniorenzentren und die VEBOWAG hervorgehoben. Der Gesamtlage-
bericht enthält eine ausgewogene und umfassende Analyse der Haushalts-
wirtschaft der Gemeinde und seiner verselbstständigten Aufgabenbereiche.
Ferner enthält der Gesamtlagebericht eine Kennzahlenanalyse auf Basis
des NKF-Kennzahlenset NRW der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-
Westfalen (GPA), welches im Runderlass des Innenministeriums von
01.10.2008 beschrieben worden ist. Produktorientierte Kennzahlen finden
sich lediglich in den Jahresabschlüssen der Beteiligungen und der Bun-
desstadt Bonn selbst. Diese sind allerdings auch keine Pflichtangabe. Der
Gesamtlagebericht enthält Ausführungen zu den wesentlichen Chancen
und Risiken sowohl der Kernverwaltung als auch der Tochterunternehmen
im Vollkonsolidierungskreis. Die wesentlichen Chancen und Risiken für die
zukünftige Entwicklung sind aus prüferischer Sicht zutreffend dargestellt. Im
Ergebnis entspricht der Gesamtlagebericht den gesetzlichen Vorschriften
des § 52 Abs. 1 KomHVO NRW.Seite 36 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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IX. Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
Die Gesamtbilanz zum 31.12.2020 schließt mit einer Bilanzsumme von
6.063.719.341,83 EUR. Die Gesamtergebnisrechnung 2020 weist einen
Gesamtjahresfehlbetrag im Konzern von -32.779.764,68 EUR und der Fi-
nanzmittelfonds einen Endbestand von 47.199.258,30 EUR aus.
Die Gesamtergebnisstruktur stellt sich wie folgt dar:
Ertrags-
und
Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushalts-
jahres
TEUR
Ergebnis des
Vorjahres
TEUR
+ / -
in
TEUR
+ / -
in %
Steuern und ähnliche Abga-
ben
635.129 645.021 -9.892 -1,53
Zuwendungen und allge-
meine Umlagen
413.689 296.725 116.964 39,42
Sonstige Transfererträge 24.251 21.627 2.624 12,13
Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte
190.496 208.328 -17.832 -8,56
Privatrechtliche Leistungs-
entgelte
566.798 588.552 -21.754 -3,7
Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen
108.842 108.162 680 0,63
Sonstige ordentliche Erträge 105.798 77.201 28.597 37,04
Aktivierte Eigenleistungen 12.437 9.106 3.331 36,58
Bestandsveränderungen -2.751 2.235 -4.986 -223,09
Ordentliche Gesamterträge 2.054.689 1.956.957 97.732 4,99
Personalaufwendungen -569.231 -560.177 -9.054 1,62
Versorgungsaufwendungen -42.862 -43.474 612 -1,41
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
-544.521 -521.159 -23.362 4,48
Bilanzielle Abschreibungen -156.414 -144.231 -12.183 8,45Seite 37 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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Ertrags-
und
Aufwandsarten
Ergebnis des
Haushalts-
jahres
TEUR
Ergebnis des
Vorjahres
TEUR
+ / -
in
TEUR
+ / -
in %
Transferaufwendungen -491.880 -450.062 -41.818 9,29
Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen
-239.360 -192.885 -46.475 24,09
Ordentliche Gesamtauf-
wendungen
-2.044.268 -1.911.988 -132.280 6,92
Ordentliches Gesamter-
gebnis
10.421 44.969 -34.548 -76,83
Finanzerträge 5.838 6.050 -212 -3,50
Finanzaufwendungen -37.237 -48.278 11.041 -22,87
Aufwendungen aus assozi-
ierten Unternehmen
-3.268 -3.268 - -
Gesamtfinanzergebnis -34.667 -45.496 10.829 -23,80
Gesamtergebnis der lau-
fenden Geschäftstätigkeit
-24.246 -527 -23.719 4.500,76
Gesamtjahresergebnis im
Konzern
-24.246 -527 -23.719 4.500,76
Anderen Gesellschaftern zu-
zurechnendes Ergebnis
-8.534 -17.863 9.329 -52,23
Gesamtjahresergebnis laut
Bilanz
-32.780 -18.390 -14.390 78,25
Die Gesamtvermögens- und Gesamtkapitalstruktur zeigt sich wie folgt:
Aktiva / Passiva 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
+ / - in
TEUR
+ / - in
%
Immaterielle Vermögensgegen-
stände
20.695 20.845 -150 -0,72
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
871.767 875.697 -3.931 -0,45
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
1.596.526 1.556.579 39.947 2,57Seite 38 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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Aktiva / Passiva 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
+ / - in
TEUR
+ / - in
%
Infrastrukturvermögen 2.244.838 2.256.785 -11.948 -0,53
Bauten auf fremdem Grund und
Boden
1.602 814 788 96,81
Kunstgegenstände, Kulturdenk-
mäler
119.928 119.065 863 0,72
Maschinen und technische Anla-
gen, Fahrzeuge
90.861 80.144 10.717 13,37
Betriebs- und Geschäftsausstat-
tung
56.915 52.863 4.052 7,67
Geleistete Anzahlungen, Anla-
gen im Bau
389.034 307.775 81.259 26,40
Finanzanlagen 271.104 275.636 -4.532 -1,64
Anlagevermögen 5.663.270 5.546.203 117.067 2,11
Vorräte 50.802 51.803 -1.001 -1,93
Forderungen und sonstige Ver-
mögensgegenstände
263.500 256.160 7.340 2,87
Wertpapiere des Umlaufvermö-
gens
- - - -
Liquide Mittel 47.199 34.747 12.452 35,84
Aktive Rechnungsabgrenzung 38.948 36.192 2.756 7,61
Nicht durch Eigenkapital ge-
deckter Fehlbetrag
- - - -
Gesamtvermögen 6.063.719 5.925.105 138.614 2,34
Passiva
Allgemeine Rücklage 885.561 896.823 -11.262 -1,26
Sonderrücklage 655 655 - -
Ausgleichsrücklage 62.034 69.862 -7.828 -11,20
Gesamtjahresergebnis -32.780 -18.391 -14.389 78,24
Ausgleichsposten für die Anteile
anderer Gesellschafter
134.926 141.584 -6.658 -4,70Seite 39 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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Aktiva / Passiva 31.12.2020
TEUR
31.12.2019
TEUR
+ / - in
TEUR
+ / - in
%
Unterschiedsbetrag aus der Ka-
pitalkonsolidierung
- - - -
Sonderposten 1.226.844 1.238.168 -11.324 -0,91
Pensionsrückstellungen 842.073 805.044 37.029 4,60
Rückstellungen für Deponien
und Altlasten
- - - -
Instandhaltungsrückstellungen 1.900 2.557 -657 -25,69
Steuerrückstellungen 454 322 132 40,99
Sonstige Rückstellungen 158.884 128.424 30.460 23,72
Anleihen - - - -
Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
1.678.693 1.567.746 110.947 7,08
Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
649.106 696.367 -47.261 -6,79
Verbindlichkeiten aus Vorgän-
gen, die Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommen
3.277 3.228 49 1,52
Verbindlichkeiten aus Lieferun-
gen und Leistungen
93.768 83.528 10.240 12,26
Sonstige Verbindlichkeiten 171.928 149.842 22.087 14,74
Erhaltene Anzahlungen 129.136 108.302 20.834 19,24
Passive Rechnungsabgrenzung 57.260 51.045 6.215 12,18
Gesamtkapital 6.063.719 5.925.106 138.613 2,34
Bezüglich der für den Gesamtabschluss relevanten NKF-Kennzahlen wird
an dieser Stelle auf die im Gesamtlagebericht dargestellten Kennzahlen
verwiesen. Diese orientieren sich an dem im Runderlass des Innenministe-
riums vom 01.10.2008 beschriebenen NKF-Kennzahlenset NRW, welches
bereits für den Einzelabschluss der Bundesstadt Bonn verwendet wurde.Seite 40 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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35
Von dem NKF-Kennzahlenset im Einzelabschluss wurde nur insoweit ab-
gewichen, als dass für den Gesamtabschluss die Kennzahlen „Drittfinanzie-
rungsquote“, „Investitionsquote“, „Dynamischer Verschuldungsgrad“, „Li-
quidität 2. Grades“, „Steuerquote“ sowie „Sach- und Dienstleistungsintensi-
tät“ und „Transferaufwandsquote“ nicht dargestellt wurden.
Dies ist gemäß § 52 Abs. 1 Satz 4 GO NRW zulässig, wonach in die Analyse
nur solche Kennzahlen einbezogen werden sollen, die für das Bild der Ver-
mögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage bedeutsam sind.
In Bezug darauf, dass die Kennzahlen für die Analyse des kommunalen
Jahresabschlusses und nicht des Gesamtabschlusses entwickelt wurden,
ist das Fehlen der genannten Kennzahlen aus unserer Sicht nachvollzieh-
bar.
X. Beteiligungsbericht
Nach § 117 Abs. 1 GO NRW muss eine Gemeinde einen Beteiligungsbe-
richt erstellen, sofern sie von der größenabhängigen Befreiung im Zusam-
menhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht. Im
Umkehrschluss ist die Stadt Bonn von der Pflicht, einen Beteiligungsbericht
nach den Vorgaben des § 117 GO NRW zu erstellen, befreit.
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 6 i. V. m. § 53 KomHVO muss der Gesamtab-
schluss jedoch die Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen
der Beteiligungen sowie der Erfüllung des öffentlichen Zwecks zu allen ver-
selbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privat-
rechtlicher Form enthalten.
Zur Erfüllung dieser Anforderungen erstellt die Stadt Bonn weiterhin einen
Beteiligungsbericht. Der Beteiligungsbericht 2020 enthält detaillierte Infor-
mationen zu den einzelnen Beteiligungen der Stadt. In ihm werden alle Un-
ternehmen aufgeführt und dargestellt, d. h. auch solche, die nicht demSeite 41 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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36
Konsolidierungskreis angehören. Er vervollständigt damit den im Gesamt-
abschluss vermittelten Gesamtüberblick über die wirtschaftliche Gesamt-
lage der Kommune.
Der Beteiligungsbericht 2020 der Bundesstadt Bonn wurde mit einer sepa-
raten Vorlage (Drucksache Nr. 220790) dem Rat der Bundesstadt Bonn zu
seiner Sitzung am 13.06.2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt und wird im
Gesamtabschluss benannt.
Der Beteiligungsbericht zeigt sich im Vergleich zu den Berichten aus Vor-
jahren in einem veränderten Aussehen. Hintergrund hierzu sind die zwi-
schenzeitlich in Kraft getretenen Neufassungen von Gemeindeordnung und
Kommunalhaushaltsverordnung, mit denen von Seiten des Landes ein
neues verbindliches Muster für den Beteiligungsbericht bereitgestellt wurde.
Zum anderen wurde dieser Bericht erstmalig mit Unterstützung einer sich
im Beteiligungsmanagement neu im Einsatz befindlichen Software erstellt,
mit der in künftigen Jahren eine noch weitergehende, automatisierte Be-
richtserstellung gewährleistet werden soll.
Konkrete Inhalte des Beteiligungsberichts waren nicht Gegenstand der Prü-
fung des Gesamtabschlusses.Seite 42 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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37
E Bestätigungsvermerk
Prüfungsurteile
Wir haben den Gesamtabschluss der Bundesstadt Bonn - bestehend aus
der Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gesamtergebnisrech-
nung für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis zum 31.12. 2020 sowie dem Ge-
samtanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Er-
kenntnisse
 entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belan-
gen den Vorschriften der GO NRW sowie der KomHVO NRW und ver-
mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns Bundesstadt Bonn zum
31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Haushaltsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.
 vermittelt der beigefügte Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage der Bundesstadt Bonn. In allen wesentlichen Belan-
gen steht dieser Gesamtlagebericht in Einklang mit dem Gesamtab-
schluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erklären wir in Anlehnung an § 322 HGB,
dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungs-
mäßigkeit des Gesamtabschlusses geführt hat.Seite 43 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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38
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlage-
berichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und nach § 102 GO NRW unter
Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung und der Leitlinien zur Durchführung kommuna-
ler Abschlussprüfungen des IDR durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung der
Rechnungsprüfung für die Prüfung des Gesamtabschlusses“ unseres Be-
stätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzern-
unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels-
rechtlichen und kommunalrechtlichen Vorschriften Nordrhein-Westfalens
und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim-
mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die
von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Gesamtabschluss und zum
Gesamtlagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Gesamtabschluss und
den Gesamtlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Ge-
samtabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften des § 116 Abs. 1 GO
NRW i. V. m. §§ 50 ff. KomHVO NRW in allen wesentlichen Belangen ent-
spricht und dafür, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt. Ferner sind die gesetzli-
chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein-
stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung
als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Gesamtabschlus-
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbe-
absichtigten - falschen Darstellungen ist.Seite 44 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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39
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter
dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn zur
Fortführung seiner Tätigkeit, d. h. der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zu-
sammenhang mit der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben, sofern einschlä-
gig, anzugeben.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung
des Gesamtlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt sowie in allen wesentlichen Be-
langen mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der
KomHVO entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-
lung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwort-
lich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig
erachtet haben, um die Aufstellung eines Gesamtlageberichts in Überein-
stimmung mit den anzuwendenden Vorschriften mit der GO NRW sowie
KomHVO NRW zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nach-
weise für die Aussagen im Gesamtlagebericht erbringen zu können.
Verantwortung der Rechnungsprüfung für die Prüfung des Gesamtab-
schlusses und des Gesamtlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Gesamtlagebe-
richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Bun-
desstaft Bonn vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Ge-
samtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen
in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und
die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt
sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht beinhaltet.Seite 45 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garan-
tie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 102 GO NRW
unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ord-
nungsmäßiger Abschlussprüfung und der Leitlinien zur Durchführung kom-
munaler Abschlussprüfungen vom IDR durchgeführte Prüfung eine wesent-
liche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus
Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich an-
gesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln
oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Gesamtabschlusses getroffe-
nen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewah-
ren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter
oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Gesamtabschluss und
Gesamtlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reak-
tion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs-
urteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten,
da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich-
tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-
kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Gesamtab-
schlusses relevanten internen Kontrollsystems und den für die Prüfung
des Gesamtlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umstän-
den angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur
Wirksamkeit dieses Systems des Konzerns Bundesstadt Bonn abzuge-
ben.Seite 46 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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 beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
 ziehen wir auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise
Schlussfolgerungen darüber, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zu-
sammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeut-
same Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns Bundesstadt Bonn zur Fort-
führung seiner Tätigkeit, d. h. der stetigen Erfüllung seiner Aufgaben,
aufwerfen könnte. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesent-
liche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlage-
bericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes-
sen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Be-
stätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig-
nisse und Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern
Bundesstadt Bonn die stetige Aufgabenerfüllung nicht mehr ohne Inan-
spruchnahme finanzieller Unterstützung im Rahmen der Gewährträger-
haftung des Landes sicherstellen kann. Eine Insolvenz der Bundesstadt
Bonn ist nach § 128 GO i. V. m. § 12 InsO ausgeschlossen.
 beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Gesamtabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Gesamt-
abschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Gesamtabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver-
hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns Bundesstadt Bonn vermittelt.
 beurteilen wir den Einklang des Gesamtlageberichts mit dem Gesamt-
abschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte
Bild von der Lage des Konzerns Bundesstadt Bonn.Seite 47 von 224
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2020 07/2024 RPA Bonn
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42
 führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Gesamtlagebericht
durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzie-
hen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annah-
men nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungs-
urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundelie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches un-
vermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu-
kunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem
den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kon-
trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, den 04.07.2024
gez. Daniel Pütz
(Dr. Daniel Pütz)
Leiter des RechnungsprüfungsamtesSeite 48 von 224
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Gesamtabschluss
2020
Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang und GesamtlageberichtSeite 49 von 224
2
Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung ................................................................................................................................................................................................ 5
2. Gesamtbilanz ............................................................................................................................................................................................ 7
3. Gesamtergebnisrechnung....................................................................................................................................................................... 12
4. Gesamtanhang ....................................................................................................................................................................................... 14
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag .......................................................................................................... 15
4.2 Angaben zum Konsolidierungskreis ...................................................................................................................................................... 16
4.2.1 Allgemeine Ausführungen .................................................................................................................................................................. 16
4.2.2 Verbundene Unternehmen ................................................................................................................................................................. 23
4.2.3 Assoziierte Unternehmen ................................................................................................................................................................... 24
4.3 Angaben zu den Konsolidierungsmethoden ......................................................................................................................................... 26
4.4 Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ........................................................................................................................ 30
4.5 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtbilanz .................................................................................................................. 33
4.6 Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gesamtergebnisrechnung ............................................................................................... 73
4.7 Sonstige Angaben ................................................................................................................................................................................ 89
4.8 Organe und Mitgliedschaften ................................................................................................................................................................ 95
5. Anlage zum Gesamtanhang ................................................................................................................................................................. 135
6. Gesamtlagebericht ................................................................................................................................................................................ 141
6.1 Allgemeines ........................................................................................................................................................................................ 142Seite 50 von 224
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
6.2 Geschäftsverlauf ................................................................................................................................................................................. 142
6.2.1 Aufgabenfelder im Konzern Bundesstadt Bonn ............................................................................................................................... 142
6.2.2 Wesentliche Informationen aus den Tochterunternehmen der Bundesstadt Bonn .......................................................................... 149
6.3 Darstellung der Gesamtlage des Konzerns ........................................................................................................................................ 155
6.3.1 Vermögens- und Schuldengesamtlage ............................................................................................................................................ 155
6.3.2 Ertrags- und Aufwandssituation ....................................................................................................................................................... 159
6.3.3 Finanzgesamtlage ........................................................................................................................................................................... 161
6.4 Kennzahlenanalyse ............................................................................................................................................................................ 161
6.4.1 Kennzahlen zur hauswirtschaftlichen Gesamtsituation .................................................................................................................... 162
6.4.2 Kennzahlen zur Vermögenslage ...................................................................................................................................................... 164
6.4.3 Kennzahlen zur Finanzlage ............................................................................................................................................................. 165
6.4.4 Kennzahlen zur Ertragslage............................................................................................................................................................. 167
6.5 Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung ............................................................................................................................. 168
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................................................................. 176Seite 51 von 224
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Bestätigungserklärung
Gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 5 GO NRW ist von der Gemeinde ein Gesamtabschluss aufzustellen und vom
Oberbürgermeister zu bestätigen.
Aufgestellt:
Bonn, 25.06.2024 gez. Heidler
Margarete Heidler, Stadtkämmerin
Bestätigt:
Bonn, 01.07.2024 gez. Dörner
Katja Dörner, OberbürgermeisterinSeite 52 von 224
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
1. EinführungSeite 53 von 224
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Mit der Umstellung der Rechnungslegung für kommunale Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen auf das Neue Kommunale Finanzmanage-
ment (NKF) wurden gleichzeitig Regelungen zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses getroffen. Ziel des Gesamtabschlusses
ist es, einen Gesamtüberblick über die kommunale Finanz-, Vermögens-, Ertrags- und Schuldenlage zu vermitteln, indem alle aus der
Kernverwaltung ausgegliederten Aufgabenbereiche neben weiteren wirtschaftlichen Beteiligungen in die Betrachtung einzubeziehen sind.
Damit soll gewährleistet werden, dass der Gesamtabschluss sämtliche Tätigkeitsbereiche der Gemeinde unabhängig von Organisati ons-
oder Rechtsform so darstellt, als ob es sich um eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit „Konzern Kommune“ handelt. Zum Gesamtab-
schluss hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres ihrer wesentlichen verselbstän-
digten Aufgabenbereiche (vABs) in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Der Gesamtabschluss besteht aus
1. der Gesamtergebnisrechnung,
2. der Gesamtbilanz,
3. dem Gesamtanhang
4. der Kapitalflussrechnung und
5. dem Eigenkapitalspiegel.
Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Gesamtlagebericht aufzustellen.
Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung eines Beteiligungsberichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthal-
tenen Informationen somit jedoch aus dem Gesamtabschluss ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin
als Informationsquelle aufzustellen. Der Beteiligungsbericht 2020 mit den Zahlen der Geschäftsjahre 2019 und 2018 ist als eigener Bericht
(siehe Drucksache Nr. 220790 im Bonner Ratsinformationssystem) beigefügt.Seite 54 von 224
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
2. GesamtbilanzSeite 55 von 224
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Gesamtabschluss 2020 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnAktiva Passiva
Haushaltsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
Haushaltsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1 Anlagevermögen 5.663.269.705,64 5.546.203.500,98 1 Eigenkapital 1.050.395.095,48 1.090.533.339,93
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 20.694.912,97 20.845.066,68 1.1 Allgemeine Rücklage 885.560.792,40 896.823.298,31
1.2 Sachanlagen 5.371.470.703,43 5.249.722.008,07 1.2 Sonderrücklage 655.065,37 655.065,37
1.3 Finanzanlagen 271.104.089,24 275.636.426,23 1.3 Ausgleichsrücklage 62.033.446,15 69.862.221,55
1.4 Gesamtjahresergebnis -32.779.764,68 -18.390.754,27
1.5 134.925.556,24 141.583.508,97
2 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung 0,00 0,00
2 Umlaufvermögen 361.501.504,24 342.710.450,03 3 Sonderposten 1.226.843.606,94 1.238.167.903,96
2.1 Vorräte 50.802.496,91 51.803.259,75 3.1 für Zuwendungen 1.005.792.059,46 1.006.421.667,16
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 263.499.749,03 256.160.442,94 3.2 für Beiträge 192.201.203,17 195.125.877,84
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00 3.3 für den Gebührenausgleich 3.727.471,45 11.728.731,58
2.4 Liquide Mittel 47.199.258,30 34.746.747,34 3.4 Sonstige Sonderposten 25.122.872,86 24.891.627,38
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 38.948.131,95 36.191.632,68 4 Rückstellungen 1.003.311.412,14 936.347.320,17
4.1 Pensionsrückstellungen 842.073.264,71 805.044.204,70
4.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,00
4.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.900.000,00 2.557.000,00
4.4 Steuerrückstellungen 453.850,16 321.764,59
4.5 Sonstige Rückstellungen 158.884.297,27 128.424.350,88
5 Verbindlichkeiten 2.725.908.823,75 2.609.012.150,30
5.1 Anleihen 0,00 0,00
5.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.678.693.134,93 1.567.745.651,61
5.3 649.106.169,43 696.366.711,94
5.4 Verbindlk. a. Vorg. d. Kreditaufn. wirtschaftl. gleichk. 3.276.676,98 3.228.461,12
5.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 93.768.420,40 83.527.861,64
5.6 Sonstige Verbindlichkeiten 171.928.244,28 149.841.523,30
5.7 Erhaltene Anzahlungen 129.136.177,73 108.301.940,69
6 Passive Rechnungsabgrenzung 57.260.403,52 51.044.869,33
Gesamtbilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2020
6.063.719.341,83 5.925.105.583,69 6.063.719.341,83 5.925.105.583,69
Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter
Verbindlichkeiten aus Krediten zur LiquiditätssicherungSeite 56 von 224
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Gesamtabschluss 2020 Gesamtbilanz
Bundesstadt Bonn31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
1 Anlagevermögen 5.663.269.705,64 5.546.203.500,98
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 20.694.912,97 20.845.066,68
1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
1.1.1.1 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung 0,00 0,00
1.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung 0,00 0,00
1.1.2 Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 16.689.853,65 18.251.049,65
1.1.3 4.005.059,32 2.594.017,03
1.2 Sachanlagen 5.371.470.703,43 5.249.722.008,07
1.2.1 871.766.441,93 875.697.205,28
1.2.1.1 Grünflächen 684.844.777,47 686.761.836,87
1.2.1.2 Ackerland 17.861.488,34 17.882.505,87
1.2.1.3 Wald, Forsten 11.418.761,92 11.386.881,15
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 157.641.414,20 159.665.981,39
1.2.2 1.596.526.149,94 1.556.578.645,09
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 108.340.098,87 97.476.195,30
1.2.2.2 Schulen 547.205.304,20 548.209.078,27
1.2.2.3 Wohnbauten 385.110.808,82 374.290.796,00
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 555.869.938,05 536.602.575,52
1.2.3 Infrastrukturvermögen 2.244.837.493,70 2.256.784.863,36
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 352.541.381,49 353.403.259,50
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 266.167.866,48 260.412.738,33
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 66.055.368,70 55.474.701,70
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 744.476.127,76 764.036.351,44
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 468.688.340,52 483.600.018,84
1.2.3.6 Versorgungsanlagen 311.280.666,13 304.176.523,25
1.2.3.7 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 35.627.742,62 35.681.270,30
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.601.788,85 814.003,08
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 119.928.498,79 119.064.974,97
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 90.860.943,84 80.144.349,28
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 56.914.891,64 52.862.932,98
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 389.034.494,74 307.775.034,03
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Aktiva
Anzahlungen auf immaterielle VermögensgegenständeSeite 57 von 224
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Gesamtabschluss 2020 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 58 von 224
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Gesamtabschluss 2020 Gesamtbilanz
Bundesstadt BonnSeite 59 von 224
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
3. GesamtergebnisrechnungSeite 60 von 224
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Gesamtabschluss 2020 Gesamtergebnisrechnung
Bundesstadt BonnSeite 61 von 224
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
4. GesamtanhangSeite 62 von 224
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
4.1 Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Die Gemeinde hat gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 50 KomHVO NRW für den Schluss eines jeden Haushalts-
jahres einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und Konzernrechnungslegung
(GoK) aufzustellen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde ihren Jahresabschluss des gleichen Geschäftsjahres sowie aller wesentlichen
verselbstständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu konsolidieren. Gemäß § 116 Abs. 2 GO NRW
besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, dem Eigenkapitalspiegel und
der Kapitalflussrechnung und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Gemäß § 117 GO NRW ist die Aufstellung des Beteiligungs-
berichtes nicht mehr verpflichtend. Da sich die im Beteiligungsbericht enthaltenen Informationen somit jedoch aus dem Gesamtabschluss
ergeben müssten, wurde entschieden den Beteiligungsbericht auch weiterhin als Informationsquelle aufzustellen. Der erste Gesamtab-
schluss war zum Stichtag 31.12.2010 aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn legt den konsolidierten Abschluss 2020 aller wesentlichen Konzernorganisationen und der Kernverwaltung vor. In
diesen wurden die Kernverwaltung, drei städtische Sondervermögen, zehn voll zu konsolidierende verbundene Unternehmen sowie zwei
assoziierte Unternehmen einbezogen.
Wie der handelsrechtliche Konzernabschluss soll auch der Gesamtabschluss die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Gemeinde und ihrer Unternehmen so darstellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt. Aus diesem Grund sind die kon-
zerninternen Leistungsbeziehungen zwischen der Kernverwaltung und ihren Töchtern sowie zwischen den Töchtern untereinander zu
eliminieren. Diese Aufrechnung der internen Beziehungen wird nur bei den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises vorgenommen
(siehe hierzu die Erläuterungen unter 4.2.1).
Für nähere Informationen zu den einzelnen Beteiligungen der Bundesstadt Bonn wird auf den Beteiligungsbericht verwiesen.
Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Organisationen entspricht dem Kalenderjahr. Grundsätzlich gilt, dass Betriebe,
deren Abschlussstichtage um mehr als drei Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweichen, auf Basis von Zwischen-
abschlüssen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember) in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind.Seite 63 von 224
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Gesamtabschluss 2020
Bundesstadt Bonn
Bezüglich dieser Regelung gibt es lediglich für Betriebe im Kulturbereich Ausnahmen. Bei diesen kann – gleichbleibender Geschäftsverlauf
vorausgesetzt – von der Aufstellung eines Zwischenabschlusses abgesehen werden, sofern deren Abschlussstichtag um mehr als drei
Monate, aber nicht mehr als sechs Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweicht. Das Theater der Bundesstadt Bonn
stellt seinen Jahresabschluss zum Stichtag 31. Juli auf. Das Geschäftsjahr ist wie im Kulturbereich üblich an die Spielzeit gekoppelt, sodass
auf die Erstellung eines Zwischenabschlusses, auch infolge des gleichbleibenden Geschäftsverlaufs, verzichtet wird. Vorgänge von be-
sonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Theaters der Bundesstadt Bonn haben sich zwischen dem Ab-
schlussstichtag des Theaters am 31. Juli 2020 und dem Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses am 31. Dezember 2020 nicht ergeben.
Bei den assoziierten Unternehmen (Equity-Gesellschaften) wurden die Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 zu Grunde gelegt.
Die Gesamtergebnisrechnung ist nach den Vorschriften des NKF in Anlehnung an handelsrechtliche Regelungen (Gesamtkostenverfah-
ren) gegliedert.
Der Gesamtabschluss wird in EUR aufgestellt. Alle Beträge sind – soweit nicht anders angegeben – in EUR ausgewiesen.
Technisch wird die Erstellung des Gesamtabschlusses bei der Bundesstadt Bonn durch die SAP-Komponente SEM-BCS (Strategic Enter-
prise Management - Business Consolidation Services) unterstütz

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Datenstand: 03.11.2026, 06:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de